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Epox

Pressestelle (Moderation)

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Führerschein aus: RZECZPOSPOLITA POLSKA vor dem 19.01.09

1

Sonntag, 3. August 2008, 20:55

Führerscheintourismus - weiter wie bisher? Rechtsanwalt Gustav Rausch informiert.

Zitat

Köpenick
Führerscheintourismus - weiter wie bisher? Rechtsanwalt Gustav Rausch informiert
16.07.08 08:55 Mit dem Begriff "Führerscheintourismus" bezeichnet man hierzulande das Phänomen, dass Personen, denen die Fahrererlaubnis in Deutschland wegen eines Verkehrsdelikts entzogen wurde, einen Scheinwohnsitz im EU-Ausland begründen und dort eine Fahrerlaubnis erwerben, um damit die strengen deutschen Voraussetzungen für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis unterlaufen.

Dieser Führerscheintourismus beruht auf der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH). Danach muss Deutschland grundsätzlich die im EU-Ausland ausgestellten Fahrerlaubnisse anerkennen.

In einem aktuellen Verfahren beantragte der Generalanwalt am 14.02.2008, Deutschland könne die Anerkennung einer ausländischen Fahrerlaubnis verweigern, wenn dem Betroffenen die deutsche Fahrerlaubnis wegen einer Alkohol- oder Drogenfahrt entzogen wurde.

Der EuGH schloss sich diesem Antrag nicht an. In dem Urteil vom 26.06.2008 schränkte er den o. g. Grundsatz jedoch ein. Wenn sich bereits aus dem Führerschein ergibt, dass der Betroffene seinen Wohnsitz nicht im EU-Ausland hatte, kann Deutschland die Anerkennung verweigern.

Damit nicht genug: am 19.01.2009 tritt eine EU-Richtlinie in Kraft, die den EU-Mitgliedstaaten weitgehende Befugnisse zur Bekämpfung des Führerscheintourismus einräumt.

In verkehrsrechtlichen Angelegenheiten hilft Ihnen gerne Rechtsanwalt Gustav Rausch, Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Quelle:http://www.wegweiser-aktuell.de/news/114…4ea63c079d89dcf
Die USA haben Barack Obama,
Bob Hope, Stevie Wonder, Johnny Cash.

Wir haben Angela Merkel,
no hope, no wonder, no cash.

Pioneer

unregistriert

2

Montag, 4. August 2008, 00:15

Eigentlich ein ganz sachliches Statement.

Nur was meint er mit diesem Absatz. Arbeit gesucht ? oder nur § 11 gelesen ?
Damit nicht genug: am 19.01.2009 tritt eine EU-Richtlinie in Kraft, die den EU-Mitgliedstaaten weitgehende Befugnisse zur Bekämpfung des Führerscheintourismus einräumt.


vanButen

[VERBORGEN]

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Beiträge: 102

3

Montag, 4. August 2008, 12:51

RA Rausch: "Mit dem Begriff "Führerscheintourismus" bezeichnet man hierzulande das Phänomen,......."
Nach Immanuel Kant stellt das Phänomen die Abstraktion des unkennbaren, unwissbaren Dinges an sich, ...... dar, das als solches nicht unmittelbar im Bewusstsein des Beobachters erscheint, sondern nur indirekt, als Phänomenon, bewusst werden kann.
(Quelle Wikipedia)

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »vanButen« (4. August 2008, 12:54)


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4

Montag, 4. August 2008, 16:20

Ist ja eigentlich jetzt die gängige Meinung, das Statement.

Was mich nur wundert ist, dass der Herr Anwalt mit seinem Nachnahmen noch keine MPU Aufforderung zugesendet bekommen hat. :knips:
Every time you feeds a troll... God kills a kitten! Please, think of the kitten....

Pioneer

unregistriert

5

Montag, 4. August 2008, 17:38

Stimmt, die MPU-Leute brauchen dringend neue Betätigungsfelder, denn der jetzige Personenkreis wird ihnen rasant wegbrechen.

Nach jetziger Rechtslage ist sie faktisch schon Geschichte und das wissen die auch.

Noch einige Jahre hinauszögern mit vielen Tricks und dann ist da Feierabend.