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Epox

Pressestelle (Moderation)

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1

Donnerstag, 14. Februar 2008, 19:31

EU-Generalanwalt: Deutschland darf Führerschein-Tourismus unterbinden

Zitat

AP - Donnerstag, 14. Februar, 13:57 Uhr

Brüssel (AP) Schlechte Nachrichten für Verkehrssünder: Bei offensichtlichem Missbrauch können die deutschen Behörden nach Auffassung des EU-Generalanwalts den sogenannten Führerschein-Tourismus unterbinden. Die Behörden dürften die Anerkennung eines im EU-Ausland ausgestellten Führerscheins ablehnen, wenn dieser offenkundig zur Umgehung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung in Deutschland erworben wurde, erklärte Generalanwalt Yves Bot vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Das Urteil ist erst in einigen Monaten zu erwarten.
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Bots Stellungnahme bezieht sich auf die Fälle von zwei Deutschen, denen in der Bundesrepublik wegen Drogenkonsums beziehungsweise Trunkenheit im Verkehr die Fahrerlaubnis entzogen worden war. Ihre Anträge auf Neuausstellung eines Führerscheins wurden nach medizinisch-psychologischen Gutachten abgelehnt. Die beiden Männer besorgten sich daraufhin Führerscheine in Tschechien.

Obwohl in einem EU-Staat ausgestellte Fahrerlaubnisse grundsätzlich in der gesamten Gemeinschaft gültig sind, müssten die deutschen Behörden die tschechischen Führerscheine unter den genannten Bedingungen nicht anerkennen, meint Generalanwalt Bot. Seine Stellungnahme ist für den EuGH nicht verbindlich, häufig folgen die Richter aber der Empfehlung des Generalanwalts.


Quelle:http://de.news.yahoo.com/ap/20080214/twl…fh-1be00ca.html
Die USA haben Barack Obama,
Bob Hope, Stevie Wonder, Johnny Cash.

Wir haben Angela Merkel,
no hope, no wonder, no cash.

Jochen

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2

Donnerstag, 14. Februar 2008, 20:57

Da kommt ja echte Freude auf. :motz: Das ist eine Freifahrkarte für jede FS in Deutschland wenn ich das richtig verstehe. Oder sehe ich da was falsch?? :ka:
Egal warum man in D seinen Schein abgeben durfte, die können ihn jedezeit einkassieren (NU). :motz:
Diplomatie ist, jemanden so zur Hölle zu schicken das er sich auf die Reise freut. :wink:

Malikk

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3

Donnerstag, 14. Februar 2008, 22:04

Die meinen doch damit das bei offensichtlichem rechtsmissbrauch die deutschenbehörden eine nutzungsuntersagung aussprechen können oder ? aber bis zur nutzungsuntersagung kann man ja legal weiterfahren oder ? auch wenns offensichtlicher missbrauch ist oder hab ich das falsch verstanden ?
Gruss Malik :wink:

:knips: Aus Niederlagen lernt man leicht. Schwieriger ist es aus
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Pat27cgn

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4

Donnerstag, 14. Februar 2008, 22:36

Sehr tolle Neuigkeiten....

Ich wette das in allen FSST jetzt die lichter an sind und eine Nachtschicht eingelegt wird, damit morgen die ganzen Briefe für die MPU rausgehen.

Kann euch nur empfehlen den EU FS umzuschreiben und nicht auf Vermittler zu hören, denn glaubt einer von euch das die Deutschen Behörden bis zur Urteilssprechung die Füsse still halten.

Zu Generalanwalt kann ich nur sagen, wie kann man seine Meinung um 180 grad drehen? Vieleicht bekommt er jetzt nen schönen Dienstwagen....


Ich werde auf jedenfall meinen FS jetzt in D machen wenn ich die Sch.. MPU 8 mal machen muss habe 4000 euro gespart. Hoffe das wird reichen. Die 800 Euro anzahlung kann ich zwar vergessen aber das ist mir egal, hätte meine Pfrüfungstermin am 3 märz gehabt.

Malikk

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5

Sonntag, 6. April 2008, 20:25

Weiss jemand wann das urteil fallen wird ? :greubel:
Gruss Malik :wink:

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Pioneer

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6

Sonntag, 6. April 2008, 20:27

Einen genauen Termin gibt es meiner Kenntnis nach noch nicht.

Man rechnet realistischer Weise mit Frühsommer.

Malikk

Schüler

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7

Sonntag, 6. April 2008, 20:31

aha dann heisst es schön geduldig sein ! Was denkst du wie wird das urteil ausfallen?
Es heisst zu 90% folgen die richter den generalanwalt?
Gruss Malik :wink:

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Pioneer

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8

Sonntag, 6. April 2008, 20:48

Ist im Grunde auch so nur in Verkehrsangelegenheiten eher nicht.

Der vorige Generalanwalt hat auch schon ganz andere Vorstellungen entwickelt und der EuGH geradezu gegensätzlich und EU-freundlich, man kann gehässigerweise auch sagen, antideutsch, entschieden.

Meiner Ansicht nach ist die Entscheidung völlig offen. Da hilft nur abwarten oder Kartenlegen.

Malikk

Schüler

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9

Sonntag, 6. April 2008, 21:43

Der vorige Generalanwalt hat auch schon ganz andere Vorstellungen entwickelt
Das ist ja beruhigend !
Aber woher weisst du das die vorigen generalanwälte eine ganz andere vorstellung gehabt haben ?
Kann man die letzten schlussanträge irgendwo nachlesen zbs zum fall kremer oder halbritter ? :greubel:
Gruss Malik :wink:

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max

Schüler

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10

Mittwoch, 16. April 2008, 17:30

Ist der Schlußantrag des Generalanwates überhaupt realistisch

Der Schlußantrag von Bot widerspricht der zweiten Führerscheinrichtlinie, " Führerscheine werden ohne jegliche Formalitäten gegenseitig anerkannt". Außerdem

argumentiert Herr Bot völlig gegen die Auffassungen der EU Kommission zum Thema EU Führerschein. Bedenklich scheint mir auch, daß der EUGH 4 Jahre lang

eine Rechtssprechung vertreten hat, in denen gegen die deutsche MPU entschieden wurde und eine Menge EU Führerscheine aufgrund dieser Rechtslage erworben

wurden und plötzlich sagt der EUGH "April April" , es muß der Standart der deutschen MPU eingehalten werden. Daß seit dem Kapper Urteil auch ungeeignete

Personen den EU Führerschein gemacht haben wußten die Richter des EUGH schon lange. Wird man einem solchen Antrag folgen?