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Hommer

Schüler

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1

Sonntag, 7. Dezember 2008, 14:24

Endgültiges Aus für EU-Führerscheintourismus ab Mitte Januar *06.12.2008*

Zitat

Letztes Schlupfloch für MPU-Flüchtlinge wird geschlossen

Berlin (ddp.djn). Für den EU-Führerscheintourismus zum Erwerb einer ausländischen Fahrerlaubnis nach Entzug der nationalen Dokumente springen Anfang 2009 Ampeln endgültig auf Rot. Ab 19. Januar darf kein EU-Mitgliedstaat einem ausländischen Bürger eine Fahrerlaubnis ausstellen, der im Heimatland einen Führerscheinentzug hat. Wie ADAC-Experte Maximilian Maurer ddp bestätigte, steht diese Verpflichtung in einer schon 2006 beschlossen EU-Richtlinie, die im Januar 2007 in Kraft trat. Die Bestimmungen zum Führerschein müssen ab 19. Januar 2009 in nationales Recht umgesetzt sein, erläuterte Markus Schäpe, Rechtsfachmann des Autoclubs.

Damit geht ein jahrelanges verwaltungsrechtliches und auch juristisches Hin und Her um die Anerkennung ausländischer Führerscheine in Deutschland zu Ende. Denn viele Verkehrssünder, die hierzulande ihre Fahrerlaubnis wegen Trunkenheit am Steuer oder Fahrens unter Drogeneinfluss einbüßten und «null Bock» auf die teure und für hohe Durchfallquoten berüchtigte medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) hatten, versuchen den sogenannten Idiotentest durch Erwerb eines neuen Führerscheins bei EU-Nachbarn, so in Tschechien oder Polen, zu umgehen.

Ihre Zahl ging nach Experten-Schätzungen inzwischen in die Tausende. Viele Betroffene zogen vor Gericht, nachdem ihr im EU-Ausland ausgestelltes Dokument bei Verkehrskontrollen oder nach Unfällen für ungültig erklärt und von deutschen Behörden eingezogen wurde. So war es auch bei fünf Deutschen aus Sachsen und Baden-Württemberg, die statt MPU lieber einen neuen Führerschein in Tschechien machten und bis zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) auf Anerkennung pochten.

Nach jüngster Rechtsprechung des Luxemburger Gerichts müssen in Ländern der Gemeinschaft ausgestellte Führerscheine gegenseitig ohne jede Einschränkung anerkannt werden. Auch das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz berief sich in einem in dieser Woche veröffentlichten Beschluss darauf. Die Pflicht zur grundsätzlichen Anerkennung gelte auch, wenn der Fahrerlaubnisinhaber in Polen nur einen Scheinwohnsitz habe, befanden die Richter in Koblenz. Sie hoben in einer Berufungsverhandlung den gegen den Kläger verhängten Entzug einer polnischen Fahrerlaubnis mit eingetragenem Wohnsitz Stettin auf.

Damit öffneten die Koblenzer OVG-Richter dem Führerscheintourismus potenzieller MPU-Flüchtlinge möglicherweise noch einmal ein Schlupfloch. Besitzer eines bei Kurz- oder Urlaubsreisen preisgünstig erworbenen ausländischen Dokuments können sich jetzt unter Umständen auf das Koblenzer Urteil berufen.

Die obersten EU-Richter hatten erst im Juni dieses Jahres ihre Rechtsprechung «präzisiert» und auch den Wohnsitz des Führerscheininhabers als Kriterium für die Gültigkeit der ausländischen Fahrerlaubnis eingeführt. Deren Anerkennung sei nicht zwingend erforderlich, wenn aus der Fahrerlaubnis oder Informationen des Ausstellerlandes nicht zweifelsfrei hervorgehe, dass der Inhaber auch dort lebt.

Auf­grund der neueren Rechtsprechung des EuGH könne an dem Entzug nicht mehr festgehalten werden, urteilte das OVG (AZ: 10 A 10851/08.OVG). Es sei allein Aufgabe des Ausstellerstaates, die im Gemeinschaftsrecht aufgestellten Mindestvor­aussetzungen für die Erteilung der Fahrerlaubnis zu prüfen, und diese zu entzie­hen, falls sich nachträglich herausstelle, dass sie zu Unrecht erteilt worden sei. Ausnahms­weise könne allerdings der Heimatstaat die Fahrerlaubnis entziehen, wenn sich aus dem Führerschein selbst oder aus amtlichen Äußerungen des Aussteller­staates ergebe, dass der Fahrerlaubnisinhaber dort keinen Wohnsitz gehabt habe. An einem derartigen amtlichen polnischen Hinweis habe es im betreffenden Fall gefehlt.

Mit Gültigkeit der EU-Richtlinie sind ab Mitte Januar endgültig die Fronten klar. Wem der Führerschein hierzulande entzogen wurde, dürfte es schwer haben, die MPU zu umgehen. Vor Neuerteilung einer Fahrerlaubnis wird nach einer Trunkenheitsfahrt mit mindestens 1,6 Promille Blutalkoholkonzentration regelmäßig die Vorlage eines positiven MPU-Gutachtens gefordert Gleiches gilt bei Wiederholungstätern mit unter 1,6 Promille oder bei Zweifeln an der charakterlichen Eignung zum Führen von Kfz.


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gppabeaver

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2

Sonntag, 7. Dezember 2008, 16:00

Na dann bin ich ja froh das ich der mit dem Koblenzer OVG Urteil bin, keine Ahnung was ab Januar passiert hoffe alles Gute für die die noch den Lappen machen, ansonsten kleiner Tip nicht aufgeben und guter Anwalt :-) :Respekt:

dimmu666

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3

Sonntag, 7. Dezember 2008, 16:51

Berlin (ddp.djn). Für den EU-Führerscheintourismus zum Erwerb einer ausländischen Fahrerlaubnis nach Entzug der nationalen Dokumente springen Anfang 2009 Ampeln endgültig auf Rot. Ab 19. Januar darf kein EU-Mitgliedstaat einem ausländischen Bürger eine Fahrerlaubnis ausstellen, der im Heimatland einen Führerscheinentzug hat.



wie soll man das nun verstehen??

ob das wirklich so umgesetzt wird? :a: :vogel:

Pioneer

unregistriert

4

Sonntag, 7. Dezember 2008, 17:12

Das bezieht sich auf die EU-Rili, Artikel 11, Punkt 4 hier mal der Text:

4. Ein Mitgliedstaat lehnt es ab, einem Bewerber, dessen Führerschein in einem anderen Mitgliedstaat eingeschränkt, ausgesetzt oder entzogen wurde, einen Führerschein auszustellen.
Ein Mitgliedstaat lehnt die Anerkennung der Gültigkeit eines Führerscheins ab, der von einem anderen Mitgliedstaat einer Person ausgestellt wurde, deren Führerschein im Hoheitsgebiet des erstgenannten Mitgliedstaats eingeschränkt, ausgesetzt oder entzogen worden ist.
Ein Mitgliedstaat kann es ferner ablehnen, einem Bewerber, dessen Führerschein in einem anderen Mitgliedstaat aufgehoben wurde, einen Führerschein auszustellen.


Von dieser Logik ausgehend, dürfte also nach dem 19.1.2009 kein EU-Staat mehr einen FS erteilen, wenn er hier entzogen wurde, das kann ich bisher nur nicht erkennen.

Es dürfte also extrem schwer durchzusetzen sein, insbesondere in Verbindung mit dem bereits vorhandenen "Möginger-Urteil"
Was soll man der D-Verwaltung dazu sagen: "Die Hoffnung stirbt zuletzt" oder "süße Träume" :?:

Das funktioniert nicht so, wie man es sich hier nur zu gern vorstellt, das Gleiche gilt entsprechend für die Änderungen der FEV, auch nur Träumereien.
Der ganze Unfug ist jetzt schon Schnee von gestern, bedauerlich eigentlich nur, das erst mal wieder der EuGH bemüht werden muß, um D klar zu machen, diesen Blödsinn nun mal endlich einzustellen und für die zunächst Betroffenen natürlich. ;(
Mit der Verdeutlichung seiner Rechtsauffassung ist der EuGH ja nun spätestens seit dem Urteil "Kremer" beschäftigt und D genauso bemüht, mit Ignoranz und Naivität (Dreistigkeit?) dagegenzuhalten.

gppabeaver

Schüler

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5

Sonntag, 7. Dezember 2008, 17:34

The Show must go on :AT:

Joschi

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6

Sonntag, 7. Dezember 2008, 18:23

Nix wird so heiß gegessen wie es gekocht wird. Lustig wird es erst wenn ein deutsche nach entzug seiner FE ins Ausland auswandert und dort nicht nur ein neues Leben will sondern auch einen neuen Schein. Von Österreich wird er keinen bekommen weil die dürfen ja nicht und -D- kann nicht, er Wohnt ja in Österreich. Dann gibts eigentlich nur 3 Möglichkeiten die dem armen Kerl bleiben.

1. Er sucht sich ne Alte :-) die nen Schein hat und er lässt nur Sie fahren. ( und das im 3-Schichtbetrieb oder Montage)
2.Er geht für den Rest des Lebens zu Fuß oder fährt Rad ( im Bayrische / österreichischem Winter bei -20Grad sehr Reizvoll )
3.Er wandert wiedermal aus, nach -D- ,und macht die MPU und dann seinen Schein und Wandert dann wieder nach Österreich aus. (Dauer der Aktion mehrere Jahre und imense kosten) :böse: und besonders Lustig und Teuer wenns z.b. Grichenland ist das ihn lockt. :lach:


Jetzt sagt mal , BIN ICH HIER IM FALSCHEN FILM ? ? ? ? ? ? :sw68:
Diplomatie ist, jemanden so zur Hölle zu schicken das er sich auf die Reise freut. :wink:

dimmu666

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7

Sonntag, 7. Dezember 2008, 19:05

mir gehts eigentlich nur darum:da ich auch einen d ws im fs habe und über tony grad eine neuerteilung mache und dieser fs nach dem 19. ausgestellt wird,wirds wahrscheinlich wieder probleme mit der fsst geben.da ist eben die frage ob ich weitermachen soll oder ob ich das geld und die zeit in den sand setze weil man wirklich nicht weiß was nach diesem datum geschieht. :motz: :böse: :sw27:

Oberklops

Zauberlehrling

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8

Sonntag, 7. Dezember 2008, 19:55

Dimmu - keine Panik. Tony hört sich schonmal gut an, und dann gibts da noch den Passus in Punkt 2) ... wenn der Inhaber zur Ausstellung des FSes seinen Wohnsitz im Inland (D.) hatte....
Tony weiß relativ genau, wann Dein Fs ausgestellt wird, meld Dich einfach zu der Zeit (wenigstens den einen Tag der Ausstellung) in D. ab und egal wie es kommt - sie können Dich kreuzweise.
:Keks: Nette Grüsse
Alles was du sagst, sollte wahr sein. Aber nicht alles was wahr ist, solltest du auch sagen.

IngoXXde

Schüler

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9

Sonntag, 7. Dezember 2008, 20:30

kurze frage

Mache jetzt einen pl führerschein. Werde die Prüfung wohl ende Januar haben,hatte bislang keinen Führerschein,aber ein Führerschein Sperre + Bewährung wegen mehrmaligen Fahren ohne was nun bereits ein paar jahre zurücklag. und die Sperre schon am 08/08 abgelaufen ist. Wie sieht der Fall dann aus wenn ich den führerschein bekomme? da ich die Prüfung und Ausgabe ja erst nach dem 19.01 habe.
Gruß

Pioneer

unregistriert

10

Sonntag, 7. Dezember 2008, 20:40

Wie sieht der Fall dann aus wenn ich den führerschein bekomme? da ich die Prüfung und Ausgabe ja erst nach dem 19.01 habe.
Steht doch direkt da drüber im Post von @ Oberklops, aber ich hänge es auch gern nochmal an, also bitte, einfach lesen und machen. :bild:


meld Dich einfach zu der Zeit (wenigstens den einen Tag der Ausstellung) in D. ab und egal wie es kommt - sie können Dich kreuzweise.


@ joschi

Jetzt sagt mal , BIN ICH HIER IM FALSCHEN FILM
In D ist man immer im falschen Film, wenn es um FS geht, aber die Möglichkeiten hast du richtig erkannt, die dann noch verbleiben, das ist schon so, und die Lösungen sind doch auch ganz urig, oder ? :D-bla:
Da es aber gleichzeitig völlig illusorisch ist, kann u.a. aus diesem Grund der Artikel 11 ungelesen in die Tonne, weil schlicht nicht anwendbar, das hätte eine lebenslange FS-Sperre unter bestimmten Voraussetzungen zur Folge, und das ist eben nicht zulässig.

Das war nur eine Beruhigungspille für unseren total überforderten Oberbürgermeister, ach ne, jetzt ja grad Verkehrsminister, na egal, dann eben nach der nächsten Wahl wieder Oberbürgermeister, und der glaubt auch noch daran, damit ist er vermutlich aber auch der Einzige im BVM.
Ist doch ganz tapfer, unser OB, äh Verkehrsminster, nun sollte man ihm seitens des BVM auch moralische Unterstützung gewähren, auch wenn die Fachleute dort vermutlich lange wissen, das sie ständig Papier für den Shredder produzieren, egal, wird ja bezahlt.

Empfehlung an das BVM: Regenschirme kaufen für den Chef, denn der Eimer kaltes Wasser kommt mit Sicherheit vom EuGH. :KL:

Eigentlich bin ich gedanklich schon einen Schritt weiter und frage mich, wie der Artikel 11 wohl aussieht, wenn der EuGH damit fertig ist. Zum Glück steht ja groß "Artikel 11" davor, sonst würde man ihn wohl nicht wiedererkennen. :(lol):

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Pioneer« (7. Dezember 2008, 21:06)


dimmu666

Fortgeschrittener

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Beruf: rohrverbieger

11

Montag, 8. Dezember 2008, 07:08

na ich denke mal tony wird mir das noch genauer erklären.aber was hat das mit der abmeldung auf sich?wieso solltest du dich für 1 oder mehrere tage abmelden? :ka:

Joschi

Profi

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Führerschein aus: A-B-C-BE-CE

12

Montag, 8. Dezember 2008, 09:28

Naja Pioneer@@@ aber dauern wirds schon einige Zeit ( Jahre?? ) bis da was beim EuGH durchkommt und der 11er im Müll landet. Dachte das wäre dann EU weit einheitlich geregelt und ob das so leicht im Müll landet ist da m.a. nach doch etwas fraglich. Besonders Sche... dürfte es doch dann für die sein, die kurz danach ihren Schein bekommen. Ärger dürfte da vorprogrammiert sein. und bestimmt auch erst mal einige NU`s. Oder ist da jemad aderer Ansicht?? :ka: :greubel:
Diplomatie ist, jemanden so zur Hölle zu schicken das er sich auf die Reise freut. :wink:

dereineausc

unregistriert

13

Montag, 8. Dezember 2008, 10:48

hallo an alle,
habe da noch eine frage und zwar habe ich meine pl-fe im sommer 2007 gemacht, nachdem mir 2006 die d-fe in deutschland ohne sperrfrist wegen thc entzogen wurde.

gab bisher keine probleme ausser dass mir ein "säufer-balken"-ähnliches loch durch die polizei in meine pl-fe gestanzt wurde.

nun habe ich vor gleich im märz 2009 noch einen motorrad führerschein in polen zu machen. der soll ja im gegensatz zum pkw-fs wesentlich einfacher als in deutschland sein und kostet mich nur ca 300€.
ist der dann in deutschland ungültig? habe die polnische staatsbürgerschaft, was meiner meinung wahrscheinlich zur folge hat, dass die polnische feb keine anfrage ans kba macht, weil ich ja einheimischer bin und die keine ahnung davon haben, dass ich in deutschland lebe. (habe seit ca 25 jahren einen polnischen wohnsitz)
kann die feb in deutschland eine nu nur für den motorradführerschein verhängen, der ja nach dem 19.01.09 ausgestellt wurde.
gruss

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »dereineausc« (8. Dezember 2008, 10:52)