Donnerstag, 24. Mai 2012, 21:39 UTC+2

Sie sind nicht angemeldet.

  • Anmelden
  • Registrieren

Epox

Pressestelle (Moderation)

Registrierungsdatum: 2. Januar 2007

Beiträge: 2 969

Geschlecht: Männlich

Beruf: Handwerksmeister

Führerschein aus: RZECZPOSPOLITA POLSKA vor dem 19.01.09

1

Freitag, 25. April 2008, 12:15

Ausländische Fahrerlaubnis nach Führerscheinentzug

Zitat

Ausländische Fahrerlaubnis nach Führerscheinentzug


Bei einem Führerscheinentzug darf nach abgelaufener Sperrfrist in Deutschland mit einem Führerschein aus einem EU-Ausland gefahren werden. Bei einem vor dem OLG Thüringen verhandelten Fall erwarb eine Frau während der ihr auferlegten Sperrfrist für den deutschen Führerschein eine tschechische Fahrerlaubnis, um sich den umständlichen Verwaltungsweg für die Wiedererteilung der alten Fahrerlaubnis zu ersparen. Als sie der Polizei bei einer Verkehrskontrolle den neuen Führerschein präsentierte, sollte sie trotz bereits abgelaufener Frist bestraft werden.

Während das Amtsgericht Stadtroda sie verurteilte, sprach das Thüringer OLG sie frei. Unter Hinweis auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes seien nach bestimmten EU Richtlinien ausgestellte Führerscheine jedenfalls dann uneingeschränkt anzuerkennen, wenn wie hier die Sperrfrist für den Entzug der deutschen Fahrerlaubnis abgelaufen ist. Dabei spielt es keine Rolle, dass der ausländische Führerschein während der Sperrfrist erworben wurde (OLG Thüringen, Az.: 1 Ss 251/06, SVR 2008, S. 77).
Quelle:http://wa868.om18.de/wordpress/?p=472
Die USA haben Barack Obama,
Bob Hope, Stevie Wonder, Johnny Cash.

Wir haben Angela Merkel,
no hope, no wonder, no cash.

Joschi

Profi

Registrierungsdatum: 7. November 2007

Beiträge: 569

Geschlecht: Männlich

Wohnort: Nähe Passau

Beruf: Fernfahrer

Führerschein aus: A-B-C-BE-CE

2

Freitag, 25. April 2008, 14:18

:klatsch:
Diplomatie ist, jemanden so zur Hölle zu schicken das er sich auf die Reise freut. :wink: