Ein Inhaber eines solchen Führerscheins hat unverzüglich die entsprechende Fahrerlaubnis bei den Behörden vorzulegen, damit darin eingetragen werden kann, dass sie in Deutschland nicht berechtigt sind, Kraftfahrzeuge zu führen.
Fahr
erlaubnis vorzulegen???
Wenn dann den
Führerschein-und auch nur nach Aufforderung der FEB!