Registrierungsdatum: 2. Januar 2007
Geschlecht: Männlich
Beruf: Handwerksmeister
Führerschein aus: RZECZPOSPOLITA POLSKA vor dem 19.01.09
Registrierungsdatum: 28. März 2006
Geschlecht: Männlich
Wohnort: Saar
Beruf: Zuschauersport
Führerschein aus: mit und ohne -:)

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Zitat
Die Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung in der angefochtenen Verfügung, es sei mit dem öffentlichen Interesse an der Sicherheit des Straßenverkehrs unvereinbar, wenn der Antragsteller bis zum Eintritt der Bestandskraft der Verfügung weiter als Kraftfahrzeugführer am Straßenverkehr teilnehmen könnte, nachdem seine Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen gegeben sei und er deshalb auf die deutsche Fahrerlaubnis verzichtet habe, hält sich im Rahmen des § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO.

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Urquell
unregistriert
Zitat
Original von marco069
@Epox
Da kannst du aber zu 100 % von ausgehen, das DR. Säftel in Berufung geht.
Soetwas lässt er sich unter garantie nicht gefallen und wenn er damit wieder vor dem EUGH ziehen muß !
Schönes WE euch allen

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Zitat
Original von marco069
@Epox
Deutsche Adresse im CZ-FS halte ich überhaupt nicht für tödlich.
Der FS wurde 2005 erworben und da gab es in CZ noch kein nationales Recht, was besagte das einen Führerscheinerwerber aus dem Ausland einen CZ-Wohnsitz haben muß.
Außerdem wollen wir doch mal ehrlich sein, die CZ-FS mit CZ-WS,bei den wissen die Behörden genau das es Scheinwohnsitze sind.
Das ist für mich eher ein Rechtsmißbrauch als D-Wohnsitz im CZ-FS zu haben.
Bei einem CZ-FS mit D Adresse hat man kein Scheinwohnsitz.
schönes WE![]()
Urquell
unregistriert
Zitat
Original von marco069
Der FS wurde 2005 erworben und da gab es in CZ noch kein nationales Recht, was besagte das einen Führerscheinerwerber aus dem Ausland einen CZ-Wohnsitz haben muß.
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Zitat
Original von marco069
@Epox
Mir ist bis jetzt nichts zu Ohren gekommen, wo Führerscheininhaber mit D-WS mehr probleme bekommen haben, als Inhaber mit CZ-WS.
Außerdem sei dir sicher, wenn das Rechtsmißbrauchsagument beim EUGH durch kommt, spielt es keine Rolle mehr welchen Wohnsitz im FS stehen hast. Alleine die MPU-Umgehung wird dann als Rechtsmißbrauch gewärtet.
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Zitat
Original von marco069
@Epox
Außerdem ist eine Richtlinie kein Gesetz und da es in Pilsen erst ab dem 01.07.2006 die Wohnsitzregelung gab, da sie zwischenzeitlich auf gehoben wurde, sind alle Führerscheine die vorher erworben wurden, rechtens erworben, auch mit D-WS zumindest in Pilsen!!
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