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Kadett

Anfänger

Registrierungsdatum: 4. August 2008

Beiträge: 36

1

Donnerstag, 11. Dezember 2008, 18:44

Heute in der Presse

http://www.klamm.de/partner/unter_news.p…ews_id=19805604

Immer wieder die gleiche Leier..... :bb:

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Kadett« (11. Dezember 2008, 18:50)


Pioneer

unregistriert

2

Donnerstag, 11. Dezember 2008, 21:29

War auch nicht anders zu erwarten, es ist nur absolut keine Neuigkeit. Das Urteil holt nur auf D-Seite längst vom EuGH Entschiedenes nach oder paßt sich der Rechtsprechung an, das ist eigentlich alles, aber ist ja immerhin auch schon etwas.

Und hier haben wir mal eine genau so schlichte wie zutreffende Erkenntnis:

Auch die Juristin des Landkreises Darmstadt-Dieburg, Susanne Klinkel, sagte: «Es wäre eigentlich wichtig, dass in Europa die Voraussetzungen für die Erlangung einer Fahrerlaubnis angepasst werden.

Man kann es natürlich auch noch direkter formulieren: Ohne MPU kein "FS-Tourismus" und so wird es letztlich auch kommen.

Wenn man die Vorgänge mal geschichtlich verfolgt, hat der EuGH mit der Entscheidung "Kapper" europaweite Grundsatzrichtlinien entwickelt und vorgegeben.
Mit der Folgeentscheidung "Halbritter" hat er dann gesagt, wenn ihr in D da immer noch diesen Unfug betreibt, dann erkennt den gleichen Mist aus A wenistens auch an.
Seit dem dann folgenden Urteil "Kremer" sagt der EuGH eigentlich deutlich und wiederholt D, das sie diesen Sonderweg aufgeben sollen, es wird natürlich nur zurückhaltender ausgedrückt, aber steht eigentlich so in den Folgeentscheidungen als Tenor, wobei der jeweils entschiedene Fall nur Anlaß zu dieser Aussage ist, und meiner Ansicht nach auch eher untergeordnete Bedeutung genießt. Es ist seit "Kapper" entschieden, wohin der Weg läuft, nur D und A müssen das noch begreifen, das ist die Problematik, um die es nur noch wirklich geht. :pfiff:

Joschi

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3

Freitag, 12. Dezember 2008, 09:43

Habt ihr nicht richtig gelesen ?? Da steht:


Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat dem
«Führerschein-Tourismus» einen Dämpfer verpasst. Inhabern einer im
Ausland erworbenen Fahrerlaubnis, in der ein deutscher Wohnsitz
vermerkt ist,
dürfe die Nutzung im Bundesgebiet untersagt werden,
entschieden die Richter am Donnerstag.

Was soll jetzt da neues sein?? Ist doch schon lange bekannt das ein -D- WS im Schein absolut Sche... ist. :ka:
Diplomatie ist, jemanden so zur Hölle zu schicken das er sich auf die Reise freut. :wink:

Epox

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4

Freitag, 12. Dezember 2008, 13:51

Absolut nichts neues,dieser Rechtstreit liegt schon seit einigen Monaten in Leipzig,die haben nur das Urteil des EUGH vom 26.6.08 abgewartet,wahrscheinlich hatten die Herschaften aus Leipzig gehofft,
man könne einen Präzedenzfall daraus machen.Zudem sehen die Leipziger Richter auch kein FoFE,sondern sprechen von der Nichtanerkennnung.Da haben sich die Richter aus Bay und BW,doch etwas weit aus dem Fenster gelegt.Ich sehe das Urteil aus Leipzig sehr positiv,im Bezug auf die Personengruppe mit CZ-FS und D-Wohnsitz,zumindest ist es jetzt nicht gleich FoFe.
Hatte aber auch seit Monaten nichts anderes erwartet.Hier waren ja einige User der Meinung,es ist automatisch ein FoFe.

Gruss Epox :wink:
Die USA haben Barack Obama,
Bob Hope, Stevie Wonder, Johnny Cash.

Wir haben Angela Merkel,
no hope, no wonder, no cash.

dimmu666

Fortgeschrittener

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5

Freitag, 12. Dezember 2008, 16:27

nicht gleich fofe,sondern du kriegst erst mal ne anzeige wegen fofe :momo:

wie das nacher vor gericht ausgelegt wird ist ne andere sache...