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Epox

Pressestelle (Moderation)

Registrierungsdatum: 2. Januar 2007

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Führerschein aus: RZECZPOSPOLITA POLSKA vor dem 19.01.09

1

Freitag, 16. Januar 2009, 18:14

Neue Fahrerlaubnisverordnung - Führerschein-Tourismus ist zu Ende (16.01.09)

Zitat

München. Schluss mit dem Führerschein-Tourismus. Diesen Effekt erwarten Experten von einer Regelung der EU-Führerscheinrichtlinie, die am kommenden Montag in Deutschland in Kraft tritt. TÜV SÜD begrüßt dies, denn der Führerscheintourismus bedeutete letztlich einen Re Import von Verkehrsrisiken.

Alkohol oder Drogen am Steuer oder zu viele Punkte in Flensburg - der Führerschein ist weg. Und auf dem Weg zurück zur Fahrerlaubnis ist auf Anordnung der Führerscheinbehörde eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) zu absolvieren. Immer mehr Fahrer wählten da den vermeintlich einfacheren Weg - eine Führerscheinprüfung im Ausland. Häufig in angrenzenden Ländern wie Tschechien, Polen oder den Niederlanden. Das Phänomen ist unter der Überschrift Führerschein-Tourismus bekannt. "Wir sahen das unter dem Blickwinkel der Verkehrssicherheit sehr kritisch: Die Betroffenen wendeten Zeit und viel Geld auf, um im Ausland in den Besitz eines Führerscheins zu kommen - bewegten sich dann aber in einer rechtlichen Grauzone", sagt Gerhard Laub von TÜV SÜD Life Service. Und fügt hinzu: "Wenn jemand sein Verhalten nicht wirklich ändert, wird er bald wieder vor demselben Problem stehen - und der Führerschein ist erneut weg. Aus gesellschaftlicher Sicht konnte man schon von einem Re-Import des Verkehrsrisikos sprechen."

EU-Führerscheinrichtlinie wird in nationales Recht umgesetzt

Ein Problem, das auch auf europäischer Ebene gesehen wurde. Die 3. EU Führerscheinrichtlinie, seit zwei Jahren verabschiedet, trägt dem bereits Rechnung. Die entsprechenden Abschnitte der EU Führerscheinrichtlinie werden nun zum 19. Januar 2009 in Deutschland anwendbar und mit einer Ergänzung der Fahrerlaubnis-Verordnung umgesetzt. Das heißt, der Staat, in dem der Betroffene seinen Wohnsitz hat, kann von innerstaatlichen Regelungen Gebrauch machen, auch wenn der Betroffene den Führerschein im EU-Ausland erworben hat. Konkret bedeutet das: Ist der Führerschein in Deutschland entzogen und der Betroffene macht ihn im Ausland neu, dann gilt die Fahrerlaubnis in der Bundesrepublik nicht. Das Hintertürchen für "MPU-Flüchtlinge" ist also zu.

TÜV SÜD Life Service verfügt über jahrzehntelange Erfahrung in der Verkehrssicherheits-Arbeit und führt in Deutschland flächendeckend Medizinisch-Psychologische Untersuchungen (MPU) durch.
http://www.nachrichten-muenchen.de/index.html?art=1352
Die USA haben Barack Obama,
Bob Hope, Stevie Wonder, Johnny Cash.

Wir haben Angela Merkel,
no hope, no wonder, no cash.

Maverickssss

Fortgeschrittener

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2

Freitag, 16. Januar 2009, 20:59

Das heißt, der Staat, in dem der Betroffene seinen Wohnsitz hat, kann von innerstaatlichen Regelungen Gebrauch machen, auch wenn der Betroffene den Führerschein im EU-Ausland erworben hat

das heisst also wenn man in Deutschland noch einen Wohnsitz hat, dann darf die Behörde die Nutzung untersagen, aber wenn man sich aus Deutschland abmeldet und einen z.b. tschechischen Wohnsitz hat, dann können Sie nichts machen!

oder lieg ich da falsch !

Oberklops

Zauberlehrling

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Beiträge: 1 589

3

Freitag, 16. Januar 2009, 22:24

Alles was du sagst, sollte wahr sein. Aber nicht alles was wahr ist, solltest du auch sagen.

Speedy74

Schüler

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Führerschein aus: Im Moment keinen mehr

4

Freitag, 16. Januar 2009, 22:35

Maverickssss,
ob Du da nun falsch liegst oder nicht wird dir hier mit Garantie niemand beantworten können, auch kein Anwalt, kein Vermittler und wen es sonst noch so gibt, leider.
Wer es entscheidet ist selbstverständlich der EuGH und das mit 1000% Sicherheit aber wann das sein wird???
Mit Sicherheit werden alle Eu-Fe die ab dem 19.01.09 ausgestellt werden, denen eine Fe in der BRD entzogen wurde und die beim führen eines KFZ in der BRD erwischt werden mit einer Anzeige wegen FoF rechnen müssen und es wird eine NU geben.

Gegen die man selbstverständlich Rechtsmittel einlegen kann = heißt trotzdem erstmal Fußgänger.

Ab wann die 3. Rili greift ab dem 19.01.09 oder doch erst ab dem 19.01.13.
Da spielt das mit dem Abmelden nur eine untergeordnete Rolle, was nicht heißt man sollte es nicht machen!!!
Die BRD hatte es gerne das der so hochgepriesene Artikel am 19.01.09 in Kraft tritt aber was soll das den????
Die neuen EU Länder müssen jedoch die 3. Führerscheinrichtlinie erst bis zum 19.01.2013 umgesetzt haben. Die bis Dato ausgestellten Führerscheine aus anderen EU Ländern haben Bestandkraft sofern die 185 Tagesreglung eingehalten wurde und die Gesetze des Führerschein ausstellenden Landes befolgt wurden.
und das habe ich eben auch wenn ich in D abgemeldet bin, deshalb.
Das ist natürlich meine Meinung, das zu klären, dafür haben wir Gerichte.
Ein paar Urteile gibts zum Glück schon.
Achtung! Texte von "Speedy" könnten Spuren von Ironie, Sarkasmus, Denkanstössen und freier Meinungsäußerung enthalten ...
Es wird keine Garantie auf Textverständnis gewährleistet.

Oberklops

Zauberlehrling

Registrierungsdatum: 8. Dezember 2007

Beiträge: 1 589

5

Freitag, 16. Januar 2009, 22:41

@speedy - wenn denken erlaubt ist, mach das bitte auch. HIer hast Du es scheinbar vergessen:

Mit Sicherheit werden alle Eu-Fe die ab dem 19.01.09 ausgestellt werden, denen eine Fe in der BRD entzogen wurde und die beim führen eines KFZ in der BRD erwischt werden mit einer Anzeige wegen FoF rechnen müssen und es wird eine NU geben. -pg-
Alles was du sagst, sollte wahr sein. Aber nicht alles was wahr ist, solltest du auch sagen.

Speedy74

Schüler

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Beruf: Dachdecker

Führerschein aus: Im Moment keinen mehr

6

Freitag, 16. Januar 2009, 22:54

Versuchen werden dies das glaub ich schon aber ob diese rechtens ist????
Achtung! Texte von "Speedy" könnten Spuren von Ironie, Sarkasmus, Denkanstössen und freier Meinungsäußerung enthalten ...
Es wird keine Garantie auf Textverständnis gewährleistet.

Pioneer

unregistriert

7

Samstag, 17. Januar 2009, 03:58

"Wenn jemand sein Verhalten nicht wirklich ändert, wird er bald wieder vor demselben Problem stehen - und der Führerschein ist erneut weg. Aus gesellschaftlicher Sicht konnte man schon von einem Re-Import des Verkehrsrisikos sprechen."
Hier hat der gute Laub wenigstens zum Teil recht, wobei gleichzeitig zu bedenken bleibt, das viele der Betroffenen tatsächlich ganz normale Verkehrsteilnehmer sind, die eben Pech hatten, ( ok. sollte nicht sein, schon klar, bin trotzdem der Ansicht, das fast jeder mit dem gleichen Pech den FS schon mal los geworden wäre, incl. der Rennleitung ) nur dann gleich derartige Mengen von Bürgern zu Alkis und Kiffern abzustempeln, ist natürlich Schwachsinn und zeugt letzlich von einer fortschreitenden Pervertierung der MPU und erheblichem Machtzuwachs der MPU-Lobby.


TÜV SÜD Life Service verfügt über jahrzehntelange Erfahrung in der Verkehrssicherheits-Arbeit und führt in Deutschland flächendeckend Medizinisch-Psychologische Untersuchungen (MPU) durch.
Und hier haben wir dann auch den Grund für diese Ansicht, es ist keinesfalls in erster Linie ein Reimport der Verkehrsgefährdung, sondern ein Export von Finanzmitteln und das auch noch am TÜV vorbei, der zu mindestens 70% an der MPU geschäftlich partizipiert.

Die Verkehrssicherheit ist denen völlig gleichgültig und ich bin sogar der Auffassung, das sie selbst wissen, das es in dieser Hinsicht nichts bewirkt, aber die eigenen Kassen müssen klingeln, egal wie.