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Gallier

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1

Donnerstag, 18. Februar 2010, 10:37

NU in Bayern-aktuell

Hi Leute, wollte nur mitteilen daß in Bayern immer noch NU ausgestelt werden!
Woher ich das weiß?

[attach]468[/attach]
Ich glaube eher an die Unschuld einer Hu*e als an die Gerechtigkeit der deutschen Justiz
Wo Recht zu Unrecht wird - wird Widerstand zur Pflicht

charly

Erleuchteter

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2

Donnerstag, 18. Februar 2010, 11:27

Das ist noch keine NU.

Eine NU wäre kostenpflichtig.
Jeder ist selbst seines Glückes Schmid.
Seit 21.01.12 wieder weiße Weste im VZR und bei der FEB
Ab Fasnet hoffentlich wieder selbst hintern Steuer!!!!

Gallier

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3

Donnerstag, 18. Februar 2010, 11:40

Sorry-wusst ich ned-bekomm nicht jeden Tag so einen Liebesbrief :pfiff:
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charly

Erleuchteter

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4

Donnerstag, 18. Februar 2010, 11:50

Da die Behörde hier mit Ersatzdokument argumentiert würde mich mal interessieren welche Schlüsselzahl im FS steht.

Steht da 70 drin, dann war es eine Umschreibung
Steht da 71 drin, dann ist es tatsächlich ein Ersatzdokument.

Und wenn die 70 drin steht, solltest Du Dir evtl. ein Anwalt zu rate ziehen.

@ RA XDiver wie siehst Du diese Sachlage?
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Gallier

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5

Donnerstag, 18. Februar 2010, 12:54

Herr Wandt ist mit dem Fall schon länger betraut :gcool:

Keine Schlüsselzahl-nur unter Nr. 4a das Ausstellungsdatum und bei Nr.10 das Erteilungsdatum :Knüppel:
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charly

Erleuchteter

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6

Donnerstag, 18. Februar 2010, 13:26

Dann können die Rückschlüsse der FEb nur über das Erteilungsdatum auf der Rückseite erfolgt sein.

Und was meinder RA dazu?
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Paule

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7

Donnerstag, 18. Februar 2010, 14:16

Das wird auch keine "NU" werden, da wird ein Festellungsbescheid kommen, wenn du dir den Aufkleber nicht mit einer Einverständniserklärung freiwillig und kostenlos aufkleben lässt.

Gallier

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8

Donnerstag, 18. Februar 2010, 18:26

Grade eben hab ich ihn gesucht aber nicht gefunden....
Wird wohl im Umzugsstress irgendwie in einem der 80 Umzugskartons verlegt worden sein denk ich -st2-
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Paule

Menschlich

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9

Donnerstag, 18. Februar 2010, 18:53

Aber nicht das man die Bediensteten des Landkreis auf die Suche in den Umzugskisten los schickt. :bild:

daddel

Schüler

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10

Donnerstag, 18. Februar 2010, 19:34

Umzugshelfer in Uniform... :KL:
Hat auch nicht jeder. :8):
Gesamtkosten für Hartz IV pro Jahr: 36 Mrd. € für 6.700.000 Menschen! Gesamtkosten für die HRE (bisher) 450 Mrd. € für 1 Pleitebank - ist dass keine asoziale Marktwirtschaft? :ss:

Pioneer

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11

Freitag, 19. Februar 2010, 02:05

Diese Begründung ist ja hochinteressant:

Zitat

anderer vom Ausstellermitgliedstaat herrührenden unbestreitbaren Informationen feststeht, das zum Zeitpunkt der Ausstellung des Führerscheins sein Inhaber seinen ordentlichen Wohnsitz im Sinne von Artikel 7, Abs. 1 der Richtlinie 91/439/EWG im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland hatte.
Welcher Staat hat denn nun und das auch noch unbestreitbar, darüber informiert, das du zum Ausstellungszeitpunkt in D gewohnt hast und nicht bei denen. :lach:

War das CZ oder A, oder gleich beide? Und die bestätigen D jetzt schon, das der FS-Inhaber zum genannten Termin nicht dort, sondern in D gewohnt hat? noch viel interessanter :VL:

Merken die da noch was in BY. Wenn es so gewesen wäre, konnte keine ausl. Behörde zuständig sein, das ist doch klar, nur in BY offensichtlich nicht. Schreiben da eigentlich nur die Praktikanten diese Briefe?

Die meinen wohl eher ihre eigenen Ermittlungen, also Anfrage bei der Meldebehörde in D und diese Auskunft können sie auch gleich in die Mülltonne schieben. "Wierer" scheint sich da noch nicht rumgesprochen zu haben.

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12

Freitag, 19. Februar 2010, 02:51

War der CZ-Schein hier nicht ein Schein mit einem D-Wohnsitzeintrag?

Pioneer

unregistriert

13

Freitag, 19. Februar 2010, 03:00

Da bin ich mir nicht sicher, ich verliere langsam die Übersicht, zuviel Fälle, aber ich glaube schon, sonst wäre auch die Umschreibung in den A-FS nicht direkt nachvollziebar.
Du meinst, dann kommt die "unbestreitbare Information" aus dem CZ-Schein?

PS.
Stimmt, hab ich doch noch wiedergefunden - CZ-FS aus 2007 mit D-WS

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Pioneer« (19. Februar 2010, 03:22)


Gallier

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14

Freitag, 19. Februar 2010, 13:40

CZ FE aus 2005 :S:
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Pioneer

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15

Freitag, 19. Februar 2010, 15:16

Jo, Mist - Tipfehler, aber der D-WS wird wenigstens stimmen.

Unterwegs

Fortgeschrittener

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16

Dienstag, 23. Februar 2010, 18:06

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Paule« (23. Februar 2010, 18:14)


Gallier

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17

Mittwoch, 3. März 2010, 20:52

Mein Anwalt hat nun die FSST angeschrieben daß er einen Feststellungsbescheid haben möchte gegen den er angehen kann/möcht/wird...
Kostet dieser Bescheid dann etwas?
Bis jetzt hab ich ja nur dieses Schreiben bekommen und keinen richtigen Bescheid?!

Was soll ich machen wenn die mit dem Bescheid erst daher kommen wenn ich meinen jetzigen FS schon abgegeben habe wegen der Erweiterung?
Hab Angst daß ich dann noch mehr Probleme bekommen kann weil ich dann ja den neuen(erweiterten) FS abgeben müsste da der alte ja im Ausstellungsland verbleibt. :hä?:
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Oberklops

Zauberlehrling

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18

Mittwoch, 3. März 2010, 21:17

Ich geh mal davon aus, dass ich Deinen Anwalt kenne und "genehmigt oder empfohlen" habe, er also genau weiß, was er tut.

Die Vorgehensweise hört sich zumindest schonmal so an.

Bescheide sind in der Regel (wie die NU usw) gebührenpflichtig. Aber - gezahlt wird zum Schluß, bei der letzten richterlichen Entscheidung, ge´gen die nicht mehr angegangen wird (außer der anwalt, der braucht zwischendurch auch immer mal, wie der Okl ein wenig altes brot und wasser aus der Leitung)

Und dann kommen auch die Kosten zur Sprache und wer die trägt. In Deinem Fall, für einen rechtswidrigen Bescheid, die FEB selbst, bzw durch die Nichtigkeit entstehen andere Kosten.

Ich zitiere mal Hr. Kalus, Leiter FEB Ludwigshaven: ...keine Feststellbescheide zu erlassen, da sie meist nicht von langlebiger Dauer sein werden, wie uns die Vergangenheit schmerzhaft und kostenintensiv vor Augen führte...

Ergo - auch wenn frech weiter kommt, im Rechtsstaat und der Demokratie sollte immer der mehr Angst haben, der rechtswidrig handelt -

In Deinem Falle mehr die FEB als Du. :wink:
Alles was du sagst, sollte wahr sein. Aber nicht alles was wahr ist, solltest du auch sagen.

Gallier

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19

Mittwoch, 3. März 2010, 21:24

Und was meinst du zu dem Fall wenn die FSST langsamer ist als ich und ich dann den erweiterten FS in der Tasche habe - die FSST aber davon noch nichts weiß und den "alten" unbrauchbaren haben will den ich aber dann schon abgegeben habe im Ausstellerland des neuen erweiterten?
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20

Mittwoch, 3. März 2010, 22:22

Die Herausgabeverpflichtung kann sich nur auf einen Führerschein beziehen, der auch im Bescheid genannt wird.
Insofern läuft der Feststelungsbescheid dann wohl ins Leere.

Da man der Behörde aber mitteilen muss, was mit dem alten Schein passiert ist, wird sie von dem neuen erfahren (?) und dann wird sie wohl einen neuen Feststellungsbescheid aufgrund der bayrischen Interpretation der 3. Richtlinie erlassen.