OLG-Urteil: Autofahrt unter Drogeneinfluss nicht zwingend strafbar
Hab ich eben gelesen....
Das
Oberlandesgericht Zweibrücken hob ein Amtsgerichtsurteil eines
abgeurteilten Autofahrers auf, der unter Drogeneinfluss eines
Cannabis-Produkts im Straßenverkehr aufgefallen und überführt worden
war. Der vermeintliche Täter wurde bei einer Kontrolle positiv getestet.
Das
Gerichtsverfahren wurde annulliert, weil der Autofahrer glaubhaft
machen konnte, dass sein letzter Cannabis-Konsum vor Fahrtantritt,
mindestens zwei Tage zurücklag. Es konnte ihm deshalb keine
Fahrlässigkeit angelastet werden, weil er im guten Glauben war, nicht
mehr unter Drogeneinwirkung zu stehen.
Das
Amtsgerichtsurteil wurde als zu voreilig gerügt und müsse durch ein
erneutes Verfahren aufgerollt werden. Dabei müsse ein Sachverständiger
feststellen, ob eine vor zwei Tagen konsumierte Cannabis-Droge noch im
Blut nachweisbar ist. Wenn ja, wäre das Urteil ungerechtfertigt
ausgesprochen worden.