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Registrierungsdatum: 4. März 2009

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1

Freitag, 9. Oktober 2009, 14:11

Nutzunguntersagung bekommen, jetzt fahre ich trotzdem legal !

Ich hatte ja vor einiger Zeit eine Nutzungsuntersagung auf meinen CZ-Lappen, mit Wohnsitzbereinigung, bekommen.Lesen könnt ihr dieses in meinen anderen Treads,Themen.

CZ-FS mit tschechischen Wohnsitz-damals deutscher Wohnsitz


Sofort habe ich Einspruch eingelegt und den Landkreis verklagt.
Das Verkehrsamt strebt ein Vergleich an, ich sollte meine Klage zurückziehen und bekomme ohne wenn und aber meine deutsche Fahrerlaubnis, das tat ich dann, bezahlte ca.120Euro für den Neuantrag und ca.20 Tage später lag der deutsche Führerschein bei mir im Briefkasten und den CZ-Lappen habe ich auch noch.
Ich frage mich warum nicht gleich so, das alles hat ein 3/4 Jahr gedauert, bevor alles eingelenkt wurde, habe bis dahin meine Arbeit verloren und bin verschuldet, aufgrund des Führerschein Verlustes.
Dazu muss ich sagen, habe damals eine positive MPU mit CZ-Lappen in Deutschland abgeliefert und die 15 Jahre Verjährung waren auch bei mir rum.
Der Weg war zwar hart, aber Hauptsache wieder eine legale Fahrerlaubnis.
Bis dann und wünsche allen viel Erfolg, außer den unverbesserlichen ! :supi:

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Litvinov CZFS« (9. Oktober 2009, 14:26)


franzhermann

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2

Freitag, 9. Oktober 2009, 14:53

Hallo!

Aber wieso kam es dann zur NU? Positive MPU, CZ FS mit CZ WS und Verjährung!!!! Mensch , was wollen die noch? Normalerweise hätten die 15 Jahre gereicht! MfG

Paule

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3

Freitag, 9. Oktober 2009, 19:03

und die 15 Jahre Verjährung waren auch bei mir rum.
Das wird wohl der Hauptgrund gewesen sein!

ickebins69

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4

Freitag, 9. Oktober 2009, 21:00

Jepp-das dachte ich mir auch eben beim Lesen des Threads.....im allgemeinen etwas verwirrend, ansonsten alles ausschwitzen, aufgrund der zeitlichen Abgeltung.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Pioneer« (11. Oktober 2009, 13:36)
Grund: unnötiges Zitat gelöscht


Grobi

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5

Samstag, 10. Oktober 2009, 15:05

Gratulation @Litvinov

Na also, geht doch!
Anständiges Auftreten (freundlich aber bestimmt;- mit dem notwendigen Hintergrundwissen über die tatsächlich maßgeblichen Gesetze- auch Strafgesetze) kann manchmal „Wunder“ bewirken. Du hast Dich durchgesetzt!

Ich war auch gestern (aber aus anderen Gründen) bei der FEB und habe Antrag auf Umschreibung gestellt. Der CZ-EU-FS mit D-WS-Eintrag wird jetzt umgeschrieben in ein D-EU-FS ohne D-WS-Eintrag.

Die alleinige Umschreibung („Umtausch“) kostet hier 35 € und soll ca. 3 Wochen dauern;- und wird mir auch per Post gesendet.

Und Achtung: Du darfst nur einen EU-FS besitzen, nicht zwei. Telefoniere nochmal mit der FEB und kläre das ab. Normalerweise (FeV) wird bei der Aushändigung des neuen- der alte FS abgegeben.

Grüsse :wink:

PS:
Nachträglich nochmal Danke für Deine Genesungswünsche im anderen Thread. Ich musste aber dann nochmal- und jetzt bald schon wieder ins KH „einrücken“. Irgendwann werde ich wohl meine „TÜV-Plakette“ bekommen. Meine Güte, wie die Zeit vergeht.

Paule

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6

Samstag, 10. Oktober 2009, 19:32

Im Prinzip könntest du dir auch die alten Klassen wiederersteilen lassen Grobi. Ich vermute mal bei dir war auch die Tilgung massgebend?

Grobi

Schüler

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Führerschein aus: CZ/D-EU-FS umgeschrieben - wegen "deutscher" EU-Fahrerkarte (Umschreibepflicht!). Jetzt kein D-WS-Eintrag mehr im FS.

7

Sonntag, 11. Oktober 2009, 00:25

@Paule
Du meinst wahrscheinlich die Berechtigung aus der alten D-FS-Klasse 3?
Das ist mir im Moment eigentlich nicht wichtig, da ich eh die CZ-FS-Klasse CE habe. Ist dafür auch zu spät, weil wahrscheinlich der Druckauftrag schon raus ist.
Die FEB wollte die zu beantragenden FS-Klassen für mich ins Formular eintragen, vielleicht ergibt sich ja alles von selbst.

Die Tilgung war bereits vor dem Erteilungszeitpunkt der CZ-FE eingetreten, was ich aber vorher schon wusste.
Theoretisch bliebe „der alleinige Wohnsitzverstoß", der aber gekippt ist (Wiedemann u. VGH Kassel).

„Nachforschen dürfe die D-FEB nicht mehr" (Wiedemann u. Wierer), habe aber trotzdem meinen CZ-Ausweis gezeigt - und ihnen erklärt, dass die CZ-FEB damals - bis zum Stichtag - immer den D-WS aus dem vorzulegenden D-Personalausweis übernommen haben, auch wenn ein CZ-WS bestand und der CZ-Ausweis bei der Antragstellung vorgelegt wurde (wollte die CZ-FEB nicht haben).

Meine D-FEB war über EU-Recht sehr gut informiert - und setzte es auch um;- und meine ganze Vorbereitung war damit für die Katz (überflüssig). Genau so sollte es eigentlich überall sein (ansonsten währe eigentlich Schadensersatz fällig).

Grüsse :wink:

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8

Montag, 12. Oktober 2009, 17:06

Warum der ganze Ärger ????
Nun ja, das Verkehrsamt hat mich durch falsch Informationen in die Irre geführt, auch hat man mir versucht etwas anzuhängen(Beschaffungskriminalität), welches 16 Jahre her ist und nur ein einfacher Diebstahl war(Jugendsünde).
Rechtsbeistand war hier der einzige Weg, ich habe kein Wort mehr gewechselt mit dem Verkehrsamt, denn egal was ich sagte, es wurde immer was hinzugedichtet und es wurden Dinge von mir verlangt, die absolut nicht rechtens war. In meiner Naivität habe ich anfangs alles geglaubt, was das Verkehrsamt mir aufbrummte und in meiner Doofheit, habe ich auch alles gemacht, was die wollten.
Dieses kam mir aber auch zu Gute und wurde beim Richter vom Verwaltungsgericht eingereicht, dass ich mich seit Jahren vorbildlich verhalte und alles erdenkliche eingehalten habe, welches das Verkehrsamt von mir verlangte.
Durch die klage und Rechtsbeistand wurde schnell klar, dass das Verhehrsamt, sich in der Vergangenheit, sehr weit aus dem Fenster gelehnt hat und ihre Befugnisse um weiten überschritten hat.
Der schönste Spruch kam vom Verkehrsamt selber, wo alle Wahrheiten ans Tageslicht kamen, sie sagten: Das ist keine Willkür !
Aber das war es eben doch und dieses wäre auch zur Sprache gekommen, unglaublich sagte mein RA, was man mit ihnen die letzten Jahre gemacht hat.
Mein Rat an alle, nach diesen Höllentrip:
Glaubt keinen, ob Verkehrsamt oder Vermittler und holt euch guten Rechtsbeistand.

Aber wieso kam es dann zur NU? Positive MPU, CZ FS mit CZ WS und
Verjährung!!!! Mensch , was wollen die noch? Normalerweise hätten die
15 Jahre gereicht! MfG
Der Vorwurf war:
Als die CZ-Fahrerlaubnis 2005 erteilt wurde, bestand kein Wohnsitz in der CZ.
Dieser Vorwurf, zwecks NU wurde mir mitgeteilt 2008,als ein Wohnsitz in der CZ bestand und auch nachträglich im Führerschein eingetragen wurde.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Litvinov CZFS« (12. Oktober 2009, 17:13)


ickebins69

Fortgeschrittener

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9

Montag, 12. Oktober 2009, 22:06

Ick komme hier nicht mehr mit........, so sehr ich das möchte..... :Respekt:
Wie die Behörden mit Schicksale versuchen, Scheibe zu spielen und denken, die haben das Weltrecht gepachtet....

-fot-

think

unregistriert

10

Montag, 28. Juni 2010, 00:23

Und Achtung: Du darfst nur einen EU-FS besitzen, nicht zwei. Telefoniere nochmal mit der FEB und kläre das ab. Normalerweise (FeV) wird bei der Aushändigung des neuen- der alte FS abgegeben.

auch wenn das dem TE nicht schadet, wäre etwas anderes ein weiterer verstoss gegen eu-regeln. seitens der behörde, wohlgemerkt.

Grobi

Schüler

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Führerschein aus: CZ/D-EU-FS umgeschrieben - wegen "deutscher" EU-Fahrerkarte (Umschreibepflicht!). Jetzt kein D-WS-Eintrag mehr im FS.

11

Montag, 28. Juni 2010, 12:35

„Die Behörden haben doch immer Recht".

Aber, für den ordentlichen Ablauf sind die Behörden schon verpflichtet;- gerade um spätere Komplikationen zu vermeiden.

Solange der Inhaber damit keinen Unfug treibt, dürfte eigentlich nichts schlimmes passieren. Aber wer weiß, was dieser FEB irgendwann wieder für ein Unfug einfällt, oder ob es ggf. gar Ärger seitens der CZ-FEB geben kann. Diese Situation würde ich nicht haben wollen.

Aber das hat der TE bestimmt schon längst erledigt.