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Pressestelle (Moderation)

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Führerschein aus: RZECZPOSPOLITA POLSKA vor dem 19.01.09

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Mittwoch, 29. Oktober 2008, 09:48

Beim Führerschein gibt es einige Änderungen(27.10.08)

Zitat

Beim Führerschein gibt es einige Änderungen

Biometrische Passbilder sind ab sofort nicht mehr nur für Reisepässe, sondern auch für alle Führerscheine vorgeschrieben. Dies ist eine der wichtigsten Änderungen, die die ab 29. Oktober ´2008 gültige Änderung der Fahrerlaubnisverordnung mit sich bringt. Was künftig noch alles rund um den Führerschein neu oder anders geregelt ist, beschreibt die nachfolgende Mitteilung des Landratsamtes.

Neu ist neben der Passbildregelung, die übrigens auch für die internationalen Führerscheine gilt, auch die Vorschrift, gestohlene oder verlorene Führerscheine unverzüglich, also möglichst noch am gleichen oder am Folgetag bei der Führerscheinstelle anzuzeigen und einen Ersatzführerschein zu beantragen. Bei gestohlenen Führerscheinen ist zudem wie bisher der Diebstahl auch der Polizei zu melden, damit nach dem gestohlenen Papier gefahndet werden kann. Bei Zuwiderhandlungen droht nach Auskunft des zuständigen Amtsleiters im Landratsamt, Peter Brecht, eine Geldbuße.

Inhaber von LKW- und Busführerscheinen
Betroffen von den Neuregelungen sind auch die Inhaber von LKW- und Busführerscheinen, die 50 Jahre alt geworden sind. Bisher verloren diese automatisch mit Erreichen des 50. Lebensjahres die Fahrberechtigung für diese Fahrzeuge, sofern sie nicht rechtzeitig einen Antrag auf Verlängerung der Gültigkeit gestellt haben. Ohne neuerliche Führerscheinprüfung konnte dieser Antrag bislang nur innerhalb einer Frist von zwei Jahren nach Erreichen dieser Altersgrenze gestellt werden. Diese Frist wurde nun ersatzlos gestrichen, so dass die Fahrberechtigung auch zu einem späteren Zeitpunkt wieder durch einen entsprechenden Antrag reaktiviert werden kann. Dies gilt grundsätzlich auch für die Berechtigung der früheren Klasse 3, schwere Zugkombinationen bis 18,75 Tonnen fahren zu dürfen. Wer allerdings bereits seine Fahrerlaubnis auf einen EU-Kartenführerschein umgestellt hat und damals diese Berechtigung nicht ausdrücklich beantragt hatte, kann von dieser Neuerung leider nicht mehr profitieren, schreibt die Kreisbehörde in ihrer Mitteilung.

Führerscheinentzug
Der Wegfall einer Zwei-Jahresfrist ist auch für diejenigen von Bedeutung, deren Führerschein eingezogen wurde. Waren bisher zwischen Entzug und Neuerteilung mehr als zwei Jahre vergangen, musste die theoretische und praktische Prüfung erneut abgelegt werden. Dies ist künftig nicht mehr notwendig. Diese Gesetzesänderung bezieht sich aber nur auf die erneute Führerscheinprüfung, Eignungsnachweise wie beispielsweise das medizinisch-psychologische Gutachten sind davon also nicht betroffen.

Straftat "Führerscheintourismus"
In diesem Zusammenhang verweist Amtsleiter Brecht auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes, wonach ein im europäischen Ausland erworbener Führerschein in Deutschland nicht gültig ist, wenn in diesem Führerschein ein deutscher Wohnsitz vermerkt ist. Mit dieser Art von „Führerscheintourismus“ den Entzug einer deutschen Fahrerlaubnis zu umgehen, kann übrigens sehr teuer werden. Rechtlich gesehen gilt derartiges nämlich als Fahren ohne Fahrerlaubnis und damit als Straftat, die eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe und sechs Punkte in der Verkehrssünderdatei in Flensburg nach sich ziehen kann.

Ravensburg, den 27.10.2008

Quelle:http://www.ravensburg.de/aktuelles/2703_6576.htm
Die USA haben Barack Obama,
Bob Hope, Stevie Wonder, Johnny Cash.

Wir haben Angela Merkel,
no hope, no wonder, no cash.