Donnerstag, 24. Mai 2012, 21:02 UTC+2

Sie sind nicht angemeldet.

  • Anmelden
  • Registrieren

Registrierungsdatum: 10. März 2011

Beiträge: 3

1

Donnerstag, 10. März 2011, 19:34

Cz-fs mit ws in D umschreiben

Hallo an alle,

da ich in den anderen Themen leider noch nichts zu meiner speziellen Problematik gefunden habe,
(trotzdem sehr informativ - danke dafür!)
hier meine Frage:

Ist es möglich, meinen Cz-fs mit deutschem Ws umschreiben?
Die Eckdaten:

-2004 die deutsche Fe entzogen bekommen, keinerlei Sperre, aber MPU-auflage
-23.03.2006 Cz-fs erhalten, wohnsitzplicht bestand noch nicht
-2010 bei geschwindigkeitsübertretung als Fahrer ermittelt, Vorladung der Polizei wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis folgte
-bislang hab ich nichts weiter gehört von den Behörden und die Ordnungswidrigkeit wegen zu schnellen Fahrens ist inzwischen verjährt
-ich wohne in S-H

Wie sich mir aus anderen beiträgen erschließt, ist der Führerschein in D ungültig und ich fahre vorerst auch nicht. Gibt es jemanden der mir in diesem speziellen Fall helfen kann? Ist es möglich die Fe in D neu zu beantragen und gleichzeitig auf die Cz-Fe zu verzichten, bzw. würde die Feb dann evtl von einer MPU absehen?

MFG Thorsten

emmy

unregistriert

2

Donnerstag, 10. März 2011, 19:44

würde die Feb dann evtl von einer MPU absehen?
Spiele Lotto, die Chancen auf einen 6er sind bedeutend besser!
Eine reine Umschreibung auf einen CZ-Wohnsitz bringt dir nichts mehr, da der Führerschein den D-Behörden schon bekannt ist. Du hast 3 realistische Möglichkeiten
* den D FS beantragen, gleichzeitig auf den CZ-FS verzichten - heisst aber MPU
* auf den FS im Auslland verzichten und komplett neu machen- incl Prüfungen - ist ein relativ sicherer Weg
* Den FS nur erweitern- relativ unsicher, da zu dem Thema noch keine gerichtlichen Entscheidungen vorliegen- Kann gut gehen, muss aber nicht!

Ja Charly, ich weiss, den CZ FS anerkennen lassen - läuft aber aufs selbe raus wie Punkt 1 :knips:

charly

Moderator

Registrierungsdatum: 7. Mai 2006

Beiträge: 5 335

3

Donnerstag, 10. März 2011, 19:44

Wie Du selber erkannt hat ist Dein FS in D ungültig und kann daher nicht umgeschrieben werden.

Durch den Entzug besteht die MPU-Auflage bis 2019 und lebt mit einer Antragstellung auf den D-FS im Rahmen der Neuerteilung nach Entzug.

Für Dich gibt es nur vier Möglichkeiten:

1. Anerkennung des CZ-FS beantragen und MPU ablegen. Dann besteht die Chance daß der FS trotz D-WS umgeschrieben wird.
2. die Tilgungsfrist abwarten und dann den D-FS wieder mpu-frei beantragen
3. D-FS mittels Neuerteilung nach Entzug beantragen und MPU ablegen.
4. auf den CZ-FS verzichten und z. B. in Polen den FS komplett neu machen
Jeder ist selbst seines Glückes Schmid.
Bitte keine Fragen per PN, diese werden nur im Forum beantwortet.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »charly« (10. März 2011, 19:48)


GhettoStarlight

Philosoph ;-)

Registrierungsdatum: 25. Januar 2011

Beiträge: 1 377

4

Donnerstag, 10. März 2011, 19:56

Eine reine Umschreibung auf einen CZ-Wohnsitz bringt dir nichts mehr, da der Führerschein den D-Behörden schon bekannt ist.


also wenn man sich das olg und den vgh münchen mal antut, stellt man fest, dass diese neuerdings in der reinen umschreibung eine erteilung sehen (aus der man wunderbar eine 19.01.09-problematik machen kann). insofern sollte doch für BY auch eine cz-umschreibung gehen. :)

(hoffentlich funktionieren eure ironiedetektoren - nicht wirklich ernstgemeint).
meine wege waren nicht weiß und nicht schwarz. sie mussten grau sein. (Wolfgang Vogel)
die grössten verbrecher sind die, die das denken verweigern. (Hannah Arendt)
die wahrheit triumphiert nie, ihre gegner sterben nur aus. (Max Planck)

emmy

unregistriert

5

Donnerstag, 10. März 2011, 19:59

Meines Wissens ist die noch nichts rechtskräftig, hab schon ein Auge drauf. :knips:

Registrierungsdatum: 10. März 2011

Beiträge: 3

6

Donnerstag, 10. März 2011, 21:27

Erstmal vielen Dank für die schnellen Antworten!

2 fragen hab ich noch:

Bei welcher Option wäre ich voraussichtlich am schnellsten wieder mobil?

Kann mir jemand sagen wie hoch die Strafe für FoFE in der Regel ist?
-ty-

charly

Moderator

Registrierungsdatum: 7. Mai 2006

Beiträge: 5 335

7

Donnerstag, 10. März 2011, 21:36

Das kann je nach Variante schon bis zu 14 - 15 Monate dauern.

Je nach dem wegen was der D-FS entzogen wurde. Bei harten Drogen wird eine Abstinenz von 12 Monaten für die MPU verlangt.

Ein PL-FS bekommt man in der Regel nach ca. 7 Monaten.

Eine STraftat wegen FoFE ist für die MPU nicht gerade förderlich. Schließlich könnte plötzlich aus einer einfachen FRagestellung (z. B. ALK) eine doppelte (ALK und verkehrsrechtlich) werden. Ebenso könnte eine erneute Sperre - wenn auch isoliert - verhängt werden. Dann fangen die 15 Jahr wieder von vorne an und wie MPU kann dann evtl. schwerer werden.
Jeder ist selbst seines Glückes Schmid.
Bitte keine Fragen per PN, diese werden nur im Forum beantwortet.


GhettoStarlight

Philosoph ;-)

Registrierungsdatum: 25. Januar 2011

Beiträge: 1 377

8

Donnerstag, 10. März 2011, 22:47

am besten ist es wohl, die cz-fe zu erweitern.
wo du das machen solltest ist keine einfache frage. erweiterst du in polen (z.b. auf kategorie "a") bekommst du eine nationale polnische fe erteilt. europarechtlich ist diese pl-fe unantastbar! der nachteil an dieser variante ist jedoch, dass d-behörden sich z.T. weigern zu erkennen, dass es keine cz-fe mehr ist. nicht zuletzt auch deshalb, weil die nummer des cz-fs in den pl-fs eingetragen wird.

erweiterst du in cz auf e für b, wird man dem führerschein (ohen eine anfrage gemacht zu haben) nicht entnehmen können, dass er auf einer d-ws-fe beruht. allerdings entfällt dann auch der vorteil (die erteilung einer nationalen fe eines anderen staates), den du in der oberen variante hättest. eine aberkennung könnte damit begründet werden, dass die "neue" fe auf einer solchen beruht, die niemals hätte erteilt werden dürfen.

welche variante tatsächlich besser ist, hängt in erster linie davon ab , aus welchem bundesland du kommst bzw. inwiefern die (konkrete) feb mit geltendem eu-recht klarkommt.

auf die cz-fe zu verzichten und einen komplettneuerwerb find' ich persönlich doof...
meine wege waren nicht weiß und nicht schwarz. sie mussten grau sein. (Wolfgang Vogel)
die grössten verbrecher sind die, die das denken verweigern. (Hannah Arendt)
die wahrheit triumphiert nie, ihre gegner sterben nur aus. (Max Planck)

Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von »GhettoStarlight« (10. März 2011, 22:55)


RA XDiver

[VERBORGEN]

Registrierungsdatum: 4. Mai 2006

Beiträge: 923

Geschlecht: Männlich

Wohnort: Schwerte

Beruf: RA

Führerschein aus: D

9

Freitag, 11. März 2011, 01:25

Ihr habt evtl. noch eine Option vergessen:

Abwarten, was der EuGH in der Rechtssache Grasser entscheidet. Wenn auch keine isolierte Sperrfrist verhängt worden ist (@ Verunsicherter: Gab es eine?), könnte der EuGH die Sache noch retten (und zwar sowohl straf- als auch verwaltungsrechtlich).
Kanzlei für Verkehrs- und Strafrecht
Fachanwalt für Strafrecht
Kuhstr. 4
58239 Schwerte
Telefon: 02304 / 200 60
Telefax: 02304 / 200 629
Beratung für Nichtmandanten: 0900 / 1876 000 003 (1,99 EUR/Min.)
www.kanzlei-gms.de
www.strafzettel.de