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Paule

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1

Donnerstag, 8. Januar 2009, 08:39

Anwalt Werner Säftel: 6.000 bis 8.000 Menschen haben CZ-Führerschein mit DE-Wohnsitz

Zitat

Urteil: Führerschein-Tourismus ausgebremst
Das Bundesverwaltungsgericht hat dem Führerschein-Tourismus einen Dämpfer verpasst. Inhabern einer im Ausland erworbenen Fahrerlaubnis, in der ein deutscher Wohnsitz vermerkt ist, dürfe die Nutzung im Bundesgebiet untersagt werden. Das entschieden die Richter am Donnerstag (11.12.) in Leipzig. Die deutschen Behörden dürften die Autofahrer nachträglich zum "Idiotentest" bitten. Wer sich der medizinisch-psychologischen Untersuchung verweigert, dem dürfe das Recht aberkannt werden, die Fahrerlaubnis hierzulande zu nutzen. Das Gericht wies damit die Klagen zweier Männer ab, die nach dem Verlust ihrer deutschen Führerscheine nach Tschechien ausgewichen waren.

Die Männer aus dem Odenwaldkreis und dem Landkreis Darmstadt-Dieburg in Hessen hatten ihre deutschen Führerscheine nach Alkohol- und Drogenfahrten eingebüßt. 2004 und 2005 machten sie in Tschechien eine neue Fahrerlaubnis. Als die deutschen Behörden das mitbekamen,
forderten sie die Männer zum "Idiotentest" auf. Auf deren Weigerung folgte das Verbot. Ihre Klagen begründeten die Männer damit, dass die deutschen Behörden gar nicht berechtigt waren, von ihnen eine medizinisch-psychologische Untersuchung zu verlangen. Das verletze das Territorialstaatsprinzip und das Prinzip des gegenseitigen Vertrauens. Die deutschen Behörden dürften sich quasi nicht anmaßen, die Entscheidung Tschechiens, ihnen einen Führerschein zu geben, infrage zu stellen.

Die Bundesverwaltungsrichter stellten am Donnerstag fest, dass nach EU-Recht Führerscheine aus den Mitgliedsstaaten zwar prinzipiell anzuerkennen seien. Zugleich verwiesen sie aber auf Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes vom Juni 2008, dass ausländische Führerscheine, in denen eine deutsche Adresse vermerkt ist, nicht akzeptiert werden müssen.

Kläger-Anwalt Werner Säftel sagte, deutschlandweit seien rund 6.000 bis 8.000 Menschen mit derartigen tschechischen Führerscheinen unterwegs. Er glaube nicht, dass Gerichtsentscheidungen das Problem des Führerschein-Tourismus lösen könnten. "Die Karawane wird weiterziehen, zum Beispiel nach Polen oder Slowenien." Dort werde nämlich kein Wohnort in die Führerscheine geschrieben. Im Grund sei die Politik gefordert. Auch die Juristin des Landkreises Darmstadt-Dieburg, Susanne Klinkel, sagte: "Es wäre eigentlich wichtig, dass in Europa die Voraussetzungen für die Erlangung einer Fahrerlaubnis angepasst werden." (dpa)

Bundesverwaltungsgericht Leipzig, Aktenzeichen: BVerwG 3 C 26.07 und BVerwG 3 C 38.08


Autoflotte

schnellmpu

unregistriert

2

Donnerstag, 8. Januar 2009, 09:52

6.000-8.000 arme teufel. wenn jetzt ein teil davon den selben fehler wie damals nochmal macht, nämlich nicht umsichtig genug handelt und sich im eifer der schnellen bereinigung nicht abmeldet aus D, nach dem 19.01, ...
`
es werden sich bestimmt von den 6-8k ein paar aus dem verkehr ziehen lassen. insofern ist der eugh dem "D" irgendwie doch schon ein stück entgegengekommen, indem das urteil und der 19.01 zeitlich nicht weit auseinanderliegen.

Paule

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3

Donnerstag, 8. Januar 2009, 10:11

nämlich nicht umsichtig genug handelt und sich im eifer der schnellen bereinigung nicht abmeldet aus D, nach dem 19.01, ...


Ich verstehe allerdings immer noch nicht warum man sich nach dem 19.01 mehr aus Deutschland abmelden sollte, als davor?
Ich sehe hier auch kein Zusammenhang mit dem abmelden aus Deutschland zum Ausstellungszeitpunkt und der evtl. Aberkennung ab 19.01 wegen dem vorigen Entzug der DE-FE.
An der ganzen WS Problematik hat sich doch nichts geändert.

Aber ich finde wir sollten das jetzt nicht in jedem dritten Thread diskutieren.

Edit: Zudem sehe ich die Führerscheine vor dem Stichtag geschützt, durch Präambel (5)
Wie ist das eigentlich bei den Ersatzaustellungen in CZ, die Klassen Erteilung auf der Rückseite bleibt ja bei dem alten Datum?
Ich frage nur deshalb so doof, weil bei den Tschechen wundert mich nichts mehr. :nww:

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Paule« (8. Januar 2009, 10:20)


Pat27cgn

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4

Donnerstag, 8. Januar 2009, 12:27

Wie ist das eigentlich bei den Ersatzaustellungen in CZ, die Klassen Erteilung auf der Rückseite bleibt ja bei dem alten Datum?



Paule das würde ich auch gerne mal wissen, denn es ist ja immer die Rede vom "AUSSTELLUNGDATUM" !!! Aber kann ja eigentlich nicht sein wenn man denn FS mal verliert oder die Brieftasche wird geklaut, das der FS dann auf einmal nicht mehr gültig ist weil ein anderes Austellungsdatum drauf steht.

Wäre doch mal ne gute Frage für nen Rechtsanwalt.

Krabbels

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5

Donnerstag, 8. Januar 2009, 12:36

Hallo Miteinander

Ich habe die Wochen mal bei meinem Dolmetscher in Teplice angerufen und er teilte mir mit das in CZ das Prüfungsdatum und nicht das Ausstellungsdatum wichtig währe "Nationales recht" .
Man könne sich auch eine vorläufiges FS Dokument,nach der Prüfung, Ausstellen lassen als Bestätigung das man fahren darf.
Somit währe dann meine Prüfung "Sep.08" Ausschlaggebend und ich brauchte vor dem 19.1. keine Angst haben.
So seine Aussage, könnte schon so hinhauen oder !?
Gruß und danke für eure Meinungen dazu
Krabbels

Paule

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6

Donnerstag, 8. Januar 2009, 12:40

Das kenne ich aber anderst. In den CZ Scheinen wird das erst Ausstellungsdatum bei den Klassen eingetragen. So ist jedenfalls mal bei mir.

Paule

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7

Donnerstag, 8. Januar 2009, 15:24

Wäre doch mal ne gute Frage für nen Rechtsanwalt.


Nö brauchen wir nicht.

:kuck:

Zitat

10. Datum der Fahrerlaubniserteilung der jeweiligen Klasse; kann auch im Feld 14 unter Angabe der Nr. 10 eingetragen sein. Nicht erteilte Klassen werden durch einen Strich entwertet

Pat27cgn

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8

Donnerstag, 8. Januar 2009, 17:39

Cool danke Paule, dann ist man da ja schonmal auf der sicheren Seite