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snoopy0846

Anfänger

Registrierungsdatum: 26. Januar 2012

Beiträge: 17

1

Donnerstag, 26. Januar 2012, 19:34

CZ-(FS/WS/MPU) und NU droht, was unternehmen?

Hy bin Neu hier im Forum habe ein problem?

Wure anfang des Jahres aufgehalten mit meinem CZ Führerschein mit CZ Wohnsitz mit CZ MPU darauf bekam ich von der Statsanwaltschaft Nürnberg ein Verfahren wegen FOF,
das habe ich bereits abgeschlagen mit meinem Anwalt (Verfahren wurde nach §170 eingestellt) keine schuld nachgewiesen bin bis dort hin auch nicht mehr gefahren.

Nun habe ich ein schreiben vom Landratsamt bekommen ich solle bis zum 1.3.2012 kommen und den Führerschein mitbringen um eine NU einzutragen. :iek:

Habe meinen Anwalt schon wieder kontaktiert hat sich aber noch nicht zurück gemeldet was würdet Ihr jetzt tun? -rr-

Kann ich bedenkenlos weiter Fahren bis dort hin oder lieber nicht denn mein Anwalt hatt gesagt ich könne jetzt wieder fahren nachdem das Verfahren wegen FOF eingestellt wurde?

Gruß snoopy0846

Es wurde in diesem Thread verschoben, um die Beiträge eindeutig zuordnen zu können.
Zum anderen falsche Rubrik
MfG Andreas

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »andreas34« (27. Januar 2012, 12:17)


charly

Moderator

Registrierungsdatum: 7. Mai 2006

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2

Donnerstag, 26. Januar 2012, 19:47

Wann wurde der FS ausgestellt?

Ich würde bis auf weiteres nicht mehr fahren und unverzüglich Widerspruch unter Verweis auf das aktuell kommende EUGH-Urteil gegen die NU einlegen.
Jeder ist selbst seines Glückes Schmid.
Bitte keine Fragen per PN, diese werden nur im Forum beantwortet.


snoopy0846

Anfänger

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Beiträge: 17

3

Donnerstag, 26. Januar 2012, 19:54

Gut aber warum nicht mehr Fahren das Gericht hat ja das verfahren eingestellt und mir ist keine schuld nachzuweisen?
Habe gehört mann könne auch eine vorläufige Fahrerlaubnis mit dem CZ Führerschein beim Landratsamt beantragen natürlich mit Drogenfreiheits nachweisen,
wäre mit egal da ich eh nichts mehr trinke und anderes sowieso nicht mehr nehme?

charly

Moderator

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4

Donnerstag, 26. Januar 2012, 20:01

Hallo hier geht es um eine NU.

NU heißt, der CZ-FS ist in D nix mehr wert.

Wie willst Du dann an einen vorläufigen FS kommen.
Jeder ist selbst seines Glückes Schmid.
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snoopy0846

Anfänger

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5

Donnerstag, 26. Januar 2012, 20:46

Indem ich mit meinem Anwalt Einspruch gegen die NU einlege mit dem verweis auf das ausstehende EUGH Urteil,
und auf die CZ Fahrerlaubnis eine vorübergehende erlaubnis beantrage diese bis dort hin in Deutschland zu nutzen, mit Drogenfreiheits nachweis die beim Landratsamt vorgelegt werden?

Wäre das keine möglichkeit?

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Krabbels« (26. Januar 2012, 20:59)


charly

Moderator

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6

Donnerstag, 26. Januar 2012, 21:26

Kapier es:

Die D-FEB wird Dir keine vorläufige Fahrerlaubnis erteilen bevor Du die Drogenfreiheit nicht mittels einer D-MPU nagewiesen hast.
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CJim

Schüler

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Beiträge: 106

7

Freitag, 27. Januar 2012, 05:03

Dein Anwalt muss gegen die NU Klagen. Ab dem bekanntwerden der NU bis zum Urteil darfst du mindestens nicht mehr fahren.

Bei welchem Anwalt bist du in Nürnberg?

snoopy0846

Anfänger

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8

Freitag, 27. Januar 2012, 13:21

Hy mein Anwalt hat inzwischen geantwortet (Häring aus Beilngrieß) Spezieller Anwalt für EU Recht. Der hat mir auch gesagt das ich jetzt wieder nicht Fahren darf und das er die Akte jetzt beim Gericht nochmal angefordert hat um nachzusehen ob
ein eintrag gemacht wurde Zwecks grund der einstellung nach §170 wenn dort nichts vermerkt wurde kann mann besser gegen die bevorstehende NU vorgehen und einspruch einlegen. :bumm:
Gruß snoopy0846

Bikerjoe1969

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9

Freitag, 27. Januar 2012, 14:01

Wann wurde der FS ausgestellt?
Wann denn nun?
grund der einstellung nach §170
Vielleicht will die Staatsanwaltschaft ebenfalls das EUGH Urteil abwarten?:

Zitat


§170 Abs 2:


Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren einzustellen, wenn kein genügender Anlass zur Anklageerhebung besteht.

Beispiele hierfür sind:



  • Der Täter ist nicht zu ermitteln.
  • Die Beweismittel reichen nicht mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit zu einer Verurteilung aus.

Die Einstellung muss nicht endgültig sein. Die Ermittlungen können jederzeit wieder aufgenommen werden, wenn zum Bsp. neue Beweismittel erlangt werden.
Signaturen sind doof!

charly

Moderator

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10

Freitag, 27. Januar 2012, 14:12

Wann denn nun?
Tja, wenn ich das wüsste.

19.01. gab es schon viele.
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Bikerjoe1969

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11

Freitag, 27. Januar 2012, 14:21

Oh, in der Überschrift steht "nach 19.01." :USML:
Signaturen sind doof!

andreas34

Moderator

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12

Samstag, 28. Januar 2012, 19:52

Nee, die Überschrift kommt von mir, da steht ja 19.1!?. War nur eine Mutmaßung von mir.
Leider kann ich die Überschrift nicht mehr ändern!
Ich hab ihm mail mit link geschickt das Beitrag hierhin wie gewünscht verschoben wurde.
Habe nun im Ursprungsthread einen temporären Verweis gesetzt falls er mail nicht bekommen hat.
Die Suchfunktion ist hilfreich, verwendete Abkürzungen

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »andreas34« (28. Januar 2012, 20:06)


Bikerjoe1969

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13

Sonntag, 29. Januar 2012, 09:24

Leider kann ich die Überschrift nicht mehr ändern!
Erledigt :wink:
Signaturen sind doof!

Paule

Menschlich

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14

Sonntag, 29. Januar 2012, 14:15

Ja von wann ist denn der FS nun, oder bin ich blind? Eird sich doch wohl um einen Schein nach 19.01 handeln, oder?

snoopy0846

Anfänger

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Beiträge: 17

15

Sonntag, 29. Januar 2012, 16:36

Hy enschuldigt für die späte Antwort war leider nich zuhause, der Führerschein wurde ausgestellt am 14.02.2011 warum die Frage? ;(

Gallier

Profi

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16

Sonntag, 29. Januar 2012, 17:58

Kennst du das ominöse Datum 19.01.2009 nicht?

Wir warten aktuell auf ein Urteil des EUGH in der Sache Hofmann.
Dort geht es um FSe die nach dem 18.01.2009 ausgestellt wurden.

Und da du solch einen Schein besitzt würdest du gut daran tun nicht mehr zu fahren!
Lieber stehend sterben als knieend leben

snoopy0846

Anfänger

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Beiträge: 17

17

Sonntag, 5. Februar 2012, 10:03

Weiß schon irgend jemand wann das Urteil zu erwarten ist Termien oder so, und was da ungefähr bei rauskommt, wäre nett wenn Ihr mir das Mitteilen könntet.
Oder einen Link zum Aktuellen Tehma hier im Forum? :kuck: