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Lord Vader

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1

Donnerstag, 7. Mai 2009, 16:02

Meinung von Frau Rechtsanwältin S. Helzel für erworbene FE nach dem 19.01.2009

:Dikus:

Zitat

3. Führerscheinrichtlinie - Nach dem 19.01.2009 erworbene Fahrerlaubnisse

Das OVG Saarlouis hat in seinem Beschluss vom 23.01.2009 ausgeführt, dass die Auslegung der neuen Führerscheinrichtlinie dahingehend umstritten ist, ob die Vorschrift - wie nach Art. 18 Abs. 2 RL 2006/126/EG anzunehmen ist - ab dem 19.01.2009 gilt oder ob sie gemäß Art. 13 Nr. 2 der Richtlinie erst ab dem 19.01.2013 Wirkung entfaltet.

Gemäß Art. 18 Abs. 2 der Richtlinie müssen seit dem 19.01.2009 im EU Ausland erworbene Fahrerlaubnisse in Deutschland nicht mehr anerkannt werden. Dagegen bestimmt Artikel 13 der Richtlinie:

„Eine vor dem 19. Januar 2013 erteilte Fahrerlaubnis darf aufgrund der Bestimmungen dieser Richtlinie weder entzogen noch in irgendeiner Weise eingeschränkt werden.“

Bis zur Klärung der Auslegung der Richtlinie durch die nationalen bzw. europäischen Gerichte bleibt unklar, ob aufgrund dieser Vorschrift Fahrerlaubnisse die nach dem 19.01.2009 erworben wurden, in Deutschland nicht mehr anerkannt werden.

Aufgrund der bestehenden großen Rechtsunsicherheit und der damit verbundenen Gefahr einer Strafverfolgung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie möglicher Nachteile beim Versicherungsschutz, ist nach derzeitiger Rechtslage von einem Erwerb einer Fahrerlaubnis in einem EU-Mitgliedstaat abzuraten.Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin Stefanie Helzel
Wiesbadener Str. 21
90427 Nürnberg

www.verkehrsanwalt-nuernberg.de
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Tel.: 0911/93 68 50
Fax: 0911/93 68 525

Quelle :sleeping:
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Krabbels

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2

Donnerstag, 7. Mai 2009, 19:01

Die gute Frau hat ja mal richtig viel Ahnung von der Materie :AT:
Gruß Krabbels

Lord Vader

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3

Freitag, 8. Mai 2009, 03:01

:KlSM: Hmm, Sie liest dieses ab, was D-Behörden Ihr vorlabern was solls, warten wir ab wie jedes Jahr, fast die gleiche ""Uhrzeit""
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Pioneer« (8. Mai 2009, 18:04)
Grund: überflüssiges Zitat gelöscht


Pioneer

unregistriert

4

Freitag, 8. Mai 2009, 18:21

Die Anwältin hat die in D tatsächlich vorherrschende Rechtslage prägnant, ausgewogen und korrekt wiedergegeben und ist somit auch zu einer Antwort gekommen, die nicht zu beanstanden ist.
Ihrer Antwort entnehme ich, das sie zur derzeitigen Rechtslage befragt wurde und keine Interpretation der zukünftigen Entwicklung abgeben sollte und diese Lage ist nun mal, genau wie von ihr zutreffend geschildert, eben widersprüchlich und unklar.
Daraus ergibt sich gleichzeitig und logischerweise auch ihr Rat, zur Zeit auf den Erwerb eines EU-FS zu verzichten, auch das ist korrekt.
Eine andere Bewertung der jetzigen Situation ist bei solider Aussage unter Vermeidung erheblicher Risiken für den Fragesteller nicht möglich.

Lord Vader

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5

Freitag, 8. Mai 2009, 18:56

Eigentlich gibt es nur eines : Abwarten, abwarten und nochmal abwarten :greubel:
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Paule

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6

Freitag, 8. Mai 2009, 18:57

und Tee trinken .... :gcool:

Krabbels

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7

Freitag, 8. Mai 2009, 19:12

:Dikus:

Zitat


„Eine vor dem 19. Januar 2013 erteilte Fahrerlaubnis darf aufgrund der Bestimmungen dieser Richtlinie weder entzogen noch in irgendeiner Weise eingeschränkt werden.“

Und das Hat ja mit der Füherschein Format zum tun.

Gruß Krabbels

Lord Vader

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8

Freitag, 8. Mai 2009, 19:15

Zitat

Und das Hat ja mit der Füherschein Format zum tun.

Gruß Krabbels

Wie bitte ? :sd21:
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Pioneer

unregistriert

9

Freitag, 8. Mai 2009, 19:18

Zumindest sind die Anwälte überwiegend der Ansicht, das sich der Artikel 13 genau darauf bezieht, es gibt aber auch dazu gegenteilige Anwaltsmeinungen, es ist eben alles Kaffeesatzlesen, bevor der EuGH sich nicht explizit zu diesem Thema geäußert hat. :ka:

Wie hier schon geschrieben wurde: Abwarten und (zur Not) Tee trinken. :KlSM:

Lord Vader

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10

Freitag, 8. Mai 2009, 19:21

und Tee trinken .... :gcool:

:soist: Jo, und uns entspannt zurück legen und...........na Du weisst schon :P
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Lord Vader

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11

Freitag, 8. Mai 2009, 19:46

es gibt aber auch dazu gegenteilige Anwaltsmeinungen, es ist eben alles Kaffeesatzlesen, bevor der EuGH sich nicht explizit zu diesem Thema geäußert hat. :ka:

:soist: Eben, meine ich doch.

Zitat

Wie hier schon geschrieben wurde: Abwarten und (zur Not) Tee trinken
Was anderes kann man z.Zt. eh net machen. :ka:
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Bikerjoe1969

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12

Freitag, 8. Mai 2009, 20:14

Also, ICH mag keinen Tee. Dann trink ich wohl zur Abwechslung mal ´ne Flasche Bier. Und mit dem kann man auch warten. :sleeping:
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lucy

Anfänger

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13

Samstag, 9. Mai 2009, 01:15

Bis zur Klärung der Auslegung der Richtlinie durch die nationalen bzw. europäischen Gerichte bleibt unklar, ob aufgrund dieser Vorschrift Fahrerlaubnisse die nach dem 19.01.2009 erworben wurden, in Deutschland nicht mehr anerkannt werden.
genau da stellt sich mir eine frage:
ERWORBEN

die meisten hier im forum(für die die regelung ab 19.01.09 gilt) haben doch ihren fs schon vor dem 19.01 erworben, (incl. 185 tage-frist) nur der fs wurde später ausgestellt.

charly

Moderator

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14

Samstag, 9. Mai 2009, 08:20

NEIN, Du erwirbst die Fahrerlaubnis erst wenn die Behörde Dir den Führerschein übergibt.

Das was Du meinst ist die Ausbildung inclusive der Prüfung.

Daß nicht in jedem Land das Prüfungsdatum auf der Rückseite steht ist in meinen Augen auch ein Fall für den EUGH. Entweder gibt es einen einheitlichen EU-FS oder es gibt ihn nicht. Dazu gehört für mich auch daß vorne und hinten nach entsprechenen Vorgaben ausgefüllt wird. Hinten das Prüfungsdatum, vorne das Ausstellungsdatum.

LG
Jeder ist selbst seines Glückes Schmid.
Bitte keine Fragen per PN, diese werden nur im Forum beantwortet.


Epox

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15

Samstag, 9. Mai 2009, 13:21

Dagegen bestimmt Artikel 13 der Richtlinie:

„Eine vor dem 19. Januar 2013 erteilte Fahrerlaubnis darf aufgrund der Bestimmungen dieser Richtlinie weder entzogen noch in irgendeiner Weise eingeschränkt werden.“


Vielleicht hätte die gute Frau auch mal den Satz lesen sollen "die nicht dem EU-Muster entsprechen",da wäre sie schnell zu der Auffassung gelangt,das eben nach dem 19.01.09 nur nach EU-Muster ausgestellt wird.
Für mich ist diese Argumentationslinie gestorben,es kann nur über Artikel 11 und deren Umsetzung in nationales Recht vorgegangen werden,insbesondere wie diese Umsetzung mit der aktuellen Rechtsprechung des EUGH kollidiert.
Hier sollten die Fakten und Angriffspunkte gesucht werden,sollten diese Schlüssig sein,bestünden auch gute Chancen vor dem EUGH,die Rechtsauslegung von D zu kippen.

Gruss Epox :wink:
Die USA haben Barack Obama,
Bob Hope, Stevie Wonder, Johnny Cash.

Wir haben Angela Merkel,
no hope, no wonder, no cash.

Krabbels

Moderator

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16

Samstag, 9. Mai 2009, 13:29

@Epox
Genau das meinte ich, deswegen auch mein :AT:

:DK:

Müsste eigentlich nicht auch die Ausstellung und Prüfungsfrage damit geregelt werden ?! z.b. Prüfung bei mir war der 25.9. aber Prüfungsdatum steht bei mir 3.3.09.Müsste eigentlich nicht auch die Ausstellung und Prüfungsfrage damit geregelt werden ?!

Gruß Krabbels


Thema abgetrennt: Prüfungsdatum/Erteilungsdatum

Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »Paule« (9. Mai 2009, 14:26)