Registrierungsdatum: 2. Januar 2007
Geschlecht: Männlich
Beruf: Handwerksmeister
Führerschein aus: RZECZPOSPOLITA POLSKA vor dem 19.01.09
Zitat
Dem Führerscheintourismus wirkungsvoll an den Kragen gehen
Rhein-Sieg-Kreis (al) – Dem so genannten Führerscheintourismus wurde jetzt per Gesetz der Garaus gemacht. Künftig werden es Verkehrssünder, die in Deutschland ihren Führerschein abgeben mussten, deutlich schwerer haben, mit Hilfe einer ausländischen Fahrerlaubnis dennoch auf deutschen Straßen zu fahren. Dies veranlasste kürzlich der Gesetzgeber, indem er die Fahrerlaubnis-Verordnung dementsprechend änderte. Dieter Siegberg, Leiter des Straßenverkehrsamtes im Rhein-Sieg-Kreis, ist froh über diese Änderung.
Denn zuvor gestaltete sich die Situation wie folgt: In einem wachsenden Europa wuchs auch der Wunsch, sich überall frei bewegen zu können. Das EU-weit geltende Fahrerlaubnisrecht sah vor, dass Führerscheine, die in einem der Mitgliedsländer erworben worden waren, EU-flächendeckend anerkannt wurden. Das verleitete aber offenbar Auto-, LKW- oder auch Motorradfahrer aus Deutschland, die hier aufgrund von Alkohol- oder Drogenkonsum oder aufgrund sonstiger schwerwiegender Verstöße gegen die verkehrsrechtlichen Vorschriften ihre Fahrerlaubnis abgeben mussten, dazu, ins benachbarte, verkehrsrechtlich möglicherweise liberalere Ausland zu reisen. Dort konnten sie einfach einen „neuen“ Führerschein erwerben und so auch die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) umgehen, die in Deutschland notwendig ist, um die Fahrerlaubnis wieder zu erlangen. So war der Führerscheintourismus geboren, und deutsches Recht wurde in Bezugnahme auf geltendes EU-Gemeinschaftsrecht umgangen.
Auch im Rhein-Sieg-Kreis zeugen rund 11.000 eingezogene Führerscheine davon, dass es genügend Personen gibt, die nicht die notwendige Reife und das Verantwortungsbewusstsein haben, um aktiv mit einem Kraftfahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen zu können. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass in diesen Fällen häufig und oft auch erfolgreich versucht wurde, im Ausland eine neue Fahrerlaubnis zu erhalten. Bislang waren den Behörden in Deutschland die Hände gebunden, auch wenn offenkundig war, dass da etwas „nicht mit rechten Dingen“ zugegangen sein konnte.
Seit dem 19. Januar sind nun aber Änderungen in den Regelungen in Kraft getreten, die diesen Missbrauch unterbinden sollen und werden. Neue Führerscheine, die im europäischen Ausland ausgestellt wurden, werden in Deutschland nicht mehr anerkannt, wenn ihren Inhabern hierzulande zuvor wegen schwerer Verkehrsdelikte die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Behörden dürfen in Zukunft jeglichen Fahrern von Autos, LKWs und Motorrädern auch dann das Recht aberkennen, auf deutschen Straßen mit EU-Führerschein zu fahren, wenn in diesem offenkundig ein ausländischer Scheinwohnsitz eingetragen ist. Hat eine Behörde oder ein Gericht innerhalb der EU eine Fahrerlaubnis entzogen, darf erst dann eine neue erteilt werden, wenn die Entziehungsgründe nicht mehr bestehen. Den Nachweis hierüber muss der Bewerber selbst erbringen.
Die Bundesregierung erwartet, dass in den übrigen EU-Staaten vergleichbare Regelungen getroffen und umgesetzt werden, damit der Führerscheintourismus auch von dort wirksam bekämpft werden kann.
„Wir wollen die Straßen sicherer machen. Dazu gehört auch, für den Straßenverkehr ungeeignete Personen, wozu Führerscheintouristen oftmals gehören, von den Straßen zu verbannen.“ sagte Dieter Siegberg weiter. Aktuelle Erhebungen geben seiner Unnachgiebigkeit in dieser Situation Recht. Denn erfreulicherweise gab es im Jahr 2008 auf Deutschlands Straßen so wenig tödliche Verkehrsunfälle wie nie zuvor. Das ist natürlich in erster Linie darauf zurückzuführen, dass die Sicherheitssysteme in den Fahrzeugen weiter entwickelt sowie die Verkehrsführung verbessert und die Verkehrsüberwachung ausgedehnt wurden. Aber auch die Fahrerlaubnisbehörden haben ihren Teil dazu beigetragen, indem ungeeigneten Personen ohne wenn und aber untersagt wurde, am Straßenverkehr teilzunehmen. Dies geschieht auch und besonders im Sinne derer, die sich korrekt verhalten.
Dieter Siegberg denkt pragmatisch: „Das Geld für eine ausländische Fahrerlaubnis kann man sparen und besser in vernünftige Rehabilitationsmaßnahmen investieren. Auf diese Weise ist man auch wieder geeignet, ein Kraftfahrzeug zu führen und kann dann wieder regulär und aktiv am Straßenverkehr teilnehmen.“ http://www.presse-service.de/data.cfm/static/723250.html
Registrierungsdatum: 2. Januar 2007
Geschlecht: Männlich
Beruf: Handwerksmeister
Führerschein aus: RZECZPOSPOLITA POLSKA vor dem 19.01.09
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Seit dem 19. Januar sind nun aber Änderungen in den Regelungen in Kraft getreten, die diesen Missbrauch unterbinden sollen und werden. Neue Führerscheine, die im europäischen Ausland ausgestellt wurden, werden in Deutschland nicht mehr anerkannt, wenn ihren Inhabern hierzulande zuvor wegen schwerer Verkehrsdelikte die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Behörden dürfen in Zukunft jeglichen Fahrern von Autos, LKWs und Motorrädern auch dann das Recht aberkennen, auf deutschen Straßen mit EU-Führerschein zu fahren, wenn in diesem offenkundig ein ausländischer Scheinwohnsitz eingetragen ist.
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Hat eine Behörde oder ein Gericht innerhalb der EU eine Fahrerlaubnis entzogen, darf erst dann eine neue erteilt werden, wenn die Entziehungsgründe nicht mehr bestehen. Den Nachweis hierüber muss der Bewerber selbst erbringen.
Pioneer
unregistriert
dass ausländische Behörden eine deutsche MPU als ihr Entscheidungskriterium ansehen, glaubt ja anscheinend niemand.
Wie @ Bikerjoe schon sagt: D-MPU für alle, ich lach mich schlapp und frage mich, wovon die eigentlich nachts träumen.
Zitat
* 1. Nach § 20 Abs. 3 der Verordnung ist eine Fahrerlaubnis dann nicht zu erteilen, wenn dem Bewerber zuvor in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum eine EU- oder EWR-Fahrerlaubnis vorläufig oder rechtskräftig von einem Gericht oder sofort vollziehbar oder bestandskräftig von einer Verwaltungsbehörde entzogen wurde es sei denn, die Gründe für die Entziehung bestehen nicht mehr. Auf diese Weise wird klargestellt, dass Deutschland die in diesen Staaten bestehenden Eignungsvoraussetzungen respektiert und eine Harmonisierung der Eignungsregelung auf niedrigem Niveau nicht gewollt ist. Gleichzeitig wird dadurch auch die Akzeptanz der einzelnen Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Eignungsvoraussetzungen in Deutschland gestärkt in der Erwartung, dass auch diese unter vergleichbaren Voraussetzungen die Erteilung einer Fahrerlaubnis verweigern werden.
logisch und in sich schlüssig. Ich frage mich schon seit längerer Zeit, wieso Aussagen von irgendwelchen FEB-Leitern grundsätzlich gleich klingen, von populistischen bis hirnrissigen Aussagen durchsetzt sind und es an halbwegs schlüssigen Begründungen meist mangelt, es kann doch nicht sein, das alle dort das Denken komplett eingestellt haben und ersatzweise das gleiche Lied singen, oder sollte das Einstellungsvoraussetzung sein. Möglicherweise äußern sich mitdenkende FEB-Leiter nur nicht, aus Solidaritätsgrunden, Gruppendynamik oder aus welchen Gründen auch immer, ich weiß es nicht, aber es verwundert mich schon.
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Gezählt seit: 8. September 2008, 00:23
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