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Gallier

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1

Dienstag, 22. März 2011, 23:14

Fahren trotz NU und die Folgen bis zur EUGH Entscheidung bezüglich 19.01.09?

Gleich vorweg: Es geht nicht um mich sondern um jemanden den ich kenne-der aber kein Inet hat und anonym bleiben möchte!

1.: Er hat eine NU auf seinem EU FS und will nicht warten bis der EUGH im Fall 19.01.09 entscheidet...
2.: Angenommen er wird einmal oder sogar mehrmals "erwischt" mit der NU und bekommt eine Anklage wegen FoFe.
3.: Der EUGH entscheidet positiv für die EUFS Inhaber mit Datum nach 19.01.09 - wird dann das Verfahren eingestellt oder gibts nen Freispruch?
4.: Was passiert wenn das Fahrzeug desjenigen zwischenzeitlich von Amts Wegen vernichtet wird/wurde da es für eine Straftat (FoFe) benutzt wurde?
Bekommt derjenige dann den "Schaden/Verlust" ersetzt?
5.: Falls der EUGH negativ entscheidet ist die Sachlage klar was die Anzeige(n) angeht!
Lieber stehend sterben als knieend leben

RA XDiver

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2

Dienstag, 22. März 2011, 23:25

Er wird keine NU haben, allenfalls gab es einen (nicht konstitutiven) Feststellungsbescheid. Sollte es anders sein, bitte mitteilen.

Im Falle einer positiven EuGH-Entscheidung wäre das Verfahren in der Tat einzustellen oder, nach Eröffnung des Hauptverfahrens, freizusprechen. Eine Einziehung des Fahrzeugs kommt erst nach rechtskräftiger Verurteilung in Betracht. Insoweit erübrigt sich die Frage des Schadensersatzes. Für den Zeitraum einer etwaigen Sicherstellung wäre der Fahrzeugeigentümer zu entschädigen.
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charly

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3

Dienstag, 22. März 2011, 23:28

Gehen wir mal von der NU aus:

Ich glaube, daß die Verurteilung wegen FoFE schneller durch ist als der EUGH entscheidet.

EUGH entscheidet voraussichtlich Ende 2011/Anfang 2012

Wenn Dein Kumpel morgen ein FoFE begeht und erwischt wird, ist aufgrund der NU mit einer Verurteilung innerhalb der nächsten 3 bis 4 Monate zu rechnen. Meist werden solche Verfahren - wie FoFE, Drogen und ALK - sofern die Amtsgerichte nicht überlastet sind innerhalb von 4 Monaten abgearbeitet.
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Gallier

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4

Dienstag, 22. März 2011, 23:30

Okay, dann habe ich mich wohl falsch ausgedrückt-Sorry dafür!
Ja, er hat einen Feststellungsbescheid und auch so nen schönen kleinen Aufkleber auf seinem PL FS.

Und kann man (notfalls per Anwalt) erreichen daß das Verfahren §21 solange "aufgeschoben" wird bis der EUGH entschieden hat oder muß man den Rechtsweg AG-LG-OLG bestreiten und sich solange "über Wasser halten" bis die Entscheidung gefallen ist?
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RA XDiver

[VERBORGEN]

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5

Dienstag, 22. März 2011, 23:34

Das klappt notfalls auch ohne das LG. Die OLG lassen nach meiner Erfahrung die Verfahren derzeit liegen. Anderenfalls müssten sie nach Art. 267 AEUV ja vorlegen. Zeit ist also nicht wirklich das Problem.
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charly

Moderator

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6

Dienstag, 22. März 2011, 23:34

Und kann man (notfalls per Anwalt) erreichen daß das Verfahren §21 solange "aufgeschoben" wird bis der EUGH entschieden hat oder muß man den Rechtsweg AG-LG-OLG bestreiten und sich solange "über Wasser halten" bis die Entscheidung gefallen ist?
Letzteres macht Sinn.
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Gallier

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7

Dienstag, 22. März 2011, 23:41

Ich bedanke mich für die Antworten und leite sie so weiter! :klatsch:
(Auch wenn ich selbst als bekennender Adrenalinjunkie nicht verstehen kann daß man trotz Aufkleber fährt und nicht abwarten kann/will) :sw27:
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dmx2727

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8

Donnerstag, 6. Oktober 2011, 00:40

Sprich ich könnt jetzt therotisch fahren und lustig anzeigen sammeln ohne ende und wenn das urteil gefallen ist, (natürlich nur postiv) würde alles eingestellt.

Und wie wäre es z.b beispiel im folgenden fall

Ich habe z.zt noch 13 Monate auf 3 Jahre Bewährung.

Wenn ich jetzt z.b verurteilt würde wegen fahren ohne, da dies ja ne Straftat ist, würde meine Bewährung wiederrufen und ich würde ab in die JVA wander wegen Bewährungs wiederuf, und dann kurz nach meiner Inhaftierung würde das Urteil vom Eugh fallen zu gunsten von uns allen, was wäre dann??

Würde ich dann freikommen? Und was wäre mit dem Ganzen Schaden wo ich hätte, Auto wohnung jobverlust, usw......

crnxhh

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9

Donnerstag, 6. Oktober 2011, 08:45

Wenn du es zu einer rechtskräftigen Verurteilung wegen FoFE kommen lässt ist der Drops erstmal gelutscht.
Dazu sollte es aber nicht kommen wenn der Anwalt nicht pennt und man den Rechtsweg ausschöpft.

Richtig blöd wirds dann nur wenn der EUGH nicht so entscheidet wie wir uns das wünschen, mit einer Sammlung von FoFE Verurteilungen könnten zu den 13 Monaten noch ein paar dazu kommen..
Das währe es mir nicht wert ;)

knacker

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10

Samstag, 29. Oktober 2011, 18:29

Was ist mit den "Umschreibern"

Wenn z.B ein Behördenbekannter CZ-FS (D-Ws.) mit Nu. in Ungarn umgeschrieben wurde!

Der H Fs. aber nicht Behördenbekannt wird! Und sollte der Eugh zu unserem gunsten entscheiden.

Darf ich dann ohne Probleme fahren. Der H Fs. hat aber die bekannte CZ-Fs Nummer drauf!! (70 ger)

Oder hab ich mir die Frage schon somit selber beantwortet :-(

Paule

Menschlich

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11

Sonntag, 30. Oktober 2011, 04:50

Nö kannste nicht mit fahren.

Tom

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12

Sonntag, 30. Oktober 2011, 11:35

Wenn z.B ein Behördenbekannter CZ-FS (D-Ws.) mit Nu. in Ungarn umgeschrieben wurde!

Der H Fs. aber nicht Behördenbekannt wird! Und sollte der Eugh zu unserem gunsten entscheiden.

Darf ich dann ohne Probleme fahren. Der H Fs. hat aber die bekannte CZ-Fs Nummer drauf!! (70 ger)

Oder hab ich mir die Frage schon somit selber beantwortet :-(

Das weißt Du doch selbst,dass der FS ungültig in D ist.
Wir sind immer da Ultras aus KA

knacker

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13

Sonntag, 30. Oktober 2011, 17:57

Bin mir unsicher!

Durch die Ausstellung hat ja Ungarn die "Eignungszweifel" ausgeräumt ;-) Oder?

Krabbels

Moderator

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14

Sonntag, 30. Oktober 2011, 18:06

Bin mir unsicher!

Durch die Ausstellung hat ja Ungarn die "Eignungszweifel" ausgeräumt ;-) Oder?

Vergess den Weg !!!!
Du würdest eine Umschreibung auf einen nicht Legale erteilten FS machen !!!
Eignungszweifel werden nur durch eine NEU-Prüfung ausgeräumt, Umschreibung bringt NIX !!!!!
Gruß Krabbels

GhettoStarlight

Philosoph ;-)

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15

Sonntag, 30. Oktober 2011, 19:09

jo, weil innerhalb des umschreibeprozesses ja auch keine behördliche eignungsprüfung durchgeführt wird.

weil auch... :rolleyes:
meine wege waren nicht weiß und nicht schwarz. sie mussten grau sein. (Wolfgang Vogel)
die grössten verbrecher sind die, die das denken verweigern. (Hannah Arendt)
die wahrheit triumphiert nie, ihre gegner sterben nur aus. (Max Planck)

Paule

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16

Dienstag, 1. November 2011, 15:39

Ganz unrecht hat Ghetto ja nicht, nun kommt das aber ...

Wenn man nun das Appel Urteil mit einbezieht kann man sich ausmalen wie es in dieser Angelegenheit ausgehen wird, wenn so ein Fall vorm EugH landet.

Da diese Klasse B nicht in D anerkannt werden muss, wird die umgeschriebene Klasse B in D auch nicht Anerkennungpflichtig werden. Dabei ist es auch uninteressant wieviel Eignungsprüfungen aller Art, oder gar Erweiterungen darauf folgen.
Die Grundmauer ist beschädigt und da lässt sich nichts mehr renovieren. Das sollte man so akzeptieren.

knacker

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17

Dienstag, 1. November 2011, 18:55

jo, weil innerhalb des umschreibeprozesses ja auch keine behördliche eignungsprüfung durchgeführt wird.

weil auch... :rolleyes:

Dachte das das Land was "Umschreibt" kontrollieren muss ob im "Wohnsitzland" was vorliegt! MPU o.ä..

Ich lese hier Stunden aber um auf ein Ergebniss zu kommen, das geht nicht.

Mir drehen uns immer im Kreis....

Dann hat ja egal was kommt (Eugh) D immer Recht

GhettoStarlight

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18

Dienstag, 1. November 2011, 22:20

also ich kann mich Paules theorie aus folgenden gründen nicht anschliessen:

-der eugh sagt, dass eien d-ws-fe aberkannt werden darf (nicht muss).
-die d-ws-cz-fe wurde nicht (schon wieder) entzogen sondern wird einfach nur (von D) nicht anerkannt.
-das besitzstandsdatum liegt ausserhalb einer sperrfrist, was bei Apelt nicht der fall war.

insofern sehe ich kein eu-rechtliche problem... gleichzeitig muss ich einräumen, dass Paule nicht wirklich unrecht hat und deutsche FEBen und gerichte sich so in etwa seiner argumentation bedienen und aberkennen werden. dem kann man aber mittels des erwerbs einer weiteren fahrerlaubnis (bspw. der kat. A) entgegenwirken.

der motorradschein wird ja ordnungsgemäss erworben, der d-ws-fs wird -da man keine zwei fs besitzen darf- ordnungsgemäss abgegeben... alles weitere ergibt sich aus der unteilbarkeit der fahreignung. ich denke, dass es selbst einem ovg münster schwerfallen dürfte, die aberkennungsentscheidung der feb zu bestätigen.
meine wege waren nicht weiß und nicht schwarz. sie mussten grau sein. (Wolfgang Vogel)
die grössten verbrecher sind die, die das denken verweigern. (Hannah Arendt)
die wahrheit triumphiert nie, ihre gegner sterben nur aus. (Max Planck)

Paule

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19

Donnerstag, 3. November 2011, 12:16

Man kann es sich natürlich auch schön reden. :wink:

Wäre ein Führerschein der in D nicht anerkannt werden muss durch eine Umschreibung in einem anderen Eu-Staat wieder gültig, dann wäre es der UK Schein der auf die entzogenen D-Klassen umgeschrieben wurde auch.
Aber bei letzterem reden wir uns ja auch nichts schön, oder?