Verkehrssünder: Aus für Führerscheintourismus (16.01.09)
Die nun in Kraft getretene „3. Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnisverordnung“
stellt das Fahren mit einem im Ausland erworbenen Führerschein unter Strafe, wenn zuvor die deutsche Fahrerlaubnis entzogen worden ist. Die Regelung gilt für alle ab dem 19. Januar im Ausland ausgestellten Führerscheine. Bereits vorher ausgestellte ausländische Führerscheine behalten ihre Gültigkeit und müssen in Deutschland weiterhin ohne Einschränkung anerkannt werden.
Quelle:
http://www.focus.de/auto/unterwegs/verke…aid_362671.html
Die USA haben Barack Obama,
Bob Hope, Stevie Wonder, Johnny Cash.
Wir haben Angela Merkel,
no hope, no wonder, no cash.