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Thaimicha

Schüler

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1

Dienstag, 1. Dezember 2009, 07:03

Nutzungsuntersagung vor dem VGH,Ausgang ?

:knips: Hallo Leute,
eine endlose Geschichte bezueglich einer Nutzungsuntersagung liegt vor dem Verwaltungsgerichtshof.Nun hatte ich einen sehr schlechten Anwalt der es nicht grossartig fuer noetig hielt ein Schreiben des VGH entsprechend entgegen zu treten.Mitlerweile habe ich dem Anwalt das Mandat entzogen,jedoch stehe ich jetzt ohne Anwalt da,obwohl dort Anwaltszwang besteht.Mir lag nichts daran wegen untaetigkeit eines Anwalts meinen Untergang zuzuschauen.
Mich interessiert jetzt wie das hier wohl weitergeht.Das Verfahren dauert jetzt seit mehr als 16 Monate an,nachdem die Berufung und PKH gegen ein Urteils des VG zugelassen wurde.Zunaechst sah es so aus das man die NU aus der Welt schaffen wolle.Jetzt gibt es seit August jedoch ein Schreiben des VGH das einen sogenannten Sinneswandel zur Folge hatte.Man hatte festgestellt das da ja im Jahre 2006 noch eine Urkundenfaelschung war und beabsichtigt nunmehr mein Begehren auf Null zu Reduziehren,da es ansonsten eine Freifahrkarte waere einen ungeeineten Fahrer am Strassenverkehr teilnehmen zu lassen.
Komischerweise hatte ich dem Gericht schon Anfang des Jahres von der Geschichte aus 2006 berrichtet und dennoch hatte man die Berufung zugelassen und jetzt das.Das weckt in mir den Eindruck das man dort offensichtlich schlaeft,daher das Verfahren derweil ja auch schon solange andauert.
Anfangs beabsichtigte man nur 2 unrelevannte Sachen wie Fahrens ohne Fahrerlaubnis den Gerichtsakten beizulegen.Dieses haette wohl nicht ausgereicht fuer das Aufrechterhalten der Nutzungsuntersagung.Mit einer Urkundenfaelschung,die ich eigendlich nichtmal begangen habe soll ich nunmehr ungeeignet sein.
Ich werde das Schreiben mal hier Anhaengen,koennt Ihr euch dann selber ein Bild von machen.
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  • VGH 100.JPG (139,95 kB - 154 mal heruntergeladen - zuletzt: 30. April 2012, 16:32)

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2

Donnerstag, 3. Dezember 2009, 00:39

Ich sehe hier die Chancen als sehr gering an, den Prozess noch zu gewinnen:

wenn schon eine bestandskräftige Nutzungsuntersagung vorliegt, ist es schwierig, diese wieder wegzubekommen.

VGH München 11 ZB 06.3136 Beschluss vom 16.01.2008

Die Rücknahme einer rechtswidrigen NU liegt halt im Ermessen der Behörde. Deshalb tun sich die Gerichte schwer, eine Rücknahme der NU anzuordnen, ohne dass vorher eine MPU bestanden wurde.

Im vorliegenden Fall kommt ja noch das Fahren ohne Fahrerlaubnis dazu, was gegen die Rücknahme spricht.

Thaimicha

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3

Samstag, 2. Januar 2010, 05:42

Hallo Eifelfahrer,

Du sagst hier das eine Nutzungsuntersagung Rechtswidrig ist.Wie kommst Du zu dieser Auffassung ?.Aus meiner Sicht darf unrechtmaessiges oder rechtswidriges nicht rechtens sein.

Daher,was bedeutet schon bestandskraeftig wenn es rechtswidrig ist !!!!!.

Das hiesse ja das Deutsche Gerichte,welches auch immer Recht zusprechen fuer was,was rechtswidrig ist.

Ich bin das echt Leid mit diesen Menschenverachtenden Deutschen Rechtsstaat der nunmehr noch Unrecht zu Recht macht.

Werter Eifelfahrer,Du bist hier auf den laufenden und ich ueberlege weitere schritte zum EMGH wegen dieses unrechts was hier in diesen Lande praktiziert wird.

Unglaublich grosses Elend haengt daran,bis hin das der Betroffende mit Freiheitsentzug bestraft wird,hier schlicht zb.wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis mit einer rechtmaessig erworbenen Fahrerlaubnis der Gesellschafft entfernt wird.

Mir liegt hier ein Formular vom Europaeischen Menschengerichtshof vor und ich ueberlege eine Sinnvolle Eingabe,so das mein Anliegen auch Anklang findet so das es ueberhaupt erst Zugelassen wird.

Meine Bitte an Dich Eifelfahrer oder euch alle: Ich Bitte um sachgemaesse Unterstuetzung zur Eingabe an den EMGH.Ich bin selber nicht betucht hier eine Sinnvolle Eingabe zu erbringen und wuerde wohl schon im Vorfeld meine Auffassung wohl als unbegruendet scheitern.

Was habe ich alles versucht,jeglicher Weg der Deutschen Justiz entgegenzutreten ist von vornerein zum scheitern verurteilt.Man kommt ja hier auch nicht weiter wie OLG,bzw.Generalstaatsanwalt.150 Seiten Schriftverkehr mit Gerichten,Eingaben ohne Ende die dich zwar immer wieder hoffen lassen,aber das wars dann auch.Und niemand,wahrlich niemand ist da der Abhilfe schaffen kann.Man ist nur noch Spielball der Justiz,die dich gar nicht mehr fuer voll nimmt.Auch Rechtsanwaelte lassen Dich schlicht haengen und wollen immer erst Geld ohne das man dafuer je eine Leistung gesehen hat.

Manchmal denk man die schlimmsten sachen und man waere gerne einer von denen aus Afghanistan,Irak,Pakistan und wuerde kurzen Prozess machen.Die Auffassung dieses Deutschen Rechtsstaates und der sogenannte Rechtsprechung ist ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit.Es ist wahrlich schlimm Psychisch und dauerhaft vom Staat und der Justiz gequaelt zu werden und so ein Leid ertragen zu muessen.Da waere so mancher wohl lieber Tod.

Wenn mir jemand helfen moechte,vielleicht auch im Interesse anderer,stelle ich gerne unter Diskretion meine endlose Geschichte zur Verfuegung.

MFG Thaimicha.

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4

Samstag, 2. Januar 2010, 12:23

Was hat sich denn seit August beim Gericht getan? Ist die Berufung zurückgewiesen worden?

Thaimicha

Schüler

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5

Samstag, 2. Januar 2010, 14:37

Was hat sich denn seit August beim Gericht getan? Ist die Berufung zurückgewiesen worden?
Nein,gar nichts ist weiter geschehen,einfach nur Stillstand und das seit Monaten.Das Aktuellste Schreiben ist das obige.Auch der Rechtsanwalt hat nicht getan,ausser denn Sinneswandel des Gerichts zu Ruegen und zu betonen das ich sehr wohl berechtigt waere Kraftfahrzeuge im Strassenverkehr zu fuehren.

Das Verfahren laeuft mitlerweile gute 18 Monate.

Pioneer

unregistriert

6

Samstag, 2. Januar 2010, 22:43

Irgendwie muß doch darauf reagiert worden sein, die gesetzte Frist lief nur bis zum 31.08.09. :momo:

Ist denn überhaupt ein Anwalt aktuell mit der Sache befasst? Im ersten Post lese ich, du hättest dem Anwalt das Mandat entzogen und wie ging das weiter? Neuer Anwalt?
Irgendwie wird das Verfahren doch seinen Fortgang nehmen oder ruht die Sache derzeit und falls ja, warum? :greubel:
So wirklich nachvollziehen kann ich den Ablauf nicht.

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7

Sonntag, 3. Januar 2010, 02:23

Du könntest ja mal in Mannheim auf der Geschäftsstelle anrufen und nachfragen, was Stand der Dinge ist.

Nicht dass es schon ein Urteil gibt und Dein Anwalt es unterlassen hat, Dich zu informieren.

Thaimicha

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8

Sonntag, 3. Januar 2010, 05:21

Zunaechst zu Pioneer.Ich kann nur bestaetigen.Das Aktuellste war das euch vorliegende Schreiben.Darauf hat der Anwalt ja nur wie gesagt reagiert und auf weitere Bitten meinerseits hier diesen Feststellungen mit mehr als dem erfolgten entgegenzutreten.Leider folgte nicht als untaetigkeit.Daraufhin habe ich dem Anwalt ja das Mandat entzogen,was dieser indirekt dankend bestaetigte mit das kein Vertrauensverhaeltnis mehr bestehe.Da mir die Sache zu wichtig war,habe ich diesen Anwalt wegen unterlassener Hilfeleistung angezeigt und der Rechtsanwaltskammer den Vorfall gemeldet.Ob das was bringt steht ehr zu bezweifeln.
Dieser Anwalt war mit Prozesskostenhilfe taetig.In solchen Faellen wird nur einmal ein Anwalt gewaehrt.Ob der nun was taugt,danach fraegt das Gericht nicht.Ein erneuter ist nur aus eigener Kasse moeglich,wozu mir allerdings das Geld fehlt,daher hier nunmehr kein Anwalt mehr taetig ist.Das Gericht weiss seitens von diesen darueber Bescheid,ebenso von mir,da ich mit dem VGH in emailkontakt mit der Richterin stehe,welche jedoch auf meine Eingaben NICHT reagiert.
Mir ist nichts bekannt von Ruhen des Verfahrens.Habe allerdings den Richter beim Landgericht Karlsruhe gebeten hier nunmehr taetig zu werden.Eben den Richter der mir damals anried nun endlich was gegen diese Verfuegung zutun,da diese offensichtlich nicht rechtens waere.Da nunmehr selbst das hohe Gericht die Nutzungsuntersagung ploetzlich nicht mehr gedenkt zu entfernen,dachte ich jetzt mal den Richter davon zu Informieren.Ob der nun was unternommen hat,bez.Einfluss hat,weiss ich nicht.

Vielleicht solltet Ihr euch mal ganz in meine Geschichte reinlesen.Ich fuehre praktisch Krieg gegen die Deutsche Justiz.Aufgrund meiner Situation lebe ich in Thailand.Mir ist der Weg nach Deutschland zurueck versperrt.Da mache ich auch kein Geheimnis draus.Gerne sende ich mit persoenlicher Nachricht meine Offenbahrung in diesen ganzen Elend.Ist vielleicht auch besser wenn der jenige ueber alles Bescheid weiss der mir helfen kann,bzw.moechte,insbesondere mit der Eingabe fuer den EMGH.

Thaimicha

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9

Sonntag, 3. Januar 2010, 05:39

Ich denke mal das der Anwalt raus aus der Sache ist und das Gericht diesen nach Mandatsniederlegung wohl kaum noch Post zukommen laesst.Ich habe ja eine Postbevollmaechtigte,wo das Gericht haette Aktuelles hinschicken koennen.Ich bin stets Aktuell ueber meine Post in Deutschland Informiert.Ich schaue zunaechst mal nach,ob es eine email von der Geschaeftsstelle zum Aktenzeichen gibt.

Damals zu Beginn des Verfahrens ist die Richterin mir praktisch nachgelaufen,da eine Verfuegung nicht zugestellt werden konnte.Wenn die nun was wichtiges Mitzuteilen haetten,wuerde diese das das bestimmt wieder per email tun.

Eifelfahrer,mich wuerde Deine Aussage zu Deiner Feststellung interessieren.

andreas7z

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10

Sonntag, 3. Januar 2010, 11:12

Hallo Thaimicha,

in Deiner verfahrenen Führerscheinsituation hilft aus meiner Sicht nur ein kompletter Neuanfang mit Wohnsitz in NL.
Wenn Deine Fahrerlaubnis in NL erweitert wird (Motorradführerschein zusätzlich zum Autoführerschein) dann ist dies eine neue Fahrerlaubnis mit Prüfung der Eignung durch die NL-Führerscheinstelle. Alle Eignungsmängel die in der Vergangenheit liegen können dann von der D-Führerscheinstelle nicht mehr geltend gemacht werden.
Dieser Schritt kostet Geld und Zeit für Wohnsitz in NL, wäre aber ein kompletter Neuanfang.

Gruß Andreas

ickebins69

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11

Sonntag, 3. Januar 2010, 12:11

Hallo Micha-kannst denn wenigstens Deinen Schein in Thailand nutzen ??
Was hast denn für einen Schein...CZ, mit deutschen WS ???

Ps-wo lebst denn in THailand ??
Bin auch bald wieder drüben, vielleicht im Mai.
Gruss nach Los und alles gute für Deinen Fall.... :knips:

RA XDiver

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12

Sonntag, 3. Januar 2010, 14:46

Moment, ganz so einfach geht die Sache nicht. Wenn hier PKH gewährt worden ist, dann führt das automatisch zur gerichtlichen Beiordnung des gewählten RA. Ein Mandatsentzug ändert hieran zunächst erstmal nichts. So lange also kein Entbindungsbeschluss durch den VGH erfolgte, ist der Kollege weiterhin in der Sache drin. Eine Entbindung halte ich angesichts des Anwaltszwanges vor dem VGH für eher unwahrscheinlich. Ohne Anwalt steht Micha also wahrscheinlich (noch) nicht da.

Auch wenn die Strafanzeige natürlich grober Unsinn ist (Tatbestand nicht erfüllt) und auch die Kammer nichts machen wird, sollte er sich versichern, dass anwaltliche Vertretung weiter sichergestellt ist. Sonst muss nach Aktenlage zum jetzigen Zeitpunkt entschieden werden. Im Übrigen sind 18 Monate für 2 Instanzen im Verwaltungsstreitverfahren nicht unbillig lange, sondern eher normal.
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Thaimicha

Schüler

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13

Sonntag, 3. Januar 2010, 15:43

Hallo Andreas.Ganz so einfach ist es wohl nicht.So einfach kannst Du eine Behoerde nicht umgehen.Es waere nur eine Frage der Zeit bis der Terror von vorne losgeht.Denke ich mal.Schau mal rein in die Kraftfahrtbundesamt Auskunft,siehe Anlage.Gruss Micha.
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Thaimicha

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14

Sonntag, 3. Januar 2010, 15:57

Hallo Micha-kannst denn wenigstens Deinen Schein in Thailand nutzen ??
Was hast denn für einen Schein...CZ, mit deutschen WS ???

Ps-wo lebst denn in THailand ??
Bin auch bald wieder drüben, vielleicht im Mai.
Gruss nach Los und alles gute für Deinen Fall.... :knips:
Ja,ich kann die Fahrerlaubnis hier benutzen,wie ueberall in der Welt,halt eben nur nicht in diesen Deutschen Wahnsinn von Menschenverachtenden Rechtsstaat.Meine Fahrerlaubnis ist eine Niederlaendische aus dem Jahre 2000.Sie hat mir Praktisch meine Freiheit gekostet.

Ich lebe mit meiner Familie in Kanchanaburi.Ab Mai ist die beste Zeit,denn jezt und die Folgemonate sind unertraeglich heiss.Aber das weisst Du.Im TipThailand Forum kannst Deine Gruesse ja einfach mal an alle eingeben.

Danke,in der Hoffnug dass das - alles gute - bei denen ankommt,die mir bisher mein Leben kaputgemacht haben.

ickebins69

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15

Sonntag, 3. Januar 2010, 16:08

Hallo Micha-Kanchanaburi kenne ich, ich hatte in Ratchaburi meine Bekannte, hatte dort mal 6 Monate bei Ihr gelebt.
Dieses Jahr möchte ich wieder nach 2 Jahren Abstinenz rüber, ich kann mich bloss noch nicht entscheiden-wohin, weil immer Pattaya oder Phuket wird mir auch zu öde...,vielleicht mach ich auch nur BKK zu meiner Bekannten, sie arbeitet in der Central Bank dort-ich werd wohl mir einen Wagen mieten, und eine Rundreise machen, mal sehen, ob ich mit meinem Pl-Schein ein Wagen an den bekannten Stellen bekommen-hier bekomme ich überall ein Auto damit gemietet.
Die anderen kleinen Vermieter, da ist mir zuvieles im argen-betreffs Vericherungen, aber das kennst ja auch.....
Im Tip lese ich auch viel mit, müsste mich da mal anmelden.... :wink:

Aber sage mir doch mal bitte, wo liegt denn das Anerkennungsproblem für Deinen Schein ???
Liegts an den Wohnsitz ???
Müsste doch kein Problem damit geben ....

Gruss nach Los

Thaimicha

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16

Sonntag, 3. Januar 2010, 16:24

Hallo Rechtsanwalt XDiver,
schoen von Ihnen zu hoeren.Ich frage Sie mal sind alle Rechtsanwaelte so gleichgueltig wie dieser aus Mannheim.Auf sowas von Unterstuetzung kann man getrost verzichten.Ich sch... auf diesen Anwalt.Wie kann es sein das er es nicht fuer noetig haelt sich richtig und im Erst der Lage fuer sein Mandant einzusetzen.Wie kann man sich so gleichgueltig Verhalten ?.

Uebernehmen Sie doch Herr XDiver und machen Sie es besser.Haetten Sie Argumente auf das obige Schreiben anbringen koennen ?.Ihr Satz sagt mir das Sie etwas getan haetten und nicht zugeschaut haetten,das nach Aktenlage entschieden wird.

Aus meiner Sicht ist das Verhalten dieses Anwalts grobe Fahrlaessigkeit und somit unterlassene Hilfeleistung.Schliesslich haengt hiervon die Freiheit eines Menschen ab,denn nur dann wenn der VGH Positiv entscheidet,sind Wiederaufnahmeverfahren in den Strafsachen Fahrens ohne Fahrerlaubnis moeglich.Schon die Tatsache hier nicht weiter entsprechend gegenzu argumentieren ist unterlassene Hilfeleistung,gerade in diesen Fall hier,wo der Anwalt indirekt ueber zahlreiche email in Kenntnis gesetzt wurde,wie auch durch ein Telefongespraech zur Situation.

Ich halte die Anzeige nicht fuer groben Unsinn,jedoch haben Sie Recht,das ich mich damit wohl kaum durchsetzen kann.So auch die Rechtsanwaltskammer in ihrer Mitteilung,siehe Anlage.Ich muesste da noch ein bischen nachhaken.
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RA XDiver

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17

Sonntag, 3. Januar 2010, 16:31

Mir stellt sich hier allerdings die Frage, warum seinerzeit die Entzugsverfügung bestandskräftig geworden ist. An dem Gesamtproblem haben Sie also einen nicht zu geringen Anteil von Selbstverschulden. Wäre man seinerzeit (also in 2005 resp. 2006) effektiv gegen die ehedem ergangene Verfügung vorgegangen, hätte man die Situation jetzt nicht.

Unter uns gesagt, ich halte den anhängigen Rechtsstreit nach den vorgelegten Unterlagen für wahrscheinlich nicht mehr gewinnbar (wobei das ohne komplette Akteneinsicht nur schwer zu sagen ist).

Zitat

Ich halte die Anzeige nicht fuer groben Unsinn
Wie schon gesagt, der Tatbestand "gemeine Not" oder "gegenwärtige Gefahr" liegt schlicht und einfach nicht vor. Insoweit ist die Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO (mangelnder Tatverdacht) vorprogrammiert.
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andreas7z

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18

Sonntag, 3. Januar 2010, 16:38

Hallo Thaimicha,

die unanfechtbare Aberkennung des Rechts von einer ausländischen Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen bezieht sich auf eine Fahrerlaubnis der Klasse B aus dem Jahre 2006.
Bei einer Erweiterung Deiner Fahrerlaubnis in NL mit der Klasse A (Motorrad) entsteht eine völlig neue Fahrerlaubnis mit einer Eignungsprüfung.
Alte Eignungsmängel die vor Erteilung der neuen NL-Fahrerlaubnis Klasse A+B lagen können von D nicht mehr vorgebracht und gegen Dich verwendet werden.
Zusätzlich ist die Sperrzeit des Urteils wegen FoFe bereits abgelaufen, sodass eine neue EU-Fahrerlaubnis dann auch in D anerkannt werden muss.

Der Fehler in Deinem Fall war, dass das Urteil wegen FoFe rechtskräftig geworden ist. Man muss mit allen Mitteln durch sämtliche Instanzen prozessieren. Bei einem Ausländer ist ein Rechtsanwalt und ein Dolmetscher mit umfangreicher Rechtsberatung zwingend. Andernfalls ist das Strafverfahren wegen "Verweigerung rechtlichen Gehörs im Strafverfahren" mit groben Verfahrensmängeln behaftet.

Gegen Urteile immer Widerspruch oder Revision einlegen und mit Prozesskostenhilfe weiter prozessieren. Der Staat muss es bezahlen. Du hast das Recht, dass jeder der Verfahrensschritte
Dir in der Muttersprache ausführlich erklärt wird.

Gruß Andreas

Thaimicha

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19

Sonntag, 3. Januar 2010, 16:39

Betreff Fuehrerscheinanerkennung.Der Fuehrerschein ist in Deutschland anerkannt und ordnungsgemaess in den Niederlanden erworben worden,was auch nie im Zweifel stand.

Tatsache ist eine nicht beigebrachte MPU,weswegen man mir eine Nutzungsuntersagung reingeknallt hat.Mein Fehler hierbei war das ich aufgrund,auch hier wegen falscher Beratung eines Rechtanwalt der keine Chance sah nach Gesetzeslage dem Verfahren vor dem VG zum Erfolg zu verhelfen,das Verfahren abbrach und somit wie oben geschehen.Die Situation wurde somit von der Strassenverkehrsbehoerde foermlich ausgenutzt und letztlich nutzungsuntersagt.

Zu Thailand ggf.mehr im Forum.

Thaimicha

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20

Sonntag, 3. Januar 2010, 16:53

Beneidenswert,Ihre
Feststellung aus dem nicht.Sie haben Recht,so war es und waehrend Sie
Antworteten habe ich ihre Frage bereits beantwortet warum und wiso es
dazu kam.Glauben Sie mir,auch hier war ein Rechtsanwalt in erster Linie
fuer verantwortlich.Gerne sende ich Ihnen das Urteil was aus 20 Seiten
besteht,wenn Sie mir eine Kontaktadresse zukommen lassen.Aus Sicht des
damaligen Anwalts sah dieser keine Chance gegen das gut begruendete VG
Urteil etwas zu erreichen.



Sehen Sie,so wie Ihnen wird es auch den Rechtsanwalt gegangen sein.Er
hat praktisch an dem was Sieb auch lesen verzweifelt und wusste keine
Abhilfe mehr und war nur noch froh das Verfahren vom Hals zu haben.Was
brauchen Sie fuer eine Akteneinsicht um Ihre Sicht der Dinge
darzulegen.Vom VGH gibts ja nicht viel.Eben nur vom VG aus erster
Instanz 2005 und das Aktuelle und aehnliche aus 2008.

Gruss Micha.