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Epox

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1

Mittwoch, 5. November 2008, 13:39

EU-Führerschein aus Polen / Tschechien grundsätzlich legal! (5.11.08) Neue EuGH-Rechtsprechung zieht am 26.6.2008 die Grenze für Führerschein-Tourismus

Zitat

EU-Führerschein aus Polen / Tschechien grundsätzlich legal! Neue EuGH-Rechtsprechung zieht am 26.6.2008 die Grenze für Führerschein-Tourismus

Mit den Entscheidungen des EuGH vom 26. Juni 2008 wurde nun aktuell bestimmt, dass ein in einem anderen EU-Mitgliedsstaat ausgestellter Führerschein nur dann nicht anerkannt werden muss, wenn sich eindeutig feststellen lässt, dass der Führerscheininhaber zum Zeitpunkt der Ausstellung seinen ordentlichen Wohnsitz nicht im ausstellenden EU-Mitgliedsstaat gehabt hat.

Damit wurde eine Ausnahme vom bisherigen Grundsatz der Verpflichtung der Anerkennung von in einem anderen Mitgliedsstaat nach Sperrfristablauf ausgestellten Führerscheinen geschaffen und dem sogenannten „Führerschein-Tourismus“ die schon lange geforderte Grenze gesetzt.

Im Grundsatz bedeutet dies nun zum Vorteil der Betroffenen:
Ein EU-Führerschein aus Polen, Tschechien etc. ist in Deutschland als legal anzuerkennen, wenn dieser Führerschein nach einer in Deutschland verhängten Sperrfrist erworben wurde und wenn der Erwerber das Wohnsitzerfordernis eingehalten hat. Jeder Erwerber einer EU-Fahrerlaubnis muss nämlich für mindestens 185 Tage seinen Wohnsitz im Ausstellerland nachweisen können. Die Ausstellung des Dokuments durch die ausländische Führerscheinbehörde gilt nach Ansicht des EuGH als Nachweis der Einhaltung des Wohnsitzerfordernisses.

Ein Mitgliedstaat (z.B. Deutschland) hat also generell die von einem anderen EU-Mitgliedstaat (Polen oder Tschechien etc.) ausgestellten Führerscheine ohne jede vorherige Formalität anzuerkennen! Das gilt auch, wenn der andere Mitgliedstaat nicht dieselben Anforderungen an die Erteilung der Fahrerlaubnis stellt.

Hintergrund dieser Entscheidung sind die Rechtssachen C-329/06 und C-343/06, die vom EuGH zu einer gemeinsamen Entscheidung verbunden worden sind. Dabei wurden die in der Tschechischen Republik ausgestellten Führerscheine zwei deutscher Autofahrer von den deutschen Behörden nicht anerkannt, nachdem ihnen zuvor aufgrund Drogen- bzw. Alkoholmissbrauchs die Führerscheine entzogen worden sind. Jedoch begründeten die Behörden ihre Entscheidung mit dem hier nach deutschem Recht geltenden Erfordernis eines günstigen medizinisch-psychologischen Gutachtens, was nicht erbracht worden war. Der EuGH erklärte allerdings dieses Argument für unzulässig (!), da solche Gründe, die vor Erteilung der Fahrerlaubnis im anderen Mitgliedsstaat (also in Deutschland) im eigenen Mitgliedsstaat zur Aberkennung der Fahrerlaubnis führen, nicht ebenfalls zur Aberkennung der neuen Fahrerlaubnis führen dürfen.

Der EuGH hielt hier im vorliegenden Fall die Anerkennung der tschechischen Führerscheine nur deshalb für ungültig, weil die Betroffenen zum Ausstellungszeitpunkt der neuen Fahrerlaubnis ihren Wohnsitz nicht in der Tschechischen Republik gehabt hatten sondern beim Erwerb noch in Deutschland ansässig waren (EuGH vom 26.06.2008, C-339/06 und C 342/06). Der deutsche Wohnsitz war dort auf dem tschechischen Führerschein vermerkt worden.
Quelle:http://www.anwalt24.de/rechtsanwalt/fach…chein-tourismus
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Epox« (5. November 2008, 13:44)


ande

unregistriert

2

Mittwoch, 5. November 2008, 23:21

nix neues :bäh:

kleksi

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3

Donnerstag, 6. November 2008, 19:56

Ja ist super für die ,die einen CZ WS oder PL WS im schein haben :jipp: !!Und die das nicht haben (und das sind viele) ;( Einen D WS im schein dehnen ist jetzt hoffenlich all für alle mal klar das ihr schein NICHT GÜLTIG IST IN DEUTSCHLAND!! :momo:
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sticky

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4

Freitag, 7. November 2008, 01:07

(firmenpresse) - Ein EU-Führerschein aus Polen, Tschechien etc. ist in Deutschland als legal anzuerkennen, wenn dieser Führerschein nach einer in Deutschland verhängten Sperrfrist erworben wurde und wenn der Erwerber das Wohnsitzerfordernis eingehalten hat. Jeder Erwerber einer EU-Fahrerlaubnis muss für mindestens 185 Tage seinen Wohnsitz ( zweiter Wohnsitz) im Ausstellerland nachweisen können. Die Ausstellung des Dokuments durch die ausländische Führerscheinbehörde gilt nach Ansicht des EuGH als Nachweis der Einhaltung des Wohnsitzerfordernisses. Ein Mitgliedstaat (z.B. Deutschland) hat also generell die von einem anderen EU-Mitgliedstaat (Polen oder Tschechien etc.) ausgestellten Führerscheine ohne jede vorherige Formalität anzuerkennen! Das gilt auch, wenn der andere Mitgliedstaat nicht dieselben Anforderungen an die Erteilung der Fahrerlaubnis stellt.


...mal ne gesetzteskonforme aussage (zum wohnsitz)...ps: abonniert doch einfach mal nen google- alert eu-führerschein, und ihr werdet ständig über die neuesten entwicklungen und publikationen informiert....greez :wink:
...bei leichten Depressionen hilft ein Bad mit ätherischen Ölen, bei schweren Depressionen ein Bad mit Fön...

Gallier

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5

Freitag, 7. November 2008, 01:08

Ja ist super für die ,die einen CZ WS oder PL WS im schein haben :jipp: !!Und die das nicht haben (und das sind viele) ;( Einen D WS im schein dehnen ist jetzt hoffenlich all für alle mal klar das ihr schein NICHT GÜLTIG IST IN DEUTSCHLAND!! :momo:


Das thema hatten wir schon paar mal mit gültig/ungültig...

Ich behaupte aber trotzdem daß die FEB erstmal die FE für ungültig (NU) erklären muß...
Lieber stehend sterben als knieend leben

Pioneer

unregistriert

6

Freitag, 7. November 2008, 04:14


Ich behaupte aber trotzdem daß die FEB erstmal die FE für ungültig (NU) erklären muß...
Behaupten kann man viel, nur es ist jetzt schon für BY und BW schlicht falsch und die anderen BL werden vermutlich dem Beispiel folgen.
Einfach mal die Rechtslage betrachten, bevor man hier solche Behauptungen aufstellt. :bw:

dimmu666

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7

Freitag, 7. November 2008, 06:30

nur mal so nebenbei:wenns in dem eugh urteil doch klar heisst das eu fs mit d ws ungültig sind,warum muss dann eine nu oder eine aberkennung erfolgen? :ka:

schnellmpu

unregistriert

8

Freitag, 7. November 2008, 06:39

weil so ein fs nicht anerkannt werden muss, aber es hat niemand verboten ihn anzuerkennen. es sind einzelfälle und der einzelfall bedarf einer massnahme.

der Sachse

unregistriert

9

Freitag, 7. November 2008, 08:05

@schnellmpu, auch zu dieser Äußerung bitte ich dich wieder nach § und Verordmungen die deine Aussage untermauern.Ich schätze auch hier wirst du wieder keine liefern können.
Gerade in BY und BW haben die VGH jeden Ermessenspielraum genommen. Auch wenn ein FEB-Mitarbeiter einen CZ-Schein mit D-Adresse drin anerkennen wollte, er darf es nicht, das diese FS laut VGH von Anfang an keine rechtliche Wirkung in D entfalten. Was ist daran nicht zu verstehen?

Epox

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10

Freitag, 7. November 2008, 09:01

weil so ein fs nicht anerkannt werden muss, aber es hat niemand verboten ihn anzuerkennen. es sind einzelfälle und der einzelfall bedarf einer massnahme.


Ob man bei einer Anzahl von 8-10T Betroffenen,noch von Einzelfällen sprechen kann,wage ich zu Bezweifeln.
Verstehe auch nicht ganz deine Sichtweisse,D hat eine Vorlagefrage an den EUGH gestellt,was heraus kam ist hinlänglich Bekannt.
Warum sollte D jetzt die besagten FS nun auf einmal Anerkennen.? :ka:

Gruss Epox :wink:
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marco069

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11

Freitag, 7. November 2008, 10:30

@Epox

Natürlich verstehe ich auch deine Sichtweise.

Trotzdem denke ich, das es einen Unterschied gibt, zwischen den FS die schon vor dem Urteil eine NU bekamen und denen die von Anfangan überhaupt keine Probleme mit der FSST hatten.

Mag sein das ich mich Irre, kann aber auch sein, das die jenigen die einmal von der FSST Akzeptiert wurden, auch weiter Akzeptiert werden !

Mir ist zumindest keiner bekannt, der seit Jahren bei seiner FSST bekannt ist und nun nach dem neuen Urteil eine NU bekommen hat.

LG :wink:

Clippi

Schüler

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12

Freitag, 7. November 2008, 13:25

eins steht jedenfalls fest, umgeschrieben bekommt man den nicht. die anweisung hat die fsst bekommen.

nomerci

Anfänger

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13

Freitag, 7. November 2008, 14:26

fs umschreibung

Ich habe 2005 einen tschechischen FS gemacht und wurde uach vom Landratsamt anerkannt.Schriftlich.

Vor 4 Wochen bekomme ich jetzt ein Schreiben,daß der Schein ab sofort nicht mehr gilt.Umschreiben geht auch nicht.Was mache ich jetzt?

Ich fahre wieder in die Tschechei und besorge mir den mit tschechischen Wohnsitz usw.

Meine Kohle geht wieder in die Tschechei,ich kaufe mir ein tschechisches Auto und tanken und Essen werde ich auch drüben.Ich bezahle auf der tschechischen Autobahn meine Gebühren und kaufe ein.

Und in Deutschland gehen die Autofirmen kaputt,macht ein Großteil der Tankstellen dicht und statt eine Autobahn-Gebühr zu verlangen,wird wieder eine neue Steuer geschaffen oder bestehende erhöht.

Wann erhebt sich dieses Land endlich gegen das Regime,das den kleinen Mann ausbluten läßt.

der Sachse

unregistriert

14

Freitag, 7. November 2008, 16:33

Mir ist zumindest keiner bekannt, der seit Jahren bei seiner FSST bekannt ist und nun nach dem neuen Urteil eine NU bekommen hat.


Mir sogar mehrere. Dieser wurde sogar offiziell anerkannt, und nun ists wieder Essig.

marco069

Fortgeschrittener

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15

Freitag, 7. November 2008, 20:37

@nomerci

In welchen Bundesland wohnst du denn ?

der Sachse

unregistriert

16

Freitag, 7. November 2008, 20:51

@nomerci kommt aus BY.