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Epox

Pressestelle (Moderation)

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1

Mittwoch, 17. Dezember 2008, 16:57

Zur 853. Plenarsitzung des Bundesrates (Bekämpfung des Führerscheintourismus)

Zitat

Mitwirkung an Verordnungen

Zwanzig Verordnungen, zu denen die Bundesregierung Zustimmung erbittet, befassen sich mit Themen wie Tierschutztransport, Agrarsubventionen, Insolvenzgeld, Öffnung des Arbeitsmarktes für Hochqualifizierte und Bekämpfung des Führerscheintourismus.Äußerst umfangreich sind die Empfehlungen zur geplanten Vereinfachung des Deponierechts: Hier schlagen die Fachausschüsse rund 150 Änderungen an der Verordnung der Bundesregierung vor.
Quelle:http://www.bundesrat.de/cln_099/nn_6898/…html?__nnn=true


Den Herren muß das Thema ja ganz schön unter den Nägeln brennen,wen die schon am 19.12.08 zustimmen sollen.
Die USA haben Barack Obama,
Bob Hope, Stevie Wonder, Johnny Cash.

Wir haben Angela Merkel,
no hope, no wonder, no cash.

Pat27cgn

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2

Mittwoch, 17. Dezember 2008, 17:39

Epox, weißt du wo man die Verordnungen lesen kann???


Die haben ja echt nichts zu tun wenn die sich über sowas gedanken machen



Nummer 5 wird wie folgt gefasst:

5. In § 26 Abs. 2 werden die Wörter „das Kraftfahrt-Bundesamt“ durch die Wörter
„die Behörde, die von der Landesregierung durch Rechtsverordnung näher


bestimmt wird“ ersetzt.‘

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Pat27cgn« (17. Dezember 2008, 17:43)


Epox

Pressestelle (Moderation)

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3

Mittwoch, 17. Dezember 2008, 18:02

Das mit der Änderrung ,dürfte wohl die FEV betreffen,ob sie so mit der jetzigen Fassung so durch den Bundesrat geht.
Denke aber schon,das es im bisherigen Wortlaut durchgewunken wird.

Gruss Epox :wink:
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Pat27cgn

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4

Mittwoch, 17. Dezember 2008, 18:22

Wenn einer Lust hat zu lesen

Zweite Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung

http://www.bundesrat.de/cln_099/SharedDo….pdf/843-08.pdf

http://www.bundesrat.de/cln_099/SharedDo…df/843-1-08.pdf



Dritte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung

http://www.bundesrat.de/cln_099/SharedDo….pdf/851-08.pdf

http://www.bundesrat.de/cln_099/SharedDo…df/851-1-08.pdf

boelli134

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5

Mittwoch, 17. Dezember 2008, 22:37

Und was bedeutet das jetzt für den 19.01.2009

Pioneer

unregistriert

6

Mittwoch, 17. Dezember 2008, 22:56

Und hier haben wir dann auch den großdeutschen Traum:

Auf diese Weise wird klargestellt, dass Deutschland die in diesen Staaten bestehenden Eignungsvoraussetzungen respektiert und eine Harmonisierung der Eignungsregelung auf niedrigem Niveau nicht gewollt ist. Gleichzeitig wird dadurch auch die Akzeptanz der einzelnen Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Eignungsvoraussetzungen in Deutschland gestärkt in der Erwartung, dass auch diese unter vergleichbaren Voraussetzungen die Erteilung einer Fahrerlaubnis verweigern werden.



Das ist nun mehr als penetrant, überheblich und dämlich, eben D original. :sw68:
Da schreibt doch wirklich jemand, die restlichen 25 EU-Staaten sollen sich gefälligst der D-Regelung anpassen, und A darf auch noch gern etwas nachlegen, weil so schwerwiegende Probleme nur in "diesem, unserem Lande", rechtlich wirklich korrekt zu lösen sind. :lach:
Die sollen man erstmal sich damit beschäftigen, das Korruption in Behörden eingeschränkt wird und ihr Saftladen nach zig Jahren auch mal irgendwie halbwegs das erreicht, wofür es den überhaupt gibt, nämlich dem Bürger zu helfen, und nicht, ihm ständig hinten rein zu treten. :böse:

Und was bedeutet das jetzt für den 19.01.2009
Das bedeutet, wenn D mit den Vorstellungen so durchkommt, sind langfristig fast alle EUFS der deutschen Inhaber ohne MPU für die Mülltonne. Nur das es so kommt, ist völlig ausgeschlossen, eben nur ein D-Behördentraum und der MPU-Lobby, die dahinter steht. :momo:

Es wird aber eher das Gegenteil eintreten und dann passiert genau das, was @ Oberklops schon mal erwähnt hat, nach dem 19.1.2009 kommt der 20.1.2009 und weiter garnichts.
Doch, da war noch etwas, D bekommt zum ? Male beim EuGH auf die Ohren, aber so richtig, das es auch kracht.
Irgendwann sind die es dort auch leid, sich immerzu mit der Großverdienerkaste MPI und deren Verlustängsten zu beschäftigen. :jojoj:

Und hier habe ich dann auch noch die absolut sinnvollsten Änderungen gefunden, sie können es doch, wenn sie wirklich wollen, na also -cla- :jojoj:

§ 14 Abs. 2 wird wie folgt geändert:
a) In Nummer 1 wird am Ende das Wort „oder“ durch ein Komma ersetzt.
b) In Nummer 2 wird am Ende der Punkt durch das Wort „oder“ ersetzt.

Dieser Beitrag wurde bereits 5 mal editiert, zuletzt von »Pioneer« (18. Dezember 2008, 04:26)


hessen-frank

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7

Donnerstag, 18. Dezember 2008, 16:53

Hallo,

vor allem dieser Passus ist kritisch:

Dritte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung
Drucksache 851/08

"Mit Umsetzung einer Sonderregelung aus der neuen dritten europäischen Führerscheinrichtlinie soll dieser Missstand behoben werden: Die Anerkennung ausländischer EU-Führerscheine wird künftig in der Regel dann abgelehnt, wenn ihren Inhabern zuvor die Fahrerlaubnis im Inland entzogen worden war. Die Dauer der Nicht-Anerkennung richtet sich nach den geltenden Tilgungsfristen".

Das hieße ja dann 15 Jahre. Die haben echt einen Vogel. :vogel:

Gruss
Frank

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8

Donnerstag, 18. Dezember 2008, 18:18

Nach meiner Meinung nur Wunschdenken,
ja ja, der große und mächtige Bundesrat. DIe wollen halt nach Ihrer bescheuerten Beamten-Laufbahn (60% des Bundesrates) noch die ein oder andere Mark beim Tüv oder ADAC machen. ( Siehe ehemaliger Staatssekretär für Verkehr von Bayern)
Every time you feeds a troll... God kills a kitten! Please, think of the kitten....

mogwai

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9

Donnerstag, 18. Dezember 2008, 21:29

Klar ist das Wunschdenken, aber was nützt uns das, die die es trifft haben es schwer. Die werden vermutlich eine NU erhalten und können dann sehen, wie sie dagegen angehen werden.

Gerichtlich klagen ist teuer und ob die RSV zahlt, ist auch nicht gesagt. Habe jetzt schon mehrfach gelesen, das die RSV es verweigert die Kosten zu übernehmen, leider schreiben die betroffenen Personen nicht dabei, um welche RSV es sich handelt. (Als ob sie diese damit noch in Schutz nehmen wollen, komisches verhalten...)

Die Frage ist auch wie die Deutschen Gerichte entscheiden werden, ob sie die Urteile des EuGH akzeptieren oder die 3 Fs-Rilie, ich denke eher letzteres.

Also nächstes Jahr wird es wieder spanned!

Pioneer

unregistriert

10

Donnerstag, 18. Dezember 2008, 23:50

Klar ist das Wunschdenken, aber was nützt uns das, die die es trifft haben es schwer. Die werden vermutlich eine NU erhalten und können dann sehen, wie sie dagegen angehen werden.


Genau das ist der Schönheitsfehler an der Sache, aber so wird es zunächst kommen.
Bis das dann beim EuGH durch ist über alle Vorinstanzen, können auch leicht 2 Jahre ins Land gehen, bis zu dem Zeitpunkt, ab dem die Entscheidung dann bei den D-Gerichten greift und entsprechend umgesetzt wird.

Die Entscheidung des EuGH ist mir klar und den Juristen im BVM sicher auch, sonst sind die ihr Geld nicht wert, nicht mal in Hartz IV Höhe.
Danach hat das Elend dann wohl erstmal ein Ende, nur 2 Jahre sind für die Betroffenen eine lange Zeit und ohne RSV auch nicht gerade günstig zu haben. ;(

Zur RSV teile ich deine Meinung: Es hilft niemandem, zu sagen, die RSV wollte nicht eintreten, da hilft nur , glasklar Roß und Reiter zu nennen hier im Forum und jeder kann dann seine eigenen Gedanken dazu anstellen.

Bernd1956

Anfänger

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11

Freitag, 19. Dezember 2008, 09:47

Und wen trifft es dann? sorry, aber ich komme bei dem ganzen wirrwarr nicht mehr mit.
Viele Grüße + Danke
Bernd

mogwai

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Beiträge: 417

12

Freitag, 19. Dezember 2008, 15:02

Also wenn es eintreffen sollte, würde ich tippen das alle FE betroffen sein werden, die eine positive MPU beilegen müssen. Den warum sollte DE sich mit weniger zufrieden geben, wenn sie die 3-FS-Rillie falsch übersetzen? Aber das sind nur Mutmassungen und muss natürlich nicht auf alle zutreffen.

Genauso gut können auch alle ausgestellten FE vor dem Jahre 2013 sicher sein! Das kann aber irgendwie keiner genau sagen, wie die 3 Richtlinie nun auszulegen ist. Wenn man die Medien deuted, wird dieses wohl eher nicht eintreffen, aber wer glaubt heutzutage noch den Medien? :D

Und es kommt natürlich auch auf die Behörde an, da hier noch einige Leute mit einem FS und DE-WS rumfahren, die bei der Behörde bekannt sind und sie gewähren lassen.
Vielleicht hat man so lange ruhe, bis einer vor dem EuGH klagt und dann hat der Spuck erstmal wieder ein Ende.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »mogwai« (19. Dezember 2008, 17:57)


Pioneer

unregistriert

13

Sonntag, 21. Dezember 2008, 08:12

Also wenn es eintreffen sollte, würde ich tippen das alle FE betroffen sein werden, die eine positive MPU beilegen müssen. Den warum sollte DE sich mit weniger zufrieden geben


Das ist durchaus möglich, halte ich zumindest nicht für ausgeschlossen, einfach nach der Logik, wer sich so eklatant über die 3. Rili hinwegsetzt wie D mit seinen Änderungen, hauptsächlich der FEV, sowie den dazu erkennbaren Aussagen, die klar in eine EU-Bevormundung einschließlich des EuGH münden, den interessieren auch die anderen Regelungen der Rili nicht wesentlich. :böse:

Da kann vorsätzliche Rechtsbeugung bzgl. der gesamten Rili den Vorgang auch nicht mehr so sehr verschärfen.

Im Ergebnis steht aber jetzt schon fest, das der nächste EuGH-Entscheid den ganzen Schwachsinn in die Tonne tritt, aber bis zu diesem Zeitpunkt ist der Ärger vorprogrammiert. Nur so nach Gefühl würde ich behaupten, diesmal kracht es richtig durch den EuGH, irgendwann muß es denen reichen, und den Zeitpunkt sehe ich jetzt für gegeben an. :gs:

marco069

Fortgeschrittener

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Beiträge: 484

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14

Sonntag, 21. Dezember 2008, 11:18

Guten morgen an alle,

also ich verwette meinen Ar.... darauf, das die D-Behörden, alle Eu-FS, egal wie alt, egal ob WS oder nicht, aberkennen werden. Alleine schon der Spruch " Da wir jetzt die FEV geändert haben, interessiert uns nicht mehr die Europäische Rechtssprechung ", sagt doch eigentlich alles. Natürlich ist es der größte Blödsinn, denn trotzdem steht die Eu-Rechtssprechung über den nationalen Gesetzen, aber so ist eben halt Deutschland.

Den Bestandsschutz der in der Richtlinie steht, wird auch mit Sicherheit von den deutschen Behörden überlesen, bzw. garnicht berücksichtigt, denn da steht ja " sollten nicht berührt werden ". Ist natürlich eine sehr schwammige Aussage.

Ab Januar, geht hier in Deutschland der Zauber los.

Armes deutsches Denken :sf35:

Pioneer

unregistriert

15

Sonntag, 21. Dezember 2008, 12:05

" sollten nicht berührt werden ". Ist natürlich eine sehr schwammige Aussage.




Das ist für D eine ganz klare Aussage und heißt: wird nicht anerkannt bzw. wird aberkannt, kann und sollte gibt es hier nicht, sondern nur draufhauen, dafür sorgt schon die MPU-Lobby, ADAC und ähnlich finanziell interessierte Kreise.

Wer nicht begreift, oder eher begreifen will, das nationele Gesetzgebung (FEV) nur EU-Recht umzusetzen hat und nicht anders herum, der legt eben jede Aussage so aus, wie es genehm ist. Damit ist die Lage doch klar.

Wenn ich mir die Umsetzung sowie die dazugehörigen Vor- Nach- Schluß- und was noch alles für Worte ansehe, sieht es aber eher so aus, als ob D mit seinen Weißheiten komplett am Ende ist und jetzt noch ein letztes Aufbäumen vor dem endgültigen Aus. :Ma:

Anders kann ich diesen Vollschwachsinn nicht mehr sehen, könnte also tatsächlich das Ende der MPU direkt bevorstehen, sonst ist mir diese völlig wirre und unkontrollierte Aktion unerklärlich. Da kennt sich ja der Pförtner im BVM rechtlich besser aus, als was die sich hier abgebrochen haben. :greubel:

Wenn ich das im Ergebnis betrachte, hat D dann trotzdem gewonnen, weil die Abschaffung der MPU bedeutet automatisch das Ende des "FS-Tourismus". :lach: So einfach sind manche Dinge zu erledigen. :bäh:

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Pioneer« (21. Dezember 2008, 12:10)