Rechtslupe.de (18.05.09) : Umtausch eines deutschen Führerscheins in einen ausländischen - und zurück
Ein in anderem Mitgliedstaat ausgestellter Führerschein braucht im Inland nicht anerkannt zu werden, wenn dieser lediglich durch Umtausch eines deutschen Führerscheins erlangt wurde und die dem deutschen Führerschein zugrundeliegende Fahrerlaubnis im Zeitpunkt des Umtausches nicht mehr bestand.
Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 08.05.2009 - 12 ME 47/09
http://www.rechtslupe.de/verwaltungsrech…d-zurueck-39277
Die USA haben Barack Obama,
Bob Hope, Stevie Wonder, Johnny Cash.
Wir haben Angela Merkel,
no hope, no wonder, no cash.