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Registrierungsdatum: 29. Mai 2007

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Führerschein aus: D - erfolgreich umgeschrieben!

1

Donnerstag, 7. August 2008, 07:10

Verbraucherzentrale erwartet differenzierende Urteile

Zitat

„Führerschein zurück - ohne MPU“? Davon träumt so mancher, dem in Deutschland der Führerschein zum Beispiel wegen Fahrten unter Alkoholeinfluss entzogen wurde. Einzelne versuchten, den einheitlichen EU-Markt für sich zu nutzen und den MPU-Test durch einen in Polen ausgestellten Führerschein zu umgehen.
Doch müssen die deutschen Behörden diesen anerkennen? Tatsächlich verpflichtet die geltende 2. Führerscheinrichtlinie (91/439 EWG) die EU-Staaten grundsätzlich, in einem anderen Mitgliedsstaat der EU erworbene Führerscheine anzuerkennen – bekräftigt von mehreren Urteilen des Europäischen Gerichtshofes in Luxemburg. Doch mit Hochspannung werden mehrere anstehende Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes erwartet, die eine Kehrtwende einleiten könnten: „Deutsche Kraftfahrer, die ihren Führerschein wegen einer Gefährdung des Straßenverkehrs verloren haben, könnten dann nicht mehr mit der Anerkennung eines in Polen ohne MPU neu erworbenen Dokuments rechnen“, erwartet Dr. Katarzyna Trietz, Leiterin des Deutsch-polnischen VerbraucherInformationsZentrums.

Diese neue, differenziertere Sichtweise in der Rechtsprechung lassen die Schlussanträge des Generalanwalts beim Europäischen Gerichtshof vom 14.02.2008 erwarten. Darin brachte er zum Ausdruck, dass der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung dann nicht mehr aufrechterhalten werden kann, wenn eine potenzielle Gefährdung des Straßenverkehrs gegeben ist. In den Fällen der bewussten Umgehung der MPU-Tests müsse das angenommen werden. Anders verhielte es sich, wenn zum Beispiel Polen als der den neuen Führerschein ausstellende Mitgliedsstaat vorher einen Test durchgeführt hätte, der vom Niveau her der MPU-Prüfung in Deutschland vergleichbar ist.
Entscheidet der Europäische Gerichtshof demnächst tatsächlich so, dass der MPU-Test nicht mehr umgangen werden kann, dann würde er damit ab 19.01.2009 geltendem Recht vorgreifen. Bereits am 20.12.2006 beschloss der Europäische Gesetzgeber mit der 3. Führerscheinrichtlinie Maßnahmen gegen den so genannten „Führerscheintourismus“ zur Umgehung solcher nationalen Vorschriften, wie es in Deutschland die MPU-Tests sind. Die einzelnen Mitgliedsstaaten müssen diese mit Wirkung zum 19.01.2013 in nationales Recht umsetzen. Bereits ab dem 19.01.2009 gelten schon einzelne Regelungen. Dazu gehört auch Art. 11 Abs. 4 der Richtlinie: Danach darf jeder Mitgliedsstaat die Anerkennung eines in einem anderen Mitgliedsstaat ausgestellten Führerscheins ablehnen, wenn dieser vorher auf dem eigenen Territorium eingeschränkt, ausgesetzt oder entzogen wurde.
Quelle: http://www.vzb.de/UNIQ121808486500779/link422031A.html
„Ich finde schon Gehen eine unnatürliche Bewegungsart, Tiere laufen, aber der Mensch sollte reiten oder fahren.“ Gottfried Benn, Schriftsteller

Surcouf

Anfänger

Registrierungsdatum: 11. August 2007

Beiträge: 52

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2

Donnerstag, 7. August 2008, 10:20

Hi.

Unter dem Artikel steht aber noch was:


Stand: 11.04.2008

Danach gab´s ja noch den 26.06.2008... wodurch es ja schon wieder anders ist. Oder seh ich da was verkehrt ?

Gruss, Surcouf

Hommer

Schüler

Registrierungsdatum: 21. Mai 2007

Beiträge: 66

3

Donnerstag, 7. August 2008, 12:04

Dann wär da auch noch

Zitat

Artikel 13

2. Eine vor dem 19. Januar 2013 erteilte Fahrerlaubnis darf
aufgrund der Bestimmungen dieser Richtlinie weder entzogen
noch in irgendeiner Weise eingeschränkt werden
.


Das wird leider immer wieder vergessen zu erwähnen :momo:
Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten

Pioneer

unregistriert

4

Donnerstag, 7. August 2008, 12:07

Das mit dem Datum ist korrekt. Damit ist Dr. Trietz veraltet. :lol:

Frage mich sowieso, auf wessen Lohnliste die eigentlich steht. :jojoj:

Aber sie kann ja noch ein paar Runden erwarten gehen, die Vorlageanfragen gehen so schnell nicht aus. :jipp: