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Epox

Pressestelle (Moderation)

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1

Samstag, 19. April 2008, 20:41

Ohne Fahrerlaubnis unterwegs Manschnow (Märkisch-Oderland)

Zitat

Manschnow (Märkisch-Oderland)
Ohne Fahrerlaubnis unterwegs
In Manschnow an der Einfahrt zum Handelshof kontrollierten Beamte der Bundespolizei am Mittwoch gegen 17:30 Uhr den Fahrer eines Pkw. Der 50- jährige Fahrer hat in Deutschland und in Polen einen Wohnsitz. In Deutschland wurde ihm die Fahrerlaubnis entzogen. Der Mann war nur mit einer polnischen Fahrerlaubnis unterwegs, die hier aber nicht gültig ist, weil der Mann kein polnischer Staatsbürger ist. Die Beamten untersagten ihm die Weiterfahrt. Der Mann erhielt eine Anzeige.
Quellle:http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/b…h_Oderland.html
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charly

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2

Samstag, 19. April 2008, 20:47

Die ziehen jetzt aber alle Register um den EU-FS aus dem Ausland zu unterbinden.

Beim anderen Fall wird der deutsche Wohnsitz überprüft und hier macht man es von der Staatsangehörigkeit abhängig.
Jeder ist selbst seines Glückes Schmid.
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Asrael

unregistriert

3

Samstag, 19. April 2008, 20:54

Eine Anzeige zwecks Fahren ohne wird hier nicht standhalten denn es ist völlig egal ob er PL Staatsbürger ist oder eben nicht,leider kommentieren die meisten Autofahrer Ihr recht nicht bei der Kontrolle da viele sich nicht mit EU Recht auskennen.

Epox

Pressestelle (Moderation)

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4

Samstag, 19. April 2008, 21:04

Beim anderen Fall wird der deutsche Wohnsitz überprüft und hier macht man es von der Staatsangehörigkeit abhängig.


Was macht man von der Staatsangehörigkeit abhängig?Der gute Mann ist EU-Bürger,somit kann er seinen EU-FS machen wo er möchte,ob in D oder Polen,das spielt keine Rolle.Sowas nennt man Niederlassungsfreiheit,falls du mit diesem Wort was anfangen kannst.
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charly

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5

Samstag, 19. April 2008, 21:12

Sowas nennt man Niederlassungsfreiheit,falls du mit diesem Wort was anfangen kannst.
Ich kann damit schon was anfangen. Aber die Bundespolizei anscheinend nicht.

Meine Äußerung war nur so zu verstehen, daß die D-Behörden jetzt erst mal mit allen möglichen Mitteln versuchen , die "MPU-Flüchtlinge" wieder von der Straße zu holen.

Ob sie damit im Recht sind oder nicht interessiert die erst mal nicht. Jedenfalls ist für die Behörden die Person erst mal wieder ne Weile Fußgänger bis das u. U. gerichtlich geklärt ist.

Und Gerichtstermine finden in der Regel ja nicht gleich innerhalb von ein paar Tagen statt. Meist dauert es ca. 3 Monate vom Vorfall bis zum Gerichtstermin.
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »charly« (19. April 2008, 21:19)


Epox

Pressestelle (Moderation)

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6

Samstag, 19. April 2008, 21:22

Ob sie damit im Recht sind oder nicht interessiert die erst mal nicht. Jedenfalls ist für die Behörden die Person erst mal wieder ne Weile Fußgänger bis das u. U. gerichtlich geklärt ist.


Der gute Mann hat spätestens nach 3Tagen seinen PL-FS zurück,wenn dieser ein ordnungsgemäß erworbener PL-FS war.Zudem geht aus dem Bericht nicht hervor,ob der Führerschein Beschlagnahmt wurde.
Es wurde lediglich die Weiterfahrt untersagt.Beim welchem Gericht wäre jetzt ein Klärungsbedarf?
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der Sachse

unregistriert

7

Samstag, 19. April 2008, 21:24


Und Gerichtstermine finden in der Regel ja nicht gleich innerhalb von ein paar Tagen statt. Meist dauert es ca. 3 Monate vom Vorfall bis zum Gerichtstermin.


Da sieht man mal wieder das du absolut keine Ahnung hast. Wenn der Beschlagnahme wiedersprochen wird, MUSS ein Richter innerhalb 3 Tagen entscheiden. Und das das nun mal kein FOF ist, hat er Ihn noch in der selben Woche zurück. also :fh:
der Sachse

charly

Moderator

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8

Samstag, 19. April 2008, 22:21

Wenn der Beschlagnahme wiedersprochen wird, MUSS ein Richter innerhalb 3 Tagen entscheiden. Und das das nun mal kein FOF ist, hat er Ihn noch in der selben Woche zurück.
Dann mach mal ohne juristischen Beistand einen Widerspruch. Meinst Du ein Rechtsverdreher hat nichts zu tun und wartet gerade auf Dich um Dir bei der Beschlagnahme zu helfen. Der hat noch andere Fälle auf dem Tisch und gibt Dir erst mal einen Termin.

Also gehen erst mal da 2 bis 3 Tage ins Land und dann muß erst mal der Schriftsatz für den Widerspruch erstellt werden. Wenn Du dann einen Abendtermin hast, wird dieser auch erst am nächsten Tag geschrieben und ist dann u. U. noch mindestens 1 Tag auf dem Postweg unterwegs. Bei den Post-Streiks zur Zeit vielleicht sogar noch länger.

Nun hat ja der Richter auch noch bis zu 3 Tage Zeit bis er seine Entscheidung fällt. Und dann fällt dummerweise noch ein Wochenende dazwischen.

Unterm Strich sind dann gleich mal ca. 8 Arbeitstage und nicht Kalendertage an Dir vorbei gezogen. Und diese Zeit bist Du auf jeden Fall erst mal Fußgänger.

Aber wenn der Sachse schreit, dann springen gleich alle nach seiner Pfeife. Das glaubst auch nur Du.
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der Sachse

unregistriert

9

Samstag, 19. April 2008, 22:25

Dann mach mal ohne juristischen Beistand einen Widerspruch. Meinst Du ein Rechtsverdreher hat nichts zu tun und wartet gerade auf Dich um Dir bei der Beschlagnahme zu helfen. Der hat noch andere Fälle auf dem Tisch und gibt Dir erst mal einen Termin.


Und wieder gehst du mit deiner Dummheit hausieren. Wenn der FS bei der Kontrolle beschlagnahmt wird ,wird das protokolliert. Da musst du widersprechen, dazu brauchst du keinen Anwalt.
der Sachse

Asrael

unregistriert

10

Samstag, 19. April 2008, 22:33

Genau so ist es wie der sachse es schreibt und auf das Beschlagnahmungsprotokoll kann man auch noch handschriftlich raufschreiben das man der Beschlagnahmung wiederspricht.Dieses ist natürlich auch auf der Durchschrift ersichtlich-also charly :fh:

Charly deine Spinnereien und Lügen sind nur noch Lachhaft

Oberklops

Zauberlehrling

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11

Samstag, 19. April 2008, 22:35

nabend - hier schlagen die persönlichen gefühle ja wieder hoch und höher. Mal zum Vorfall. Die interne Weisung der Rennleitung zum Umgang mit Deutschen im Besitz eines EU-FSes ist momentan nicht mal von der Polizei zu erreichen, unsere Pressestelle (epox) wird sie hier reinstellen, sodass auch diese Jungs wieder wissen, was zu tun ist. @charly, halt Dich bitte an die sachen, die im Bereicht stehen, die zeitungen übertreiben auch so schon genug. Fakt ist, sie haben eine angenehme weiterfahrt zu wünschen und - ggf. - eine Meldung an die zuständige FEB zu machen. Nicht mehr und nicht weniger. Alles andere ist falsches Handeln der Beamten, die z.T. genauso irritiert sind wie einige neue User hier. Grüsse - nette.
Alles was du sagst, sollte wahr sein. Aber nicht alles was wahr ist, solltest du auch sagen.

charly

Moderator

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12

Samstag, 19. April 2008, 22:38

Und wieder gehst du mit deiner Dummheit hausieren. Wenn der FS bei der Kontrolle beschlagnahmt wird ,wird das protokolliert. Da musst du widersprechen, dazu brauchst du keinen Anwalt.
der Sachse
Und Du meinst daß jeder nach dem ersten Schreck im ersten Moment sofort so reagiert bzw. dies auch weis, daß er dies tun kann, wenn die kontrollierenden Herrschaften den Betroffenen entweder erst gar nicht darauf hinweisen bzw. es vergessen haben zu tun.

Du mußt immer davon ausgehen, daß nicht jeder all seine Rechte im Kopf hat. Viele machen ja nicht mal von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch und hinterher muß der Anwalt schauen wie er es wieder hin gebogen bekommt.

Es sind halt nicht alle Bürger Deutschlands im Füherscheinrecht so bewandert wie der Sachse.
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Asrael

unregistriert

13

Samstag, 19. April 2008, 22:49

Genau deswegen gibt es dieses Forum und genau deswegen schreiben wir gegen den Mist den du hier veröffendlichen möchtest-ala es geht angeblich nur mit einem Anwalt und es dauert angeblich mindestens 8 Tage.
Dieses ist eine glatte Lüge deinerseits die ich ganz sicher nicht unkommentiert lasse.
Zum Glück sind nicht alle so wie charly das die hier Lügen und andere Leute irgendwelche Floskeln in den Kopf setzen möchten die absolut nicht der Tatsache entsprechen weil es bei ihm nicht geklappt hat und er seinen ESP FS nicht bekommen hat,meine Güte mittlerweile bin ich Glücklich das ich dich noch längere Zeit nicht auf der Straße begegne :bäh:

Malikk

Schüler

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14

Samstag, 19. April 2008, 23:04

So was ist echt unglaublich
Gruss Malik :wink:

:knips: Aus Niederlagen lernt man leicht. Schwieriger ist es aus
Siegen zu lernen
:lach: :Polenfan:

charly

Moderator

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15

Samstag, 19. April 2008, 23:23

weil es bei ihm nicht geklappt hat und er seinen ESP FS nicht bekommen hat,meine Güte mittlerweile bin ich Glücklich das ich dich noch längere Zeit nicht auf der Straße begegne
Und ich bin froh, daß es mit dem spanischen FS nicht geklappt hat. Somit brauche ich nicht nicht von jedem Wachtmeister bei einer Kontrolle schief anschauen lassen. Und mit dem D-FS ab 2012 dann schon zweimal nicht.

Jeder Polizist weis doch sofort, wenn man als Deutscher einen EU-FS aus CZ oder PL vorzeigt, daß man in D bereits was auf dem Kerbholz hat und keinen D-FS bekommen würde. Schließlich hätte man ja sonst normalerweise keinen aus einem anderen EU-Land und wenn doch, dann wäre in der Regel der Umschreibevermerk mit der deutschen FS-Nummer drin.

Sowas erinnert mich an den sogenannten "Säuferbalken" im alten grauen Lappen. Damit wußte auch gleich jeder Polizist was los war.

LG
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Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »charly« (19. April 2008, 23:34)


Asrael

unregistriert

16

Samstag, 19. April 2008, 23:37

Na dann sei dir mal nicht so sicher wenn du deinen D FS irgendwann mal hast denn du hast ja bereits geschrieben das die jeden auf den Kiecker haben der einen Entzug hatte,und im Polizeicomputer ist das auch für immer vermerkt nach deiner Aussage werden die dich dann immer kontrollieren bis Sie neue Eignungszweifel gefunden haben-tja charly und dann kannst du wieder 15 Jahre warten-loI

Ein ausländischer EU FS sagt eben nichts über deine Vergangenheit aus man kann es ja auch aus kostengründen gemacht haben-wieder eine Falschinformation von dir.
Ironie An" Aber Charly du kannst mir auch meinetwegen 3000 Eus überweisen ich besorge dir einen ESP FS Ironie aus"

kanueule

Anfänger

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Führerschein aus: polska

17

Samstag, 19. April 2008, 23:43

wenn ihr euren fs nicht den netten beamten in grün und blau aushändigen wollt, geht zum notar, lasst das ding kopieren und notariell beglaubigen. den tragt ihr bei euch und bei einer kontrolle können sie euch euren richtigen führerschein ja nicht entziehen, denn der liegt zu hause oder tut ihn notfalls in ein bankschließfach.
nur als hinweis

ande

unregistriert

18

Samstag, 19. April 2008, 23:47

thema bekannt ... :wink:

leider haben die beamte am naechsten tag, wo du verpflichtet bist das original auf der wache abzuliefern und vorzuzeigen mehr zeit fuer dich und werden dann nicht nur ne kopie davon machen, soner auch tausend fragen stellen. was natuerlich bei einer verkehrskontrolle nicht so geht.

finde eine kopie nur eine verlagerung der feststellung. weil du so oder so ihn vorlegen musst frueher oder spaeter ....

charly

Moderator

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Beiträge: 5 335

19

Samstag, 19. April 2008, 23:59

Ein ausländischer EU FS sagt eben nichts über deine Vergangenheit aus man kann es ja auch aus kostengründen gemacht haben
Und eine Anfrage an das KBA - was heutzutage dank der modernster Technik meist online aus dem Streifenwagen raus möglich ist - reicht um festzustellen ob die Person noch nie einen D-FS hatte bzw. ob schon ein Entzug vorlag. So schnell hat man die Infos über die Vergangenheit der Person, solange die Eintragung noch nicht tilgungsreif ist.

Und das Argument Kostengründe zieht nicht mehr. Vergleich mal den Komplettpreis inclusive aller Nebenkosten hier mit denen im EU-Ausland. Unterm Strich kommt man - je nach Region - in D billiger weg als im benachbarten Ausland. Bei uns in der Region kostet die Klasse B im Durchschnitt zwischen 1500 und 1800 Euro komplett. Im Ausland kommt da meist noch der Wohnsitz, Anreisekosten, Unterkunft, Gebühren für den Vermittler usw. dazu.
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Asrael

unregistriert

20

Sonntag, 20. April 2008, 00:03

Und schon wieder hast du keine Ahnung die Polen fragen beim KBA einen Auszug an also weis das KBA doch schon lange bescheid -also charly du schreibst hier einen Müll zusammen das ist echt unfassbar,das Argument mit den Kostengründen zieht sehrwohl noch PL EU FS in Slubice inkl Wohnsitz 1700 hier in HH bist du locker bei 2200 Eus für die Klasse B :bäh: wenn man damit auskommt

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Asrael« (20. April 2008, 00:06)