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Paule

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1

Freitag, 1. Februar 2008, 12:49

ARD-Buffet

Zitat

Der Führerschein - eine Lizenz mit Rechten und Pflichten
Was gibt es an wichtigen Neuerungen in Sachen Führerschein, wann benötigt man einen internationalen Führerschein, was ist beim Autofahren im Ausland zu beachten? Diese und andere Fragen beantwortet Dr. Michael Ludovisy von der Juristischen Zentrale des ADAC. [mehr zu: Der Führerschein - eine Lizenz mit Rechten und Pflichten]


Läuft zur Zeit im ARD, auch der Ausländische Eu-Führerschein ist zum teil ein Thema. Hatts jemand gesehen?

http://www.swr.de/buffet/

Epox

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2

Freitag, 1. Februar 2008, 15:40

Zitat

Diese und andere Fragen beantwortet Dr. Michael Ludovisy von der Juristischen Zentrale des ADAC.


Da kann man sich Vorstellen,was über den EU-FS verbreitet wird.
Ich sage nur Rechtsexperte Schäpe. :lach:
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Epox

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3

Freitag, 1. Februar 2008, 16:33

Das müßt ihr euch anschauen,selten so einen guten Rechtsexperten
gesehen,der hat nicht mal von der 15 Jährigen Verwetbarkeit eines
Verkehrsdelikt gehört,mußte von den Zuschauer aufgeklärt werden.
Einfach spitze diese ADAC-Rechtsexperten. :lach:
Wer bei dem Fachwissen noch Beiträge zahlt, ist selber schuld. :lol:

Hier das Video:http://www.swr.de/buffet/-/id=2729138/di…ye8e/index.html

Gruss Epox :wink:
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der Sachse

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4

Freitag, 1. Februar 2008, 16:48

der Kunde kennt sich ja noch nicht mal bei der Überliegefrist aus, was ist das für ein Experte :lach:

Epox

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5

Freitag, 1. Februar 2008, 16:52

Zitat

Original von der Sachse
der Kunde kennt sich ja noch nicht mal bei der Überliegefrist aus, was ist das für ein Experte :lach:


Das sind die Experten,wo den gutgläubigen Deutschen in die Irre führen
und der das auch noch glaubt.Also doch irgendwie ein Experte !! :lach:
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Paule

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6

Freitag, 1. Februar 2008, 17:19

Diese Überlagerfrist oder wie sie heißt ist doch nur ein Trick von den Behörden, eigentlich hat er Recht.

Tilungsfrist (15 Jahre oder doch nur 10 Jahre ?)
Eintragungen in der Führerscheinakte
VG Darmstadt v.24.06.2003 Az:60935/03 (Eintragungen in der Führerscheinakte)

der Sachse

unregistriert

7

Freitag, 1. Februar 2008, 17:31

Zitat

Original von Paule
Diese Überlagerfrist oder wie sie heißt ist doch nur ein Trick von den Behörden, eigentlich hat er Recht.


Ob das ein Trick ist oder nicht ist doch völlig nebensächlich. Fakt ist das die MPU 15 Jahre lang gefordert werden kann.Ausserdem ist das kein Trick, sondern ist das so vorgegeben.Ich hatte das mal irgendwo verlinkt, mal sehen ob ich das noch finde.

Paule

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8

Freitag, 1. Februar 2008, 17:37

Zitat



Zitat

Belastende Eintragungen in der Führerscheinakte sind von der Registerbehörde von Amts wegen nach Ablauf von 10 Jahren nach der Eintragung aus der Führerscheinakte zu entfernen und zu vernichten.

Die genannten Entziehungen der Fahrerlaubnis sind aus dem Verkehrszentralregister erst nach Ablauf von 5 Jahren zu tilgen, so dass die Frist für die Löschung aus der Führerscheinakte erst danach zu laufen beginnt. So ist es zu erklären, dass die Löschung tatsächlich erst nach insgesamt spätestens 15 Jahren erfolgen muss.


Natürlich ist das ein Trick. :motz:

der Sachse

unregistriert

9

Freitag, 1. Februar 2008, 17:44

Habs gefunden :knips:
Dann steht dieser " Trick" sogar im StVG, sollte doch ein "Experte" schon mal davon gehört haben :lach:

"Die Frage der Verwertbarkeit von Eintragungen im VZR, die vor dem 01.01.1999 erfolgt sind, richtet sich nach § 65 Absatz 9 Satz 1 Halbsatz 2 StVG, wonach Entscheidungen nach § 52 Absatz 2 des Bundeszentralregistergesetzes in der bis zum 31.12.1998 geltenden Fassung verwertet werden dürfen, jedoch längstens bis zu dem Tag, der einer zehnjährigen Tilgungsfrist entspricht. Diese Regelung dient der Gleichstellung der Verwertbarkeit der vor dem 01.01.1999 eingetragenen Altfälle mit den nach dem 31.12.1998 eingetragenen Neufällen, für die nach § 29 Absatz 1 Satz 2 Nr. 2 in Verbindung mit Nr. 3 StVG eine zehnjährige Tilgungsfrist gilt, wenn es sich um strafgerichtliche Entscheidungen handelt, in denen eine Entziehung der Fahrerlaubnis oder eine Fahrerlaubnissperre angeordnet worden ist. Diese zehnjährige Frist beginnt nach § 29 Absatz 5 Satz 1 StVG aber erst mit der Erteilung oder Neuerteilung der Fahrerlaubnis, spätestens jedoch 5 Jahre nach der beschwerenden Entscheidung zu laufen."

Gruß.der Sachse

Epox

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10

Freitag, 1. Februar 2008, 17:46

Ne,für einen Trick halte ich das auch nicht.

Wenn ich mich als sog. Rechtsexperte hinstelle,sollte ich die Feinheiten
kennen.Der Sachse hat schon recht.
Schade das der Rechtsexperte nicht weiter auf die 3.Rili eingegangen ist,aber da hätte er sich noch mehr blamiert. :lol:
Das war doch Propaganda pur.
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kleksi

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11

Freitag, 1. Februar 2008, 17:50

Ich habe das gesehen ,und hier im forum die frage gesstelt op das richtig ist was der ADAC mensch da von sich gibt.sind es halb wahrheiten :ka:oder richtig :KlSM:das ganze wegen MPU nachmachen.Aber na ja wir werden es sehen am 14.02.08 was rauskommt!!
Alles ist Drin :momo:

Paule

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12

Freitag, 1. Februar 2008, 17:56

Jo und dann noch:

Zitat

(7) Eine Eintragung wird nach Eintritt der Tilgungsreife zuzüglich einer Überliegefrist von einem Jahr gelöscht. Während dieser Zeit darf der Inhalt der Eintragung nicht übermittelt und über ihn keine Auskunft erteilt werden, es sei denn, der Betroffene begehrt eine Auskunft über den ihn betreffenden Inhalt.


Nochmal +1? =16 Jahre..... :lach:

STVG §29 Fristen und Tilgung

kleksi

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13

Freitag, 1. Februar 2008, 17:57

Was heißt das:ka: :ka: :ka: :ka: :ka: :ka: auf DEUTSCH
Alles ist Drin :momo:

der Sachse

unregistriert

14

Freitag, 1. Februar 2008, 17:58

Zitat

Original von Paule


Nochmal +1? =16 Jahre..... :lach:



Dich wähle ich nicht zum Verkehrsminister, damit hast du dir meine Stimme verspielt :lach:

der Sachse

unregistriert

15

Freitag, 1. Februar 2008, 18:03

Zitat

Original von kleksi
Was heißt das:ka: :ka: :ka: :ka: :ka: :ka: auf DEUTSCH


Das dieser "Experte" nicht mal ein besonderes Grundwissen in der Materie hat. Er konnte sich z.b. nicht erklären warum die MPU noch nach über 10 Jahren gefordert wird, obwohl das im StVG steht.(Oben von mir zitiert).
Damit kannst du dir den Wahrheitsgehalt der Aussagen dieses "Experten" selbst beurteilen.

Fazit-----> als "Experten"kannst den du den in die Tonne treten!!!!

Gruß.der Sachse

kleksi

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16

Freitag, 1. Februar 2008, 18:04

Zitat

Original von der Sachse

Zitat

Original von Paule


Nochmal +1? =16 Jahre..... :lach:



Dich wähle ich nicht zum Verkehrsminister, damit hast du dir meine Stimme verspielt :lach:


Ich verstehe es immer noch nicht:ka::ka:
sind es nicht 15 jahre sonder 16 oder was:greubel: ich habe es ja gelesen und da steht ja 10 jahre aber ich weiß von meiner fsst es muß nicht nach 10 jahren es kann hat die gesagt!!:motz:
Alles ist Drin :momo:

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »kleksi« (1. Februar 2008, 18:07)


Paule

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17

Freitag, 1. Februar 2008, 18:07

Jo ich nenne mich jetzt um: Dr. Koch! :klatsch:

Nee im ernst ich finde das ziemlich unverschämt was die da mit den Tilgungfristen gemacht haben. Erst steht da für alle andere Fälle 10 Jahre. Ein paar Absätzte weiter kommen noch 5 hervor die die 10 Jahre warten lassen. Das macht Lebenslänglich und das ist für mich ein mieser Trick der mit Sicherheit von der ...-Lobby mit eingebaut wurde.

Bei der nächsten Reform kommt der Schein und die Eintragungen in die Sicherungsverwahrung und tilgt sich überhaupt nicht mehr.... :Respekt:

Paule

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18

Freitag, 1. Februar 2008, 18:09

Zitat

Original von kleksi


Ich verstehe es immer noch nicht:ka::ka:
sind es nicht 15 jahre sonder 16 oder was:greubel: ich habe es ja gelesen und da steht ja 10 jahre aber ich weiß von meiner fsst es muß nicht nach 10 jahren es kann hat die gesagt!!:motz:


Nee es liegt irgendwo zwischen 10 und 15 Jahre, es heißt ja spätestens nach 5 Jahren, ist also dehnbar. :knips:

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19

Freitag, 1. Februar 2008, 22:05

Ps.:

Der Tiefensee hat ja in der aktuellen Ausgabe des ADAC,s wieder was vom Stapel gelassen über den FS-Tourismus.

Aber wie gehabt. Gääähhn !
Every time you feeds a troll... God kills a kitten! Please, think of the kitten....

kleksi

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20

Montag, 4. Februar 2008, 18:10

Die ganze Sache macht mir ANGST WAS ist wenn tag x doch kommt???wahr mein schein fürn arsch :ka:
Alles ist Drin :momo:

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »kleksi« (4. Februar 2008, 18:11)