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knacker

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1

Sonntag, 28. Juni 2009, 10:53

NUs und jetzt dann bald Entscheidung!

Ist in diesem Forum einer ,der was Positives zu berichten hat?

D-WS im Fs und dann Über Anwalt zum Verwaltungsgericht. Was kann sein? Auflagen? und und und....

Habe Fs-CZ seit 11.04-... 05 war ich 6Wochen Fussgänger,bis zur Entscheidung vom Verwaltungsgericht -darf weiterfahren.

06 fast das gleiche nochmal,nur das ich nicht zu Fuss gehen musste..wieder gewonnen.

Jetzt warte ich aufs neue-habe Fs markieren lassen sollen,so mein Anwalt

Paule

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2

Sonntag, 28. Juni 2009, 11:18

Hier hast du 6 Entscheidungen vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.(vom 9. April 2009) Bei 5 davon handelt es sich um einen D-WS im CZ-Schein. Bei einem gab es einen D-WS im FS Antrag.

BVerwG 3 B 114.08
Vorinstanz: VGH Mannheim 10 S 1094/07 Urteil vom 23.09.08

BVerwG 3 B 116.08
Vorinstanz: VGH Mannheim 10 S 2925/06 Urteil vom 16.09.08

BVerwG 3 B 117.08
Vorinstanz: OVG Münster 16 A 1200/07 Beschluss vom 25.08.08

BVerwG 3 B 126.08
Vorinstanz: OVG Münster 16 A 1198/07 Beschuss vom 12.09.08

BVerwG 3 B 128.08
Vorinstanz. OVG Münster 16 A 1199/07 Beschluss vom 12.09.08

BVerwG 3 B 132.08
Vorinstanz: OVG Münster 16 A 1196/07 Beschluss vom 10.09.08

Bei allen wurde die Revision zurück gewiesen, die NU bleibt damit rechtskräftig und es gibt keine Rechtsmittel mehr!

Noch ein kleiner Dank an Eifelfahrer, der diese Urteile zusammen gebracht hat. :wink:

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Paule« (28. Juni 2009, 11:38)


knacker

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3

Sonntag, 28. Juni 2009, 12:06

:huh: erstmal vielen Dank für Antwort.

Das Thema alkohol wäre bei mir zwar vom Tisch (MPU ca.1996--10er 11er)aber leistete bei Trunkenheitsfahrt 1989 erheblichen Wiederstand gg. Pb.--also soz. Karakterliche Mängel im Volksmunde. Na ja, dann werde ich mir einen schönen Bilderrahmen kaufen. Frage:Wenn ich MPU mache,bekomme ich meinen alten Lappen wieder?? Habe schon einiges gelesen.werde aber nicht ganz schlau daraus. Können die Behörden oder müssen sie?? Hat da schon jemand Erfahrungen gemacht??

Paule

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4

Sonntag, 28. Juni 2009, 14:25

Wann hast du denn dein DE-Schein entzogen bekommen? In der Regel ist es ja so das die BL´s die Scheine 10 Jahre nach dem Entzug Prüfungfrei wiedererteilen.
Bei dir könnte man mit der Fahreignung aber auch durch deinen CZ-Schein argumentieren, da dieser ja auch eine Zeitlang anerkannt war.

Pioneer

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5

Sonntag, 28. Juni 2009, 16:32

Hierzu auszugsweise der § 20 FEV:

Zitat

§ 20 Neuerteilung einer Fahrerlaubnis

(1) Für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung oder nach vorangegangenem Verzicht gelten die Vorschriften für die Ersterteilung. § 15 findet vorbehaltlich des Absatzes 2 keine Anwendung.
(2) Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet eine Fahrerlaubnisprüfung an, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die nach § 16 Abs. 1 und § 17 Abs. 1 erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt.
Daraus ergibt sich, das es im Ermessen der FEB liegt, nur muß eine Prüfungsanordnung schon sehr gut begründet werden.

knacker

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6

Sonntag, 28. Juni 2009, 18:58

Wann hast du denn dein DE-Schein entzogen bekommen? In der Regel ist es ja so das die BL´s die Scheine 10 Jahre nach dem Entzug Prüfungfrei wiedererteilen.
Bei dir könnte man mit der Fahreignung aber auch durch deinen CZ-Schein argumentieren, da dieser ja auch eine Zeitlang anerkannt war.

War 1991-dann MPU,war negativ. 1996 nochmal MPU,wo ich das Alkproblem wegbrachte aber da war noch wiederstand gg.Pb. kurzum "ich würde aggresives Fahrverhalten zu Tage legen".

Auch die Sachen mimm EU-FS vorm Verwaltungsgericht(Bayern) zählen als Verwaltungsakt und so laufen die 10 Jahre wieder von vorne. So verstehe ich alles als LEIHE

Paule

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7

Sonntag, 28. Juni 2009, 22:49

Auch die Sachen mimm EU-FS vorm Verwaltungsgericht(Bayern) zählen als Verwaltungsakt und so laufen die 10 Jahre wieder von vorne. So verstehe ich alles als LEIHE
Jup das ist richtig!

Mal eine Frage in die Runde, im besonderen an Eifelfahrer, wie ist das in diesem Fall ist ja keine Strafsache, entfallen da die 5 Jahre Anlaufgeschichte? :greubel:

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8

Montag, 29. Juni 2009, 19:18

Die fünfjährige Anlaufverzögerung bei der Tilgung gibt es für
- jede Form von Entzugsentscheidungen (auch wenn eine oder mehrere OWis Grund für den Entzug waren)
- jede Versagung (Ablehnung einer Neuerteilung)
- jeden Verzicht (durch den ja ein kostenpflichtiger Entzug verhindert werden kann)
- jede Anordnung einer isolierten Sperrfrist (wenn man ohne Fahrerlaubnis mit mindestens 1,1 Promille erwischt wird).

Wenn der Entzug auf einer OWi beruht, die nichts mit Alk/Drogen zu tun hat, so wird die OWi zwar schon nach 5 Jahren getilgt, die Entzugsentscheidung aber erst nach 15 Jahren, wenn eine Neuerteilung nicht erfolgt ist.

knacker

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9

Dienstag, 11. August 2009, 21:25

Fsst oder Verwaltungsgericht?

Habe seit 8Wochen NU. Mei FS. ist schon markiert.Bin mit Anwalt vors Verwaltungsgericht gezogen (München).Jetzt denke ich mir was soll das eigentlich bringen,wenn eh die Fsst. das Sagen hat!Sagt mir einer was da zu meinen Vorteil laufen könnte!?

Was kann da passieren? z.B. sagt das Gericht-ich muss die Praktische Prüfung machen und die Fsst. muss meinen FS. anerkennen .

Sagt mir einige Erfahrungsbeispiele DANKE.

Paule

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10

Dienstag, 11. August 2009, 21:29

Kannst schonmal froh sein, das du eine NU bekommen hast und keine Strafanzeige wegen FoFe!

Ich frage mich allerdings was du nun vor dem VG willst, die D-WS Sache ist doch gegessen! Vom EugH abgesegnet, ich finde du läufst in eine Sackgasse und wirfst Geld aus dem Fenster!

Du hattest doch zuvor einen D-FS, oder? :ka:

:kuck: 2009 VGH Bayerischer VGH 11 CE 09.965 vom 22. Juni 2009(CZ-FS mit D-WS und vorigen Entzug, keine Nutzungsuntersagung erforderlich)

knacker

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11

Dienstag, 11. August 2009, 21:41

Erstmal Danke für die klare Ansage!Man greifft halt nach jeden Strohhalm und dann wenn halt der Anwalt noch Hoffnung macht

zieht man mit. Ja,das Geld hätte ich mir sparen können

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Paule« (11. August 2009, 21:57)
Grund: Unötiges Zitat entfernt!


Paule

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12

Dienstag, 11. August 2009, 21:44

1996 nochmal MPU
Hast du darauf eine Versagung bekommen?

Hast du dir mal einen KBA Auszug besorgt?

Wer ist dein Anwalt?

knacker

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13

Dienstag, 11. August 2009, 21:50

1. Ja aber das Alkthema brachte ich weg.

2.KBA habe ich.

3. Ja-Dr Werner Säftel Sorry! D-Fs. hatte ich (1998)

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »knacker« (11. August 2009, 21:54)


Paule

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14

Dienstag, 11. August 2009, 21:55

Was steht denn in deinem Kba Auszug? Letzter Verwertbarer Eintrag und Tilgung, kannst auch mal gerne das VZR einstellen!

Mit Säftel hatte ich gerechnet, der macht in letzter Zeit häufige merkwürdige Dinge und ist damit auch sehr viel auf die Nase gefallen!

Also wenn du keinen Verwertbaren Eintrag mehr hast, wie Entzug oder Versagung, könntest du Erfolg haben, so entschied nun letztens jedenfalls der VGH Kassel.

Edit:
Übrigens benutze bitte den Antwort Button und zitiere nicht den letzten Beitrag!

knacker

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15

Dienstag, 11. August 2009, 22:07

2000 und 2002 fahren ohne Fe.-das sagt ja schon alles.

danke noch für Edit. bald kenn ich mich forenschreibtechnisch aus..:greubel:

Paule

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16

Dienstag, 11. August 2009, 22:10

Hmm, so sauber wie der Kassel Fall bist du damit nicht!

Hast du keine Möglichkeit mal dein KBA Auszug einzustellen, per Scann?

knacker

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17

Dienstag, 11. August 2009, 22:13

ÄÄ!KasselFall??

Scanner hab ich noch nicht Leider!

Paule

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Dienstag, 11. August 2009, 22:31

2009 VGH VGH Kassel AZ: 2 B 255/09 vom 18.6.09 (CZ-FS mit D-WS ohne vorigen Entzug in DE, FeV§28/4/2 in Frage gestellt)

Bei diesem Fall gabe entweder nie einen Entzug und/oder verwertbare Einträge oder sie waren schon getilgt!