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Paule

Menschlich

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Führerschein aus: mit und ohne -:)

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Samstag, 7. Februar 2009, 20:00

Eu-Fs, Artikel 13 und seine Folgen. (05.02.2009)

Zitat

Neuer EU-Führerschein: Nur keine Panik
05.02.2009 19:30 Uhr

Landkreis (zg) - Die derzeitigen Diskussionen um die Vorschriften der dritten EU-Führerscheinrichtlinie verunsichert offenbar viele Bürger. Nach Mitteilung der Führerscheinstelle des Landratsamtes haben viele Menschen Angst, dass ihr derzeitiger Führerschein nicht mehr lange gilt.
„Vor allem ältere Menschen haben Angst, ihr Führerschein könnte nun ablaufen und sie müssten dann irgendwelche Gesundheitsnachweise bringen, damit er nochmals verlängert wird,“ erklärt Christine Weng von der Führerscheinstelle.

Die dritte EU-Führerscheinrichtlinie bringe tatsächlich einige Änderungen mit sich, die aber nicht ganz so dramatisch sind, wie es auf den ersten Blick erscheint.

Insbesondere gelten alle Führerscheine, die bis jetzt ausgestellt sind - nicht nur die EU-Kartenführerscheine im Scheckkartenformat, sondern auch der graue „Lappen“ und die rosaroten Papierführerscheine - vorläufig weiter bis zum Jahr 2033, also noch 24 Jahre. Dann allerdings steht allen eine Verlängerung bevor. Ob es dann noch Übergangsfristen geben wird, bis wann die Verlängerung erfolgen muss, ist noch offen.

Was schon jetzt sicher ist: Wenn ein Führerschein nach dem 19. Januar 2013 neu ausgestellt werden muss, ist er für zehn bis 15 Jahre gültig (der genaue Zeitraum steht auch noch nicht fest) und muss nach Ablauf verlängert werden. Das betrifft vor allem Neuerwerber eines Führerscheins. Für Inhaber alter Führerscheine (graue und rosa Papierführerscheine) bedeutet das, dass sie sich vor diesem Termin dann einen EU-Kartenführerschein ausstellen lassen sollten, wenn sie ihn für weitere Dokumente benötigen. Der EU-Kartenführerschein ist zum Beispiel Voraussetzung für die Ausstellung eines internationalen Führerscheins, der für Urlaube in Nicht-EU-Staaten und Reisen in die USA empfohlen wird. Auch für Berufskraftfahrer ist der EU-Kartenführerschein notwendig, um eine Fahrerkarte zu erhalten.

Ansonsten ist es nicht nötig, jetzt einen Umtausch zu veranlassen. „Einziger Fall, der aber jeden treffen kann, ist, wenn ein Führerschein nach dem 19. Januar 2013 verloren geht oder gestohlen wird. Der Ersatzführerschein wird dann ebenfalls nur maximal 15 Jahre gültig sein“, erklärt Christine Weng.

Wer jetzt seinen alten Führerschein in einen EU-Kartenführerschein umtauschen möchte, muss persönlich bei der Führerscheinstelle im Landratsamt Günzburg oder bei der Außenstelle Krumbach vorsprechen. Dabei müssen folgende Unterlagen mitgebracht werden: ein biometrisches Passfoto, ein gültiger Personalausweis und der bisherige Führerschein.


Quelle