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Epox

Pressestelle (Moderation)

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1

Sonntag, 3. Juni 2007, 17:36

Info zum Führerscheintourismus oder kleine Dienstanweisung?(Polizei Aktuell)

Haben wir das schon?

http://www.vdpolizei.de/index.cfm?modus=f_0_0_s_368

Ein recht interessanter Bericht. Habe leider kein Datum gefunden,denoch sehr lesenswert.
Ich hoffe ich habe bei der Linksetzung nicht gegen was verstoßen.
Ansonsten vom Mod bitte löschen.


Gruss Epox :wink:
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Paule

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2

Sonntag, 3. Juni 2007, 17:56

Das ist ja Interessant:

Zitat

Die durch die o.g. Rechtsprechung des EuGH geschaffene Situation, besteht mit folgender Begründung dennoch weiter; es liegt weiterhin kein Verstoß gegen § 21 StVG vor:

- Die neue Rechtssituation bezieht sie sich nur auf im EU – Ausland erworbene Fahrerlaubnisse mit einem Erteilungsdatum nach dem 19.01.2007. Die übrigen vor diesem Stichtag auf diese Weise erworbenen schätzungsweise 10.000 Fahrerlaubnisse bleiben zunächst unangetastet.

- Die neue Regelung gilt gemäß Artikel 18 der 3. EU-Führerscheinrichtlinie erst ab 19.01.2009.

- Fraglich bleibt im Übrigen, ob die in der EU – Richtlinie getroffene Regelung ohne entsprechende Umsetzung in nationales Recht, etwa durch Novellierung der FeV, gültig ist. Bis heute ist das jedenfalls nicht geschehen. Hier geht man davon aus, dass es einer Umsetzung nicht bedarf, da durch die Neuregelung lediglich die Situation wieder hergestellt worden ist, die nach der § 28 IV FeV in Deutschland schon immer galt und lediglich aufgrund der wie vor zitierten Rechtsprechung ausgesetzt war.

- Im Zutreffensfalle ist daher lediglich eine Meldung an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde mit der Bitte um weitere Veranlassung zu fertigen.
:knips:

Paule

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3

Sonntag, 3. Juni 2007, 18:00

Presseveröffentlichungen&Irritationen

Zitat

3) Neuregelung durch die 3. EU - Führerscheinrichtlinie
Seit 19.01.2007 gilt bis auf wenige Ausnahmen (siehe unten) die so genannte 3. EU – Führerscheinrichtlinie. Nach den dort getroffenen Bestimmungen kann ein Mitgliedstaat die Anerkennung der Gültigkeit eines Führerscheins ablehnen, wenn der Betroffene diesen Führerschein in einem anderen Mitgliedstaat erworben hat, obwohl ihm seine Fahrerlaubnis zuvor entzogen worden war. Im Zusammenhang mit einigen Presseveröffentlichungen ist es hier zu Irritationen gekommen.

Epox

Pressestelle (Moderation)

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4

Sonntag, 3. Juni 2007, 21:31

Interesant finde ich im Artikel die Erwähnung der sogenannten Altfälle.

Zitat

- Die neue Rechtssituation bezieht sie sich nur auf im EU – Ausland erworbene Fahrerlaubnisse mit einem Erteilungsdatum nach dem 19.01.2007. Die übrigen vor diesem Stichtag auf diese Weise erworbenen schätzungsweise 10.000 Fahrerlaubnisse bleiben zunächst unangetastet.


Da wartet man wohl noch auf das ausstehende Urteil vom EUGH.Ich hoffe nur das es für alle EU-FS Inhaber positiv ausgeht. Sonst geht
das ganze Spiel von Vorne los,was ich mir eigentlicht nicht vorstellen kann.
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Paule

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5

Donnerstag, 7. Juni 2007, 12:42

Im übrigen:

Der Autor:

Zitat


Bernd Huppertz, Polizeihauptkommissar, unterrichtet seit mehr als 10 Jahren an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Köln die Fächer Verkehrsrecht und Verkehrslehre.


:knips:

Er hat auch schon ein Buch geschrieben.

Paule

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6

Donnerstag, 7. Juni 2007, 14:32

Datum 1. Mai 2007

Zitat

Original von Epox
Habe leider kein Datum gefunden,denoch sehr lesenswert.


Polizei aktuell » Themenschwerpunkt Straßenverkehr [01.05.2007] :knips:

Asrael

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7

Montag, 28. April 2008, 21:24

Da leider der Ursprungslink nicht mehr funktioniert,ich aber alles wichtige ausgedruckt habe habe ich es eingescannt und auf nem Free Webspace hochgeladen.-
Kleine Dienstanweisung

Malikk

Schüler

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8

Montag, 28. April 2008, 21:33

- Die neue Rechtssituation bezieht sie sich nur auf im EU – Ausland erworbene Fahrerlaubnisse mit einem Erteilungsdatum nach dem 19.01.2007. Die übrigen vor diesem Stichtag auf diese Weise erworbenen schätzungsweise 10.000 Fahrerlaubnisse bleiben zunächst unangetastet.


Heisst das jetzt das meine fahrerlaubnis nach 19.01.09 nicht mehr gültig ist weil sie nach dem 19.01.07 erteilt worden ist ?
Gruss Malik :wink:

:knips: Aus Niederlagen lernt man leicht. Schwieriger ist es aus
Siegen zu lernen
:lach: :Polenfan:

Asrael

unregistriert

9

Montag, 28. April 2008, 21:49

Nein das heißt in erster Hinsicht das es nicht Fahren ohne Fahrerlaubnis (Straftatbestand) ist,alles weitere ist noch offen weil ja noch eine Entscheidung beim EUGH ansteht

Weißnichtsogenau

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10

Dienstag, 29. April 2008, 16:03

Habe gerade mal mit einem Freund diesbezüglich telefoniert. Der ist Polizist und dazu noch aus Chemnitz !! Der sagte, daß es schon seit geraumer Zeit bei ihm in der Dienststelle so gehandhabt wird. Daß diese ganzen Vorlagefragen ausgerechnet aus Chemnitz kamen, war für ihn relativ unverständlich.
Nach der Erledigung aller Formalitäten stellt man fest, daß sie das Leben waren.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Weißnichtsogenau« (29. April 2008, 16:43)


Oberklops

Zauberlehrling

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11

Mittwoch, 30. April 2008, 22:58

nabends - stolz auf Euch, vor allem@ asrael, gibt sich richtig Mühe, nordisch emsig eben...
Mich verwundert es nicht, dass der Chemnitzer Polizeibeamte sich über seine Kollegen wundert, muss nicht gucken, was bei ihm sitzt, sondern, was heutzutage als Handlanger des Bundesfinanzministeriums so auf die Strasse geschickt wird, auch in Karl-Marx-Stadt, würg... ! Habe in den letzten 3 Wochen allein in Brandenburg, das schliesst für mich das bunte Berlin ein, 8 mal die Kripo im Auftrag meiner Kunden angeschrieben. Da in der Dienstanweisung steht: "... ggf. Meldung an die zuständige FEB..." konnte ich mir in dem Einheitsbrief an die Jungs nie verkneifen, dass sie doch die Kollegen auf der Strasse darauf hinweisen mögen, dass die FEB eine Fahrerlaubnisbehörde und keine Unterabteilung der Kriminalpolizei ist...
Übrigens wurde nicht ein Brief beantwortet, aber auch nicht einer meiner kunden, die ja ne Vorladung, ggf Zwangsvorführung, hatten angerufen, wurde verhaftet, oder auch nur erneut angschrieben oder behelligt.
Sportliche Rennleitung, muss auch mal was runterschlucken, wenn man daran würgen muss. (Ein Fall - kam Papa einfach zu spät, zog ohne Anwalt wegen Versäumnis usw mutterseelen allein in Brandenburg vor den Kadi - nach 5 Minuten freispruch) Hab das Schreiben an die K aber sonst salopp und nett verfasst. Grüsse - Nette natürlich.
Alles was du sagst, sollte wahr sein. Aber nicht alles was wahr ist, solltest du auch sagen.