Registrierungsdatum: 2. Januar 2007
Geschlecht: Männlich
Beruf: Handwerksmeister
Führerschein aus: RZECZPOSPOLITA POLSKA vor dem 19.01.09
Registrierungsdatum: 28. März 2006
Geschlecht: Männlich
Wohnort: Saar
Beruf: Zuschauersport
Führerschein aus: mit und ohne -:)
Zitat
Die durch die o.g. Rechtsprechung des EuGH geschaffene Situation, besteht mit folgender Begründung dennoch weiter; es liegt weiterhin kein Verstoß gegen § 21 StVG vor:
- Die neue Rechtssituation bezieht sie sich nur auf im EU – Ausland erworbene Fahrerlaubnisse mit einem Erteilungsdatum nach dem 19.01.2007. Die übrigen vor diesem Stichtag auf diese Weise erworbenen schätzungsweise 10.000 Fahrerlaubnisse bleiben zunächst unangetastet.
- Die neue Regelung gilt gemäß Artikel 18 der 3. EU-Führerscheinrichtlinie erst ab 19.01.2009.
- Fraglich bleibt im Übrigen, ob die in der EU – Richtlinie getroffene Regelung ohne entsprechende Umsetzung in nationales Recht, etwa durch Novellierung der FeV, gültig ist. Bis heute ist das jedenfalls nicht geschehen. Hier geht man davon aus, dass es einer Umsetzung nicht bedarf, da durch die Neuregelung lediglich die Situation wieder hergestellt worden ist, die nach der § 28 IV FeV in Deutschland schon immer galt und lediglich aufgrund der wie vor zitierten Rechtsprechung ausgesetzt war.
- Im Zutreffensfalle ist daher lediglich eine Meldung an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde mit der Bitte um weitere Veranlassung zu fertigen.

Registrierungsdatum: 28. März 2006
Geschlecht: Männlich
Wohnort: Saar
Beruf: Zuschauersport
Führerschein aus: mit und ohne -:)
Zitat
3) Neuregelung durch die 3. EU - Führerscheinrichtlinie
Seit 19.01.2007 gilt bis auf wenige Ausnahmen (siehe unten) die so genannte 3. EU – Führerscheinrichtlinie. Nach den dort getroffenen Bestimmungen kann ein Mitgliedstaat die Anerkennung der Gültigkeit eines Führerscheins ablehnen, wenn der Betroffene diesen Führerschein in einem anderen Mitgliedstaat erworben hat, obwohl ihm seine Fahrerlaubnis zuvor entzogen worden war. Im Zusammenhang mit einigen Presseveröffentlichungen ist es hier zu Irritationen gekommen.

Registrierungsdatum: 2. Januar 2007
Geschlecht: Männlich
Beruf: Handwerksmeister
Führerschein aus: RZECZPOSPOLITA POLSKA vor dem 19.01.09
Zitat
- Die neue Rechtssituation bezieht sie sich nur auf im EU – Ausland erworbene Fahrerlaubnisse mit einem Erteilungsdatum nach dem 19.01.2007. Die übrigen vor diesem Stichtag auf diese Weise erworbenen schätzungsweise 10.000 Fahrerlaubnisse bleiben zunächst unangetastet.
Registrierungsdatum: 28. März 2006
Geschlecht: Männlich
Wohnort: Saar
Beruf: Zuschauersport
Führerschein aus: mit und ohne -:)
Zitat
Bernd Huppertz, Polizeihauptkommissar, unterrichtet seit mehr als 10 Jahren an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Köln die Fächer Verkehrsrecht und Verkehrslehre.


Registrierungsdatum: 28. März 2006
Geschlecht: Männlich
Wohnort: Saar
Beruf: Zuschauersport
Führerschein aus: mit und ohne -:)
Zitat
Original von Epox
Habe leider kein Datum gefunden,denoch sehr lesenswert.

Asrael
unregistriert
Registrierungsdatum: 12. Januar 2008
Wohnort: Stuttgart Benzdown
Beruf: Anlagenmechaniker
Führerschein aus: Polska
- Die neue Rechtssituation bezieht sie sich nur auf im EU – Ausland erworbene Fahrerlaubnisse mit einem Erteilungsdatum nach dem 19.01.2007. Die übrigen vor diesem Stichtag auf diese Weise erworbenen schätzungsweise 10.000 Fahrerlaubnisse bleiben zunächst unangetastet.
Aus Niederlagen lernt man leicht. Schwieriger ist es aus
Registrierungsdatum: 11. November 2007
Geschlecht: Männlich
Wohnort: Sachsen
Führerschein aus: CZ MIT D WS
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Weißnichtsogenau« (29. April 2008, 16:43)
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