Donnerstag, 24. Mai 2012, 21:01 UTC+2

Sie sind nicht angemeldet.

  • Anmelden
  • Registrieren

erwin

Schüler

Registrierungsdatum: 7. Mai 2010

Beiträge: 146

Geschlecht: Männlich

Wohnort: wolfsburg

Beruf: edv

Führerschein aus: ---

1

Samstag, 13. November 2010, 00:32

Sperre/Versagung und/oder FS-Erwerb im Ausland?

Namt,
Sprach mit einem vermittler für Ungarn. fs-legal.-de
Da ich ja dies 15 jaehrig gültige Versagung habe bis 2013 sgate er ich hab also ne sperre.

Ich habe eine Sperrfrist gehabt vor zig Jahren n paar Monate und hat dies Versagung.
Da würde jeder EU-FS nur bis zur nächsten Kontrolle reichen auch wenn rechtmaesig erworben, sagt er.
Und koente einge - entzogen werden. Ja ooder nein?

Ausweg ich muss mein wohnsitz in D GANZ abmelden dann ginge alles ok.
Es gibt da Begriffsverwirrung "Sperre ,verbot ,entzug, Sperrfrist, Versagung" wohl bei ihm als auch mir.
wat hab ich nu ;)

Was heisst Versagung ich: darf in D kein Lappen beantragen? Sperre?
Was ist eigentlich nach dem Ablauf der FE, Er sagte sogar ein Hu fs gilt nur5 jahre wen man ueber 40 ist und gäbe probs beim umschreiben dann in D.
Ausser wirklich formal ganz weg hier
Er wusste auch von unterschiedlicher Bundeslandhandhabung darauf koenne man sich ja auch nicht verlassen, wären keine präzedenzen.

Weg aus D und ne Underground 2nd Penthouse in Germany? (John Doe auf Hartz 4 in Berlin?)
Frag 3 Leute 4 krieg 4 Antworten.

Thx
Erwiiin

Pioneer

unregistriert

2

Samstag, 13. November 2010, 03:28

Es gibt da Begriffsverwirrung "Sperre ,verbot ,entzug, Sperrfrist, Versagung" wohl bei ihm als auch mir.
Nicht nur eine "Begriffsverwirrung", da scheint eine ganz allgemeine Verwirrung vorzuliegen, worauf ich hier mal nicht näher eingehe. :lol:

Eine Sperre folgt in der Regel dem Entzug des FS und ist befristet. Ist mangels FS kein Entzug möglich, nennt es sich "isolierte Sperre". Während dieser Zeit darf kein FS erteilt werden, bzw. wird er im Ausland trotzdem erteilt, ist und bleibt er in D von Beginn an ungültig.

Eine Versagung ist dagegen die Ablehnung eines beantragten Verwaltungsaktes.

Als Beispiel: Es wird nach Entzug und Ablauf der Sperrfrist ein FS beantragt und die FEB erteilt bei dieser Gelegenheit eine MPU-Auflage. Dieser MPU-Auflage wird nicht nachgekommen, der Antrag aber auch nicht zurückgezogen, dann erfolgt eine Versagung und der Verwaltungsakt wird damit beendet. Diese Versagung ist nicht befristet, bzw. nur an die Löschfristen des VZR gekoppelt.
Zur Aufhebung der Versagung muß entweder ein neuer Antrag und damit verbunden ein positives MPG beigebracht werden, oder alternativ ein EU-FS erworben werden.


wat hab ich nu
Keine Ahnung, das steht aber im VZR-Auszug.

Oberklops

Zauberlehrling

Registrierungsdatum: 8. Dezember 2007

Beiträge: 1 589

3

Sonntag, 14. November 2010, 23:48

-gp- Scheinst ja gut drauf zu sein -und man muß ja auch mal seine Freunde loben dürfen -ty- :macht:
Alles was du sagst, sollte wahr sein. Aber nicht alles was wahr ist, solltest du auch sagen.

Pioneer

unregistriert

4

Montag, 15. November 2010, 02:04

Na, so gut drauf nun auch wieder nicht bei erneutem Lesen, deshalb hier mal eine Korrektur:
Zitat von »erwin«
wat hab ich nu

Zitat

Keine Ahnung, das steht aber im VZR-Auszug.

Das @ erwin keine Ahnung hat, steht natürlich nicht so direkt im VZR. :lach:

erwin

Schüler

Registrierungsdatum: 7. Mai 2010

Beiträge: 146

Geschlecht: Männlich

Wohnort: wolfsburg

Beruf: edv

Führerschein aus: ---

5

Montag, 15. November 2010, 12:27

säär witzich :bäh:
Ich habe 2 versagungen von 1991 und 1992 der hiesigen un der Hamburger FEB, weil ich die negative MPU nicht vorlegte das schrieb ich aber schon mal :sf122:
Diese wären nicht mehr im ZR, wäre ich nicht 99 bei fahren ohnelappen erwischt worden.
Dadurch handgeritzelte Tilgung 20.11. 2013
Brauchse jetzt nich beleidigend werden :oma:
Interessant an der Äusserung von dem Typ war die totalabmelde aus D empfehlung.
was ist da dran?
EE