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GhettoStarlight

Philosoph ;-)

Registrierungsdatum: 25. Januar 2011

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81

Samstag, 4. Juni 2011, 20:08

2.) DE kann dich zur MPU senden wenn du nicht mal gefahren bist. Und das weisst du denke ich genau!
Aber nur bei harten Drogen.


oder wenn im srafregister ein ladendiebstahl eingetragen ist.
dann muss nämlich geprüft werden, ob der nicht im rahmen der beschaffungskriminalität stattfand.
wobei wenn man mit dem kfz zum und/oder vom tatort fuhr, die fahrerlaubnis sowieso eingezogen wird.

die mpu war vor 30 jahren vielleicht eine gute sache. vielleicht auch noch vor 20. aber seitdem perteigenossen der sed - darunter auch solche, die den schiessbefehl an der innerdeutschen grenze befürworteten - in der parteispitze der regierenden cdu und somit im parlament der brd tätig sind, ist der unmut über die mpu m.b.m.n. mehr als berechtigt.

@Schwarzfahrer: du sagst "abstellgleis". bei 50 millionen privatzulassungen auf 80 millionen einwohner ist das die "perfekte" geldmaschine. setzt euch mal mit der geschichte eures landes auseinander und geht dann mal was anständiges wählen (ich darf ja nicht).
meine wege waren nicht weiß und nicht schwarz. sie mussten grau sein. (Wolfgang Vogel)
die grössten verbrecher sind die, die das denken verweigern. (Hannah Arendt)
die wahrheit triumphiert nie, ihre gegner sterben nur aus. (Max Planck)

GhettoStarlight

Philosoph ;-)

Registrierungsdatum: 25. Januar 2011

Beiträge: 1 377

82

Samstag, 4. Juni 2011, 20:18

wenn jemand eine mpu machen muss und ins ausland geht, wird er wegen republikflucht verurteilt. wenn jemand ausländische führerscheine vermittelt - 2010 OVG OBERVERWALTUNGSGERICHT Sachsen 3 B 32/10, Beschluss vom 12.11.2010(Fahrlererschein entzogen wegen Vermittlungstätigkeiten in Sache Eu-Fahrerlaubnis) - wird ihm sein führerschein genommen (und seine deutsche fahrschule geschlossen).

aber wenn die leute hunger haben, muss man denen was zu essen geben. damit, dass man den bank job verhindert, indem man den leuten ihren fahrbaren untersatz wegnimmt, ist doch das *problem* nicht gelöst.
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JohnnyHolm

Fortgeschrittener

Registrierungsdatum: 18. Mai 2011

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83

Samstag, 4. Juni 2011, 21:57

ist schon richtig,

nur wie ich das urteil verstanden habe, ging es doch um wiedererteilung der alten FE durch Moldawien.

Nach EU-Recht werden die Zweifel so ja nicht ausgeräumt. Er bereichert sich an der unwissenheit seiner kunden uns schickt sie "nicht geeignet" auf die Straße. Ist für mich Betrug. Genau wie die UK Geschichte vom Herbrechtsrolf.

Nicht RILI konform.

GhettoStarlight

Philosoph ;-)

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Beiträge: 1 377

84

Samstag, 4. Juni 2011, 23:31

ging es doch um wiedererteilung der alten FE durch Moldawien.

Nach EU-Recht werden die Zweifel so ja nicht ausgeräumt.


und weiter? moldawien ist der sowjetische teil rumäniens.
wenn jemand eine md-fe (trotz mpu-auflage und) festem ws in D nutzt, muss er mit den konsequenzen rechnen. aber in 26 eu-staaten der eu, wo kein ws besteht, darf man mit der md-fe fahren. man kann sie in der eu umschreiben - in ro möglicherweise sogar prüfungsfrei.

Zitat

Er bereichert sich an der unwissenheit seiner kunden uns schickt sie "nicht geeignet" auf die Straße. Ist für mich Betrug.


selbst wenn der die unwissenheit seiner kunden ausnutzt und sich an ihnen bereichert, was man ggf. wie einen betrug sehen kann - dann gehört er wegen betrug ENTSPRECHEND bestraft. aber warum schliesst man seine DEUTSCHE fahrschule? und warum nimmt man ihm SEINEN führerschein weg - weil er das leben anderer dadurch gefährdet, dass er von a nach b fährt?

es ist ganz sicher nicht ok seinerseits, wenn er mit vorsatz handelt. aber dass du (breite teile der bevölkerung) es so siehst (sehen), dass man ihn wegen dem "betrug" neben der strafrechtlichen sanktion jetzt auch noch verwaltungsrechtlich für 15 jahre in einen gefängniskreislauf stecken kann ist nur noch erschreckend - da sieht man mal, was die in 20 jahren mit euch gemacht haben.
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RawSide

Schüler

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Wohnort: Berlin

Führerschein aus: die Maus ;)

85

Dienstag, 21. Juni 2011, 09:44

Mal noch was anderes, wie wäre denn die Rechtslage wenn man nach Erhalt
der FE einfach einen Polnischen Wohnsitz behält, sein Auto in Polen
anmeldet, ( versichert ? ) usw. Könnte D in so einem Fall überhaupt eine
NU für D erteilen ? Dann hätte D doch nix mehr zu melden oder hat das
nichts mit Wohnsitz zu tun sondern können die einem die NU erteilen weil
man in D eine MPU machen muss ?

Da ich grad in Berlin wohne würde sich das ja anbieten. Wo ich eig her
komme und auch wieder hin möchte wäre Luxembourg fast direkt nebenan wo ich mich anmelden könnte !?

Schwarzfahrer

Fortgeschrittener

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Beiträge: 212

86

Donnerstag, 23. Juni 2011, 13:43

Das bringt ja nichts weil ja DE nur auf das eigene Hoheitsgebiet bestimmt. Nehmen wir an EUGH räumt den EU Staaten selbst das Recht ein auf dem eigenen Hoheitsgebiet zu bestimmen? Was würde passieren? EU FS wäre kein EU FS.

Das Problem an der ganzen Sach ist die. In DE bin ich unfahrtauglich bei NU. Aber in den anderen 26 Staaten gilt meine Fahrtauglichkeit. Dort stelle ich keine Gefahr dar. :Keks:

Das ist das Problem an der Sache. :sd21:

Cheech70599

Anfänger

Registrierungsdatum: 10. Juli 2011

Beiträge: 5

87

Sonntag, 10. Juli 2011, 22:01

Gültigkeit EU FS

Hi,
also Ich beschäftige mich seit längerem mit dem Thema und habe jetzt am 25.07. meine Prüfung! Ich habe mich mit der Gültigkeit lange befasst und auch von einem RA Rat eingeholt. Das Resultat meiner Recherchen ist das der EU FS gültig ist solange alle Auflagen der 3. Richtlinie eingehalten werden! Ein wichtiger Punkt ist das man keine zwei gleichrangige Erstwohnsitze haben kann!! Also um der Auflage zu entsprechen, ist es unumgänglich seinen deutschen Wohnsitz entweder für die Dauer der 185 Tage abzumelden oder Ihn auf einen Zweitwohnsitz umzumelden und den EU Wohnsitz als Erstwohnsitz anzumelden!
Dann sollte man sich seinen Vermittler äusserst gut auswählen! Es gibt reine Abzocker bei denen gar nichts stimmt, dann gibt es welche bei denen zwar alles korrekt und legal ist, die dann aber sauteuer sind! Der FS in Polen kostet für die "Einheimischen" ca. 400 Euro und bei den FS Touris langen sie richtig hin!
Ich habe jetzt knapp 2000,- für A + B bezahlt ( in 3 Raten => Anmeldegebühr, 2. bei der ersten Anreise und den Rest jetzt vor der Ptüfung) und alles ist seriös und sauber abgelaufen!
Für die Gültigkeit habe Ich noch ein Urteil von diesem Jahr gefunden. Hier der Link: http://www.eu-fuehrerschein-forum.de/ind…43e4adcbadc54ee
Wenn noch jemand ein paar Infos zum Ablauf braucht kann er mich gerne fragen!
Grüßle

GhettoStarlight

Philosoph ;-)

Registrierungsdatum: 25. Januar 2011

Beiträge: 1 377

88

Sonntag, 10. Juli 2011, 22:10

Ein wichtiger Punkt ist das man keine zwei gleichrangige Erstwohnsitze haben kann!!


das ist richtig - man kann bis zu 27 gleichwertige wohnsitze in der eu und 30 davon innerhalb des ewr haben (steuerrechtliches bei seite gelassen).

Zitat

Also um der Auflage zu entsprechen, ist es unumgänglich seinen deutschen Wohnsitz entweder für die Dauer der 185 Tage abzumelden oder Ihn auf einen Zweitwohnsitz umzumelden und den EU Wohnsitz als Erstwohnsitz anzumelden!


das ist nicht richtig, denn ohne eines nationalen erstwohnsitzes ist die anmedung des zweitwohnsitzes unmöglich. JEDER erste ws innerhalb eines staates entspricht dem hauptwohnsitz. eine abmeldung aus D zum ausstellungszeitpunkt der fe ist zweifelsfrei von vorteil, eine abmeldung für 185+ tage ist nicht notwendig.
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klauskinski

Anfänger

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Führerschein aus: Keinen

89

Dienstag, 20. September 2011, 14:03

@Cheech70599: Ich hätte gerne nähere Infos, kann aber leider keine PM oder E-Mail schicken. Funktioniert iwie nicht.

Danke schon mal!
Regiert von Kriminellen, die uns kriminalisier'n!

Krabbels

Moderator

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Beiträge: 906

Geschlecht: Männlich

90

Dienstag, 20. September 2011, 16:44

@Klauskinki
Die PN Funktion wird erst aber 6-8 Beiträger automatisch Aktiviert
Gruß krabbels