Hallo Leute,Nein,gar nichts ist weiter geschehen,einfach nur Stillstand und das seit Monaten.Das Aktuellste Schreiben ist das obige.Auch der Rechtsanwalt hat nicht getan,ausser denn Sinneswandel des Gerichts zu Ruegen und zu betonen das ich sehr wohl berechtigt waere Kraftfahrzeuge im Strassenverkehr zu fuehren.Was hat sich denn seit August beim Gericht getan? Ist die Berufung zurückgewiesen worden?
Pioneer
unregistriert
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Ja,ich kann die Fahrerlaubnis hier benutzen,wie ueberall in der Welt,halt eben nur nicht in diesen Deutschen Wahnsinn von Menschenverachtenden Rechtsstaat.Meine Fahrerlaubnis ist eine Niederlaendische aus dem Jahre 2000.Sie hat mir Praktisch meine Freiheit gekostet.Hallo Micha-kannst denn wenigstens Deinen Schein in Thailand nutzen ??
Was hast denn für einen Schein...CZ, mit deutschen WS ???
Ps-wo lebst denn in THailand ??
Bin auch bald wieder drüben, vielleicht im Mai.
Gruss nach Los und alles gute für Deinen Fall....![]()
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Wie schon gesagt, der Tatbestand "gemeine Not" oder "gegenwärtige Gefahr" liegt schlicht und einfach nicht vor. Insoweit ist die Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO (mangelnder Tatverdacht) vorprogrammiert.
Zitat
Ich halte die Anzeige nicht fuer groben Unsinn
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