
schnellmpu
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Führerschein aus: RZECZPOSPOLITA POLSKA vor dem 19.01.09
Zitat
Der Hammer ist aber, das ich, bevor ich die MPU machen kann, noch ein Aufbauseminar für Fahranfänger machen darf, weil ich meinen D FS damals noch in der Probezeit verloren habe.
Zitat
Erst als ich wieder am Bahnhof war, habe ich mich gefragt ob ich nicht dann eigentlich wieder 2 Jahre Probezeit habe werde?
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schnellmpu
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Aber wie du schon richtig erwähnt hast ist mir der 19. Januar ein Dorn im Auge!
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »schnellmpu« (30. Januar 2009, 13:53)
Aber wie du schon richtig erwähnt hast ist mir der 19. Januar ein Dorn im Auge!
Und ich vermute das es, nach der jetzigen Rechtsprechung, Streß geben wird, weil ich die Vorladung und den anschließenden Behördenbrief ja rein zufällig unmittelbar vor dem 19. bekommen habe und nicht schon längst vorher, wenn ihr versteht...![]()
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das nicht, aber ein D-fs ist nicht die einzige lösung. dein schein wurde damals nicht "rili-konform" erteilt. miete die wieder was in cz an und lass' dir die fahrerlaubnis jetzt erteilen, auf der basis von damaligen prüfungen und dem jetzigen wohnsitz.
schnellmpu
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Darüber würde ich mir jetzt keine Gedanken machen. Ein entsprechend versierte Rechtanwalt sollte dies wieder hin biegen können, denn schließlich wurde ja die Prüfung nicht nach dem 19.01.09 abgelegt, sondern davor, was ja eigentlich dann aus dem neuen Führerschein hervorgehen sollte.
schnellmpu
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es wird doch immer gesagt das eine Umschreibung mit WS-Nachtrag nicht mehr sinnvoll ist
ganz grosses kino. Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »schnellmpu« (30. Januar 2009, 14:23)
Mal als Beispiel:Aber es wird doch immer gesagt das eine Umschreibung mit WS-Nachtrag nicht mehr sinnvoll ist, wenn die Behörde Beweise hat (Kopie) die sie gegen mich verwenden kann, oder habe ich das falsch verstanden? Ich denke der WS ist abhängig vom Erteilungsdatum auf der Rückseite, also 2005?
Ehrlich gesagt hättest Du Dir jetzt den ganzen Zenober sparen können, wenn du die Rechtssprechung die ganze Zeit verfolgt hättest, zumal Du ja gewusst hast, daß ein D-Ws im FS steht. Wenn Du gleich im Juli regiert hättest, dann wärst Su spätestens jetzt mit einem richtlinienkonformen FS unterwegs und die Wachtmeister bzw. FEB-Mitarbeite hätten große Augen bekommen.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »s3carbon« (30. Januar 2009, 14:37)
Also neuen FS mit richtigem Wohnsitz holen (irgendjemand hatte dies vor kurzem gemacht und davon hier im Forum berichtet). Der gilt dann wieder 10 Jahre und dann solltest Du ihn spätestens 2018 (denn 2019 läuft der CZ-FS dann ja eh ab) diesen in einen D-FS umtauschen können, weil ja die Tilgungsfrist der alten Sache abgelaufen ist.@charly
Ja das stimmt! Es wird ausdrücklich die Führerschein-Nummer erwähnt.
Zitat: "Ich fordere Sie deshalb auf, den Ihnen unter Nr. EA XXXXXX ausgestellten tschechischen Führerschein bei meiner Fahrerlaubnisbehörde vorzulegen, damit sodann ein entsprechender Vermerk auf dem Dokument angebracht werden kann."
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »charly« (30. Januar 2009, 14:45)
Also neuen FS mit richtigem Wohnsitz holen
Wenn du umschreiben willst, dann lasse in Polen umschreiben.Habe ich das jetzt richtig verstanden, das ich bei dem Vorhaben "Umschreibung" auf jeden Fall nicht wieder nach CZ soll, sonder woanders hin muß, bsp. PL?
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