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Schwarzfahrer

Fortgeschrittener

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1

Sonntag, 24. April 2011, 11:50

Muss ich mit NU rechnen oder bin ich unanfechtbar? (Suche Rechtsvetreter)

Hallo

Ich bin vor ein paar Tagen auf dieses Forum gestoßen! Ich habe seit dem recht viel darin gelesen und es hat mich ehrlich gesagt total verunsichert.

Ich habe einen EU FS PL im Jan 2011 erworben.

1.) 185 TAGES REGEL in PL eingehalten
2.) IM PL FS pol, Wohnsitz eingetragen
3.) Während der Ausstellung des FS habe ich mich in DE vollkommen ins EU Ausland abgemeldet gehabt. (War hier also nicht als Wohnhaft registriert).
4.) Ausstellung war Jan 2011

Laut meiner Fahrschule damals hie es, der FS ist unantastbar. Doch wenn ich die Praktiken lese wie hier in BAWÜ Raum Rhein Neckar vorgegangen wird streuben sich mir die Haare vor der ersten Verkehrskontrolle. Jetzt weis ich nicht wie ich das ganze eingliedern soll. Oder noch besser gesagt mit was ich rechnen muss. Wenn mich die Polizei anhält, und mir die weiterfahrt verbietet u.a oder Meldung an die FEB macht usw....

Ich will mich auf jeden Fall währen und bis vor die höchste Instanz gehen. Diesen Beschluss fasste ich bevor ich einen EUFS gemacht habe. Nun will ich aber nicht auf einer NU Jahre lang sitzen bleiben und mich so zu sagen Jahrzehnte durch die Instanzen klagen. Das bringt ja mir so gar nichts. Sondern ich will möglichst den FS nutzen und neben bei Klagen wenn jemand was will. Auch eine Schadenersatzklage ziehe ich dann denke ich durch, sollte ich Recht bekommen. Ganz gleich ob dieser dann Erfolg hat oder nicht.

Meine Vorgeschichte:
Ich hatte in DE noch nie einen FS
Ich hatte 2000 eine TF fahrt um die 1,5 Promille (mit Mofa) hab sonst nie ein Problem mit Alkohol im Verkehr
1999 hatte ich mal einen Joint geraucht, bekam Herzrasen und der Notarzt musste ausrücken (das wurde dann Aktenkundig obwohl der Joint mein erster und letzter war),
2004 hatte ich ein FOFE
2005 hatte ich ein erneutes FOFE
2008 unterzog ich mich deshalb der MPU die ich zwar bestanden habe jedoch keine Empfehlung bekommen (negativ) mit Auflage
Ich sollte an einem Dorgen und Alkohol Screening teil nehmen. Das habe ich dann ein halbes Jahr durchgezogen (Auflage) Mein Anwalt hat den FAntrag zurück gezogen. Dennoch hat die MPU-Stelle (trotz Verbot) das negative Gutachten in die Akten gelegt.
Allerdings habe ich mich Anfang 2009 gegen eine erneute MPU entschlossen, da ich den Verdacht hatte dort nie durch zu kommen. Auf Grund des FOFE und meiner Teil hier nicht aufgeführte etwas kriminellen Vergangenheit. (diese hatte nichts mir Dorgen oder Gewalt zu tun) War eher so was wie Leistungserschleichung usw... Ich merkte einfach dass mir die FOFES zum Verhängnis wurden. Da ich AUCH POLE bin, habe einen deutschen und poln. Pass und Beide Staatsbürgerschaften. Habe ich mich entschlossen in DE abzumelden und in Polen für 185 Tage zu melden. Das geschah Anfang 2010. Leider viel ich in PL einmal durch die Prüfung( die Prüfungen dort sind echt hart) und musste diese wiederholen. Im zweiten Anlauf wurde mir dann der FS Januar erteilt.

Nun habe ich in der Hand:
PL FS mit Wohns. in PL
Deutsch, + Pol Pass
Abmeldung aus DE ins EU Ausland
Wieder Anmeldung nach erteilung des FS aus dem EU Ausland

Für den Fall dass ich angehalten werde und mir irgend ein Polizist was will will ich einen Anwalt den ich sofort anrufen kann und den Höhrer an die Polizei weiterleite. Allerdings sind mir meine Chanchen hier nicht bewusst. Ich weiss nicht wie ich die Rechtslage einordnen soll. Will der Staat dann eventuell nur Schocken um möglichst viele in die Falle zu locken oder habe / hätte ich tatsächlich eine NU zu befürchten. Vill evtl ein FOFE?

Generell will ich mein Recht durchsetzen. Ich will mich mit einer ggf. NU keines Falles abfinden und den FS weiter hin nutzen. (Auch wenn eine erfolgt). Ich schrecke auch vor einer FOFE Anzeige nicht zurück und auch nicht davor mein Fall vor die höchste Instanz zu bringen und hinterher sogar Schadensersatz zu fordern. Allerdings will ich verhindern dass mir irgend ein Polizist die weiterfahrt verbietet etc und will dagegen gewappnet sein wenn es so weit sein wird.

Wer kann aufklären und wer kann mir einen Rechtsanwalt empfehlen?

GhettoStarlight

Philosoph ;-)

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2

Sonntag, 24. April 2011, 13:06

Laut meiner Fahrschule damals hie es, der FS ist unantastbar. Doch wenn ich die Praktiken lese wie hier in BAWÜ Raum Rhein Neckar vorgegangen wird streuben sich mir die Haare vor der ersten Verkehrskontrolle. Jetzt weis ich nicht wie ich das ganze eingliedern soll. Oder noch besser gesagt mit was ich rechnen muss. Wenn mich die Polizei anhält, und mir die weiterfahrt verbietet u.a oder Meldung an die FEB macht usw....


deine pl-fe wurde am tag der abholung über das kba der d-feb gemeldet - sie ist bereits behördenbekannt, es muss nicht erst eine kontrolle stattfinden. die feb verhält sich ruhig - läuft doch alles so, wie es dir von der fahrschule vorausgesagt wurde - warum so nervös?
meine wege waren nicht weiß und nicht schwarz. sie mussten grau sein. (Wolfgang Vogel)
die grössten verbrecher sind die, die das denken verweigern. (Hannah Arendt)
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Schwarzfahrer

Fortgeschrittener

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3

Sonntag, 24. April 2011, 14:04

Ja das sehe ich in erster Linie ja auch so. Ich bin an eine sehr sehr sehr seriöse EU Fahrschule geraten die alles rechtlich Ast rein macht. Ich weiß sogar, dass de Fahr Erlaubnis durch alle Kontrollen gelaufen ist. Über Warschau ging sie vor der Ausstellung sogar nach Flennsburg, ob ich hier eine Sperrfrist hätte. Dennoch war ich noch nie in einer Kontrolle. Ich fahre schon seit ca. 4 Monaten brav und Anstädnig. Dorgen und Alkohol haben bei mir am Steuer schon lange keine Platz mehr. Dennoch habe ich einfach Angst, jemand würde mir die neu erworbene Freiheit strittig machen wollen. Vor allem wollte ich darauf vorbereitet sein. Ich kann dem deutschen Staat einfach nicht mehr vertrauen. Das geht einfach nicht mehr. Da ist in mir einfach was kaputt gegangen.

Ich kann und will auch die MPU nicht mehr sehen. Ich fühlte mich dort wirklich Seelen vergewaltigt. Ich leide (und das erzähle ich nicht wegen der EU FS) heute noch an den Folgen der MPU. Ich fand es einfach Pervers wie mit und über meine Kindheit gesprochen wurde. Anscheinen ist den perversen Gutachter nicht klar, dass ich für meine Kindheit nichts konnte. Meine Eltern wurden im Gutachten sogar als Alkoholiker dargestellt. Meine Mutter war sogar kurz davor den Gutachter auf Grund Beleidigung zur verklagen. (Meine Eltern hatte nie was mit Alkohol zu tun und auch noch nie was mit der FEB)!! Meine Trunkenheit ist über 10 Jahre her und ich wurde immer noch für Dinge bestraft die aus meiner Jugend stammen. Ich habe null Vertrauen.

Ich will einfach auch nichts mehr außer meine Ruhe aber vor allem vorbereitet sein wenn was kommt. Ich werde meinen FS verteidigen als ob es um alles in meinem Leben geht. Will so was nie wieder erleben.

RA XDiver

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4

Sonntag, 24. April 2011, 14:09

Zitat

hätte ich tatsächlich eine NU zu befürchten. Vill evtl ein FOFE?


Das ist beides nicht auszuschließen, zumal BaWü ja auch nicht gerade zu den EU-FE-freundlichen BL gehört. Bis der EuGH die Frage geklärt hat, fährt das Risiko halt mit, auch wenn die Wahrscheinlichkeit, dass die Deutschen wiedermal den Kopf gewaschen bekommen, recht hoch ist (m.M.n. ca. 70%).

Zitat

Ich werde meinen FS verteidigen als ob es um alles in meinem Leben geht.


Vernünftige Ansicht. Ich hoffe, Du hast eine GUTE Rechtsschutzversicherung. :wink:
Kanzlei für Verkehrs- und Strafrecht
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Schwarzfahrer

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5

Sonntag, 24. April 2011, 14:57

Ich werde morgen eine Rechtsschutz Versicherung abschließen. Was würden Sie mir denn für eine empfehlen?

RA XDiver

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6

Sonntag, 24. April 2011, 15:09

Eindeutig: ADAC! :wink:
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Schwarzfahrer

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7

Sonntag, 24. April 2011, 16:00

Ist so eben mit sofortiger Wirkung online abgeschlossen worden. Jetzt denke ich sollte ich gerüstet sein. Ich bräuchte nur noch einen Anwalt den ich bei einer Verkehrskontrolle nennen und befargen kann. Vill gibt mir Herr RA XDiver seine Telefonnummer. :bäh:

LG

charly

Moderator

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8

Sonntag, 24. April 2011, 16:14

Die Telefonnummer steht doch in seiner Signatur.
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Schwarzfahrer

Fortgeschrittener

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9

Sonntag, 24. April 2011, 16:32

Kann man eigentlich testen ob die eigene FS bereist registriert ist. Kann man sich da irgend ein Auszug holen oder der gleichen?

GhettoStarlight

Philosoph ;-)

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Beiträge: 1 377

10

Sonntag, 24. April 2011, 16:46

die fe wurde dem kba zwar gemeldet und D weiss über ihr bestehen bescheid, vermerkt im vzr-auszug wird sie allerdings nur dann, wenn die feb das auch will. so jedenfalls meine ich es etlichen diskussionen mit feb-mitarbeitern entnommen zu haben.

interessanter ist, wie RA XDiver die ganz genau 70% errechnet hat. :wink:
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Krabbels

Moderator

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Beiträge: 906

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11

Sonntag, 24. April 2011, 17:16

interessanter ist, wie RA XDiver die ganz genau 70% errechnet hat. :wink:

Würde mich auch interessieren, ich würde an die 99,999999999999999 %.... tendieren :thumbsup:
Gruß Krabbels

GhettoStarlight

Philosoph ;-)

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12

Sonntag, 24. April 2011, 17:33

ich komm da jedesmal auf *über* 100.
:confused: :confused: :confused:
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Schwarzfahrer

Fortgeschrittener

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13

Sonntag, 24. April 2011, 19:14

Wie kommt ihr denn auf 100% oder 99%? Mir wurde in Deutschland nie eine Fahr Erlaubnis entzogen (hatte davor nie eine) weshalb hier EU Ausnahmen wohl gar nicht ziehen können. Ich hatte keinen Rechtsmissbrauch begangen. Zumindest rechtlich nicht. Habe mich in DE abgemeldet gehabt während ich die FS gemacht habe. Dazu kommt, dass ich in Polen die 185 Tages Regel eingehalten. Im FS steht PL WS. Nun könnte die FEB eigentlich nur noch darauf abziehen an meiner Fahreignung zu zeweifeln und mir den gerauch des FS deshalb zu verbieten. Da gibt es dann aber das Problem, dass mir kein FS entzogen wurde. Deshalb kann sich meines Erachtens die FEB ja nicht auf die EU Ausnahmen stützen.

Sie können mir auch nicht anlasten, dass ich Drogen nehme oder Alkohol trinke. Denn wie ich mit meinem ersten Beitrag mitgeteilt habe habe ich Dorgen und Alkohol Sceerings hinter mir. (Von der Dekra). Alle Prüfungen sind Negativ ausgegagen (im positiven Sinne). Damit habe ich einen für das deutsche Recht unantastbaren Beweis meinen Abstinenz. der Vorwurf die MPU umgehen zu wollen ist somit kaum begürndbar, bzw glaubhaft zu machen.


Kurz eine Nutzungsuntersagung wäre nicht zu rechtfertigen. Aber das bedeutet noch lange nicht, dass die FEB bei mir nicht versuchen wird eine durch zu setzen! So sehe ich das bislang und da wäre ich gleich bei meiner nächsten Frage. Gibt es eigentlich ein Rechtsmittel gegen die NU? Dahinter ich will nicht zulassen dass die da irgend was drauf kleben! Was wollen / werden Sie mir denn rechtlich machen wenn ich das nicht zulasse?

charly

Moderator

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Beiträge: 5 335

14

Sonntag, 24. April 2011, 19:25

Kurz eine Nutzungsuntersagung wäre nicht zu rechtfertigen. Aber das bedeutet noch lange nicht, dass die FEB bei mir nicht versuchen wird eine durch zu setzen! So sehe ich das bislang und da wäre ich gleich bei meiner nächsten Frage. Gibt es eigentlich ein Rechtsmittel gegen die NU? Dahinter ich will nicht zulassen dass die da irgend was drauf kleben! Was wollen / werden Sie mir denn rechtlich machen wenn ich das nicht zulasse?
Selbst wenn die NU aus Deiner Sicht nicht zulässig ist und Du Dich dagegen wehrst, hindert es die FEB nicht daran den entsprechenden Aufkleber aud Deinen FS zu kleben. Und der Aufkleber bleibt dann solange drauf bis ein Gericht was anderes entscheidet.
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Schwarzfahrer

Fortgeschrittener

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15

Sonntag, 24. April 2011, 19:28

Was mich aber interessiert. Wenn ich auf die NU auf gut deutsch so lange pfeiffe. Was wollen Sie mir denn machen? Einsperren? Wäre ja dann Freiheitsentzug! Also kann ich nur glauben, dass das eine Abschreckmethode ist mehr nicht. Mir ist kein Fall bekannt, dass die deshalb einen ins Kittchen stecken, vor allem wenn sein Verfahren noch offen ist. Denn ich habe nicht vor mir die NU gefallen zu lassen. Weder juristisch noch praktisch. Ganz gleich was auf dem FS geklebt wurde.

Zitat

Selbst wenn die NU aus Deiner Sicht nicht zulässig ist und Du Dich dagegen wehrst, hindert es die FEB nicht daran den entsprechenden Aufkleber aud Deinen FS zu kleben.
Genau darum geht es mir ja. Versuchen werden sie es. Aber die Frage ist ja, wie sie das begründen. Ich kenne mich in so weit ja nicht aus. Aber meines Erachtens nach müssten ja die Gründe für die NU mit der NU selbst mitgeteilt werden. Stimmen diese Gründe nicht mit der Wahrheit überbein sind sie schlicht weg haltlos, oder wiederlegbar. Was wollen Sie mir dann machen FOFE androhen, wo sie genau wissen dass kein durchkommen ist? Das ergäbe doch keine Logik!

Bliebe dann nur die Missachtung der NU und wenn da ein Rechtsmittel gegen läuft wäre es ja schwierig es strafrechtlich zu verfolgen. Selbst wenn ich in einer Instanz verlieren und in die nächste gehe um so heisser wären die Vorwürfe. Ein Schuss ins eigene Bein.

Deshalb kann ich mir nicht vorstellen, dass absolut jeder eine NU bekommt. Was wäre denn mit denen die nie ein Alk Porblem hatten im Ausland wohnten und einen FS erworben haben. Bekämen die auch eine NU? Ich denke (nicht wissen) das alles muss irgend wo begründet sein, wenn eine NU angeordnet wird. Alles andere wäre wieder die nicht Anerkennung des FS oder irre ich mich da?

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Schwarzfahrer« (24. April 2011, 19:36)


Schwarzfahrer

Fortgeschrittener

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16

Sonntag, 24. April 2011, 19:47

Ich meine was ich damit sagen wollte. Was bleibt denn den Behörden übrig bis ich mich bis vor die letzte Instanz geklagt habe wenn ich auf die NU pfeiffe? Sie können vill eine Anzeige auf Grund FOFE schreiben die dann vermutlich erst einmal bis zur endgültigen Klärung eingestellt wird. SIe können das Fahrzeug sicherstellen, wäre aber sehr riskant wenn ich zum Schluss Recht bekomme, dann wird eine Entschädigung fällig. Wenn Sie mich einsperren, sei es nur in Gewahrsam wäre es ein Freiheitsentzug. Sie können also vermutlich nur eines machen. Die Weiterfahrt verweigern, diene Anzeige schreiben und Fahrzeugpapiere sicher stellen. Die Frage ist ob man so was überhaupt riskieren will. Denn wenn es einer vormacht und zum Schluss Recht bekommt wird es jeder nach machen. Das wäre wiederum ein Schuss ins eigene Bein.

Also denke ich ist das alles nur eine Einschüchterungstaktik. Letzt endlich sehe es rechtlich so aus. So lange sich der Betroffene auf rechtlicher Ebene bewegt wird ihm das Recht in Deutschland verwehrt werden können. Für die FEB sollte das schon einmal ein Gewinn sein. Für die Gerichte eben so. Man stellt die Betroffenen einfach auf das Wartegleis und hat sie somit erst einmal aus dem Verkehr gezogen. Das schreckt auch viele Betroffene ab. Manche können diesen Verwaltungsakt auch finanziell nicht bewältigen. Jetzt müsste praktisch Betroffene deshalb entweder einen Schadensersatz durch bekommen oder schlicht und einfach sich massiv gegen die NU währen. Damit es zu einem Menschen Rechtlichen Akt wird. Verliert hier die Behörde hat sie wohl verspielt weil es wie in allen anderen EUGH Urteilen immer Auswirkung auf andere hat. Deshalb wird der Verwaltungsakt wohl alles versuchen um die Menschen vor dem EUGH einzuschüchtern. Schade dass die meist gelingt.

So würden mich Betroffene interessieren die gegen die NU vorgehen. Und gleichzeitig auf die NU pfeiffen. Was wird / wurde mit diesen gemacht? Kann mir kaum vorstellen, dass man die in s Gefängnis steckte. Ich denke einfach man wird denen versuchen das Leben so schwer zu machen wie nur möglich. (Einschüchterung, Einschüchterung, Einschüchterung) Irgend wo soll es mal reichen und der FEB mal endlich das Licht ausgemacht werden. Das würde natürlich besser gelingen wenn sich restlos jeder währen würde.

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Schwarzfahrer« (24. April 2011, 20:02)


Daf66

Anfänger

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17

Mittwoch, 27. April 2011, 00:31

Was wäre wenn

Was wäre wenn ein NU FS Inhaber einen erneuten FS im Ausland macht ... geht das ? das würde mich jetzt mal interessieren

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Paule« (27. April 2011, 12:08)


charly

Moderator

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18

Mittwoch, 27. April 2011, 00:47

RE: Was wäre wenn

Was wäre wenn ein NU FS Inhaber einen erneuten FS im Ausland macht ... geht das ? das würde mich jetzt mal interessieren
Ja, das geht, sofern natürlich die Sperrfrist abgelaufen ist und man auf den NU-behafteten FS verzichtet.

Ist halt ein Kostenfaktor.

26 Führerscheine a ca. 2500 Euro = 65000 Euro.
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Svensenn

Schüler

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Beiträge: 128

19

Mittwoch, 27. April 2011, 13:47

Zitat


Was wäre wenn


Was wäre wenn ein NU FS Inhaber einen erneuten FS
im Ausland macht ... geht das ? das würde mich jetzt mal
interessieren
klar geht das.
Aber klar, daß geht auch.. ruckzuck.

Zitat


Was wollen Sie mir denn machen? Einsperren?

Ein Bekannter von mir ist einmal Besoffen (mit FS) und dann dreimal ohne FS erwischt worden. 18 Monate ohne Bewährung. Ich glaube der Beitrag ist hier noch irgendwo gespeichert.
Esst alle Scheiße! 2 Billionen Schmeißfliegen können nicht irren. :Keks:

zibasiz

Anfänger

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Geschlecht: Männlich

Wohnort: Niedersachsen

Führerschein aus: cz nach 19.1.2009

20

Mittwoch, 27. April 2011, 17:23

gibt es sowas wie ein eu-fs verbot?