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GhettoStarlight

Philosoph ;-)

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Dienstag, 29. März 2011, 19:06

UNrechtslage wäre hier passender.

es liegen auch gegenteilige urteile vor. wie z.b. hier - http://dejure.org/dienste/vernetzung/rec…02%20Js%2065/06
meine wege waren nicht weiß und nicht schwarz. sie mussten grau sein. (Wolfgang Vogel)
die grössten verbrecher sind die, die das denken verweigern. (Hannah Arendt)
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122

Dienstag, 29. März 2011, 19:47

Die Entscheidung passt aus dem klitzekleinen Grunde nicht, weil hier nachweislich die Eignung neuerlich geprüft wurde, was bei einer reinen Ersatzausstellung nicht der Fall ist.
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GhettoStarlight

Philosoph ;-)

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123

Dienstag, 29. März 2011, 21:56

ich stelle mal in den raum, dass es eine "ersatzausstellung" vielerorts gar nicht gibt.
zu erkennen daran, dass der beantwortung der anfrage mit der neuen fs-nummer (aus cz) man weder entnehmen kann, dass es eine ersatzausstellung ist, noch der führerschein eine folgenummer aufweist, sondern eine ganz andere nummer hat.

ausserdem erfolgt vor der (meinetwegen) "ersatzausstellung" eine behördliche eignungsüberprüfung.
also das letzte wort sollte hier noch nicht gesprochen sein - auch wenn es sich kaum für jemanden lohnt den rechtweg auszuschöpfen.
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charly

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Dienstag, 29. März 2011, 22:05

Es gibt 3 Arten von Ersatzausstellung:

1. in D (Wohnsitz) D-FS verloren = D-FS als Ersatzausstellung. Letzte Ziffer der Führerschein-Nummer ändert sich

2. in A (Wohnsitz) D-FS verloren = A-FS als Ersatzausstellung. Somit neue Führerschein-Nummer + Eintrag der Schlüsselzahl 71 + D-FS-Nummer.

3. neuer FS mit neuer FS-Nummer und alte Erteilungsdaten (ist aber von der EU so nicht vorgesehen)

Und nein, es erfolgt bei einer Ersatzausstellung keine erneute Eignungsüberprüfung. Schließlich wurde die Eignung schon vom ausstellenden Staat überprüft.

Nur D macht bei einer Ersatzausstellung Probleme. Aber das bezieht sich nur auf die im Rahmen des sogenannten FS-Tourismus oder der MPU-Flucht erworbenen Führerscheine. Diese unterliegen einer genaueren Überprüfung in Bezug auf die rechtmäßige Ausstellung.
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Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »charly« (29. März 2011, 22:10)


Paule

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Mittwoch, 30. März 2011, 00:02

Dann kuckst du mal in der FeV was so alles überprüft wird bevor ein neuer Schein ausgestellt wird, KBA, Führungszeugnis, WS ist immer dabei und das ist in meinen Augen eine Eignungsprüfung.

Ich erinnere hier nur mal an einen Fall aus letzten Jahres, betrifft eine Entscheidung des OVG Koblenz, da hat ein Betroffener seinen Papier Schein in einen Kartenschein umtauschen wollen, dabei hat die FeB bemerkt das der Gute mal mit 1,6 Promilie auf dem Fahrrad erwischt wurde und entzog den Schein mit allen Klassen.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Paule« (30. März 2011, 00:08)


charly

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Mittwoch, 30. März 2011, 00:22

Dann kuckst du mal in der FeV was so alles überprüft wird bevor ein neuer Schein ausgestellt wird, KBA, Führungszeugnis, WS ist immer dabei und das ist in meinen Augen eine Eignungsprüfung.
Nenne mir bitte den §§ der für Ersatzausstellung zuständig ist.
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Paule

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Mittwoch, 30. März 2011, 00:40

Müsste Fev 25 sein.

charly

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Mittwoch, 30. März 2011, 01:02

Dann kuckst du mal in der FeV was so alles überprüft wird bevor ein neuer Schein ausgestellt wird, KBA, Führungszeugnis, WS ist immer dabei und das ist in meinen Augen eine Eignungsprüfung.
Darin kann ich keine Eignungsüberprüfung feststellen, sondern nur eine Überprüfung ob eine Erteilung vorlag und diese noch aktuell gültig ist. Es könnt ja auch jemand kommen, dem der ausländische FS bereits im ausstellenden Land entzogen wurde.

Zitat

§ 25 FEV
(4) Ist ein Führerschein abhandengekommen oder vernichtet worden, hat der bisherige Inhaber den Verlust unverzüglich anzuzeigen und sich ein Ersatzdokument ausstellen zu lassen, sofern er nicht auf die Fahrerlaubnis verzichtet. Wird ein Ersatzführerschein für einen abhandengekommenen ausgestellt, hat sich die Fahrerlaubnisbehörde auf Kosten des Antragstellers durch die Einholung einer Auskunft aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister und aus dem Verkehrszentralregister zu vergewissern, dass der Antragsteller die entsprechende Fahrerlaubnis besitzt. Sie kann außerdem – in der Regel über das Kraftfahrt-Bundesamt – auf seine Kosten eine Auskunft aus den entsprechenden ausländischen Registern einholen.
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129

Mittwoch, 30. März 2011, 01:10

Ja du hast im Prinizp auch recht, wenn es keine befristetete Klassen betrifft! :knips3:

Wenn also nur Klasse m,s,l B und A in DE, die Rolle spielt, sind den Herren noch die Hände gebunden. Weil noch unbefristet.

Wenn aber die Klassen ab C ins spiel kommen:

Zitat

keine Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass eine der sonstigen aus den §§ 7 bis 19 ersichtlichen Voraussetzungen für die Erteilung der Fahrerlaubnis fehlt.


Die meisten FE´s aus den Eu_länder sind aber befristet, zumindestens die aus den Ost-Eu-Länder. :pfiff:

GhettoStarlight

Philosoph ;-)

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Mittwoch, 30. März 2011, 07:09

sooo wichtig sind die befristungen einzelner klassen m.e. nun acuh wieder nicht.
wenn die unbefristete kat. B ersatzausgestellt werden soll, wird doch genau so gründlich geprüft.
muss also auch so gehen.

Dann kuckst du mal in der FeV was so alles überprüft wird bevor ein neuer Schein ausgestellt wird, KBA, Führungszeugnis, WS ist immer dabei und das ist in meinen Augen eine Eignungsprüfung.
Darin kann ich keine Eignungsüberprüfung feststellen, sondern nur eine Überprüfung ob eine Erteilung vorlag und diese noch aktuell gültig ist. Es könnt ja auch jemand kommen, dem der ausländische FS bereits im ausstellenden Land entzogen wurde.


bei der ersatzausstellung erfolgen im prinzip die selben überprüfungen, die auch du durchlaufen wirst, bevor du im frühjahr 2012 deine d-fe eignungsprüfungsfrei (???) erteilt bekommst. wenn eine ersatzausstelung eignungsprüfungsfrei erfolgt - warum ist es dann nicht möglich sich in D ersatz für eine d-ws-cz-fe ausstellen zu lassen (zumindest solange bis man die mpu nicht gemacht hat)?
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charly

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Mittwoch, 30. März 2011, 09:57

Ist eine D-WS-CZ-FE richtlinienkonform ausgestellt worden?

Wohl eher nicht. Sonst würde sie ja in D anerkannt werden.

Les mal den § 21 und den § 25 Absatz 4 durch. dann wirst Du feststellen, daß nicht die gleichen Unterlagen verlangt werden.

z. B. entfällt in § 25 der Sehtest und der LSM-Kurs oder auch EH-Kurs.

Und der Sehtest zählt nun mal schon zur Eignungsüberprüfung.
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charly

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Mittwoch, 30. März 2011, 10:50

Ja du hast im Prinizp auch recht, wenn es keine befristetete Klassen betrifft! :knips3:
Es spielt keine Rolle ob befristet oder nicht.

Fakt ist: solange die Klassen nicht abgelaufen sind, ist gemäß § 25 Absatz 4 eine Ersatzausstellung vorzunehmen.

Sollten die Klassen bereits abgelaufen sein - insbesondere C/D-Klassen - dann ist natürlich zusätzlich die augenärztliche bzw.medizinische Untersuchung abzuliefern, da ja diese ansonsten nicht erteilt bzw. verlängert werden können.
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GhettoStarlight

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Mittwoch, 30. März 2011, 15:08

Ist eine D-WS-CZ-FE richtlinienkonform ausgestellt worden?

Wohl eher nicht. Sonst würde sie ja in D anerkannt werden.


er ist überall sonst auf der welt anerkannt. und (derzeit) auch (noch) in D, wenn man die mpu abgelegt hat, die auflage verjährt ist oder gar keine auflage besteht. aber gut, anderes beispiel - wenn die cz-ws-cz-fe für D entzogen wurde aber nicht für die anderen 26 eu-staaten gibt es auch keinen ersatz. den gibt's nur dann, wenn man die voraussetzungen für eine d-fe-erteilung erfüllt.

Zitat

Les mal den § 21 und den § 25 Absatz 4 durch. dann wirst Du feststellen, daß nicht die gleichen Unterlagen verlangt werden.


aha. werden "deine" unterlagen verlangt ist es eine eignungsprüfung. wenn andere unterlagen verlangt werden ist es keine mehr.

Zitat

z. B. entfällt in § 25 der Sehtest und der LSM-Kurs oder auch EH-Kurs.
Und der Sehtest zählt nun mal schon zur Eignungsüberprüfung.


genau so wie alles andere auch - der "bundeszentralregistertest", zum bleistift.
oder hast du eine quelle dafür, dass der sehtest zur eignungsprüfung zählt und die zentralregisterabfrage nicht?

der unterschied zwischen demjenigen, der ersatz und dem, der die theorie- und praxisprüfungsfreie neuerteilung beantragt ist der, dass bei dem einen geprüft wird, dass er EINE (gültige) fe hat und bei dem anderen dass er KEINE gültige fe hat. also genau das selbe, nur halt in grün.
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charly

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Mittwoch, 30. März 2011, 15:38

Du willst es nicht verstehen.

Eine Eignungsüberprüfung ist immer eine medizinische Untersuchung wie

- Sehtest
- augenärztliches Gutachten (bei C/D-Klassen oder Einäugigkeit)
- medizinisches Gutachten (bei C/D-Klassen)
- MPU

Wer ne saubere Weste hat, braucht sich um den Auszug aus dem VZR oder dem Führungszeugnis doch keine Sorgen machen.

Hat man natürlich was auf dem Kerbholz, dann kann man auch den Auszug aus dem VZR oder das Führungszeugnis als zusätzliche Eignungsüberprüfung sehen.
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GhettoStarlight

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Mittwoch, 30. März 2011, 18:50

Du willst es nicht verstehen.

Eine Eignungsüberprüfung ist immer eine medizinische Untersuchung wie

- Sehtest
- augenärztliches Gutachten (bei C/D-Klassen oder Einäugigkeit)
- medizinisches Gutachten (bei C/D-Klassen)
- MPU


ich will es verstehen. nur kann mir niemand sagen, wo ich nachlesen kann, dass ohne med. untersuchung keine eignungsprüfungen erfolgen.

Zitat

Wer ne saubere Weste hat, braucht sich um den Auszug aus dem VZR oder dem Führungszeugnis doch keine Sorgen machen.

Hat man natürlich was auf dem Kerbholz, dann kann man auch den Auszug aus dem VZR oder das Führungszeugnis als zusätzliche Eignungsüberprüfung sehen.


es geht nicht darum, wer sich um was sorgen macht sondern darum, dass überprüft wird, ob jemand eine saubere weste hat. hat er diese, besitzt er die charakterliche eignung eine fe erteilt oder ersatzausgestellt zu bekommen.
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charly

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Mittwoch, 30. März 2011, 19:08

Ich kann nicht nachvollziehen warum Du damit ein Problem hast.

Jeder ist doch seines Glückes Schmid, ob die FEB ihn als charakterlich geeignet hält oder eben nicht.
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GhettoStarlight

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Mittwoch, 30. März 2011, 19:39

ich hab damit kein problem.
es sollte nur festgehalten werden, dass ob die feb jemanden für charakterlich geeignet hält oder nicht, sie an der vorhergehenden eignungs(über)prüfung festmacht - unabhängig davon, in welcher form diese stattfindet und was konkret sie beinhaltet.
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charly

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Mittwoch, 30. März 2011, 20:25

Und ich sags noch mal:

Jeder der eine saubere Weste hat verschwendet keinen Gedanken mit was und wie die FEB die Eigungs(über)prüfung vornimmt.
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Paule

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139

Mittwoch, 30. März 2011, 22:56

Eine Eignungsüberprüfung ist immer eine medizinische Untersuchung wie

- Sehtest
- augenärztliches Gutachten (bei C/D-Klassen oder Einäugigkeit)
- medizinisches Gutachten (bei C/D-Klassen)
- MPU
Nö das sehe ich nicht so, die Eignungsüberprüfung ist eine Verwaltungsangelegenheit. Die Massnahmen wie die MPU wird dann gefordert wenn es Zweifel an der Eignung gibt.

charly

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Mittwoch, 30. März 2011, 23:06

Klar ist die Eignungsüberprüfung eine Verwaltungsangelegenheit. Aber sie basiert immer auf den vorgelegten bzw. durch die FEB angeforderten Unterlagen.

Also auch durch einen Sehtest, ein ärztliches oder medizinisches Gutachten macht die FEB eine Eignungsüberprüfung.

Schließlich geht es dann dabei um Auflagen oder Beschränkungen wie z. B.

in Form einer Höchstgeschwindigkeit
behindertengerechten Umbau
Sehhilfen
usw.

also alle Schlüsselzahlen bis zu Schlüssel-Nr. 51 müssen durch die vorgelegten Unterlagen festgelegt werden.

Die MPU ist ja die letzte Stufe der Eignungsüberprüfung, wenn man sich in den meisten Fällen nach der FS-Erteilung und in Einzelfällen auch vor der FS-Erteilung nicht an die Gesetze oder Vorschriften gehalten hat.

Letztendlich wird wie folgt (vereinfacht dargestellt) geprüft:
1. sind alle Unterlagen da
2. ja, welche Auflagen stehen im Sehtest, medizinischen oder augenärztlichen Gutachten, wenn z. B. Brille nötig, dann eintrag in FS usw.
3a. ist VZR und Führungszeugnis sauber, wenn ja erledigt, weiter bei Punkt 6
3b. ist VZR und/oder Führungszeugnis nicht sauber, weitere Akten wie Gerichtsurteile anfordern, sofern nicht oder nicht mehr in der Akte, weiter bei Punkt 4
4. Auflage ärztliches Gutachten oder MPU
5a. MPU positiv, weiter bei Punkt 6
5b. ist MPU negativ oder wird nicht vorgelegt, weiter bei Punkt 7
6. Füherschein erteilen
7. Antrag ablehnen, sofern dieser nicht zurückgezogen wurde
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