Ausländische Fahrerlaubnis nach Führerscheinentzug
Bei einem Führerscheinentzug darf nach abgelaufener Sperrfrist in Deutschland mit einem Führerschein aus einem EU-Ausland gefahren werden. Bei einem vor dem OLG Thüringen verhandelten Fall erwarb eine Frau während der ihr auferlegten Sperrfrist für den deutschen Führerschein eine tschechische Fahrerlaubnis, um sich den umständlichen Verwaltungsweg für die Wiedererteilung der alten Fahrerlaubnis zu ersparen. Als sie der Polizei bei einer Verkehrskontrolle den neuen Führerschein präsentierte, sollte sie trotz bereits abgelaufener Frist bestraft werden.
Während das Amtsgericht Stadtroda sie verurteilte, sprach das Thüringer OLG sie frei. Unter Hinweis auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes seien nach bestimmten EU Richtlinien ausgestellte Führerscheine jedenfalls dann uneingeschränkt anzuerkennen, wenn wie hier die Sperrfrist für den Entzug der deutschen Fahrerlaubnis abgelaufen ist. Dabei spielt es keine Rolle, dass der ausländische Führerschein während der Sperrfrist erworben wurde (OLG Thüringen, Az.:
1 Ss 251/06,
SVR 2008, S. 77).
Quelle:
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