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Tom

Fortgeschrittener

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Führerschein aus: Frankreich gültig in ganz Europa

21

Mittwoch, 27. April 2011, 17:29

Bis jetzt noch nicht
Wir sind immer da Ultras aus KA

Paule

Menschlich

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22

Mittwoch, 27. April 2011, 21:40

Doch das gab es schon, ist auch hier im Forum schon von Usern berichtet worden.

Zusammengefasst hat die zuständige FeB eine Wisch im Zusammenhang mit einem Verzicht erstellt, in dem stand das man keinen gebrauch von einer ausländischen Eu-Fe macht.

So ähnlich ist es mir jedenfalls noch in Erinnerung.

GhettoStarlight

Philosoph ;-)

Registrierungsdatum: 25. Januar 2011

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23

Donnerstag, 28. April 2011, 03:53

tieffinstere steinzeit.
hat es gegeben, keine frage. aber wenn sowas überhaupt irgendwie eine "rechtswirksamkeit" entfalten könnte, sollte man seine *willenserklärung* auch widerrufen dürfen - sofern der erwerb einer fremdlands-eu-fe zu wenig aussagekraft dahingehend entwickelt, dass sich der eigene wille zwischenzeitlich geändert hat. jemanden an eine entschiedung (einwilligung) aus dem affekt (oder der momentanen stimmungslage usw.) heraus zu binden wäre imho nicht ganz im sinne der verfassung. :nö:
meine wege waren nicht weiß und nicht schwarz. sie mussten grau sein. (Wolfgang Vogel)
die grössten verbrecher sind die, die das denken verweigern. (Hannah Arendt)
die wahrheit triumphiert nie, ihre gegner sterben nur aus. (Max Planck)

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »GhettoStarlight« (28. April 2011, 03:58)