Registrierungsdatum: 2. Januar 2007
Geschlecht: Männlich
Beruf: Handwerksmeister
Führerschein aus: RZECZPOSPOLITA POLSKA vor dem 19.01.09
Zitat
Gnarrenburg. Am Freitagnachmittag um 14.20 Uhr kontrollierten Beamte der Polizeistation Gnarrenburg auf der Hindenburgstraße in Richtung Karlshöfen einen Golffahrer. Bei der Überprüfung wies sich der 40-jährige Golffahrer mit einem polnischen Führerschein aus. Dieser wird so aber in Deutschland nicht anerkannt. Daher leiteten die Beamten ein Strafverfahren wegen Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis ein.
http://www.presseportal.de/polizeipresse…ktion_rotenburg
// Steckbrief Registrierungsdatum: 2. Januar 2007
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Beruf: Handwerksmeister
Führerschein aus: RZECZPOSPOLITA POLSKA vor dem 19.01.09
vermutlich deutscher Wohnsitz ?
Pioneer
unregistriert
Zitat
Zitat von »Epox«
Waren irgendwelche uninformierte Gesetzeshüter,die sich profelieren wollten.Sowas solls ja auf dem Lande geben.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Pioneer« (9. Februar 2009, 22:50)
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Führerschein aus: Im Moment keinen mehr
Schonmal was von der 3. Richtilinie gehört ???
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Führerschein aus: RZECZPOSPOLITA POLSKA vor dem 19.01.09
Seit dem 19.01.2009 berechtigen Fahrerlaubnisse generell nicht mehr zum Führen von Fahrzeugen in der BRD wenn der dt.Wohnsitz im Führerschein eingetragen ist.
Zitat
4. Ein Mitgliedstaat lehnt es ab, einem Bewerber, dessen Führerschein
in einem anderen Mitgliedstaat eingeschränkt, ausgesetzt
oder entzogen wurde, einen Führerschein auszustellen.
Ein Mitgliedstaat lehnt die Anerkennung der Gültigkeit eines
Führerscheins ab, der von einem anderen Mitgliedstaat einer Person
ausgestellt wurde, deren Führerschein im Hoheitsgebiet des
erstgenannten Mitgliedstaats eingeschränkt, ausgesetzt oder entzogen
worden ist.
Ein Mitgliedstaat kann es ferner ablehnen, einem Bewerber, dessen
Führerschein in einem anderen Mitgliedstaat aufgehoben
wurde, einen Führerschein auszustellen.
Mitgliedstaat lehnt die Anerkennung der Gültigkeit eines
Führerscheins ab, der von einem anderen Mitgliedstaat einer Person
ausgestellt wurde, deren Führerschein im Hoheitsgebiet des
erstgenannten Mitgliedstaats eingeschränkt, ausgesetzt oder entzogen
worden ist.
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Führerschein aus: RZECZPOSPOLITA POLSKA vor dem 19.01.09
--> D darf euch nach dem 19.01.09 keine fahrerlaubnis mehr erteilen oder wie?
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schnellmpu
unregistriert
@schnellmpu,
wen D erteilt muß der Antragsteller in deinem geschilderten Fall,aus CZ eine Bescheinigung besorgen ,das eben kein Entzug besteht.
haben schon eine neue einnahmequelle gefunden.
weil sich alles gute wiederholt, wird das imho im august 2012 geschehen. schon wieder im letzten sommer vor dem "ende" des "fs-tourismus". Registrierungsdatum: 2. Januar 2007
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genau. ob jemals entzogen WURDE interessiert SOGAR in D niemanden.
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