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Paule

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1

Mittwoch, 7. Juni 2006, 18:53

Nutzungsuntersagung

<span style="font-size:10pt;">Nutzungsuntersagung</span>


Eine Nutzungsuntersagung ist ein von einer deutschen Behörde erlassener Verwaltungsakt, mit dem die Nutzung eines Rechts ausnahmsweise untersagt wird, wenn das Recht nicht komplett entzogen werden kann.

Zitat

Fahrerlaubnis
Nutzungsuntersagung ist die untechnische Bezeichnung für eine Ordnungsverfügung einer Fahrerlaubnisbehörde, mit der das Verbot ausgesprochen wird, von einer ausländischen Fahrerlaubnis in Deutschland Gebrauch zu machen. Dieses Verbot wird in der Regel mit der Anordnung der sofortigen Vollziehung erlassen und entspricht einer Entziehung der Fahrerlaubnis.


Eine Nutzungsuntersagung darf allerdings nicht verwechselt werden mit einem Fahrverbot, weil bei einem Fahrverbot der Führerschein nur für 1 bis 3 Monate in amtlicher Verwahrung gegeben wird und der Bestand der Fahrerlaubnis davon nicht betroffen wird.

Auch darf die Nutzungsuntersagung nicht mit einer Sperre für die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis verwechselt werden, weil die Nutzungsuntersagung im Gegensatz zur Sperre zeitlich nicht beschränkt ist, und die Verhängung einer Führerscheinsperre nur durch ein Strafgericht erfolgt, während die Nutzungsuntersagung von der Fahrlaubnisbehörde angeordnet wird. Allerdings ist zu beachten, dass auch die -zulässige - Entziehung einer ausländischen Fahrerlaubnis durch ein Strafgericht die Wirkung einer Nutzungsuntersagung für das Inland hat.

Zitat

Eine Nutzungsuntersagung wird bei einer bestehenden ausländischen Fahrerlaubnis von der Fahrerlaubnisbehörde mit Eignungszweifeln begründet, die sich auf diejenigen Tatsachen beziehen, die seinerzeit zum Entzug der deutschen Fahrerlaubnis geführt haben, oder aber auch nachträglich nach Erteilung der ausländischen Fahrerlaubnis neu aufgetreten sein können. Ein Fahrer gilt als ungeeignet, wenn er sich weigert, in einer von der Fahrerlaubnisbehörde festgesetzten Frist von meistens 2 Monaten, ein positives Gutachten vorzulegen. Das gilt aber nur, wenn das Gutachten zu Recht gefordert wurde. In der Regel wird eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) einer amtlich anerkannten deutschen Begutachtungsstelle gefordert. Die Frist ist aber oft zu kurz, wenn der Betroffene sich nicht schon vorher vorbereitet hatte. Bei einer vermuteten Drogen- bzw. Alkoholsucht ist oft der Nachweis eines suchtfreien Zeitraums von 6 bis 12 Monaten für eine positive MPU unbedingt erforderlich.


Ob die Fahrerlaubnisbehörde bei einer bestehenden Fahrerlaubnis Eignungszweifel nur heranziehen darf, die sich nach der Erteilung einer ausländischen Fahrerlaubnis ergeben haben, oder auch ältere davorliegende, ist zur Zeit (Frühjahr 2006) in der deutschen Rechtsprechung umstritten. Um hierüber Auslegungsklarheit im Hinblick auf die derzeitige 2. EU-Führerscheinrichtlinie zu erlangen, wurde der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg um eine sog. Vorabentscheidung gebeten, die derzeit noch aussteht.

Eine deutsche Behörde zweifelt mit einer Nutzungsuntersagung keineswegs den hoheitlichen Akt einer Erteilung der Fahrerlaubnis einer ausländischen Fahrerlaubnisbehörde an, sondern lediglich die individuelle Fahreignung des Inhabers der ausländischen Fahrerlaubnis, wenn es sich um alte, jedoch immer noch fortwirkende und sich auf die Verkehrssicherheit auswirkende Eignungszweifel - z. B. auf Grund einer immer noch vorhandenen Alkoholkrankheit - handelt, die der ausländischen Fahrerlaubnisbehörde gar nicht bekannt waren, oder dort auch deshalb nicht berücksichtigt werden mussten, weil die Fahrerlaubnisbehörden im Ausland in der Regel gar keine Überprüfung der charakterlichen Fahreignung vornehmen.

flikflak

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2

Mittwoch, 7. Juni 2006, 19:31

Re: Nutzungsuntersagung

Paule, grad im VP gelesen..mach den Link mal bitte zitierfähig oder ähnliches

http://www.verkehrsportal.de/board/index…36&#entry463936
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Paule

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3

Mittwoch, 7. Juni 2006, 19:35

Re: Nutzungsuntersagung

Zitat

flikflak schrieb am 07.06.2006 18:31
Paule, grad im VP gelesen..mach den Link mal bitte zitierfähig oder ähnliches

http://www.verkehrsportal.de/board/index…36&#entry463936


Ich glaub nicht das das so lange im VP stehn bleiben wird, darum besser so:

Zitat

Au 3 S 06.600
Bayerisches Verwaltungsgericht Augsburg Urteil vom 01.06.2006
In der Verwaltungsstreitsache
***
-Antragsteller bevollmächtigt:
Rechtsanwälte ***
gegen
Freistaat Bayern,
vertreten durch Landratsamt ***
-Antragsgegner wegen
Recht auf Gebrauch einer ausländischen Fahrerlaubnis
hier: Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO
erlässt das Bayerische Verwaltungsgericht Augsburg, 3. Kammer,
durch
den Präsidenten des Verwaltungsgerichts Moll,
den Richter am Verwaltungsgericht Zwerger,
den Richter Oldag,
ohne mündliche Verhandlung am 29. Mai 200618
folgenden

-2-
Beschluss:
I. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers
vom 2. Mai 2006 gegen die Nummern 1 und
2 des Bescheids des Antragsgegners vom 27. April
2006 wird wiederhergestellt und hinsichtlich Nummer 4
angeordnet.
II. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.
III. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf EUR 2.500,--
festgesetzt.
Gründe:
I.
Der Antragsteller begehrt die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seines
Widerspruchs vom 2. Mai 2006 gegen die mit Bescheid vom 29. April 2006 getroffene
Aberkennung des Rechts, von seiner in Tschechien erteilten Fahrerlaubnis der
Klasse B im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland Gebrauch zu machen.
1. Dem 1980 geborenen Antragsteller wurde am 4. August 1998 eine Fahrerlaubnis
der Klasse 3 erteilt (alte Klasseneinteilung).
Der Antragsteller hat seit Geburt seinen Hauptwohnsitz im Zuständigkeitsbereich
der vorliegend tätigen Straßenverkehrsbehörde.
Mit rechtskräftigem Strafbefehl vom 11. Juli 2003 wurde der Antragsteller wegen
fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr mit einer Geldstrafe belegt und ihm die Fahrerlaubnis
entzogen; die Verwaltungsbehörde wurde angewiesen, dem Antragsteller
vor Ablauf von acht Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen. Am 26. Mai


Klick

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flikflak

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4

Mittwoch, 7. Juni 2006, 19:37

Re: Nutzungsuntersagung

Das ging ja fix
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Paule

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5

Mittwoch, 7. Juni 2006, 19:41

Re: Nutzungsuntersagung

[URL=http://www.20-cent.de/auto_verkehr/art12594,1044645.html?fCMS=c940dbc160c317a911b9a3f5c502cf3a]20cent[/URL]

und hier !

Beck

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Ultima

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6

Mittwoch, 7. Juni 2006, 22:52

Re: Nutzungsuntersagung

Alles ist gültig, Okay...
_____________________________________
Liebe Grüße
Ultima

:soldat:

Lars

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7

Mittwoch, 7. Juni 2006, 23:03

Re: Nutzungsuntersagung

*nice*

BayernCulture

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8

Mittwoch, 7. Juni 2006, 23:54

Re: Nutzungsuntersagung

Ja ja, allesist gültig, ich fahr morgen meinen Spezl , nennen wir ihn Bimbo zum LRA sich den Aufkleber " gilt nicht in der Bundesrepublik Deutschland " abholen
mir san mir

BayernCulture

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9

Freitag, 9. Juni 2006, 23:23

Re: Nutzungsuntersagung

ich hab meinen Spezl ( Bimbo ) am Dienstag aufs LRA gefahren und er hat sich den Aufkleber abgeholt, allerdings lief es ein bischen anders als gedacht, dem Sachbearbeiter lag bereist die Klage seines Anwalts ( RA Schünemann ) vor, auch ein uns unbekanntes schreiben der Regierung sowie das Augsburger Urteil ( Au 3 S 06.600 ) vor, der Sachbearbeiter sagte, er müsse die NU jetzt noch eintragen da diese schon verfügt wurde ( am 30.05.06 ) , allerdings bekam er einen simplen Papier Aufkleber der leicht zu entfernen ist ( ansonsten wird Folie benutzt, die er und auch gezeigt hat ) , mit der Anmerkung, er könne diesen Aufkleber dan selbst entfernen, wahrscheinblich in wenigen Tagen ( das hat er aus dem schreinben der Regierung so gelesen ) und er bat darum, mit der Klage ein paar Tage zu warten, bis die Lage klar ist ( was Bimbo auf anraten des Anwalts allerdings nicht tut ).
Siehe da, es scheint sich doch auch in Bayrischen Behörden noch was in die richtige Richtung zu bewegen !!
Anfügen will ich noch , das der Beamte Herr Lärmhammer ( Name leicht verändert ) bis jetzt wie Gott der Führerscheine aufgetreten ist, was diese mal nicht so war, er starrte ständig auf den Schreibtisch, anstatt in die Augen seine " Opfers " und war eher in Richtung klein laut unterwegs....
Ich denke wir haben , oder werden es schaffen mit unseren EU FS, und das ist das wichtigste.

Im VP kommen langsam auch Details über die 3. FS Richtlinie raus ( User Sifis ) dessen Infos immer wie durch die Glaskugel wirken, sich aber dan doch als richtig rausstellen.
mir san mir

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »BayernCulture« (9. Juni 2006, 23:28)


Paule

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10

Freitag, 9. Juni 2006, 23:58

Re: Nutzungsuntersagung

Na das scheint ja gut zu klingen .... aber einfach nur den Aufgleber zu entfernen das hört sich ja Abenteuerlich an .... ?

BayernCulture

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11

Samstag, 10. Juni 2006, 00:08

Re: Nutzungsuntersagung

Nein, er kann den Aufkleber selbst entfernen, wenn das LRA ihm und auch dem Anwalt Bescheid gegeben hat, das die NU aufgehoben ist
mir san mir

Paule

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12

Sonntag, 18. Juni 2006, 15:48

Re: Nutzungsuntersagung

Zitat

BayernCulture schrieb am 18.06.2006 14:48

Zitat

BayernCulture schrieb am 09.06.2006 23:08
Nein, er kann den Aufkleber selbst entfernen, wenn das LRA ihm und auch dem Anwalt Bescheid gegeben hat, das die NU aufgehoben ist


ALso bei meinem Spezl " Bimbo " wurde die NU aufgehoben, er könne das Siegel entfernen.


Er hats nun schriftlich, das ers geschafft hat, und die Behörde ( LRA Bad Tölz ) hat es nicht auf die Klage darauf ankommen lassen

Das positive für mich daran ist, es handelt sich um die das selbe LRA das auch für meinen EU FS zuständig ist, nur ich habe noch nichts schriftlich


Du hast ja auch noch keine NU !

BayernCulture

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13

Sonntag, 18. Juni 2006, 15:48

Re: Nutzungsuntersagung

Zitat

BayernCulture schrieb am 09.06.2006 23:08
Nein, er kann den Aufkleber selbst entfernen, wenn das LRA ihm und auch dem Anwalt Bescheid gegeben hat, das die NU aufgehoben ist


ALso bei meinem Spezl " Bimbo " wurde die NU aufgehoben, er könne das Siegel entfernen.


Er hats nun schriftlich, das ers geschafft hat, und die Behörde ( LRA Bad Tölz ) hat es nicht auf die Klage darauf ankommen lassen

Das positive für mich daran ist, es handelt sich um die das selbe LRA das auch für meinen EU FS zuständig ist, nur ich habe noch nichts schriftlich
mir san mir

<b>User gelöscht!</b>

unregistriert

14

Sonntag, 18. Juni 2006, 15:53

Re: Nutzungsuntersagung


@BC

Dan mal alles Gute, es wird schon werden

ronne

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15

Donnerstag, 21. Juni 2007, 14:10

RE: Nutzungsuntersagung

JA nun, momentan ist das mit den NUs ja ein riesen Chaos, wenn man mal die neusten Urteile anschaut
zum Beispiel hier
dann wird klar, dass sie öfters mal aufgehoben wurden, aber auch in letzter Zeit - je nach Instanz - auch rechtskräftig wurden, jeweils dazu abhängig vom Bundesland.

Ich warte nun auch das EUGH Urteil ab, das hoffentlich an vorausgegangene Urteile anknüpfen wird. Bis dahin wird wohl alles reine Zeitverschwendung sein, denn im Chaos zu recherchieren kann ein endloses Unterfangen sein. Die Urteile widersprechen sich, auch wenn die Fälle unterschiedliche Ausgangsfakten aufweisen. Diese Widersprüche dürften nicht sein.
Man weiss nicht, mit welchen Unklarheiten man sich auseinandersetzen soll.

Ich hatte ja vor ca. 3 Monaten die Kopie meines EU Scheins in BW den Behörden überlassen müssen und bisher keine Aufforderung zur MPU oder NU bekommen.
Die Auflistung der derzeitigen Urteile zeigt allerdings eine Tendenz zur Rechtskräftigkeit von NUs.
Demnach also nur eine Frage der Zeit... :ka:
gruss, ronne

Epox

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16

Donnerstag, 21. Juni 2007, 14:25

@ronne,

ging es damals bei dir nicht um einAberkennungsverfahren das
die FEB eingeleitet hat, wegen deutscher Meldeadresse im CZ-FS?

Gruss Epox
Die USA haben Barack Obama,
Bob Hope, Stevie Wonder, Johnny Cash.

Wir haben Angela Merkel,
no hope, no wonder, no cash.

ronne

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17

Donnerstag, 21. Juni 2007, 14:37

nein, ist ein Verwechslungsmeier
habe PL FS mit Bürger/Aufenthaltskarte (von denen die Beamten in Grün allerdings noch nie was gehört hatten) :Dikus:
gruss, ronne

Asrael

unregistriert

18

Donnerstag, 21. Juni 2007, 14:46

Zitat

Original von ronne
nein, ist ein Verwechslungsmeier
habe PL FS mit Bürger/Aufenthaltskarte (von denen die Beamten in Grün allerdings noch nie was gehört hatten) :Dikus:


Damit biste du auf den besten Weg,ich sage mal so mit Bürgerkarte und PL Fs der vor dem 19.1.07 ausgestellt wurde fährst du relativ sicher und hast sehr gute Chancen falls eine NU kommt diese mit einem RA rückgängig zu machen.
Erstes ist wichtig du mußt vorgehabt haben in Polen länger als 185 Tage leben zu wollen,dieses ist recht einfach da du dir die Bürgerkarte organisiert hast die dich dazu berechtigt ein Bankkonto oder deine eigene Fa zu gründen-zu guter letzt wurde in Stettin der Fs erst nach Ablauf der 185 Tage der FS ausgestellt.
Was soll da noch passieren

Epox

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19

Donnerstag, 21. Juni 2007, 14:47

@ronne,
sorry war dann eine Verwechslung.


Gruss Epox
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Wir haben Angela Merkel,
no hope, no wonder, no cash.

ronne

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20

Donnerstag, 21. Juni 2007, 15:01

Zitat

Original von Asrael

Damit biste du auf den besten Weg,ich sage mal so mit Bürgerkarte und PL Fs der vor dem 19.1.07 ausgestellt wurde fährst du relativ sicher und hast sehr gute Chancen falls eine NU kommt diese mit einem RA rückgängig zu machen.
Erstes ist wichtig du mußt vorgehabt haben in Polen länger als 185 Tage leben zu wollen,dieses ist recht einfach da du dir die Bürgerkarte organisiert hast die dich dazu berechtigt ein Bankkonto oder deine eigene Fa zu gründen-zu guter letzt wurde in Stettin der Fs erst nach Ablauf der 185 Tage der FS ausgestellt.
Was soll da noch passieren


danke Asrael
die erste auf meine Situation bezogene positive Einschätzung...
gruss, ronne