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princesach

Anfänger

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1

Freitag, 13. März 2009, 14:17

NUs von KV Mz-Bin

mein mann hat am montag nu bekommen. es handelt sich um einen aus 2004 ausgestellten cz-fs mit cz wohnsitz gemacht damals bei ritter logistik. laut kv haben die wohl in decin nachgefragt und haben die auskunft erhalten, er sei dort nie gemeldet gewesen. habe direkt am di anwalt beauftragt, aber er hat sich noch nicht gemeldet. wollte mal eure meinungen hören, ob es eine chance gibt. vielen dank

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2

Freitag, 13. März 2009, 14:30

Das Problem haben hier viele. Nutzungsuntersagung trotz Tschechischen Wohnsitz. Deutschland geht davon aus, dass der FS nie hätte ausgestellt werden dürfen und somit, nach neuesten EuGH-Urteil, nicht anerkannt werden.
Sie berufen sich darauf, das damals kein Wohnsitz bestand. Bin aber der Meinung, dass hier noch kein Aktuelles Urteil mit dieser Problematik vorliegt.

Ich rate Dir: Lass Dein Mann nicht fahren, bis Rechtssicherheit besteht, zur Zeit haben die deutschen Behörden ein Ass im Ärmel, sonst fahren ohne Führerschein !

Es sind mehrere Verfahren offen, welche hier auch diskutiert werden, lese etwas in den anderen Themen, sobald ein Verwaltungsgericht urteilt, wird dieses mit Sicherheit hier diskutiert.

Also halte bloß dein Mann zurück ! :bumm:

P.S. auch wenn ein derzeitiger Wohnsitz in CZ vorliegt, wird der CZ-FS angezweifelt, weil es hier immer um die Erteilung des FS geht und da lag wohl kein Wohnsitz vor.
Spare Dir die Rechtsanwaltkosten und lese hier etwas, mehr kann Dir ein RA auch nicht sagen. Aber wenn Du Rechtschutz hast würde ich es machen. Einspruch einlegen.
Machst Du das nicht, hat der nutzungsuntersagungs Bescheid seine Rechtsgültigkeit, dann gibs kein zurück mehr und man kann nur noch den deutschen Lappen machen.
Ich selbst weiß, das zur Zeit mindestens 3 Klagen beim Verwaltungsgericht liegen, die hier diskutiert werden.

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Litvinov CZFS« (13. März 2009, 15:38)


stuber

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3

Freitag, 13. März 2009, 14:35

Wenn hier Informationen vom Ausstellerstaat stammen, dass kein Wohnsitz bestanden hat muss D den FS nicht anerkennen.
Hier muss geprüft werden ob die Info tatsächlich aus CZ stammen. Wenn ja dann sieht es schlecht aus für den FS.
Im Büro ist es heute so kalt: Ich lass mal am Computer den Brenner laufen.

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4

Freitag, 13. März 2009, 14:42

Eigentlich gibt CZ da keine Informationen raus, das wäre mir neu. Verlange vom Verkehrsamt schriftlich eine Stellungnahme zum Vorfall bzw. Beweis.
Aber vielleicht haben die deutschen Behörden die tschechischen Behörden bestochen, damit sie Informationen bekommen, zuzutrauen ist ihnen das, machen ja auch Existenzen kaputt.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Litvinov CZFS« (13. März 2009, 16:11)


EU Fan

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5

Freitag, 13. März 2009, 19:30

@ princesach

Habe meinen EU FS auch 2004 über Herr Ritter gemacht. Habe CZ-FS mit CZ WS in, jedoch in Korlovy Vary. Hatte zwar auch 2007 ne NU bekommen, wurde jetzt jedoch von meiner FEB rückwirkend, ex tunc, eingestellt und vom Verwaltungsgericht DA zu meinen Gunsten positiv entschieden. Habe auch meien RA, den damaligen von Herr Ritter in Chemnitz damit beauftragt. Hat alles zu meiner vollsten Zufriedenheit erledigt. :klatsch:

Gruß EU FAN :CZ Fan:

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6

Freitag, 13. März 2009, 20:14

Das ist ja schön zu hören EU-Fan ! Stand bei Dir damals auch die Frage offen, deutscher oder tschechischer Wohnsitz ?
Gegen was hast Du denn gewonnen ? Gegen NU wegen Wohnsitz oder MPU ?

EU Fan

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7

Freitag, 13. März 2009, 20:26

Gewonnen, gegen beides . NU wegen WS und MPU Aufforderung. Haben bei mir das volle Programm gefahren. Wollten eigentlich sogar Steuerbescheide,Belege von CZ etc. sehen. Haben sogar bemängeln wollen das ich 2006 innerhalb von Deutschland umgezogen bin. Denn Zahn hat Ihnen aber dann mein Anwalt gezogen ( Niederlassungsfreiheit ). War ziemlich nervig. Kann mir aber eigentlich in deinem Fall nicht vorstellen, dass die FFST eine negative Aussage aus CZ erhalten hat.

Gruß EU FAN :CZ Fan:

Medusa

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8

Freitag, 13. März 2009, 20:36

Wie @Stuber schon sagte - stammt die Information vom Ausstellungsstaat hast Du leider verloren. Das würde ich aber überprüfen lassen, von einem Anwalt, der etwas von der Materie versteht .. . (Siehe z.B. im Steckbrief / Signatur). Bis dahin - keinesfalls mehr fahren - auch ein evtl. unrechtmäßiger Verwaltungsakt der FEB ist zunächst einmal zu befolgen. Ansonsten droht FoFE, und damit wäre auf jeden Fall alles verloren.
Meine Vorlagefragenidee verrate ich nicht :knips: // Steckbrief

EU Fan

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9

Freitag, 13. März 2009, 20:47

Kann mir nicht vorstellen, dass die irgendwelche Informationen aus dem Aussstellerstaat haben. Er hat doch einen CZ -WS eingetragen aus 2004. Selbst wenn heute eine überprüfung in CZ an der angegebenen Adresse durchgeführt wird, er war vor bald 5 Jahren dort gemeldet. ( Ausser es war in einem Hühnerstall.) Im Normalfall kann ich mir nicht vorstellen, dass die CZ sich jetzt, 2009, selbst in Frage stellen. Lt. meiner Info wurden die WS von Herr Ritter in 2004 ordnungsgemäß an Wohnorten angemeldet. Soll er Ihne doch mal anfragen, ist der heutige GF von Terravadis, der Anwalt, welcher die Rechtsfragen für die ehemalige Ritter Handelslogistik bearbeitet ist RA Krause aus Chemnitz.....soll keine Schleichwerbung sein, nicht dass es jemand falsch versteht...versuche nur zu helfen....hab ja die selbe SCh.... erlebt

P.S. NU sollte man natürlich befolgen, ausser man ist sich 100% sicher, Recht zu haben und zu bekommen....fährt er weiter und wird zufällig kontroliert,heißt es erstmal FOFE...sollte er aber den Rechtsstreit gewinnen, so heißt es " ex Tunc ",somit auch kein FOFE mehr...

Gruß EU FAN :CZ Fan:

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »EU Fan« (13. März 2009, 20:54)


Medusa

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10

Freitag, 13. März 2009, 21:03

P.S. NU sollte man natürlich befolgen, ausser man ist sich 100% sicher, Recht zu haben und zu bekommen....fährt er weiter und wird zufällig kontroliert,heißt es erstmal FOFE...sollte er aber den Rechtsstreit gewinnen, so heißt es " ex Tunc ",somit auch kein FOFE mehr...

M. E. wäre es auch bei einem später gewonnenem Prozeß FoFE. Hintern weg vom Fahrersitz :knips:
Meine Vorlagefragenidee verrate ich nicht :knips: // Steckbrief

EU Fan

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11

Freitag, 13. März 2009, 21:07

@Medusa..

Hatte auch eine Anzeige wegen FOFE während der NU...mussßte Eingestellt werden, da der NU Bescheid rückwirkend ( ex Tunc) aufgehoben wurde,... mit worten der FEB....der Kläger ist ausser Klage zu stellen :bw:

Gruss EU FAN :CZ Fan:

Medusa

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12

Freitag, 13. März 2009, 22:09

Meine Vorlagefragenidee verrate ich nicht :knips: // Steckbrief

EU Fan

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13

Freitag, 13. März 2009, 22:22

@ Medusa

Genau, siehe Punkt 3 in deinem Link... Dies beudet rechtlich Aufhebung ex Tunk...der Verwaltungsakt hat nie bestanden und wird rükwirkend aufgehoben... so ist es rechtlich gesehen richtig, darauf sollte auch jeder RA bestehen bei Urteilsverkündung...war bei mir so, weil meine FE ja eigentlich gem. geltender Rechtssprechung nicht angezweifelt werden durfte.. der FEB war es halt ein Versuch wert.

Deshalb empfehle ich jedem, zu klagen bis in die letzte Instanz ohne wenn und aber.....es kann meiner Meinung nicht sein, dass sich Deutschland nur die Vorteile aus der Europäischen Union rausziehen will und wenn der Otto Normalverbraucher sich seiner Rechte bedient, dann wird er mit aller Macht in die deutschen Grenzen gewiesen.....aber wenn man unsere Geschichte kennt, weiß mann das es immer schon so war :held:

Gruß EU FAN :CZ Fan:

Medusa

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14

Freitag, 13. März 2009, 23:08

Ist ein sehr riskantes Spiel :knips:

Stimme Dir zu - wer es anfängt muß es bis zum Ende durchstehen .., bei Open end ..
Meine Vorlagefragenidee verrate ich nicht :knips: // Steckbrief

urs12

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15

Freitag, 13. März 2009, 23:40

Hallo,
mit Interesse habe ich Eure Beiträge gelesen. Nach meiner Auffassung bleibt bei all diesen Diskussionen ein entscheidender Punkt ausser Acht. Ich erlaube mir in diesem Zusammenhang aus dem BGH Urteil vom 11. September 2008 - III ZR 212/07, PM Nr. 169/2008 zu zitieren:

"Nach diesen Urteilen des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften stellt sich die gemeinschaftsrechtliche Rechtslage, soweit es um die zweite Führerscheinrichtlinie des Rates vom 29. Juli 1991 (91/439/EWG) geht, wie folgt dar: Grundsätzlich sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, einen von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerschein ohne jede Formalität anzuerkennen. Sie dürfen dabei auch nicht von sich aus mit dem Ziel, die Anerkennung zu versagen, Ermittlungen anstellen, ob der betreffende Führerscheininhaber in dem Mitgliedstaat, in dem er die Fahrerlaubnis erworben hat, einen Wohnsitz hatte, wie es nach der Führerscheinrichtlinie Voraussetzung für die Erteilung der Fahrerlaubnis ist."

genau das tuen aber die FeB im Kampf gegen die Windmühle EU Führerschein. Ist das Vielleicht ein Ansatzpunkt den Herrn vom Amt mal umgangssprachlich gesagt die Stiefel zu wixen?

Bin gespannt!

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16

Samstag, 14. März 2009, 19:50

Urs12 Super Post !!! :klatsch:

Das kopiere ich mir gleich und werde es mit zum Prozess nehmen. Wenn Du noch mehr davon hast, schick mir bitte eine Nachricht.

Medusa

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17

Samstag, 14. März 2009, 20:53

Sie versuchen es aber - Vorlagefrage VGH Mannheim / dagegen EuGH Carvalho. Siehe ab hier: Vorlagefrage VGH Mannheim,zurückgezogen?
Meine Vorlagefragenidee verrate ich nicht :knips: // Steckbrief

urs12

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18

Samstag, 14. März 2009, 21:45

Hallo,
in Ergänzung zu meinem gestrigen P. gebe ich hier noch eine Information weiter die aus meiner Sicht auf jeden Fall in entsprechenden Verfahren verwendet werden sollte.
In Anlehnung an das viel diskutierte EUGH - Urteil / 08 WS - Prinzip hat der Verkehrsminister sofort die 3 FRL neu gestrickt. Dort sollte eben gerade die jetzt praktizierte Weise der FeBn als zulässig verankert werden. Im Entwurf Stand als Erkenntnisquellen verwertbar: Eintrag auf dem Fs selbst oder Informationen Ausstellerstaat. Der Verkehrsausschuss hat dann dem Bundesrat empfohlen, diese Bedingungen zu ergänzen um einen Passus "oder auf Grund eigener Einlassungen" (Seite 21 des pdf-files).
Dieser Vorschlag wurde aber vom Plenum des Bundesrates abgelehnt.
Damit hat der Bundesrat diesem Änderungsvorschlag nicht zugestimmt. Somit müssen die D - FSST Ihre Nase im Inland schnuppern lassen. Wenn ein entsprechender Vermerk über den Versuch von Erkenntniserlangung im Ausland in der Akte ist würde ich einen Bereinigungsanspruch ohne jeden Rückstand, d. h. auch ohne den Hinweis der Verpflichtung und der de facto stattgefundenen Bereinigung verlangen. Ein guter Anwalt weis wie das formuliert sein muss damit die Akte wieder sauber ist. Wenn derartiges im Verfahren schon vorgetragen ist würde ich es rügen mit dem Hinweis auf das BGH - Urteil und das Protokoll der Bundesratssitzung. Bessere Referenzen in einem Gerichtsverfahren gibt es nicht.
möchte mal wissen wie Ihr das seht

stuber

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19

Samstag, 14. März 2009, 22:48

Ja das ist ja auch der Grund wieso EUFS mit ausländischen WS vor dem 19.01.09 im Strassenverkehr teilnehmen dürfen. Ist für ein Anwalt auch kein Problem dies durch zusezten.
Eine inländische Überprüfung auf den Verdacht eines Scheinwohnsitz wird wie hier schon erwähnt bald am EUGH verhandelt. Mal sehen wie das ausgeht.
Das das Plenum vorher hier nicht zugestimmt hat kann nur an der vorangegangenen EUGH Rechtssprechung liegen.
Du hast sicher recht, eigentlich ist ja alles geklärt aber D gibt keine Ruhe.
Entscheidender ist aber die Frage ob eine 15 jährige Tilgungszeit vor dem EUGH besteht. Das ist wohl das was uns so richtig zu schaffen macht.
Im Büro ist es heute so kalt: Ich lass mal am Computer den Brenner laufen.

Epox

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Führerschein aus: RZECZPOSPOLITA POLSKA vor dem 19.01.09

20

Samstag, 14. März 2009, 23:06

@stuber,

damit hast du den Nagel auf den Kopf getroffen.Entscheident wird sein,wie sich der EUGH zur Sperrfrißt äußert und ob dt. VG überhaupt zu dieser Thematik eine Vorlagefrage stellen.
Betroffene dürfte es wohl in nächster Zeit einige geben.

Gruss Epox :wink:
Die USA haben Barack Obama,
Bob Hope, Stevie Wonder, Johnny Cash.

Wir haben Angela Merkel,
no hope, no wonder, no cash.