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Perplex

EU-FS-NU-Experte

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1

Freitag, 9. Januar 2009, 04:56

Nutzungsuntersagung, FoFE = 100 Tagessätze

Am 07.01.2009 wurde ich in Berlin zu 100 Tagessätzen a 15 Euro (1500 Euro) ohne Sperre verurteilt.

Das kam so: 2002 wurde mir der deutsche Führerschein wegen mehrerer Verkehrsverstöße entzogen. Da sich das aber mit der MPU zu lange hingezog, und ich mir das Kapper-Urteil genau durchgelesen hatte, beschloss ich Oktober 2004 einen CZ-Führerschein über Ritter Handelslogistik zu machen.

Damals fühlte ich mich absolut sicher, als ich dann Januar 2005 von der Polizei kontrolliert wurde. Leider bekam ich dann Ende Mai 2005 unweigerlich meine Nutzungsuntersagung. Ich beschloss dann aber, vor allem wegen dem Halbritter-Urteil weiter zu fahren, auch wenn die Rechtslage eher zweifelhaft für mich aussah.

Dann versuchte ich 2005 meinen CZ-Führerschein in Luxemburg (mit Wohnsitz) umzutauschen, was mir aber nicht gelang.

Juli 2006 wurde dann eine bundesweite Beschlagnahmeanordnug für mein CZ-Führerschein erlassen, die Juli 2007 endete und mir an der Grenze zu Tschechien oft Zwangsstriptease einbrachte. Das Kremer-Urteil bestärkte mich dann darin trotz Nutzungsuntersagung immer noch weiter zu fahren. Da mir das ganze Hickhack mit den Verwaltungsgerichten ziemlich auf den Keks ging, wollte ich strafrechtliche Klarheit schaffen, indem ich Oktober 2006 von Tschechien nach Bayern fuhr. Daraufhin wurde mein Fahrzeug festgesetzt und ich wurde wiedereinmal nach meinem CZ-Führerschein gefilzt. Der Vorgang liegt heute bei der Staatsanwaltschaft Wunsiedel und könnte unter Umständen Oktober 2009 verjährt sein, falls es nicht doch noch zur Anklage kommt.

Da Luxemburg nicht geklappt hatte, und weil mir mein erster CZ-Führerschein mit deutscher Adresse nicht geheuer vorkam, beschloss ich mir einen Ersatz-Führerschein in Tschechien mit ordentlichem Wohnsitz zu besorgen, der mir dann im Januar 2007 mit tschechischer Adresse erteilt wurde. Selbstverständlich wäre mir natürlich eine Erweiterung oder ein EU-Führerschein aus einem anderen EU-Land lieber gewesen, was aber zu diesem Zeitpunkt leider nicht klappte.

Im April 2008 wurde ich dann in Berlin kontrolliert, wo mir dann mein Wagen beschlagnahmt und vernichtet wurde. Im September wurde ich dann ohne Gerichtsverhandlung zu 120 Tagessätzen a 35 Euro mit 12 Monaten Sperre verurteilt. Glücklicherweise hatte mein Anwalt rechtzeitig Widerspruch eingelegt, sodass es am 07.01.2009 zur mündlichen Verhandlung kam. Ich hätte diese Frist mit Sicherheit versäumt, weil ich nicht immer zu Hause war. Mein Anwalt hatte wegen Wunsiedel eine lange Verteidigung geschrieben, die er dann im Widerspruchsverfahren nach Berlin schickte und ich reparierte in seiner Kanzlei als Gegenleistung ein Paar Türen, ich arbeite als Notdienstschlosser. Ansonsten zahlt im Falle von Fahrlässigkeit meine Rechtsschutzversicherung beim ADAC. Ich ließ dann aber in der Folgezeit diese Angelegenheit schleifen, weil mir das Ganze inzwischen ziemlich auf die Eier ging. Wenn es nur abwärts geht, mit Wagenverlust usw., bin ich wie gelähmt. Die Folge war, dass ich mich dann am 07.01.2009 selbst alleine verteidigte.

Zuerst wurden die beiden Zeugen nach Hause geschickt, ich war froh, als die beiden Hackfressen endlich weg waren. Die hätte ich ganz sicher nicht auch noch ertragen.

Meine Verteidigungsstrategie war eigentlich ganz einfach: Ich suchte mir die wichtigsten Paragraphen, meine Nutzungsuntersagung und die wichtigsten EuGH-Urteile raus und druckte sie aus. Dann markierte ich vorher die wichtigsten Passagen mit Textmarker. Ich behauptete bei der Verhandlung einfach, dass die Nutzungsuntersagung ein nichtiger Verwaltungsakt nach § 44 Abs.2 Nr.5 VwVfG sei, weil die ersatzlose Einziehung meines CZ-Führerscheins im Verwaltungsakt angeordnet wurde und ich mich dann im Ausland strafbar machen würde. Dann zeigte ich dem Staatsanwalt meinen neuen CZ-Führerschein aus 2007 und las Passagen aus dem Kremer-Urteil vor. Das prallte aber alles vor Gericht gnadenlos ab. Die Richterin behauptete einfach, da ich 2005 meinen tschechischen Wohnsitz nicht genügend nachgewiesen hatte, die Nutzungsuntersagung wegen dem neuen EuGH-Urteil aus 2008 gelten würde, obwohl die Nutzungsuntersagung ausschließlich nur wegen Eignungszweifel erlassen wurde.

Dann sagte ich, dass ich endlich die MPU machen will, wenn ich sie dann endlich machen dürfte, was mir zumindest die Sperre ersparte. Dann zeigte ich Reue und Einsicht, was mir dann weitere 20 Tagessätze ersparte. Weil ich vorher so ein "Bösewicht" war, konnte ich da nicht mehr rausholen.

Wegen der Höhe des Tagessatzes behauptete ich einfach, dass ich im Moment wegen der fehlenden Fahrerlaubnis nur 300 Euro monatlich verdiene und kostenlos bei meiner Mutter leben muss. Weniger erschien mir zu riskant, weil sie mir sonst mit Sicherheit Arbeit aufgebrummt hätten. Die Richterin war dann aber so gemein durch die Mietfreiheit ein imaginäres Einkommen von 450 Euro anzunehmen, was mir dann zumindest eine Runterstufung von 35 auf 15 Euro einbrachte.

Am nächsten Tag war ich dann bei meinem Anwalt, der mit meinem Ergebnis (immerhin 2700 Euro weniger) ziemlich zufrieden war. Natürlich legte er dann sofort Berufung ein, was mir eine ausführliche Urteilsbegründung einbringen wird, die ich hier veröffentlichen will. Seine Strategie wird sein, dass ich im schlimmsten Fall nur auf Fahrlässigkeit verurteilt werde, damit meine Rechtsschutzversicherung zahlt.

Jetzt werde ich erst einmal einen Antrag auf Anerkennung meines CZ-Führerscheins nach § 28 Abs.5 FeV stellen und versuchen die MPU zu machen, da die EU-Führerscheine ab 19.01.2009 sowieso alle nach der 3. Führerscheinrichtlinie ungültig werden. Geld ist im Moment bei mir genug vorhanden. Sollte ich die MPU noch vor der Berufungsverhandlung bestehen, könnte ich die Klage sogar unter Umständen gewinnen, sagt mein Anwalt. Die MPU-Stelle, die mein Anwalt hat, soll ziemlich moderat sein, sodass ich gute Chancen sehe.

Das Ganze hat sich für mich aber trotzdem gelohnt, weil ich so 3 Jahre länger gefahren bin. Die Folge war, dass ich jetzt einen guten Job habe, den ich inzwischen auch mit S-, U-Bahn, Bus, Tram oder Taxi machen darf. Ohne Missachtung der Nutzungsuntersagung hätte ich das so nie erreichen können.
Man darf nicht immer nur nehmen, man muss sich auch mal was geben lassen!

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2

Freitag, 9. Januar 2009, 07:55

na dann viel Glück Perplex!!!
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Joschi

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3

Freitag, 9. Januar 2009, 08:39

Das hast dich aber ganz schön was getraut das da ohne Anwalt hingehst. Ein guter Jurist hätte dir da bestimmt mehr rausgeholt, was ich aber nicht verstehe, wie das ganze zustande kommt wenn du eh weißt was ein -D-WS im schein bedeutet und warum du nicht gegen die NU vorgegangen bist ist mir eh ein Rätsel. Oder bist gegen die NU vorgegangen und da auf die Sch.... gefallen?
Diplomatie ist, jemanden so zur Hölle zu schicken das er sich auf die Reise freut. :wink:

Perplex

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4

Freitag, 9. Januar 2009, 15:34

Das Problem war, dass ich damals zu dieser Verbrecherbande ging, um den neuen Führerschein zu machen. Dort wurde ausdrücklich hingewiesen, dass sie einem aus Schwierigkeiten rausboxen. Der Anwalt von denen sagte mir vorher ausdrücklich, dass mir nichts passieren könne und der CZ-Führerschein absolut sicher sei. Aber genau dieser Anwalt sagte mir dann, als doch was passierte, dass ich jetzt nicht mehr fahren darf. Es ging also nur darum von mir Kohle abzuzocken und mich dann eiskalt fallen zu lassen. Der Anwalt hatte dann zwar noch kostenlos mit der Behörde korrespondiert, was aber bei der sturen Haltung von denen keinen Zweck hatte. Das Geld für die Klage (380 €) hatte ich dann nicht mehr. Hätte ich gewusst, dass mein Führerschein angreifbar war, wäre ich vorher zum ADAC gegangen. Ich musste also einen neuen Fall schaffen, damit meine neue Rechtschutzversicherung greift. Außerdem gibt es im Strafrecht besondere Schutzmechanismen, die im Verwaltungsrecht nicht greifen. Zum Beispiel wird mir das neue EuGH-Urteil von 2008 vorgehalten, was eindeutig nach der Tat erging und nach § 1 StGB mir nicht vorgehalten werden darf. Im Verwaltungsrecht wäre das schon möglich. Aber Im Strafrecht kann ich mich mit späteren Urteilen schon verteidigen.

Dass ich zur ersten Verhandlung ohne Anwalt hingegangen bin, ist kein Nachteil. Zuerst wurde ich ja mit 2 Sätzen abgebürstet. Aber jetzt nach der mündlichen Verhandlung bekomme ich eine ausführliche Begründung, die ich dann mit meinem Anwalt auseinander pflücken kann. Ich sehe jetzt also nicht den Nachteil im noch offenen Endergebnis. Ein Nachteil wäre es nur, wenn ich in der Verhandlung Dinge gesagt hätte, die nachteilig für mich gewesen mich wären.
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Joschi

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5

Sonntag, 11. Januar 2009, 18:42

Dann wünsch ich dir und deinem Anwalt viel Glück.
:held:
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Rolrick

Schüler

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6

Sonntag, 11. Januar 2009, 22:27

Hoi Perplex :wink:

wie ist es dir denn so in der Zwischenzeit ergangen?
OK, Stress hattest du ja weiterhin reichlich in Sachen FS.
Gruss aus .ch.

Perplex

EU-FS-NU-Experte

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7

Montag, 12. Januar 2009, 06:08

-jck-
Hi Rolrick,
wie Du sicher mitbekommen hast, habe ich mich im Moment ohne Auto Job-mäßig in Berlin ganz gut eingerichtet, auch wenn ich schon ganz gerne zeitweilig mal im Ausland in meinem Job arbeiten würde. Am liebsten würde ich mal im englischsprachigen Raum Urlaubsvertretung im Schlüsselnotdienst mit Auto machen, um meine Sprachkenntnisse aufzubessern. Aber in Berlin bin ich kaum abkömmlich, zumal ich mich zu Hause auch noch mit einer ungültigen Wohnungskündigung der neuen geldgierigen Hauseigentümer rumärgern muss. Selbst mit -10°C in Berlin komme ich ganz gut klar, obwohl mir letzte Woche bei einer Auto-Öffnung die Pfoten fast eingefroren sind. Mein neues iPhone hilft mir bei der Streckenplanung in der U-Bahn ganz gut weiter.

Ich bin mir absolut sicher, dass ich noch sehr viel Ärger mit den Sesselpupsern von der Führerscheinbehörde in Berlin haben werde, sobald ich den Antrag auf Anerkennung gestellt habe. Im Moment sieht's ja so aus, als wenn um Deutschland (mit MPU) es keine Umgehungsmöglichkeiten mehr gibt. Man kann sich ja im Moment als Betroffener nicht einmal auf die bestehenden Gesetze und Urteile verlassen.
:water:
Man darf nicht immer nur nehmen, man muss sich auch mal was geben lassen!

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Perplex« (12. Januar 2009, 08:52)


Paule

Menschlich

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8

Donnerstag, 20. August 2009, 15:39

Natürlich legte er dann sofort Berufung ein, was mir eine ausführliche Urteilsbegründung einbringen wird, die ich hier veröffentlichen will.
Hio Perplex, wie sieht es eigentlich in deinem Fall aus, sind ja in der zwischenzeit einige Monate vergangen, gibt es was neues?

:wink:

Touareg

Anfänger

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9

Sonntag, 16. Mai 2010, 17:00

Hallo Perplex

Habe nur zwischendurch eine Frage, wo kann die MPU einfacher sein. Ist das nicht immer GLück??
Gruss vom Touareg :wink:
Dem anderen sein anders sein gönnen -click-

Gallier

Profi

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Beiträge: 1 348

10

Samstag, 23. April 2011, 20:18

Weiß jemand wie es nun bei Perplex aussieht mit der FE?
Schon laaaaange nichts mehr gehört von ihm und online war er im Januar 2011 das letzte mal...
Lieber stehend sterben als knieend leben