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mpolenu

Schüler

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1

Samstag, 29. Mai 2010, 12:44

Nutzungsuntersagung Land Brandenburg

Hallo an alle,

nun auch ich! 01.01.2008 wurde meine FE nach einer Trunkenheitsfahrt in Tateinheit mit Unfallflucht und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte mit 2,31 Promille entzogen. Vorher immer Brav gewesen, keine Wiedererteilung beantragt sondern direkt nach Polen. Erst in Posznan 03.2008 begonnen, jedoch durch schlechten Vermittler, nie den FS erhalten. (Wohnsitzprobleme) Dann zum Oberklops, alles bestens, Austellung 14.09.2009.

Ende März erste Polizeikontrolle, Anzeige FoFe, durfte aber weiter fahren. Dann die Post von der FSSt, erst sollten wir (Annergret Schmidt RA und Ich) äußern, heute dann der Bescheid, innerhalb von 5 Tagen zum bekleben vorlegen, und 182,55 € überweisen. Danke an Herrn ::: Leiter der FSSt Landeshaupstadt Potsdam. :bewerfen:

Eure Meinung??? Was sagst du dazu Ulf :greubel: hatte nicht Die FSSt Frankfurt/Oder in der Presse mitgeteielt dass sie uns auch nach dem 19.01.2009 in ruhe lassen.

tyson711

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2

Samstag, 29. Mai 2010, 16:23

hallo,

bin in der gelichen lage !!!

wie lange hat es den gedauert von der Anhörung des Strassenverkehrsamtes bis du den lappen vorlegen musstest. Also wie viel Wochen nach der Anhörung hast du post bekommen das du den lappen abgeben musst?

Viele grüsse und alles alles gute

Tyson

charly

Moderator

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3

Samstag, 29. Mai 2010, 16:28

RE: Nutzungsuntersagung Land Brandenburg

Eure Meinung??? Was sagst du dazu Ulf :greubel: hatte nicht Die FSSt Frankfurt/Oder in der Presse mitgeteielt dass sie uns auch nach dem 19.01.2009 in ruhe lassen.
Die FEB Potsdam ist eben nicht die FEB Frankfurt/Oder.

Solange vom jeweiligen Landesverkehrsministerium keine einheitliche Regelung bezüglich der nach dem 19.01.09 ausgestellten Führerscheine den FEBen an die Hand gegeben werden, macht jede FEB was sie will.
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RA XDiver

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4

Samstag, 29. Mai 2010, 17:34

Thyson, die lage ist keinesfalls identisch, ganz im Gegenteil. Der TE hat einen FS, erworben NACH dem 19.01.09. Da stellen sich ganz andere Rechtsfragen.
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DODOXX

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5

Samstag, 29. Mai 2010, 17:40

Tjoa, da würde meine Frage direkt kommen,wieso NU beim TE kommt!??!?? :greubel:
:wink: :DK: :wink:

RA XDiver

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6

Samstag, 29. Mai 2010, 18:02

Ich würde mal vermuten, Erteilung (nicht nur Ausstellung) nach dem 19.01. Das übliche Problem....
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DODOXX

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7

Samstag, 29. Mai 2010, 18:09

Ende März erste Polizeikontrolle, Anzeige FoFe, durfte aber weiter fahren. Dann die Post von der FSSt, erst sollten wir (Annergret Schmidt RA und Ich) äußern, heute dann der Bescheid, innerhalb von 5 Tagen zum bekleben vorlegen, und 182,55 € überweisen. Danke an Herrn ::: Leiter der FSSt Landeshaupstadt Potsdam. :bewerfen:
Und nun soll man sich mit einer NU zufrieden geben oder wie kann man weiter vorgehen?? @XDiver (wäre meine Frage noch)
:wink: :DK: :wink:

Oberklops

Zauberlehrling

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8

Sonntag, 30. Mai 2010, 01:05

Gestern war Freitag - hättest mal anrufen können, auch in der FEB ist für Fahrleherer usw Fr. bis 12 Uhr geöffnet und bis 13 Uhr einer zu kriegen und vor allem anrufen, bevor die Anne sich ins Wochenende verabschiedet, bisher haben wir mit Potsdam nur Briefe gewechselt - also deshalb direkt die Frage - habt Ihr Euch denn geäußert, oder die Frist verstreichen lassen, oder was lief da?
Weil - wäre die erste NU in Brandenburg ... und was soll ich jetzt hier am Wochenende dazu schon sagen ...
Alles was du sagst, sollte wahr sein. Aber nicht alles was wahr ist, solltest du auch sagen.

mpolenu

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9

Montag, 31. Mai 2010, 09:27

Hallo,

@ Tyson711: Hatte nicht lange gedauert, wir hatten 2 Wochen Zeit uns dazu zu äußern, anschließend wurde 5 Tage später die NU versandt mit einer Frist von 5 Tagen zum vorlegen des FS.

Wir haben keine der Fristen verstreichen lassen. die Rechtsanwältin hat natürlich eine sehr langes und auch gutes Schreiben mit verschiedenen Gerichtsurteilen an die FSSt versandt, die ließ die Damen und Herren jedoch kalt und sie erteilten innerhalb kürzester Zeit die NU. Nun müssen wir dagegen mit allen Mitteln vorgehen, gibt es Mittlerweile schon Urteile im Land Brandenburg... oder bin ich der erste???

tyson711

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10

Montag, 31. Mai 2010, 10:29

Thyson, die lage ist keinesfalls identisch, ganz im Gegenteil. Der TE hat einen FS, erworben NACH dem 19.01.09. Da stellen sich ganz andere Rechtsfragen.

Das mag
ja sein aber trotzdem ist die Frist von 2 Wochen ja Interessant die haben mir 1
Woche Frist zur Stellungnahme gegeben
und jetzt habe ich seit knapp 6
Wochen Ruhe ( Dank Ra Xdiver denke ich ) aber trotzdem der
Hammer.

mpolenu

Schüler

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11

Montag, 31. Mai 2010, 10:33

Habe gerade mit RA telefoniert, wir legen jetzt Widerspruch ein und versuchen die aufschiebende Wirkung wieder herzustellen. Das ganze dauert jedoch auch im Eilverfahren ca. 3 - 4 Monate....

Kann man eigentlich zweigleisig fahren??? Also gegen die NU vorgehen und schon falls alles gegen den Baum läuft eine MPU absolvieren??? Auch ich benötige wie alle anderen schnellstmöglich wieder eine Fahrerlaubniss.

tyson711

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12

Montag, 31. Mai 2010, 10:45

Eilverfahren 3-4 Monate !!! Ist das nicht nen bisschen lange ????? @ Ra Xdiver ?

charly

Moderator

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13

Montag, 31. Mai 2010, 10:48

Kann man eigentlich zweigleisig fahren??? Also gegen die NU vorgehen und schon falls alles gegen den Baum läuft eine MPU absolvieren??? Auch ich benötige wie alle anderen schnellstmöglich wieder eine Fahrerlaubniss.
Warum soll das nicht gehen.

Du solltest dann halt solange der Widerspruch gegen die NU läuft keinen Antrag auf Anerknnung stellen, sondern Dich nur auf die MPU vorbereiten, daß Du wenn Du den Antrag auf Anerkennung stellst, die MPU innerhalb kürzester Zeit machen und hoffentlich auch bestehen kannst.

Eilverfahren 3-4 Monate !!! Ist das nicht nen bisschen lange ????? @ Ra Xdiver ?
Kommt halt darauf an, wieviel Arbeit insgesamt bei dem Gericht anliegt.

Verwaltungsgericht sind nun mal nicht unbedingt die schnellsten.

War doch schon immer so:
Willst Du was vom Staat dauert es in der Regel länger, will aber der Staat was von Dir dann steht er gleich morgen vor der Tür.
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »charly« (31. Mai 2010, 10:52)


tyson711

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14

Montag, 31. Mai 2010, 10:57

ja und ich zitter jetzt schon seit über 6 Wochen und nix Kommt ( Gott sei dank ) hoffentlich bleibt es so !!!!! :bäh:

Dafür das die es sooooooo eilig hatten mit dem Entziehen ( dt. Wohnort auf ehemaligem Cz. Führerschein) bei mir ist ja jetzt schon ne ganz gute Zeit um ... :knips: Ein Brief vom Ra Xdiver kann manchmal wunder wirken :wink:

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »tyson711« (31. Mai 2010, 11:01)


mpolenu

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15

Montag, 31. Mai 2010, 11:06

3-4 Monate finde ich auch heftig, jedoch noch besser ist ja das die Hauptverhandlung bis 1 - 1,5 Jahre in der Zukunft liegen wird... drei Instanzen und die Tilgungsfristen sind rum :ka:

@Tysson denke nach sechs Wochen wird nichts mehr passieren. Dein Führerschein wurde aber auch vor dem 19.01 ausgestellt und ist ja somit eigentlich sicher!!!

@Charly: Danke für deine Antwort. Ich kann mich aber nur darauf vorbereiten und keine MPU ablegen??? Wie, in Kurzform, läuft diese MPU ab?

tyson711

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16

Montag, 31. Mai 2010, 11:13

Naja das dachte ich auch und auf einmal kam ein
Brief ich habe ein Woche Zeit zu Stellungnahme sonst Sofortvollzug. Sicher ist
der Lappen lange nicht, ich hatte einen Dt. Wohnort auf meinem ehemaligem Cz
führerschein den ich seit 4 Jahren schon umschreiben lassen habe in einen
Deutschen Eu- Führerschein und nach 4 Jahren deutschen Fs wollen sie mir den
Entziehen auf Grund des Deutschen Wohnsitzes auf dem vor 4 Jahren erteilten Cz
Führerschein . Das ist Heftig oder???? :sw68:


@Mpolenu
wen du aber im Eilverfahren RECHT bekommst darfst du bis zur Hauptsachen Entscheidung
fahren!!!!!

mpolenu

Schüler

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17

Montag, 31. Mai 2010, 11:45

Oh, Deutscher Wohnsitz... ok dann also alles andere als sicher... ja das ist Heftig. Aber sie haben ihn doch schon umgeschrieben, seine Gültigkeit also schon überprüft und als positiv bewertet. Die wollen also sagen, dass sie einen Fehler gemacht haben, die machen doch sonst immer alles richtig :lach:
Ja, wenn es klappt darf ich fahren, jedoch wie hoch sind die Chancen max. 50/50 :sf35:

mpolenu

Schüler

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18

Montag, 31. Mai 2010, 12:08

Hallo RA XDiver,

leider Erteilung und Ausstellung im Sep. 2009. Jedoch den Antrag auf den FS bereits im März 2008 gestellt, dies wäre laut Vermittleraussage damals in Posznan auch das Datum im FS gewesen. Leider hat die FSSt dort jedoch aufgrund des Wohnsitzes (ca. 40 Leute im Haus des Vermittlers) nie ausgestellt. Nur damals wußte ich nichts von der 3. Richtlinie sonst wäre ich gleich zur MPU. Hatte auch nie Angst vor der MPU, führe bis auf diesen Ausrutscher und ein paar Jugendsünden ein Bodenständiges Leben... Selbstständig (über 20 Mitarbeiter), Freundin, Kind, Wohnung usw.. Dachte damals nur mit dem EU- FS spare ich Geld und Zeit :jojoj: Ja Ja

Pioneer

unregistriert

19

Montag, 31. Mai 2010, 12:45

Jedoch den Antrag auf den FS bereits im März 2008 gestellt, dies wäre laut Vermittleraussage damals in Posznan auch das Datum im FS gewesen.
Welches "Genie" von Vermittler war das denn nun wieder. So war der Ablauf in Poznan noch nie, das ist ja himmelschreiender Blödsinn.


Leider hat die FSSt dort jedoch aufgrund des Wohnsitzes (ca. 40 Leute im Haus des Vermittlers) nie ausgestellt.
Das ist klar, ein Vorgehen wie im Raum Stettin. Das kann natürlich nichts werden, es sei denn, das Haus hat ca. 500 m² reine Wohnfläche und steht zudem noch leer. :lol:
Da frage ich mich allerdings, wie der Ahnungslose nun 40 offensichtlich ebenso ahnungslose Kunden gleichzeitig zustande gebracht hat. :klatsch2:

Wenn ich mich recht erinnere, haben wir uns mal in Slubice im Relax getroffen, als der Oberklops den Poznan-Schein wieder flott gemacht hat ?

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Pioneer« (31. Mai 2010, 12:49)


charly

Moderator

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20

Montag, 31. Mai 2010, 13:52

@Charly: Danke für deine Antwort. Ich kann mich aber nur darauf vorbereiten und keine MPU ablegen??? Wie, in Kurzform, läuft diese MPU ab?
Die MPU-Vorbereitung kannst Du z. B. hier im Forum ablegen. Wende Dich hierfür vertrauensvoll an @holger

Die MPU selber ist in drei Teile gegliedert.

1. persönliches Gespräch mit einem Gutachter (schwierigster Teil)
2. Reaktionstest
3. medizinische Untersuchung

Den Reaktionstest sollte eigentlich jeder anstandslos schaffen. Den medizinischen ebenso, wenn man sich zuvor regelmäßig beim Hausarzt für die MPU mit KT bzw. mit ETG-Screenings in einem MPI bei einer MPU mit Abstinenz checken lässt.

Der schwierigste Teil wird das persönliche Gespräch mit dem Gutachter. Dort muß man ihn überzeugen, daß z. B. eine Alk-Fahrt in Zukunft nicht mehr passieren wird. Und für das Gespräch sollte man sich entsprechend vorbereiten.

Es ist sowieso ratsam sich erst mal auf die MPU vorzubereiten um diese dann nach der MPU-Aufforderung innerhalb kürzester Zeit ablegen zu können. Die positive MPU sollte in der Regel innerhalb 2 Monate ab Aufforderung vorgelegt werden.
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