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Epox

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1

Freitag, 1. Februar 2008, 22:47

Dr Säftl verliert einen Prozess,ein Hammerurteil

Also das Urteil aus Neustadt/weinstr,ist einfach nur der Hammer,
mir bleibt die Sprache weg.
Da nützt auch der Dr.Säftl nichts.

Aber lest einfach selber:VG Neustadt/Wstr. 14.01.2008

Bitte unbedingt um Meinungen
Die USA haben Barack Obama,
Bob Hope, Stevie Wonder, Johnny Cash.

Wir haben Angela Merkel,
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Paule

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2

Freitag, 1. Februar 2008, 22:50

Der Link zum Orginal Urteil funzt nicht !

Paule

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3

Freitag, 1. Februar 2008, 22:59

An unseren Oberklos

Zitat

Die Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung in der angefochtenen Verfügung, es sei mit dem öffentlichen Interesse an der Sicherheit des Straßenverkehrs unvereinbar, wenn der Antragsteller bis zum Eintritt der Bestandskraft der Verfügung weiter als Kraftfahrzeugführer am Straßenverkehr teilnehmen könnte, nachdem seine Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen gegeben sei und er deshalb auf die deutsche Fahrerlaubnis verzichtet habe, hält sich im Rahmen des § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO.


Soviel jedenfalls zum Angeblichen Vorteil wenn man auf die FE verzichten würde, wie es unser Oberklops behauptet!

Epox

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4

Freitag, 1. Februar 2008, 23:16

@paule,

du sprichst mir aus der Seele,genau das war auch mein erster Gedanke.

gruss epox :momo:
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Asrael

unregistriert

5

Freitag, 1. Februar 2008, 23:19

Ich kann mir auch nicht vorstellen das man eine Versagung der D FEB aus den Polizei PC heraus bekommt-und dadurch weniger Stress mit dem PL EU FS hat dieses meinte der User Oberklops ja auch.

Epox

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6

Freitag, 1. Februar 2008, 23:22

@all,

leider konnte ich nicht das komplette Urteil übernehmen(Zeichenbegrenzung).

Bin eigentlich bei meiner Rescherche,rein zufällig über das Urteil gestolpert.
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Asrael

unregistriert

7

Freitag, 1. Februar 2008, 23:25

Dieser Link sollte klappen

Epox

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8

Freitag, 1. Februar 2008, 23:29

Diese Verzichtserklärung wo man bei der FEB unterschreibt,beinhaltet
alle Fs,hatte mal das Vergnügen so was zu lesen,vieleicht finde ich das nochmal.

Aber das Urteil ist der Hammer,hier wurde alles eingebaut was man
nur so gebrauchen kann,von Verzichtserklärung,Rechtsmißbrauch bis
zur neuen Rili,obwohl die ja noch garnicht voll greift.

Ob der Dr Säftl,da wohl in Berufung geht?
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marco069

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9

Samstag, 2. Februar 2008, 08:59

@Epox

Da kannst du aber zu 100 % von ausgehen, das DR. Säftel in Berufung geht.

Soetwas lässt er sich unter garantie nicht gefallen und wenn er damit wieder vor dem EUGH ziehen muß !

Schönes WE euch allen

Pat27cgn

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10

Samstag, 2. Februar 2008, 12:15

Abschließend sei angemerkt, keiner der von dem Bevollmächtigten des Antragstellers in das Verfahren eingeführten Gerichtsentscheidungen lag der Fall des Erwerbs einer EU-Fahrerlaubnis bei gleichzeitigem Besitz einer deutschen Fahrerlaubnis und des anschließenden Verzichts auf die deutsche Fahrerlaubnis zugrunde. Eine rechtliche Auseinandersetzung mit diesen Entscheidungen war daher nicht geboten.


Das heist so wie ich das lese das er in D einen FS hatte und trotzdem einen EU-FS gemacht hat, nur vorher einen Verzicht geschrieben hat.

Finde die Entscheidung auch nicht gut, aber man muss sich auch mal die frage stellen, was sich manche dabei denken ich kann doch net in so kurzer zeit von verzicht an direkt nen neuen lappen machen, ein bissel grass sollte man schon drüber wachsen lassen.

Epox

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11

Samstag, 2. Februar 2008, 12:47

So habe mir das ganze Urteil nochmal zu Gemüte geführt,war gestern
doch etwas Spät.

An Hand der Fakten muß ich sagen,die hätten garnicht zu einem
anderen Urteil kommen können,da hilft auch kein DR. Säftl.

1.zeitweilig im Besitz von zwei EU-FS
2.Verzichtserklärung,wurde zwar direkt nicht verwertet,aber doch
ausführlich Erwähnt.
3.deutsche Meldeadresse im CZ-FS,halte ich für tödlich,im Urteil wurde
auch die CZ-Behörde gerügt,trauen sich aber nicht ein Vertragsverletzungsverfahren gegen CZ einzuleiten,der kleine Bürger ist da greifbarer.
4.Selbst bei der deutschen Adresse,gabs Unstimmigkeiten,wohnte wohl
im Supermarkt. :lach:

Da wird es schwierig,sich auf Gemeinschaftsrecht zu berufen.
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Urquell

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12

Samstag, 2. Februar 2008, 13:25

Zitat

Original von marco069
@Epox

Da kannst du aber zu 100 % von ausgehen, das DR. Säftel in Berufung geht.

Soetwas lässt er sich unter garantie nicht gefallen und wenn er damit wieder vor dem EUGH ziehen muß !

Schönes WE euch allen


@
Wird ihm aber wohl schwer fallen,eine Begründung der Berufung!! :greubel:


Urquell

marco069

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13

Samstag, 2. Februar 2008, 13:28

@Urquell

Bin kein Anwalt, aber irgendetwas wird Ihm schon einfallen. Dieses Urteil verstößt meiner Ansicht nach gegen das Eu-Recht.

lg :KlSM:

marco069

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14

Samstag, 2. Februar 2008, 13:38

@Epox

Deutsche Adresse im CZ-FS halte ich überhaupt nicht für tödlich.
Der FS wurde 2005 erworben und da gab es in CZ noch kein nationales Recht, was besagte das einen Führerscheinerwerber aus dem Ausland einen CZ-Wohnsitz haben muß.

Außerdem wollen wir doch mal ehrlich sein, die CZ-FS mit CZ-WS,bei den wissen die Behörden genau das es Scheinwohnsitze sind.
Das ist für mich eher ein Rechtsmißbrauch als D-Wohnsitz im CZ-FS zu haben.

Bei einem CZ-FS mit D Adresse hat man kein Scheinwohnsitz.

schönes WE :KlSM:

Epox

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15

Samstag, 2. Februar 2008, 13:48

Zitat

Original von marco069
@Epox

Deutsche Adresse im CZ-FS halte ich überhaupt nicht für tödlich.
Der FS wurde 2005 erworben und da gab es in CZ noch kein nationales Recht, was besagte das einen Führerscheinerwerber aus dem Ausland einen CZ-Wohnsitz haben muß.

Außerdem wollen wir doch mal ehrlich sein, die CZ-FS mit CZ-WS,bei den wissen die Behörden genau das es Scheinwohnsitze sind.
Das ist für mich eher ein Rechtsmißbrauch als D-Wohnsitz im CZ-FS zu haben.

Bei einem CZ-FS mit D Adresse hat man kein Scheinwohnsitz.

schönes WE :KlSM:

das sehen deutsche VG leider etwas anders,ich hoffe das der EUGH
am 14.2.08 deutliche Worte dazu findet.
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Urquell

unregistriert

16

Samstag, 2. Februar 2008, 14:06

Zitat

Original von marco069

Der FS wurde 2005 erworben und da gab es in CZ noch kein nationales Recht, was besagte das einen Führerscheinerwerber aus dem Ausland einen CZ-Wohnsitz haben muß.


@
Zum 15.01.2005 war es bereits nationales Recht,dieses Recht wurde für 2 Bezirke bis 30.06.2006 ausgesetzt!
Urquell

marco069

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17

Samstag, 2. Februar 2008, 14:46

@Epox

Mir ist bis jetzt nichts zu Ohren gekommen, wo Führerscheininhaber mit D-WS mehr probleme bekommen haben, als Inhaber mit CZ-WS.
Außerdem sei dir sicher, wenn das Rechtsmißbrauchsagument beim EUGH durch kommt, spielt es keine Rolle mehr welchen Wohnsitz im FS stehen hast. Alleine die MPU-Umgehung wird dann als Rechtsmißbrauch gewärtet.

@Urquell

Das meine ich doch damit, nur da im Jahre 2005 die meisten Führerscheinerwerber in Pilsen gewesen sind, trifft diese Regelung nicht für diese leute zu.

Epox

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18

Samstag, 2. Februar 2008, 14:59

Zitat

Original von marco069
@Epox

Mir ist bis jetzt nichts zu Ohren gekommen, wo Führerscheininhaber mit D-WS mehr probleme bekommen haben, als Inhaber mit CZ-WS.
Außerdem sei dir sicher, wenn das Rechtsmißbrauchsagument beim EUGH durch kommt, spielt es keine Rolle mehr welchen Wohnsitz im FS stehen hast. Alleine die MPU-Umgehung wird dann als Rechtsmißbrauch gewärtet.


Es gibt jetzt meines Wissen,mindestens 3.Urteile,wo eben die deutsche
Meldeadresse,als Rechtsmißbrauch so gewertet wurde.Nachzulesen in unserer Urteilssammlung.
Auch der ADAC (neuste Hiobsbotschaft des ADAC),weißt darauf hin,
das es ein Mißbrauchsargument ist.
Das eine nicht erbrachte MPU-Aufforderung,als Rechtmißbrauch ge-
wertet werden kann,halte ich für Absurd.Dem EUGH geht es darum,
das die EU-FS-rilli eingehalten wird.
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marco069

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19

Samstag, 2. Februar 2008, 15:27

@Epox

Es gibt auch genug Fälle, wo eine CZ-Adresse drin steht und trotzdem haben Sie eine NU für Deutschland bekommen.
Genauso gibt es genug Fälle, ich persönlich kenne 4, die eine D Adresse haben und weiter fahren und auch keine NU für D bekommen haben.

Wenn das Rechtsmißbrauchsagument vor dem EuGH durch kommt, dann versuchen die D-Gerichte, da verlasse dich drauf, schon alles da gegen zu unternehmen, das selbst eine MPU-Umgehung unter Rechtsmißbrauch fällt, Scheinwohnsitz Rechtsmißbrauch usw...

Außerdem ist eine Richtlinie kein Gesetz und da es in Pilsen erst ab dem 01.07.2006 die Wohnsitzregelung gab, da sie zwischenzeitlich auf gehoben wurde, sind alle Führerscheine die vorher erworben wurden, rechtens erworben, auch mit D-WS zumindest in Pilsen!!

Epox

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20

Samstag, 2. Februar 2008, 15:43

Zitat

Original von marco069
@Epox

Außerdem ist eine Richtlinie kein Gesetz und da es in Pilsen erst ab dem 01.07.2006 die Wohnsitzregelung gab, da sie zwischenzeitlich auf gehoben wurde, sind alle Führerscheine die vorher erworben wurden, rechtens erworben, auch mit D-WS zumindest in Pilsen!!


Natürlich wurde nach CZ-Recht rechtsmäßig erteilt,nur was nützt das
wen ein anderer Mitgliedstaat dieses nicht Akzeptiert.

Das Urteil aus Neustadt,ist Gott sei Dank auch nicht auf andere Bundesländer übertragbar.Das Stuttgarter VG sieht das ganz anders
und wertet eine nicht erbrachte MPU eben nicht als Rechtsmißbrauch.

Man darf gespannt sein,wie sich das ganze Weiterentwickelt.
Ich kann nur hoffen,das es am 14.02.08 vor dem EUGH gut für uns
ausgeht.
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