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Zitat
2008-04-20 11:34:12 Uhr, Polizeipräsidium Frankfurt am Main
Spitzenreiters mit 79 km/h statt der erlaubten 50 km/h. Ein
Motorroller mit
schwarzem Versicherungskennzeichen passierte das Radarmessfahrzeug
mit
70 km/h, obwohl es bauartbedingt nur 45 km/h hätte fahren dürfen. Mit
starkem Verdacht auf technische Manipulationen wurde der Roller als
Beweismittel sichergestellt. Dessen Fahrer war zudem nur im Besitz
einer tschechischen Fahrerlaubnis der Klasse B.
Quelle:http://209.85.135.104/search?q=cache:vB6…lient=firefox-a[/url]
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Epox« (21. April 2008, 19:58)
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Steht ja nix drin das es damit Probleme gegeben hätte. Warum auch?
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Führerschein aus: PL > D Problemlos umgeschrieben u. anschl. alte Klassen wiedererteilt
Nicht nur in Frankfurt sind sie gefahren wie die Henker. Bei uns sind auch einige im Graben gelandet weil sie gefahren sind wie die Schw... Aber was hatten die an dem CZ-Schein auszusetzen?? Hat ihnen die Farbe nicht gefallen??Steht ja nix drin das es damit Probleme gegeben hätte. Warum auch?
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Führerschein aus: Emalig CZ jetzt D!!!!! seit 4 jahren !!
Du darfst immer in dem Land wo Du Dich aufhälst das fahren, was auch dort nach dem jeweiligen nationalem Recht für die entsprechende Klasse erlaubt ist.Aber man darf aber mit der CZ B klasse einen Roller bis 45kmh fahren oder????weil bei meinen CZ schein ist nur bei B ein Datum drin!!Darf ich einen roller bis 45 kmh fahren ,weil ich habe vor mir einen zukaufen.
gruss kleksi
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Asrael
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Aber man darf aber mit der CZ B klasse einen Roller bis 45kmh fahren oder????weil bei meinen CZ schein ist nur bei B ein Datum drin!!Darf ich einen roller bis 45 kmh fahren ,weil ich habe vor mir einen zukaufen.
Bis vor kurzem warst Du Dir genau unsicher wie ich.Registrierungsdatum: 29. Oktober 2006
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Kannst du auch fahren ob Hessen oder Bayern ist egal D ist D
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