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Epox

Pressestelle (Moderation)

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1

Freitag, 19. September 2008, 22:57

EU-Führerschein mit deutschen Wohnsitzdaten vermeiden!

Zitat

18. September 2008
EU-Führerschein mit deutschen Wohnsitzdaten vermeiden!
Der EuGH hat am 26.06.2008 (NJW 2008, 2403) entschieden, daß ein EU-Führerschein z.B. aus Polen oder Tschechien in Deutschland nicht anerkannt werden muß (und zukünftig auch nicht mehr anerkannt werden wird), wenn zum Zeitpunkt der Ausstellung das Wohnsitzerfordernis im Ausstellerland nicht gegeben war, dem Führerscheininhaber mit anderen Worten sein deutscher Wohnsitz in den Führerschein eingetragen worden war. Unschädlich ist aber, wenn im Führerschein gar kein Wohnsitz eingetragen ist, weil dies ein Führerschein innerhalb der EU nicht voraussetzt.
Quelle:http://www.raflauaus.de/tag/eu-fuhrerschein/
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Gallier

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2

Samstag, 20. September 2008, 00:42

Zitat

Unschädlich ist aber, wenn im Führerschein gar kein Wohnsitz eingetragen ist, weil dies ein Führerschein innerhalb der EU nicht voraussetzt.


Gut, im deutschen Führerschein steht ja auch kein Wohnsitz, aber zählt das auch bei EU FE?
Glaube nicht, denn sonst wären ja (im umkehrschluß) die CZ FE mit D WS auch gültig :Dikus:

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Oberklops

Zauberlehrling

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3

Samstag, 20. September 2008, 01:00

Sowie in meinen der Mensch, der den Beitrag verzapft hat (den Anwalt meine ich, nicht unsere göttliche Pressestelle :Ma: ). Der Witz ist aber, dass D. seine Kasperkarte als EU-FS ansieht und ausgibt - und bei der Umsetzung jetzt als nationalen Beitrag amerik. Terrroristenrastefotos einbringt :lach: :lach: :lach:
UNd - nichts gegen die CZ - es gibt und gab nicht einen einzigen EU-FS aus PL, auf dem der dt. Wohnsitz eingetragen ist - das nur mal für Euch hier - dem schwachsinnigen Anwalt ist eh nicht zu helfen :knips:
Alles was du sagst, sollte wahr sein. Aber nicht alles was wahr ist, solltest du auch sagen.

dimmu666

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4

Samstag, 20. September 2008, 04:12

behüte den menschen der diesen ra als als rechtsbestand in fragen eu-fs hat :a:

Epox

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5

Samstag, 20. September 2008, 10:40

Nun gut die Kommentare wurden ja zu sehr nächtlicher Stunde geschrieben,nun ist es aber so, der gute Mann hat Recht.
Es wäre damals besser gewesen die CZ-Behörden hätten unter Punkt. 8 überhaupt nichts eingetragen,da dieser Eintrag nicht bindent ist.
Andererseits gelten in einigen EU-Staaten die Führerscheine als Ausweißdokument,da ist es natürlich sinnvoller, wen ein Wohnsitz eingetragen ist.

Gruss Epox :wink:
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