Registrierungsdatum: 2. Januar 2007
Geschlecht: Männlich
Beruf: Handwerksmeister
Führerschein aus: RZECZPOSPOLITA POLSKA vor dem 19.01.09
Zitat
EU-Führerschein aus Polen / Tschechien grundsätzlich legal! Neue EuGH-Rechtsprechung zieht am 26.6.2008 die Grenze für Führerschein-Tourismus
Mit den Entscheidungen des EuGH vom 26. Juni 2008 wurde nun aktuell bestimmt, dass ein in einem anderen EU-Mitgliedsstaat ausgestellter Führerschein nur dann nicht anerkannt werden muss, wenn sich eindeutig feststellen lässt, dass der Führerscheininhaber zum Zeitpunkt der Ausstellung seinen ordentlichen Wohnsitz nicht im ausstellenden EU-Mitgliedsstaat gehabt hat.
Damit wurde eine Ausnahme vom bisherigen Grundsatz der Verpflichtung der Anerkennung von in einem anderen Mitgliedsstaat nach Sperrfristablauf ausgestellten Führerscheinen geschaffen und dem sogenannten „Führerschein-Tourismus“ die schon lange geforderte Grenze gesetzt.
Im Grundsatz bedeutet dies nun zum Vorteil der Betroffenen:
Ein EU-Führerschein aus Polen, Tschechien etc. ist in Deutschland als legal anzuerkennen, wenn dieser Führerschein nach einer in Deutschland verhängten Sperrfrist erworben wurde und wenn der Erwerber das Wohnsitzerfordernis eingehalten hat. Jeder Erwerber einer EU-Fahrerlaubnis muss nämlich für mindestens 185 Tage seinen Wohnsitz im Ausstellerland nachweisen können. Die Ausstellung des Dokuments durch die ausländische Führerscheinbehörde gilt nach Ansicht des EuGH als Nachweis der Einhaltung des Wohnsitzerfordernisses.
Ein Mitgliedstaat (z.B. Deutschland) hat also generell die von einem anderen EU-Mitgliedstaat (Polen oder Tschechien etc.) ausgestellten Führerscheine ohne jede vorherige Formalität anzuerkennen! Das gilt auch, wenn der andere Mitgliedstaat nicht dieselben Anforderungen an die Erteilung der Fahrerlaubnis stellt.
Hintergrund dieser Entscheidung sind die Rechtssachen C-329/06 und C-343/06, die vom EuGH zu einer gemeinsamen Entscheidung verbunden worden sind. Dabei wurden die in der Tschechischen Republik ausgestellten Führerscheine zwei deutscher Autofahrer von den deutschen Behörden nicht anerkannt, nachdem ihnen zuvor aufgrund Drogen- bzw. Alkoholmissbrauchs die Führerscheine entzogen worden sind. Jedoch begründeten die Behörden ihre Entscheidung mit dem hier nach deutschem Recht geltenden Erfordernis eines günstigen medizinisch-psychologischen Gutachtens, was nicht erbracht worden war. Der EuGH erklärte allerdings dieses Argument für unzulässig (!), da solche Gründe, die vor Erteilung der Fahrerlaubnis im anderen Mitgliedsstaat (also in Deutschland) im eigenen Mitgliedsstaat zur Aberkennung der Fahrerlaubnis führen, nicht ebenfalls zur Aberkennung der neuen Fahrerlaubnis führen dürfen.
Der EuGH hielt hier im vorliegenden Fall die Anerkennung der tschechischen Führerscheine nur deshalb für ungültig, weil die Betroffenen zum Ausstellungszeitpunkt der neuen Fahrerlaubnis ihren Wohnsitz nicht in der Tschechischen Republik gehabt hatten sondern beim Erwerb noch in Deutschland ansässig waren (EuGH vom 26.06.2008, C-339/06 und C 342/06). Der deutsche Wohnsitz war dort auf dem tschechischen Führerschein vermerkt worden.
Quelle:http://www.anwalt24.de/rechtsanwalt/fach…chein-tourismus
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Epox« (5. November 2008, 13:44)
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Führerschein aus: Emalig CZ jetzt D!!!!! seit 4 jahren !!
!!Und die das nicht haben (und das sind viele)
Einen D WS im schein dehnen ist jetzt hoffenlich all für alle mal klar das ihr schein NICHT GÜLTIG IST IN DEUTSCHLAND!!
Anfänger
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Beruf: Raumflotten- Kommandant
Führerschein aus: Utopia Planitia
Registrierungsdatum: 26. Dezember 2007
Ja ist super für die ,die einen CZ WS oder PL WS im schein haben!!Und die das nicht haben (und das sind viele)
Einen D WS im schein dehnen ist jetzt hoffenlich all für alle mal klar das ihr schein NICHT GÜLTIG IST IN DEUTSCHLAND!!
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Pioneer
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Behaupten kann man viel, nur es ist jetzt schon für BY und BW schlicht falsch und die anderen BL werden vermutlich dem Beispiel folgen.
Ich behaupte aber trotzdem daß die FEB erstmal die FE für ungültig (NU) erklären muß...
der Sachse
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Registrierungsdatum: 2. Januar 2007
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Führerschein aus: RZECZPOSPOLITA POLSKA vor dem 19.01.09
weil so ein fs nicht anerkannt werden muss, aber es hat niemand verboten ihn anzuerkennen. es sind einzelfälle und der einzelfall bedarf einer massnahme.
der Sachse
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Mir ist zumindest keiner bekannt, der seit Jahren bei seiner FSST bekannt ist und nun nach dem neuen Urteil eine NU bekommen hat.
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