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Pol-FE 2011

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1

Sonntag, 15. Januar 2012, 19:32

Was kann ich denn gegen eine drohende/geforderte Nutzungsuntersagung tun?

Hallo liebe Leut,
jetzt ist es soweit, das Landratsamt hat mir geschrieben ich möchte doch binnen 14 Tagen Stellung zu nehmen!Sie berufen sich auf, Zitat:
Mit der Neuordnung der Fahrerlaubnisverordnung (3.VO zur Änderung der Fahrerlaubnisverordnung vom 07.01.2009) sind ausländische EU-Fahrerlaubnisse mit Erteilungsdatum ab dem 19.01.2009 bei vorheriger rechtskräftiger Entziehung,Versagung oder Verzicht auf die Fahrerlaubnis ungültig.

Also was kann oder muss ich jetzt tun?Wie läuft das ab?

charly

Moderator

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2

Sonntag, 15. Januar 2012, 19:36

Widerspruch einlegen und auf das laufende Verfahren beim EUGH verweisen.

Am besten mit Unterstützung unseres Forenanwalts.

Ich hoffe Du hast eine Rechtschutzversicherung.
Jeder ist selbst seines Glückes Schmid.
Bitte keine Fragen per PN, diese werden nur im Forum beantwortet.


Pol-FE 2011

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3

Sonntag, 15. Januar 2012, 19:43

Jo!Hab ich, sonst hätte ich das vergangene Verfahren nicht so glimpflig bestanden!

Desweiteren steht da noch:
Da Ihnen die Fahrerlaubnis rechtskräftig entzogen wurde und Sie bisher Ihre Fahreignung nicht nachweisen konnten, sind Sie nicht berechtigt, Kraftfahrzeuge im Bundesgebiet mit der tschechischen Fahrerlaubnis zu führen.

Habe aber ne Polnische FE!Die vertauschen das! :VL:

Heisst also mit positiver MPU würden Sie`s wohl akzeptieren!!??? :ka:

Gallier

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4

Sonntag, 15. Januar 2012, 20:24

Heisst also mit positiver MPU würden Sie`s wohl akzeptieren!!???

Ja!
Lieber stehend sterben als knieend leben

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Beiträge: 893

5

Montag, 16. Januar 2012, 00:50

In Deinem anderen Thread hast Du ja geschrieben, dass Du in der Berufungsverhandlung vom Landgericht eine Nutzungsuntersagung für den polnischen Führerschein bekommen hast, weil Du mit 3 Promille beim Rollerfahren erwischt wurdest. Diese NU hat bereits eine 16 monatige Sperrfrist.

Da Du mit Deinem polnischen Führerschein nicht mehr fahren darfst, ist für einen weiteren Feststellungsbescheid durch die Fahrerlaubnisbehörde kein Raum mehr.

Wenn doch noch ein Bescheid kommt, kannst Du meines Erachtens gegen den Gebührenteil des Bescheides vorgehen, aber inhaltlich am Ergebenis nichts mehr ändern.

Pol-FE 2011

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6

Montag, 16. Januar 2012, 13:33

Nee nee!Das Gericht wollte die Fahrerlaubnis entziehen, durch einen Formfehler der Staatsanwaltschaft ging das jedoch nicht mehr, wegen dem Verschlechterungsverbot zu meinen Gunsten!Es besteht lediglich eine Sperrfrist für Deutschland!
Die NU wollen die mir jetzt durchs Hintertürchen reindrücken, und das Landratsamt beruft sich lediglich auf die Richtlinie vom 19.01.2009.

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Beiträge: 893

7

Dienstag, 17. Januar 2012, 00:58

Der Sperrfrist liegt allerdings die Feststellung der Ungeeignetheit bis zum Ablauf der Sperrfrist zu Grunde.
Damit kann die Führerscheinbehörde Dir die Fahrerlaubnis wegen fehlender Eignung nach § 3 StVG entziehen, d.h. eine Nutzungsuntersagung für die Zukunft aussprechen.

Der negative Feststellungsbescheid ersetzt diese Nutzungsuntersagung nicht. Wenn Du gegen den Feststellungsbescheid angehst, musst Du aber damit rechnen, dass eine NU ausgesprochen wird, gegen die Du dann keine Erfolgsaussichten hast.