Donnerstag, 24. Mai 2012, 20:40 UTC+2

Sie sind nicht angemeldet.

  • Anmelden
  • Registrieren

Carlos

Anfänger

Registrierungsdatum: 3. Juni 2010

Beiträge: 1

21

Dienstag, 8. Juni 2010, 10:47

Habe ein ähnliches Problem, vielleicht hast du dazu auch ne Idee !

Gewonnen, gegen beides . NU wegen WS und MPU Aufforderung. Haben bei mir das volle Programm gefahren. Wollten eigentlich sogar Steuerbescheide,Belege von CZ etc. sehen. Haben sogar bemängeln wollen das ich 2006 innerhalb von Deutschland umgezogen bin. Denn Zahn hat Ihnen aber dann mein Anwalt gezogen ( Niederlassungsfreiheit ). War ziemlich nervig. Kann mir aber eigentlich in deinem Fall nicht vorstellen, dass die FFST eine negative Aussage aus CZ erhalten hat.

Gruß EU FAN :CZ Fan:


Eigentlich gibt CZ da keine Informationen raus, das wäre mir neu. Verlange vom Verkehrsamt schriftlich eine Stellungnahme zum Vorfall bzw. Beweis.
Aber vielleicht haben die deutschen Behörden die tschechischen Behörden bestochen, damit sie Informationen bekommen, zuzutrauen ist ihnen das, machen ja auch Existenzen kaputt.


Habe im Februar 2006 einen CZ Führerschein mit CZ Wohnsitz gemacht. Nun wollen mir die deutschen Behörden den Führerschein in D - Land für ungültig stempeln, weil die deutsche Adresse im Führerschein steht. Zur damaligen Zeit war der CZ Wohnsitz aber noch keine Pflicht und daher steht da auch keine CZ Adresse drin. Ich habe keine Punkte in Flensburg, nie irgendwass mit Alkohol und Drogen oder dergleichen gehabt. Nur die Versagung der Klasse 1 die mittlerweile 14,5 Jahre alt ist. Was hat die Klasse 1 damit zu tun, ich habe die 3 gemacht. Ausserdem haben die mir auch nur die Nutzungsuntersgung geschickt, noch nicht einmal die Androhung einer MPU, die ich gerne machen würde um weiteren Rechtstreit zu vermeiden und endlich wieder in Ruhe leben zu können. -click-

Paule

Menschlich

Registrierungsdatum: 28. März 2006

Beiträge: 9 323

Geschlecht: Männlich

Wohnort: Saar

Beruf: Zuschauersport

Führerschein aus: mit und ohne -:)

22

Dienstag, 8. Juni 2010, 16:12

Welche Klasse deine FE hatte spielt keine Rolle!

RA XDiver

[VERBORGEN]

Registrierungsdatum: 4. Mai 2006

Beiträge: 923

Geschlecht: Männlich

Wohnort: Schwerte

Beruf: RA

Führerschein aus: D

23

Dienstag, 8. Juni 2010, 19:44

Wenn die Versagung tatsächlich 14,5 Jahre her ist könnte man daran denken, die NU dadurch klein zu bekommen, dass man dagegen angeht und dadurch die Tilgungsreife im VZR abwartet. Ohne verwertbare Voreintragungen fehlt es (wahrscheinlich) an einer Aberkennungsbefugnis.
Kanzlei für Verkehrs- und Strafrecht
Fachanwalt für Strafrecht
Kuhstr. 4
58239 Schwerte
Telefon: 02304 / 200 60
Telefax: 02304 / 200 629
Beratung für Nichtmandanten: 0900 / 1876 000 003 (1,99 EUR/Min.)
www.kanzlei-gms.de
www.strafzettel.de

Paule

Menschlich

Registrierungsdatum: 28. März 2006

Beiträge: 9 323

Geschlecht: Männlich

Wohnort: Saar

Beruf: Zuschauersport

Führerschein aus: mit und ohne -:)

24

Dienstag, 8. Juni 2010, 20:22

Jo den Gedanken hatte ich auch schon, aber kommt es nicht auf das Datum der Verfügung an? :ka:

RA XDiver

[VERBORGEN]

Registrierungsdatum: 4. Mai 2006

Beiträge: 923

Geschlecht: Männlich

Wohnort: Schwerte

Beruf: RA

Führerschein aus: D

25

Dienstag, 8. Juni 2010, 20:35

Klar, aber schlussendlich ist der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung interessant.
Kanzlei für Verkehrs- und Strafrecht
Fachanwalt für Strafrecht
Kuhstr. 4
58239 Schwerte
Telefon: 02304 / 200 60
Telefax: 02304 / 200 629
Beratung für Nichtmandanten: 0900 / 1876 000 003 (1,99 EUR/Min.)
www.kanzlei-gms.de
www.strafzettel.de

Paule

Menschlich

Registrierungsdatum: 28. März 2006

Beiträge: 9 323

Geschlecht: Männlich

Wohnort: Saar

Beruf: Zuschauersport

Führerschein aus: mit und ohne -:)

26

Dienstag, 8. Juni 2010, 20:51

Ich habe keine Punkte in Flensburg, nie irgendwass mit Alkohol und Drogen oder dergleichen gehabt. Nur die Versagung der Klasse 1 die mittlerweile 14,5 Jahre alt ist.
Wie kommt sowas überhaupt zustande? Kann es sein das er nie die Prüfung bestanden hat? Hat das eigentlich dann was mit dem üblichen Entzug und Eignungszweifel zutun? :denk: