Registrierungsdatum: 2. Januar 2007
Geschlecht: Männlich
Beruf: Handwerksmeister
Führerschein aus: RZECZPOSPOLITA POLSKA vor dem 19.01.09
Zitat
Manschnow (Märkisch-Oderland)
Ohne Fahrerlaubnis unterwegs
In Manschnow an der Einfahrt zum Handelshof kontrollierten Beamte der Bundespolizei am Mittwoch gegen 17:30 Uhr den Fahrer eines Pkw. Der 50- jährige Fahrer hat in Deutschland und in Polen einen Wohnsitz. In Deutschland wurde ihm die Fahrerlaubnis entzogen. Der Mann war nur mit einer polnischen Fahrerlaubnis unterwegs, die hier aber nicht gültig ist, weil der Mann kein polnischer Staatsbürger ist. Die Beamten untersagten ihm die Weiterfahrt. Der Mann erhielt eine Anzeige.
Quellle:http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/b…h_Oderland.html
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Beruf: Handwerksmeister
Führerschein aus: RZECZPOSPOLITA POLSKA vor dem 19.01.09
Beim anderen Fall wird der deutsche Wohnsitz überprüft und hier macht man es von der Staatsangehörigkeit abhängig.
Ich kann damit schon was anfangen. Aber die Bundespolizei anscheinend nicht.Sowas nennt man Niederlassungsfreiheit,falls du mit diesem Wort was anfangen kannst.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »charly« (19. April 2008, 21:19)
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Führerschein aus: RZECZPOSPOLITA POLSKA vor dem 19.01.09
Ob sie damit im Recht sind oder nicht interessiert die erst mal nicht. Jedenfalls ist für die Behörden die Person erst mal wieder ne Weile Fußgänger bis das u. U. gerichtlich geklärt ist.
der Sachse
unregistriert
Und Gerichtstermine finden in der Regel ja nicht gleich innerhalb von ein paar Tagen statt. Meist dauert es ca. 3 Monate vom Vorfall bis zum Gerichtstermin.
Dann mach mal ohne juristischen Beistand einen Widerspruch. Meinst Du ein Rechtsverdreher hat nichts zu tun und wartet gerade auf Dich um Dir bei der Beschlagnahme zu helfen. Der hat noch andere Fälle auf dem Tisch und gibt Dir erst mal einen Termin.Wenn der Beschlagnahme wiedersprochen wird, MUSS ein Richter innerhalb 3 Tagen entscheiden. Und das das nun mal kein FOF ist, hat er Ihn noch in der selben Woche zurück.
der Sachse
unregistriert
Dann mach mal ohne juristischen Beistand einen Widerspruch. Meinst Du ein Rechtsverdreher hat nichts zu tun und wartet gerade auf Dich um Dir bei der Beschlagnahme zu helfen. Der hat noch andere Fälle auf dem Tisch und gibt Dir erst mal einen Termin.
Asrael
unregistriert

Und Du meinst daß jeder nach dem ersten Schreck im ersten Moment sofort so reagiert bzw. dies auch weis, daß er dies tun kann, wenn die kontrollierenden Herrschaften den Betroffenen entweder erst gar nicht darauf hinweisen bzw. es vergessen haben zu tun.Und wieder gehst du mit deiner Dummheit hausieren. Wenn der FS bei der Kontrolle beschlagnahmt wird ,wird das protokolliert. Da musst du widersprechen, dazu brauchst du keinen Anwalt.
der Sachse
Asrael
unregistriert
Und ich bin froh, daß es mit dem spanischen FS nicht geklappt hat. Somit brauche ich nicht nicht von jedem Wachtmeister bei einer Kontrolle schief anschauen lassen. Und mit dem D-FS ab 2012 dann schon zweimal nicht.weil es bei ihm nicht geklappt hat und er seinen ESP FS nicht bekommen hat,meine Güte mittlerweile bin ich Glücklich das ich dich noch längere Zeit nicht auf der Straße begegne
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »charly« (19. April 2008, 23:34)
Asrael
unregistriert
Anfänger
ande
unregistriert
Und eine Anfrage an das KBA - was heutzutage dank der modernster Technik meist online aus dem Streifenwagen raus möglich ist - reicht um festzustellen ob die Person noch nie einen D-FS hatte bzw. ob schon ein Entzug vorlag. So schnell hat man die Infos über die Vergangenheit der Person, solange die Eintragung noch nicht tilgungsreif ist.Ein ausländischer EU FS sagt eben nichts über deine Vergangenheit aus man kann es ja auch aus kostengründen gemacht haben
Asrael
unregistriert
wenn man damit auskommt Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Asrael« (20. April 2008, 00:06)
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