Laut meiner Fahrschule damals hie es, der FS ist unantastbar. Doch wenn ich die Praktiken lese wie hier in BAWÜ Raum Rhein Neckar vorgegangen wird streuben sich mir die Haare vor der ersten Verkehrskontrolle. Jetzt weis ich nicht wie ich das ganze eingliedern soll. Oder noch besser gesagt mit was ich rechnen muss. Wenn mich die Polizei anhält, und mir die weiterfahrt verbietet u.a oder Meldung an die FEB macht usw....
Registrierungsdatum: 4. Mai 2006
Geschlecht: Männlich
Wohnort: Schwerte
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Führerschein aus: D
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hätte ich tatsächlich eine NU zu befürchten. Vill evtl ein FOFE?
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Ich werde meinen FS verteidigen als ob es um alles in meinem Leben geht.
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Selbst wenn die NU aus Deiner Sicht nicht zulässig ist und Du Dich dagegen wehrst, hindert es die FEB nicht daran den entsprechenden Aufkleber aud Deinen FS zu kleben. Und der Aufkleber bleibt dann solange drauf bis ein Gericht was anderes entscheidet.Kurz eine Nutzungsuntersagung wäre nicht zu rechtfertigen. Aber das bedeutet noch lange nicht, dass die FEB bei mir nicht versuchen wird eine durch zu setzen! So sehe ich das bislang und da wäre ich gleich bei meiner nächsten Frage. Gibt es eigentlich ein Rechtsmittel gegen die NU? Dahinter ich will nicht zulassen dass die da irgend was drauf kleben! Was wollen / werden Sie mir denn rechtlich machen wenn ich das nicht zulasse?
Genau darum geht es mir ja. Versuchen werden sie es. Aber die Frage ist ja, wie sie das begründen. Ich kenne mich in so weit ja nicht aus. Aber meines Erachtens nach müssten ja die Gründe für die NU mit der NU selbst mitgeteilt werden. Stimmen diese Gründe nicht mit der Wahrheit überbein sind sie schlicht weg haltlos, oder wiederlegbar. Was wollen Sie mir dann machen FOFE androhen, wo sie genau wissen dass kein durchkommen ist? Das ergäbe doch keine Logik!
Zitat
Selbst wenn die NU aus Deiner Sicht nicht zulässig ist und Du Dich dagegen wehrst, hindert es die FEB nicht daran den entsprechenden Aufkleber aud Deinen FS zu kleben.
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Schwarzfahrer« (24. April 2011, 19:36)
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Schwarzfahrer« (24. April 2011, 20:02)
Ja, das geht, sofern natürlich die Sperrfrist abgelaufen ist und man auf den NU-behafteten FS verzichtet.Was wäre wenn ein NU FS Inhaber einen erneuten FS im Ausland macht ... geht das ? das würde mich jetzt mal interessieren
klar geht das.
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Was wäre wenn
Was wäre wenn ein NU FS Inhaber einen erneuten FS
im Ausland macht ... geht das ? das würde mich jetzt mal
interessieren
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Was wollen Sie mir denn machen? Einsperren?
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