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Paule

Menschlich

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101

Freitag, 23. September 2011, 15:12

Ich stelle morgen den gesamten Beschluß online
Der ist doch online!

Edit: Haste ja noch bemerkt. :wink:

zeusdj

Anfänger

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102

Freitag, 23. September 2011, 15:18

Ich bin beim EUGH als Zuschauer vor Ort. Mein PL-FS ist hier im grausamen NRW nichts wert, deswegen bin ich schwer an diesem Verfahren interessiert.
Zugfahrt nach Koblenz und Mietwagen ab dort sind gebucht (in RLP kein Problem).

Danke für den Tip, auf die Fragen zu achten.
Weiß vlt jemand, ob man auch als Zuschauer in den Genuss der Übersetzungen der Dolmetscher kommt? Die Richter sind ja glücklicherweise nicht aus D.

Grüße aus Dortmund

mpolenu

Schüler

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103

Freitag, 23. September 2011, 15:44

Na hoffentlich verstehst du was.... sonst müssen wir alle noch länger im Dunkel tappen :bild:

Krabbels

Moderator

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104

Freitag, 23. September 2011, 15:49

Nehme doch die Verhandlung auf :wink:
Wird sich doch sicher einer finden lassen, der das dann auf Deutsch übersetzen könnte.
Gruß Krabbels

zeusdj

Anfänger

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105

Freitag, 23. September 2011, 16:28

Gute Idee, iPhone funzt ganz gut zur Tonaufnahme.

Zur Not kann ich ja hinterher diskret versuchen, kurz mit RA Säftel zu reden.

Epox

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106

Freitag, 23. September 2011, 17:04

der das dann auf Deutsch übersetzen könnte.

Da bräuchte man keinen Übersetzer,die Verfahrenssprache ist Deutsch.
Gruss Epox :wink:
Die USA haben Barack Obama,
Bob Hope, Stevie Wonder, Johnny Cash.

Wir haben Angela Merkel,
no hope, no wonder, no cash.

RA XDiver

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107

Freitag, 23. September 2011, 17:27

Definitiv wohl. Das Gericht wie auch Herr Bot sprechen in der Verhandlung kein Deutsch. Die werden auf Ohrhörer simultan übersetzt. Aufzeichnungen sind übrigens verboten...
Kanzlei für Verkehrs- und Strafrecht
Fachanwalt für Strafrecht
Kuhstr. 4
58239 Schwerte
Telefon: 02304 / 200 60
Telefax: 02304 / 200 629
Beratung für Nichtmandanten: 0900 / 1876 000 003 (1,99 EUR/Min.)
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zeusdj

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108

Freitag, 23. September 2011, 18:05

@XDiver: Danke für die Info zu den Sprachen. Kann man auch als Zuschauer über Kopfhörer die Dolmetscher hören?

CJim

Schüler

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109

Sonntag, 25. September 2011, 23:43

Schadensersatzklage

Was mich interessiert ist warum so etwas noch keiner versucht hat?
Das wird bereits erfolgreich gemacht und wird mit der EuGH Entscheidung, abhängig vom Ausgang, sicher ein großes Thema.

Wenn denn tatsächlich nun vor dem EuGH festgestellt wird, dass die deutschen Behörden hier das Recht biegen und auslegen, wie es gerade passt, wird sicher die Frage aufkommen, ob denjeningen, deren Rechte derartig eingeschränkt wurden bis hin zur Existenzvernichtung, nicht ein Schadensersatz zusteht.

Über die Kommentare von Charly hier im Thread, dass jemand der legal im EU-Ausland einen Führerschein macht und dann hier in Deutschland zum Führerscheintourist und Straftäter abgestempelt wird, jemand sein soll, der Steuergelder zum persönlichen Eigennutz verschwendet, kann ich nur den Kopf schütteln.

Timm

Fortgeschrittener

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Beruf: Arebeitslos da keinen gültigen Führerschein somit lebe ich auf Staatskosten bis Sie meinen CZ FS anerkenen :-)))

Führerschein aus: Tschechien

110

Montag, 26. September 2011, 18:57

Ich sag schon lange Klagen Klagen und nochmal Klagen wenn alle so währen würde es auch anders aussehen es gibt eben zu viele die zu allem ja und Amen sagen.

:CZ Fan:
Deutschland gehört zu EU und muss sich somit auch an EU Gesetze halten, auch wenn das gewisse Personen in Deutschland nicht hören wollen.

mpolenu

Schüler

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111

Mittwoch, 2. Mai 2012, 06:02

Hoffe auf ein baldiges Ende der Sache!

Am Donnerstag direkt mal mit der FSSt telefoniert, der Leiter kann mich selbstverständlich auch nach mehreren Monaten ohne Kontakt direkt zuordnen! Das Urteil war dort nocht nicht bekannt und es wird auf ein Schreiben vom Minesterium gewartet, also habe ich ihm die wesentlichen Fakten schn mal mündlich mitgeteilt, der A.... hat sich garnicht für mich :lach: !!! Aber jetzt kommts: "Bei ihnen liegt ja ein WS Verstoß vor, sie waren ja nur 3 Monate in BRD abgemeldet!" :bw: Habe gesagt er soll mal in ruhe lesen, ich und meine Anwältin melden uns in ein paar Tagen nochmal..... das werde ich heute tun und somit alles zum Abschluss bringen! Der hat nicht nur keine "unbestreitbaren Infos vom Ausstst." das ein Verstoss vorliegt, sonder "unbestreitbaren Infos vom Ausstst." das KEIN Verstoss vorliegt, nach Anfrage in Polen!!!! :bewerfen: Der soll mir mal noch versuchen was zu erzählen :VL:

mpolenu

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112

Mittwoch, 2. Mai 2012, 09:20

Der Leiter der FSST bittet um etwas Geduld da er noch keine schriftl. Stellungnahme vom Minesterium zum Urteil hat.... angeblich..... :motz: Naja, der denkt bestimmt ich fahre solange nicht und will noch etwas Wut ablassen! :jojoj: Der Anwältin hat er das gleiche am Freitag mitgeteilt..... ich hab Zeit

mpolenu

Schüler

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113

Gestern, 09:36

Na endlich hat Potsdam auch mal bescheid bekommen.... jetzt darf ich Vorsprechen zum Entfernen des Aufklebers.... vielen Dank..... Was meint ihr, welche Kosten kann ich mit welchen Erfolgsaussichten geltend machen und erstattet bekommen???? Gebühr Festellungsbescheid, Selbstbehalt RV im Verwaltungsverfahren etc.

Paule

Menschlich

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114

Gestern, 12:28

Was sagt denn deine Anwältin?

mpolenu

Schüler

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115

Gestern, 13:05

Hy Paule,

Anwältin sagt die Gebühr für den FB kann man versuchen zurück zu erhalten, den Selbstbehalt von der Rechtschutzvers. nicht. Das Eilverfahren ist abgeschlossen und somit findet gerade eine au´ssergerichtliche Einigung statt.

Aber ist doch sch....., ich will mein Geld zurück und noch Schadensersatz, warum soll ich für deren Rechtsbruch noch zahlen????


Gruß aus Potsdam