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Epox

Pressestelle (Moderation)

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1

Montag, 9. Februar 2009, 22:30

Deutscher fuhr mit polnischem Führerschein (9.02.09)

Zitat

Gnarrenburg. Am Freitagnachmittag um 14.20 Uhr kontrollierten Beamte der Polizeistation Gnarrenburg auf der Hindenburgstraße in Richtung Karlshöfen einen Golffahrer. Bei der Überprüfung wies sich der 40-jährige Golffahrer mit einem polnischen Führerschein aus. Dieser wird so aber in Deutschland nicht anerkannt. Daher leiteten die Beamten ein Strafverfahren wegen Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis ein.
http://www.presseportal.de/polizeipresse…ktion_rotenburg
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Medusa

Profi

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2

Montag, 9. Februar 2009, 22:36

Leider keine Info ob dt. WS oder 19.01.2009 ..
Meine Vorlagefragenidee verrate ich nicht :knips: // Steckbrief

woschtsuppe

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3

Montag, 9. Februar 2009, 22:37

vermutlich deutscher Wohnsitz ?

mehr Details wären hier nett, sind aber bestimmt so gewollt

"Dieser wird so aber in Deutschland nicht anerkannt."

Vermute hier entweder dt. Wohnsitz im Schein oder Sperrzeit noch nicht abgelaufen bei Austellung des PL-Schein.

Epox

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4

Montag, 9. Februar 2009, 22:44

vermutlich deutscher Wohnsitz ?


glaube ich nicht,Polen stellt nur mit PL-wohnsitz aus.
Waren irgendwelche uninformierte Gesetzeshüter,die sich profelieren wollten.Sowas solls ja auf dem Lande geben.

Gruss Epox :wink:
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Pioneer

unregistriert

5

Montag, 9. Februar 2009, 22:46

Mir sind keine PL-FS mit D-WS bekannt, daran wird es wohl nicht liegen.


Zitat


Zitat von »Epox«

Waren irgendwelche uninformierte Gesetzeshüter,die sich profelieren wollten.Sowas solls ja auf dem Lande geben.

Naja, eben Gnarrenburg, das die da überhaupt einen FS kennen, ich dachte, Tecker fahren geht da auch so.
Das ist wirklich am AdW. :a:

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Pioneer« (9. Februar 2009, 22:50)


woschtsuppe

Anfänger

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6

Montag, 9. Februar 2009, 22:50

Asche auf mein Haupt... :Ma:


waren vermutlich unwissende "Freunde und Helfer"

:Polenfan: :Polenfan: :Polenfan:

Auf dem Land... :bild:

Köln

[VERBORGEN]

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7

Dienstag, 10. Februar 2009, 09:38

Also...

ich hätte auf dem Protokoll handschriftlich vermerkt, dass ich Wiederspruch einlege und die Polizei würde meine vom Notar beglaubigte Kopie meines Führerscheins ausgehändigt bekommen. Sonst könnte es sein das man den Originalen FS mit Löchern oder ähnliches zurückbekommt. Alles schon passiert.

Danach einen Rechtsanwalt ( Wandt, Säftel etc. ) kontaktieren.

Dann sollte man in einer Woche seinen FS wiederhaben. Theoretisch.

So wäre es bei mir gelaufen, egal wo in Deutschland.

Die Unkenntnis einiger Beamte ist für mich nur verständlich und sollte auch nicht zum Thema gemacht werden, sondern die Nachforschung und Aufklärung für jeden einzelnen EU FS Besitzer in seiner persönlichen Situation ist hier gefragt und steht klar im Vordergrund. Jeder für sich selbst, dafür gibt es solch ein Forum! Wer lesen kann ist klar im Vorteil denke ich. Somit hat man bei einer Verkehrskontrolle auch die Möglichkeit richtig zu reagieren.

Jeder Fall hat seine eigenen Prioritäten.

Pat27cgn

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8

Dienstag, 10. Februar 2009, 10:30

Ich kann mir eher vorstellen das der gute Mann eine NU hatte oder der FS nach dem 19.01 ausgestellt wurde.

Auch bei den Dorfbeamten sollte sich mittlerweile rumgesprochen haben das FS mit WS im Ausstellerland anzuerkennen sind, und nach den ganzen Urteilen die ja positiv für uns waren, ist das auch bis zum letzten Sheriff durchgetrungen, von daher gehe ich davon aus das der Fahrer ne NU oder der FS nach dem 19.01 ausgestellt wurde.

Epox sende doch mal der jeweiligen Dienstelle ne mail, die Antworten drauf, habe ich auch schonmal gemacht.

ickebins69

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9

Dienstag, 10. Februar 2009, 11:53

Ich frage mich immer, was das mit dem 19.01.2009 zu tun haben soll??

Wenn ich einen ordentlichen Wohnsitz habe, was soll gegen Eu-Richtlinien verstossen haben???

Die MPU ist dem polnischen Staat sowas von egal, daran scheitert es nicht.

Das einzige Loch ist nur das Wohnsitzprinzip, in dem D stochern kann, ansonsten nichts weiter.

Ich bin mal gespannt, wann der Tag kommt, dass jemand gegen diese Praktiken hier rigoros vorgeht, das D ein für allemal seine Gesetze mit den anderen Eu-Ländern abstimmen muss, damit auch D Eu-Konform gehen muss.
Vor allem, endlich diese Menschen verachtende MPU abschaffen muss!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Pat27cgn

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10

Dienstag, 10. Februar 2009, 15:06

Ich frage mich immer, was das mit dem 19.01.2009 zu tun haben soll??


Schonmal was von der 3. Richtilinie gehört ???



Bis vom EUGH ne Entscheidung kommt wird Deutschland versuchen alle FS die nach dem 19.01 ausgestellt wurden nicht anzuerkennen

Speedy74

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11

Dienstag, 10. Februar 2009, 16:41

Schonmal was von der 3. Richtilinie gehört ???


Manche kennen sie sogar auswendig!!! Und????

Das einzigste was sie sagt ist:

Seit dem 19.01.2009 berechtigen Fahrerlaubnisse generell nicht mehr zum Führen von Fahrzeugen in der BRD wenn der dt.Wohnsitz im Führerschein eingetragen ist.

Nicht mehr und nicht weniger!!!!
Achtung! Texte von "Speedy" könnten Spuren von Ironie, Sarkasmus, Denkanstössen und freier Meinungsäußerung enthalten ...
Es wird keine Garantie auf Textverständnis gewährleistet.

Epox

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12

Dienstag, 10. Februar 2009, 16:50

Seit dem 19.01.2009 berechtigen Fahrerlaubnisse generell nicht mehr zum Führen von Fahrzeugen in der BRD wenn der dt.Wohnsitz im Führerschein eingetragen ist.


so kenne ich das noch gar nicht. :lach:

Im Orginal heißt das so:

Zitat

4. Ein Mitgliedstaat lehnt es ab, einem Bewerber, dessen Führerschein
in einem anderen Mitgliedstaat eingeschränkt, ausgesetzt
oder entzogen wurde, einen Führerschein auszustellen.
Ein Mitgliedstaat lehnt die Anerkennung der Gültigkeit eines
Führerscheins ab, der von einem anderen Mitgliedstaat einer Person
ausgestellt wurde, deren Führerschein im Hoheitsgebiet des
erstgenannten Mitgliedstaats eingeschränkt, ausgesetzt oder entzogen
worden ist.
Ein Mitgliedstaat kann es ferner ablehnen, einem Bewerber, dessen
Führerschein in einem anderen Mitgliedstaat aufgehoben
wurde, einen Führerschein auszustellen.
Die USA haben Barack Obama,
Bob Hope, Stevie Wonder, Johnny Cash.

Wir haben Angela Merkel,
no hope, no wonder, no cash.

Pat27cgn

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13

Dienstag, 10. Februar 2009, 17:10

Ab dem 19.01.2009

Mitgliedstaat lehnt die Anerkennung der Gültigkeit eines
Führerscheins ab, der von einem anderen Mitgliedstaat einer Person
ausgestellt wurde, deren Führerschein im Hoheitsgebiet des
erstgenannten Mitgliedstaats eingeschränkt, ausgesetzt oder entzogen
worden ist.



Genau so siehts aus !!!

Ob Deutschland damit durchkommt sei mal dahingestellt, aber bis eine Entscheidung des EUGH kommt wird D alles daran setzen soviel FS wie möglich nicht anzuerkennen

schnellmpu

unregistriert

14

Dienstag, 10. Februar 2009, 17:34

an anderer stelle schon geschehen, hier auch nochmal - der umgekehrte fall:
`
stellt euch vor, ihr habt ne cz-pappe... im cz-urlaub, ein paar jahre später wird euch diese entzogen.
`
--> D darf euch nach dem 19.01.09 keine fahrerlaubnis mehr erteilen oder wie? :VL: :VL: :VL: :VL:

Epox

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15

Dienstag, 10. Februar 2009, 17:44

--> D darf euch nach dem 19.01.09 keine fahrerlaubnis mehr erteilen oder wie?


wen die Aussetzung od. der Entzug nicht mehr besteht,wird auch ausgestellt.Ob das nun D ist oder ein anderer Mitgliedstaat spielt keine Rolle. :soist:

Gruss Epox :wink:
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schnellmpu

unregistriert

16

Dienstag, 10. Februar 2009, 17:47

also wenn cz "entzieht"... besteht entzug. dadurch, dass D erteilt wird der ja nicht ungeschehen gemacht. --> D darf nicht erteilen. ... der logik von medusa, pat27 usw. nach.

Epox

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17

Dienstag, 10. Februar 2009, 17:54

@schnellmpu,
wen D erteilt muß der Antragsteller in deinem geschilderten Fall,aus CZ eine Bescheinigung besorgen ,das eben kein Entzug besteht.Ist so in der FEV geregelt.
Das ganze bezieht sich aber nur auf die Erteilung in D,andere Fallkonstelationen habe ich nicht berücksichtigt.

Gruss Epox :wink:
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Pat27cgn

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18

Dienstag, 10. Februar 2009, 18:04

@schnellmpu

es sagt ja keiner das die 3. Richtilinie korrekt ist, nur D wird es solange versuchen die FS nicht anzuerkennen bis der EUGH entscheidet, und das kann sich hinziehen

schnellmpu

unregistriert

19

Dienstag, 10. Februar 2009, 19:01

@schnellmpu,
wen D erteilt muß der Antragsteller in deinem geschilderten Fall,aus CZ eine Bescheinigung besorgen ,das eben kein Entzug besteht.

genau. ob jemals entzogen WURDE interessiert SOGAR in D niemanden. :hr:
`
@pat: glaubst du... schliesse auch ich nicht aus... aber fakt ist, dass niemand von uns WEISS, ob D es überhaupt bis vor ein D-gericht gewillt ist zu bringen. der tüv-süd (wohl der grösste eu-fs-gegner) macht jetzt tüv-abnahmen in der türkei... :KL: haben schon eine neue einnahmequelle gefunden.
`
ausserdem: wir reden ja von einer ähnlichen problematik, wie mit dem d-ws. der RILI nach durfte cz ohne ws nicht erteilen. ... erteilte aber, nach nationalem recht. und es lief genau andersrum - erst nachdem der euhg erlaubt hat diese scheine nicht anzuerkennen..... du verstehst?
`
wenn die erteilung nach dem 19.01.09 nicht rilikonform sein SOLLTE... wird es DAS sein, was der eugh bestätigen wird. :sg22: weil sich alles gute wiederholt, wird das imho im august 2012 geschehen. schon wieder im letzten sommer vor dem "ende" des "fs-tourismus".

Epox

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20

Dienstag, 10. Februar 2009, 19:08

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