Köpenick
Führerscheintourismus - weiter wie bisher? Rechtsanwalt Gustav Rausch informiert
16.07.08 08:55 Mit dem Begriff "Führerscheintourismus" bezeichnet man hierzulande das Phänomen, dass Personen, denen die Fahrererlaubnis in Deutschland wegen eines Verkehrsdelikts entzogen wurde, einen Scheinwohnsitz im EU-Ausland begründen und dort eine Fahrerlaubnis erwerben, um damit die strengen deutschen Voraussetzungen für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis unterlaufen.
Dieser Führerscheintourismus beruht auf der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH). Danach muss Deutschland grundsätzlich die im EU-Ausland ausgestellten Fahrerlaubnisse anerkennen.
In einem aktuellen Verfahren beantragte der Generalanwalt am 14.02.2008, Deutschland könne die Anerkennung einer ausländischen Fahrerlaubnis verweigern, wenn dem Betroffenen die deutsche Fahrerlaubnis wegen einer Alkohol- oder Drogenfahrt entzogen wurde.
Der EuGH schloss sich diesem Antrag nicht an. In dem Urteil vom 26.06.2008 schränkte er den o. g. Grundsatz jedoch ein. Wenn sich bereits aus dem Führerschein ergibt, dass der Betroffene seinen Wohnsitz nicht im EU-Ausland hatte, kann Deutschland die Anerkennung verweigern.
Damit nicht genug: am 19.01.2009 tritt eine EU-Richtlinie in Kraft, die den EU-Mitgliedstaaten weitgehende Befugnisse zur Bekämpfung des Führerscheintourismus einräumt.
In verkehrsrechtlichen Angelegenheiten hilft Ihnen gerne Rechtsanwalt Gustav Rausch, Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Quelle:
http://www.wegweiser-aktuell.de/news/114…4ea63c079d89dcf