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andreas7zw

Fortgeschrittener

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1

Freitag, 5. Dezember 2008, 17:51

51 Mal trotz Fahrverbot am Steuer erwischt

Hallo in Forum,

anbei mal einen Beitrag aus Hessen: Ein Verkehrssünder wurde 51 Mal trotz Fahrverbot am Steuer erwischt.

http://www.hr-online.de/website/rubriken…eldung_35911766

leider kann ich nicht eine Link hier einfügen. Hilfe an die Mods :macht: Nach dem Absenden des Beitrags gehts plötzlich.

Normalerweise kann doch sowas schnell im Gefängnis enden. Kann nicht ein Richter bei solchen Vorfällen sogar U-Haft anordnen??
Was meinen die Fachleute im Forum dazu.

Gruß Andreas

Driver

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2

Freitag, 5. Dezember 2008, 18:15

unglaublich

also mutwilliges fahren ohne fe und das so oft, sollte mit sicherheit
urlaub auf staatskosten geben und eigendlich auch das fahrzeug
müsste eingezogen werden, da unbelehrbar oder so.....
seltsam ist nur, dass er nicht schon vorher weggehaftet wurde.
ist schon äusserst dreist. :VL:
mfg
Erst muss es schlimmer werden, bevor es besser wird.

Pioneer

unregistriert

3

Freitag, 5. Dezember 2008, 19:02

Die Grenze für FoF ist so etwa bei 5 mal, ab dann gib es Bau, ca. 6 Monate, es sei denn, man heißt zufällig Semmelrogge.

Vorher sind Geldstrafen angesagt, auch nicht zu knapp und danach erstmal Bewährung und natürlich die ganzen Folgewirkungen wie Sperrfristverlängerung, Eintragungen im Führungszeugnis etc. :bw:

Das sind so die Richtwerte, Abweichungen sind natürlich regional möglich, aber 51 mal ist ja schon eine echte Lebensaufgabe.
Etwas Glück gehört dann auch noch dazu, man muß ja schließlich auch noch ständig erwischt werden. :water:

Shagrat

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4

Freitag, 5. Dezember 2008, 19:45

51 Mal in 4 Monaten, d.h. jede Woche 3 mal.

Dass er zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch nicht im Bau saß, dürfte einfach daran liegen, dass noch überhaupt keine Urteile/Strafbefehle ergangen sind.

Mit etwas Glück und einem guten Anwalt könnte er sogar, wenn alle Fälle in einem Verfahren zusammangefaßt werden nochmal mit einer Bewährungsstrafe wegkommen.

Gruss
Shagrat

Pioneer

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5

Freitag, 5. Dezember 2008, 19:48

Du meinst, die ganzen Vorfälle werden in Tateinheit gesehen ? :sd21:

Wäre denkbar, wenn auch nicht sehr wahrscheinlich.

schnellmpu

unregistriert

6

Samstag, 6. Dezember 2008, 08:10

Du meinst, die ganzen Vorfälle werden in Tateinheit gesehen ? :sd21:

Wäre denkbar, wenn auch nicht sehr wahrscheinlich.

bei mir waren es nicht ganz so viele, aber ja - die fälle zwischen den verfahren wurden in tateinheit gesehen.

mogwai

Fortgeschrittener

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7

Sonntag, 7. Dezember 2008, 03:11

Das es auch anders geht: http://www.ksta.de/html/artikel/1228206130226.shtml
Die Kommentare sind auch, zu recht, lesenswert...

schnellmpu

unregistriert

8

Sonntag, 7. Dezember 2008, 03:17

Zitat

Der Richter hatte eine Bewährungsstrafe verneint mit dem Hinweis auf die einschlägigen Vorstrafen des Familienvaters, der offensichtlich nicht gewillt sei, sich an die Verkehrsregeln zu halten.

geld- und mindestens eine bewährungsstrafe hatte er mit sicherheit schon.

mogwai

Fortgeschrittener

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9

Sonntag, 7. Dezember 2008, 03:25

Trozdem, da schlägt jemand, der massiv Aktenkundig ist, einen anderen grundlos zu einem Krüppel und kommt mit einer Bewährungsstrafe davon, oder ein anderer begeht einen versuchten Mord... und dieses endet mit einer Bewährungsstrafe?!

Ein Einheimischer, fährt zu schnell Roller ohne FS und fährt 6 Monate in den Knast, findest Du das gerecht? Ich nicht!

Pioneer

unregistriert

10

Sonntag, 7. Dezember 2008, 04:15

Ist doch nur das Übliche, Verkehrsregeln übertreten und schon Knast, also der ganz normale Wahnsinn in D.
Das sind doch alles Nebenkriegsschauplätze, in denen sich die D-Justiz mal so richtig austoben kann, incl. der Rennleitung, weil mit den wirklichen Kriminellen kommt weder die Polizei noch die Justiz zurecht.
Aber als Tätigkeitsnachweis ist der Verkehrsteilnehmer doch auch hervorragend geeignet, und wenn er dann auch noch Deutscher ist, na wunderbar, voll draufhauen.
Und diese Behörden wollen auch noch ernst genommen werden, so sicher nicht. :VL: :KL:

elek

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11

Sonntag, 7. Dezember 2008, 10:56

51 mal beim fos erwischt

Hallo leute :wink:
Das ist doch so krass, dass es eigentlich kaum wahr sein kann.
Ich hatte in meiner jugend nen kumpel der ähnlich unbelehrbar war,dem haben die grünen die autos beschlagnahmt!!!!!!!
Ich kann mir nicht vorstellen dass die den -schon ab dem 5 mal- immer wieder einfach so laufen liessen.
Egal was wir von der trachtengruppe halten,,so tumb sind sie auch nicht. Spasshalber sollte man diese sache verfolgen, dann wird sich alles klären. Möglicherweise hat er schon den jagdschein..... :ws:
Elek

Shagrat

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12

Sonntag, 7. Dezember 2008, 12:29

Was würdet Ihr denn machen, wenn Ihr im zweiten Fall als Richter zu urteilen hättet ?

Bei geringfügigeren Delikten läuft es doch immer gleich ab. Zweimal Geldstrafe, dann zweimal Bewährungsstrafe und beim fünftenmal die Minimalgefängnisstrafe von 6 Monaten ohne Bewährung. Nach der zweiten Bewähungsstrafe würde ich als Richter, wenn der Angeklagte wegen des gleichen oder einem ähnlichen Delikt vor mir steht, auch davon ausgehen, dass eine weitere Bewähungsstrafe zu keiner Verhaltensänderung führt und ihn in den Bau schicken.

Und bitte denkt immer daran, Richter setzen nur um, was der (von uns gewählte) Gesetzgeber beschlossen hat.

Gruss
Shagrat

PS: Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen, auch ich bin der Ansicht, dass es nicht sein kann, dass Leute die sich nie darum bemüht haben ein sinnvolles Mitglied unserer Gesellschaft zu werden (egal ob Migrationshintergrund oder nicht), dafür vor Gericht einen Bonus erhalten.

Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »Shagrat« (7. Dezember 2008, 13:05)


octagon

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13

Sonntag, 7. Dezember 2008, 12:41

Moin,

kann mir nicht vorstellen das dort große Haftstrafe rauskommt. Es wir hier ein sog. Strafzusammenschluß geben. Das Gesetz sieht bei Vorsätzlichem FoF bis zu einem jahr bzw. Geldstrafe. Nun kann der gute ja nicht für 51 Jahr in den Knast wandern plus die offenen Bewährungen.

Ich nehme mal an so 15-18 Monate plus Bewährungswiederruf mehr nicht.

Sicherlich wird hier die Strafvollstreckungskammer auf offenen Vollzug zustimmen. Bedeutet, Arbeit draußen, Freigänger, jedes Wochenende zu Hause usw.

Bis später

Joschi

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14

Sonntag, 7. Dezember 2008, 18:34

Vor 2 Jahren war ein Bericht in der Glotze von einem der hat für einen Ähnlichren Fall 6 Jahre gesessen. Besoffen mit dem LKW-erwischt-Weiter gefahren und wieder 2 mal Erwischt. Hatte eine Frau und 2 Kinder. Und jetzt sagt mir einer das es NUR ein Jahr oder Geldstrafe gibt.
Bekam selber 1 Jahr und 9 Monate auf Bewährung und das waren nur 6 Fahrten mit dem Sattelzug und einem FS(gültig) in der Tasche quer durch -D- . :ka:
Hatte halt Fahrverbot
Diplomatie ist, jemanden so zur Hölle zu schicken das er sich auf die Reise freut. :wink:

Shagrat

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15

Sonntag, 7. Dezember 2008, 23:21

Vor 2 Jahren war ein Bericht in der Glotze von einem der hat für einen Ähnlichren Fall 6 Jahre gesessen. Besoffen mit dem LKW-erwischt-Weiter gefahren und wieder 2 mal Erwischt. Hatte eine Frau und 2 Kinder. Und jetzt sagt mir einer das es NUR ein Jahr oder Geldstrafe gibt.
Bekam selber 1 Jahr und 9 Monate auf Bewährung und das waren nur 6 Fahrten mit dem Sattelzug und einem FS(gültig) in der Tasche quer durch -D- . :ka:
Hatte halt Fahrverbot


@Joschi

1 Jahr und 9 Monate auf Bewährung bei der ersten Verurteilung ?

Gruss
Shagrat

schnellmpu

unregistriert

16

Montag, 8. Dezember 2008, 00:16

bei mir waren es nach 4 mal fofe 4.000,- dm damals noch... ein paar jahre darauf für 2 mal fofe 5 monate bewährung... als wiederholungstäter.

Joschi

Profi

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17

Montag, 8. Dezember 2008, 09:35

Richtig. ein Jahr und neun Monate. Hatte allerdings 3 Monate auf Bewährung eingefahren wegen Fahren ohne Versicherung. Meiner Alten habe ich die Kohle gegeben das Sie die KFZ Versicherung einzahlt und diese elende Hu.. hat die Kohle mit einem anderen verjubelt. als ich zurück kam war meine Alte weg, meine Kohle war auch weg , das Konto leer und 2 Nette Herren haben mich um 7Uhr geweckt und mein Auto abgemeldet. Da ich mit der Kiste unterwegs war, war eine Anzeige die Folge und dann 3 Monate auf Bewährung und 3 Monate Fahrverbot. Ich bin halt dann weitergefahren und dazu gehört eine ERHEBLICHE Kriminelle Energie. :motz:
Diplomatie ist, jemanden so zur Hölle zu schicken das er sich auf die Reise freut. :wink:

ohighlander

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18

Montag, 8. Dezember 2008, 14:23

Die Grenze für FoF ist so etwa bei 5 mal, ab dann gib es Bau, ca. 6 Monate, es sei denn, man heißt zufällig Semmelrogge.

Vorher sind Geldstrafen angesagt, auch nicht zu knapp und danach erstmal Bewährung und natürlich die ganzen Folgewirkungen wie Sperrfristverlängerung, Eintragungen im Führungszeugnis etc.


Beispiel meines ......... (KEIN hören sagen!!!)

1x - 3000DM (ja waren noch DM Zeiten)
2x - 1800eur + 6 Monate Bewährung, da voll trunken, wie beim ersten Mal (!! 3,8%o)
3x - ?? Tagessätze und sechs Monate abgesessen mit Therapieauflage

Jaja, das zahlt sich nicht aus, deshalb habe ich auch aufgehört mit dem Motorrad ohne FS zu fahren.

Davon mal abgesehen, die Gefährdung meiner Mitmenschen.

Aber Person X hat sich mittlerweile durch die Änderung der FeV für eine MPU entschieden.

Außerdem glaube ich das der Bericht zusätzlich von der Redaktion hochgepuscht worden ist. Das kennen wir doch schon aus dem Forum bezüglich Berichten zum Thema EU-FS. "Massenbeeinflussung" ist eine gute und funktionierende Waffe.... :bild:
Wer zum Risiko bereit ist, geht oft sehr weit, um nicht zu
kurz zu kommen