Jo!Hab ich, sonst hätte ich das vergangene Verfahren nicht so glimpflig bestanden!
Desweiteren steht da noch:
Da Ihnen die Fahrerlaubnis rechtskräftig entzogen wurde und Sie bisher Ihre Fahreignung nicht nachweisen konnten, sind Sie nicht berechtigt, Kraftfahrzeuge im Bundesgebiet mit der tschechischen Fahrerlaubnis zu führen.
Habe aber ne Polnische FE!Die vertauschen das!
Heisst also mit positiver MPU würden Sie`s wohl akzeptieren!!???