Wenig Bewegung in Sachen Führerscheintourismus
Dr.Peter Dauer , NJW 2008, 2381-2383
Ein EU-Staat kann die Anerkennung eines im Ausland ausgestellten Führerscheins verweigern, wenn dem Betroffenen der Führerschein im Aufnahmestaat entzogen wurde und die Neuerteilung im EU-Zweitstaat innerhalb der Sperrfrist erfolgte. Der Verfasser begrüßt die Klarstellungen des EuGH (Urteil vom 26.06.2008,
C-329/06, Wiedemann und
C-343/06, Funk -
NJW 2008, 2403), erwartet aber neben den erfolgten Klarstellungen zur begrenzten Befugnis einer Anerkennungsversagung weitere Konturierungen zur Anwendung der Führerscheinrichtlinie (EWGRichtl-1991/439).
EWGRichtl-1991/439; EGRichtl-2006/126
Quelle:
http://www.jurion.de/login/login.jsp?goT…&docid=2-283350