Registrierungsdatum: 4. Mai 2006
Geschlecht: Männlich
Wohnort: Schwerte
Beruf: RA
Führerschein aus: D
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »charly« (29. März 2011, 22:10)
Registrierungsdatum: 28. März 2006
Geschlecht: Männlich
Wohnort: Saar
Beruf: Zuschauersport
Führerschein aus: mit und ohne -:)

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Paule« (30. März 2011, 00:08)
Nenne mir bitte den §§ der für Ersatzausstellung zuständig ist.Dann kuckst du mal in der FeV was so alles überprüft wird bevor ein neuer Schein ausgestellt wird, KBA, Führungszeugnis, WS ist immer dabei und das ist in meinen Augen eine Eignungsprüfung.
Registrierungsdatum: 28. März 2006
Geschlecht: Männlich
Wohnort: Saar
Beruf: Zuschauersport
Führerschein aus: mit und ohne -:)

Darin kann ich keine Eignungsüberprüfung feststellen, sondern nur eine Überprüfung ob eine Erteilung vorlag und diese noch aktuell gültig ist. Es könnt ja auch jemand kommen, dem der ausländische FS bereits im ausstellenden Land entzogen wurde.Dann kuckst du mal in der FeV was so alles überprüft wird bevor ein neuer Schein ausgestellt wird, KBA, Führungszeugnis, WS ist immer dabei und das ist in meinen Augen eine Eignungsprüfung.
Zitat
§ 25 FEV
(4) Ist ein Führerschein abhandengekommen oder vernichtet worden, hat der bisherige Inhaber den Verlust unverzüglich anzuzeigen und sich ein Ersatzdokument ausstellen zu lassen, sofern er nicht auf die Fahrerlaubnis verzichtet. Wird ein Ersatzführerschein für einen abhandengekommenen ausgestellt, hat sich die Fahrerlaubnisbehörde auf Kosten des Antragstellers durch die Einholung einer Auskunft aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister und aus dem Verkehrszentralregister zu vergewissern, dass der Antragsteller die entsprechende Fahrerlaubnis besitzt. Sie kann außerdem – in der Regel über das Kraftfahrt-Bundesamt – auf seine Kosten eine Auskunft aus den entsprechenden ausländischen Registern einholen.
Registrierungsdatum: 28. März 2006
Geschlecht: Männlich
Wohnort: Saar
Beruf: Zuschauersport
Führerschein aus: mit und ohne -:)
Zitat
keine Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass eine der sonstigen aus den §§ 7 bis 19 ersichtlichen Voraussetzungen für die Erteilung der Fahrerlaubnis fehlt.

Darin kann ich keine Eignungsüberprüfung feststellen, sondern nur eine Überprüfung ob eine Erteilung vorlag und diese noch aktuell gültig ist. Es könnt ja auch jemand kommen, dem der ausländische FS bereits im ausstellenden Land entzogen wurde.Dann kuckst du mal in der FeV was so alles überprüft wird bevor ein neuer Schein ausgestellt wird, KBA, Führungszeugnis, WS ist immer dabei und das ist in meinen Augen eine Eignungsprüfung.
Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »GhettoStarlight« (30. März 2011, 07:16)
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »charly« (30. März 2011, 10:05)
Es spielt keine Rolle ob befristet oder nicht.Ja du hast im Prinizp auch recht, wenn es keine befristetete Klassen betrifft!![]()
Ist eine D-WS-CZ-FE richtlinienkonform ausgestellt worden?
Wohl eher nicht. Sonst würde sie ja in D anerkannt werden.
Zitat
Les mal den § 21 und den § 25 Absatz 4 durch. dann wirst Du feststellen, daß nicht die gleichen Unterlagen verlangt werden.
Zitat
z. B. entfällt in § 25 der Sehtest und der LSM-Kurs oder auch EH-Kurs.
Und der Sehtest zählt nun mal schon zur Eignungsüberprüfung.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »GhettoStarlight« (30. März 2011, 15:13)
Du willst es nicht verstehen.
Eine Eignungsüberprüfung ist immer eine medizinische Untersuchung wie
- Sehtest
- augenärztliches Gutachten (bei C/D-Klassen oder Einäugigkeit)
- medizinisches Gutachten (bei C/D-Klassen)
- MPU
Zitat
Wer ne saubere Weste hat, braucht sich um den Auszug aus dem VZR oder dem Führungszeugnis doch keine Sorgen machen.
Hat man natürlich was auf dem Kerbholz, dann kann man auch den Auszug aus dem VZR oder das Führungszeugnis als zusätzliche Eignungsüberprüfung sehen.
Registrierungsdatum: 28. März 2006
Geschlecht: Männlich
Wohnort: Saar
Beruf: Zuschauersport
Führerschein aus: mit und ohne -:)
Nö das sehe ich nicht so, die Eignungsüberprüfung ist eine Verwaltungsangelegenheit. Die Massnahmen wie die MPU wird dann gefordert wenn es Zweifel an der Eignung gibt.Eine Eignungsüberprüfung ist immer eine medizinische Untersuchung wie
- Sehtest
- augenärztliches Gutachten (bei C/D-Klassen oder Einäugigkeit)
- medizinisches Gutachten (bei C/D-Klassen)
- MPU

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »charly« (30. März 2011, 23:38)
Hits heute: 4 652 | Hits gestern: 4 823 | Hits Tagesrekord: 20 491 | Hits gesamt: 4 859 187 | Hits pro Tag: 3 586,53
Klicks heute: 8 038 | Klicks gestern: 8 402 | Klicks Tagesrekord: 25 180 | Klicks gesamt: 8 954 863 | Klicks pro Tag: 6 609,51
Gezählt seit: 8. September 2008, 00:23
Alter (in Tagen): 1 354,84
Forensoftware: Burning Board® 3.0.9, entwickelt von WoltLab® GmbH