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Pioneer

unregistriert

101

Dienstag, 19. Oktober 2010, 17:06

Schweigen = Zustimmung
Kommt auf den Fall an, geht auch genau anders herum
Schweigen = Ablehnung


Und jetzt? A-Karte gezogen wegen den 65.-€ ?
Wenn der Bescheid bereits rechtskräftig ist, lohnt der relativ hohe Aufwand für die kleine Summe nicht, dann sind die Euronen wohl abzudrücken.

Gallier

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102

Dienstag, 19. Oktober 2010, 17:14

Naja, mal abwarten ob sich XDiver hier noch zu Wort meldet ....
Ich glaube eher an die Unschuld einer Hu*e als an die Gerechtigkeit der deutschen Justiz
Wo Recht zu Unrecht wird - wird Widerstand zur Pflicht

RA XDiver

[VERBORGEN]

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103

Dienstag, 19. Oktober 2010, 22:59

Zahlen. Wenn die Nummer günstig ausgeht, gibt´s das Geld zurück. In der Praxis sieht das so aus, dass viele Behörden auf die Beitreibung verzichten, so lange ein Rechtsstreit läuft. Deswegen bin ich kein Freund der isolierten Anfechtung von Kostenentscheidungen. Das kostet u.U. nur zusätzliches (unnötiges) Geld. Wenn, wie im hiesigen Fall, die Behörde trotz Rechtsstreits erstmal Geld will, dann soll sie es in drei Teufels Namen haben. Wir reden ja nicht von Unsummen.
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Gallier

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104

Dienstag, 19. Oktober 2010, 23:41

Ich lese hier nur von Zahlen und WENN die Nummer günstig ausgeht....
Komm ich denn niemals im Leben zur Ruhe?
Mann ich schieb nen Hals das gibts gar ned :motz:
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Gallier

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105

Mittwoch, 20. Oktober 2010, 12:23

So liebe Leute-das wars...

Aufschiebende Wirkung abgelehnt!

Beschluß vom VG Ansbach
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106

Mittwoch, 20. Oktober 2010, 15:15

Interessant ist hier, dass das Gericht gar nicht mit der Problematik der 3. Führerscheinrichtlinie argumentiert, sondern damit, dass die Klasse BE die Klasse B voraussetzt und dass damit die in Österreich vorgenommene Erweiterung von B auf BE nicht zu einem anerkennungsfähigen Führerschein führt.

Wenn Du auf A erweitert hättest, hätte sich das Gericht eine andere Begründung für die Ablehnung des Antrags überlegen müssen.
Dann hätte es die Klasse A wohl nur mit dem Hinweis auf die 3. Richtlinie für ungültig erklären können.

Nun ja, dass man bei den bayrischen Gerichten mit Widerstand rechnen musste, war ja zu erwarten.

Wenn Du Deine Klage im Hauptsacheverfahren durchziehst, wird sich ohnehin der VGH mit dem Problem beschäftigen müssen, der die Sache mit der Erweiterung durchaus anders sehen könnte.

Paule

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107

Mittwoch, 20. Oktober 2010, 20:41

Zudem wir eine solch vergleichbare Geschichte auch noch vor beim EugH liegen haben ... da wurde allerdings auf Klasse D erweitert.

Gallier

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108

Mittwoch, 20. Oktober 2010, 21:24

Also ich möchte anmerken daß mein Anwalt auch nicht unbedingt die besten Chancen sieht vorm VGH zu gewinnen....
Was bleibt mir noch übrig außer die MPU zu machen....
Selbst wenn ich den FS in AUT zurück gebe und neu machen würde (Selbst wenn ich freiwillig eine VPU machen würde) hätte ich das Problem mit dem 19.01. .......
Und das Geld was ich da versenken würde kann ich auch in eine MPU investieren :motz:

Alles in allem-wie man es dreht und wendet werde ich wohl nicht um die MPU herum kommen :sw68:
Diesmal haben "sie" gewonnen!
Wie heißt es so schön? ---> Manchmal verliert man und manchmal gewinnen die anderen :sf35:
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Gallier

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109

Freitag, 22. Oktober 2010, 10:48

Mein Anwalt hat Beschwerde gegen den Beschluß vom VG Ansbach eingelegt...
Jetzt heißt es sowieso erstmal zurück lehnen und abwarten bis sich was mit dem Vorwurf des §21 StVG tut....
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Pioneer

unregistriert

110

Freitag, 22. Oktober 2010, 15:16

Das ist auch sinnvoll, da sind einige Unklarheiten im Urteil, die man sich reichlich hingebogen hat.
Nun wird erstmal einige Zeit verstreichen und ich bin mir nicht sicher, ob die Sache vor einer Antwort des EuGH entschieden wird, ich denke, eher nicht. ;(
Das kann aber durchaus Vorteile haben, wenn die Zeiträume nur nicht immer so extrem lang wären.

Schwarzfahrer

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111

Donnerstag, 23. Juni 2011, 13:57

typisch Bayern! Wieder ein klassisches Beispiel. FS erweitert und trotzdem zurecht gebogen.

GhettoStarlight

Philosoph ;-)

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112

Donnerstag, 23. Juni 2011, 13:59

das ist richtig. aber daneben ist auch die aktenmappe des betroffenen "etwas" umfassender als im regelfall.
meine wege waren nicht weiß und nicht schwarz. sie mussten grau sein. (Wolfgang Vogel)
die grössten verbrecher sind die, die das denken verweigern. (Hannah Arendt)
die wahrheit triumphiert nie, ihre gegner sterben nur aus. (Max Planck)

Schwarzfahrer

Fortgeschrittener

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113

Donnerstag, 23. Juni 2011, 14:20

Nö ist es nicht:

klick: http://www.experten-branchenbuch.de/ratg…hen-anerkennung

Daher wer in Bayern ist hat so gut wie kaum Chancen. Dies gilt auch im Falle eines PL FS!! Dazu zählen BY + NRW

IN BW wo ich her komme ist es etwas anders. Dort hat man keine Chancen wenn eine Negative MPU in den Akten liegt. Es spielt keine Rolle wie die die Akte aussieht. Wenn BY will dann machen die den FS strittig. Konkrete Urteile und Fälle sind im Link aufgezeigt. Letzt endlich sagt Bayer und NRW, naja wenn du die MPU vorlegst, dann erkennen wir deinen EU FS an. Und fertig. So lange du die nicht vorbringst gibt es einen Aufkleber. Wie das Bayern Begründet kann man im Link nachlesen. Und damit sind die (zumindest zum derzeitigen Zeitpunkt) raus aus der Sache.

In BW ist es fast gleich hart. Mit dem Unterschied, dass dort eher eine neg. MPU in den Akten liegen sollte.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Schwarzfahrer« (23. Juni 2011, 14:31)


GhettoStarlight

Philosoph ;-)

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114

Donnerstag, 23. Juni 2011, 14:37

Daher wer in Bayern ist hat so gut wie kaum Chancen. Dies gilt auch im Falle eines PL FS!!


jaja,
es sei denn, er hat einen abstinenznachweis.

:sf122:
meine wege waren nicht weiß und nicht schwarz. sie mussten grau sein. (Wolfgang Vogel)
die grössten verbrecher sind die, die das denken verweigern. (Hannah Arendt)
die wahrheit triumphiert nie, ihre gegner sterben nur aus. (Max Planck)

Gallier

Profi

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115

Freitag, 24. Juni 2011, 11:58

Abstinenznachweise (ETG Screening) habe ich nun schon über einen Zeitraum von 1,5 Jahren - hilft mir aber auch nicht weiter!
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Schwarzfahrer

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116

Freitag, 24. Juni 2011, 19:02

das ist richtig. aber daneben ist auch die aktenmappe des betroffenen "etwas" umfassender als im regelfall.
Was soll denn die Ausrede? Ich dachte der FS ist unantastbar.

Zitat

Abstinenznachweise (ETG Screening) habe ich nun schon über einen Zeitraum von 1,5 Jahren - hilft mir aber auch nicht weiter!
Es ist ja auch laut deinen Akten nicht zur Sprache gekommen. Oder habe ich was übersehen? Außerdem wirft man dir ja was ganz anderes vor. (Den FS nicht legal erweitert zu haben). Die legen dir also keine Eignungszweifel in den Weg.

Es zeigt nur wie weit man in Bayern kommt unter bestimmten Umständen. Bis zur nächsten Verkehrskontrolle und das wars dann. -rr-

thommas

unregistriert

117

Freitag, 24. Juni 2011, 21:08

und wenn sie mit diesem aktuellen vorwurf nicht durchkommen würden, ging es los mit eignungszweifel.da würden auch die screening´s nichts bringen. dieses ganze bayern thema geht mir auf gut deutsch gesagt langsam auf den s...!

ich hoffe, dass wir bald genau wissen wo es lang geht und entweder fahren oder eben nicht. fakt ist, dass keiner von uns nur im ansatz sagen kann was am ende der eugh entscheidet und was nach einem eugh entscheid den bayern wieder neues einfällt um uns das leben schwer zu machen. ich bin mir zu 100% sicher ganz egal was am ende der eugh macht, bayern wird sich wieder quer stellen und seine eigenen entscheidungen treffen, ob rechtswiedrig oder nicht! das ist doch denen wurscht. du musst dann klagen... klagen... klagen... eine instanz nach der anderen. auch wenn du im recht bist, hast du dann das problem, dass du aus dem verkehr gezogen bist und erstmal nicht fahren kannst solange bis der ganze mist abgeschlossen ist. das beste ist dieses verkorkste bundesland zu verlassen.

Schwarzfahrer

Fortgeschrittener

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118

Freitag, 24. Juni 2011, 23:05

Das kann doch keiner Wissen wenns nicht wirklich abgehandelt wurde oder? Bleiben wir doch mal neutral auf dem Boden. Nehmen wir an es ginge darum und er hätte dann die eingereicht und es hätte nichts gebracht, dann könnten wir heute davon sicherlich ausgehen. Aber da es weder zu dem Fall kamm noch dass er was eingereicht hat in der Richtung kann es doch keiner wissen obs was bringt oder nicht.

jambin007

Anfänger

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Beiträge: 4

119

Montag, 19. September 2011, 09:41

""Kommt auf den Fall an, geht auch genau anders herum
Schweigen = Ablehnung

das ist nicht immer so. Schweigen=Erkennen. bei uns ist es immer so.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Bikerjoe1969« (19. September 2011, 10:03)


Gallier

Profi

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Beiträge: 1 232

120

Montag, 19. September 2011, 10:46

Ich kann deinem Posting im Moment nicht ganz folgen :ka:
Ich glaube eher an die Unschuld einer Hu*e als an die Gerechtigkeit der deutschen Justiz
Wo Recht zu Unrecht wird - wird Widerstand zur Pflicht