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staubi

Schüler

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1

Montag, 12. Juli 2010, 10:34

Schadensersatz des Landratsamts wegen unberechtigter NU

Hallo zusammen,

Hat von euch jemand Schadensersatz vom Landratsamt gefordert wegen unberechtigter NU ?

Habe nach langen klagen das Urteil bekommen das mir die FE zu unrecht versagt wurde. (EU-Schein aus UK)

Wie ist eure Meinung dazu ?

Gruß

charly

Moderator

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2

Montag, 12. Juli 2010, 10:44

Ich verweise mal an den User RA XDiver, der die Chancen sicherlich besser beurteilen kann als wir Laien.

Denn diese Forderung sollte meiner Ansicht nach auch auf dem gerichtlichen Wege geltend gemacht werden.
Jeder ist selbst seines Glückes Schmid.
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Paule

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3

Montag, 12. Juli 2010, 14:28

Hi Staubi, ich glaube wir hatten hier mal sowas.
Würdest du mir das Urteil zusenden für unsere Datenbank?

think

unregistriert

4

Montag, 12. Juli 2010, 17:34

wie ist die uk-fe entstanden und womit begründete man die nu?

RA XDiver

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5

Montag, 12. Juli 2010, 20:50

Es gab bislang eine BGH-Entscheidung zu der Frage (Az.: III ZR 212/07). Da hat der EuGH einen SE-Anspruch abgelehnt, allerdings kam ihm da die Wiedemann-Entscheidung für entgegen. Andere Entscheidungen von "ganz oben" gibt es da noch nicht. Es käme also auf einen Versuch an, wobei hier eine RSV sicher nicht schadet (diie tunlichst auch schon lange besteht).

Das Hauptproblem dürfte die Schadensbezifferung sein. Einenn pauschalierten SE gibt es keinesfalls.
Kanzlei für Verkehrs- und Strafrecht
Fachanwalt für Strafrecht
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58239 Schwerte
Telefon: 02304 / 200 60
Telefax: 02304 / 200 629
Beratung für Nichtmandanten: 0900 / 1876 000 003 (1,99 EUR/Min.)
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »RA XDiver« (12. Juli 2010, 20:54)


staubi

Schüler

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Beiträge: 56

6

Montag, 12. Juli 2010, 23:58

Danke für eure Antworten.
Paule, das Urteil ist von 2008 .
FA XDRIVER; hab leider keine RSV. Hat noch niemand die Idee gehabt Schadensersatz zu erklagen ? Hätte da die Idee einer Sammelklage, natürlich jeder bei seinem La.
Das Urteil ist mir bekann. Wurde von dem Ra erstritten der meine NU erledigt hat. Doch er hält sich jetzt wegen Schadensersatz sehr bedeckt. Den Schaden zu belegen sehe ich als kleineres Problem.
Brauch in beruflich und kann Fahrten und Fahrer mit Kosten nachweisen.
Gruß

RA XDiver

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7

Dienstag, 13. Juli 2010, 00:28

Sammelklagen gibt es in Deutschland nicht.

Wie schon gesagt, grundsätzlich, dass kann man auch im Umkehrschluss der Entscheidung des BGH entnehmen, scheint ja auch der BGH von einem Anspruch auszugehen. Im entschiedenen Fall lag da ja "nur" ein inzwischen als ungültig anzusehender Führerschein zugrunde. Das da insoweit keine SE-Ansprüche hergeleitet werden können, ist ja geradezu denknotwendig.

Wichtig wäre zunächst mal der Wortlaut der stattgebenden verw.ger. Entscheidung. Danach kann man weitersehen. Es dürfte klar sein, dass das kein leichter Weg ist, aber für aussichtslos halte ich ihn nicht. Präzedenzentscheidungen sind halt rar.
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charly

Moderator

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Beiträge: 5 335

8

Dienstag, 13. Juli 2010, 10:13

Präzedenzentscheidungen sind halt rar.
Machen aber Sinn für die Betroffenen, damit die Behörden auch mal lernen für ihre Fehler gerade stehen zu müssen.
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staubi

Schüler

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Beiträge: 56

9

Dienstag, 13. Juli 2010, 10:22

Super, das sehe ich auch so.
Ich bin mir sicher wenn ein Fall erstritten wird gehen Türen für viele auf.
Ist halt alles eine Kostenfrage.
Vielleicht gibt es da eine Möglichkeit. Denke wenn ein paar Betroffene Geld in einen Topf werfen und dann ein Fall durchziehen....
Mal schauen
Danke nochmal an euch.
Gruß

charly

Moderator

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Beiträge: 5 335

10

Dienstag, 13. Juli 2010, 10:30

Ehrlich gesagt, würde ich aber jetzt aufgrund des rechtskräftigen Urteils schleunigst eine Umschreibung in einen D-FS vornehmen.
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mpolenu

Schüler

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Beiträge: 67

11

Samstag, 18. September 2010, 13:49

Hallo,

ich wäre dabei! Ich hatte die selben Gedanken und auch über eine Schadensersatzklage nachgedacht... aber noch muß ich warten ob es in die zweite Instanz geht, und wie die dann evt. ausgeht!

@RA Xdiver

Könnte mann um einen Schaden zu beziffern, nicht auch, ähnlich wie bei einem Nutzungsausfall für ein Fahrzeug nach einem Verkehrsunfal, eine Kostenpauschale ansetzten z.B. 25,-/ Tag?

Grüßel

Oberklops

Zauberlehrling

Registrierungsdatum: 8. Dezember 2007

Beiträge: 1 589

12

Samstag, 18. September 2010, 21:54

Der Mann hat zu tun oder ist am feiern :jipp:
Ich hab das mal versucht. Ging über den Zeitraum von einem Jahr.
Sie nannten es irrelevant, da die Kosten für die öffentl. Verkehrsmittel niedriger als bei meinem Autounterhalt lägen...
Aber wenn Annegreth einmal dabei ist und das Nudelholz noch griffbereit... :soist:
Alles was du sagst, sollte wahr sein. Aber nicht alles was wahr ist, solltest du auch sagen.

Pioneer

unregistriert

13

Samstag, 18. September 2010, 22:51

Nun man nicht gleich zuviel Schritte zur gleichen Zeit.
Erst muß mal die Hauptsache entschieden sein, dann die Entscheidung rechtskräftig werden und danach kann man mal darüber nachdenken, gute Begründungen = hohe persönliche Kosten, vorausgesetzt.
Könnte klappen, ist aber schwierig, der Staat haftet für den durch seine Bediensteten angerichteten Schaden eben nicht gern.