Donnerstag, 24. Mai 2012, 20:38 UTC+2

Sie sind nicht angemeldet.

  • Anmelden
  • Registrieren

s3carbon

Schüler

Registrierungsdatum: 21. Januar 2009

Beiträge: 89

1

Freitag, 30. Januar 2009, 13:10

Heute NUs erhalten (Hessen, Kreis GG)

Hallo,

zuerst einmal DANKE das es dieses Forum hier gibt, sonst wäre ich schon in CZ gewesen und hätte umgeschrieben, was mir ja bekanntlich nichts mehr genützt hätte...

Zu meiner Vorgeschichte:

D FS 2001 gemacht und ende 2003 wegen Trunkenheitsfahrt (1,24) verloren, ein paar Tage später zweite Trunkenheitsfahrt in Tateinheit mit FoF (1,22).

2005 in CZ FS gemacht leider mit D WS. :iek: :DK: :CZ Fan:

Am 15. diesen Monats eine Vorladung bei der Polizei gehabt. Wußte leider noch nicht genau worum es geht...

Auf der Dienststelle wurde mir dann gesagt das die FSST meinen FS überprüfen möchte, aus diesem Grund wurde der FS von vorne und hinten Kopiert.

Am 22. dann der Brief von der FSST, NU wegen falschem WS. :iek:

Heute Bin ich schließlich dort gewesen und es wurde mir ein durchgestrichenes D auf die Rückseite geklebt.

Der Hammer ist aber, das ich, bevor ich die MPU machen kann, noch ein Aufbauseminar für Fahranfänger machen darf, weil ich meinen D FS damals noch in der Probezeit verloren habe. :bumm:

Den Antrag für das spätere Umschreiben auf den D FS habe ich schonmal mitbekommen.

Neben dem Lichtbild muß ich dann noch eine Sehtestbescheinigung vorlegen.

Habe auch mal Akteneinsicht genommen und feststellen können das die tatsächlich in CZ wegen dem WS angefragt haben! Die Antwort seitens CZ war so was wie "aus diesem Grund... sehen wir keinen Anlass zur Überprüfung."

Mein Tilgungsdatum ist übrigens 2019, habe ich auch mal nebenher gefragt.

Ich habe die Frau dann mal gefragt ob das Erteilungsdatum vom EU FS, also 2005, auf dem D FS sein wird, sie meinte nein, es wird auf der Rückseite das austellungsdatum, also von 09 drauf stehen.

Erst als ich wieder am Bahnhof war, habe ich mich gefragt ob ich nicht dann eigentlich wieder 2 Jahre Probezeit habe werde?

Kann mir das jemand mal beantworten?

schnellmpu

unregistriert

2

Freitag, 30. Januar 2009, 13:16

das nicht, aber ein D-fs ist nicht die einzige lösung. dein schein wurde damals nicht "rili-konform" erteilt. miete die wieder was in cz an und lass' dir die fahrerlaubnis jetzt erteilen, auf der basis von damaligen prüfungen und dem jetzigen wohnsitz.
`
und ja, es wäre eine nach dem 19.01.09 erteilte fahrerlaubnis... die meinungen darüber, ob das ein problem ist gehen auseinander.

Epox

Pressestelle (Moderation)

Registrierungsdatum: 2. Januar 2007

Beiträge: 2 969

Geschlecht: Männlich

Beruf: Handwerksmeister

Führerschein aus: RZECZPOSPOLITA POLSKA vor dem 19.01.09

3

Freitag, 30. Januar 2009, 13:26

hallo s3carbon,
zuerstmal Danke das du so ausführlich Bericht erstattest.Dein Bericht bestätigt voll und ganz meine Ansicht.Bin weiterhin der Meinung,das bei der Fallkonstelation
CZ-FS mit D-Wohnsitz nur eine NU ausgesprochen wird und eben nicht in Verbindung mit FoFe gesehen wird.

Zitat

Der Hammer ist aber, das ich, bevor ich die MPU machen kann, noch ein Aufbauseminar für Fahranfänger machen darf, weil ich meinen D FS damals noch in der Probezeit verloren habe.

Das halte ich für reine Willkür,schließlich hattest du mit deiner CZ-FS schon die Probezeit hinter dich gebracht.

Zitat

Erst als ich wieder am Bahnhof war, habe ich mich gefragt ob ich nicht dann eigentlich wieder 2 Jahre Probezeit habe werde?

Da könnte evtl. Medusa etwas dazu sagen.Anscheinend möchte die FEB auf eine Wiedererteilung der alten D-FS hinaus. :denk:

Gruss Epox :wink:
Die USA haben Barack Obama,
Bob Hope, Stevie Wonder, Johnny Cash.

Wir haben Angela Merkel,
no hope, no wonder, no cash.

schnellmpu

unregistriert

4

Freitag, 30. Januar 2009, 13:32

@Epox: das ist keine willkür: aufbauseminar = "nachschulung"... der unterricht in der fahrschule war nicht ausreichend, der betroffene "kann immernoch nicht so fahren, wie es die verkehrsordnung vorschreibt"... und gehört zusätzlich ausgebildet.

marco069

Fortgeschrittener

Registrierungsdatum: 30. November 2007

Beiträge: 484

Geschlecht: Männlich

5

Freitag, 30. Januar 2009, 13:36

@s3carbon

Das mit dem Aufbauseminar halte ich ebenfalls für Schikane, da du in CZ deine Fahreignung belegt hast. Die deutschen Behörden, munieren ja nicht die Fahrprüfung, sondern nur den " Schönheitsfehler " im Dokument.

Ich würde mich mal an deiner Stelle an einen RA wenden, aber bitte der auch Ahnung davon hat, leider gibt es nicht viel davon.

s3carbon

Schüler

Registrierungsdatum: 21. Januar 2009

Beiträge: 89

6

Freitag, 30. Januar 2009, 13:37

Danke für die schnelle Antwort! :DD:

Darüber, nach CZ zu gehen und den WS nachzumelden, habe ich wie schon erwähnt natürlich nachgedacht. Jetzt erst recht, da das Aufbauseminar für Fahranfänger m.M.n. einfach nur reine Schikane und einfach nur unnötig ist!

Aber wie du schon richtig erwähnt hast ist mir der 19. Januar ein Dorn im Auge!

Und ich vermute das es, nach der jetzigen Rechtsprechung, Streß geben wird, weil ich die Vorladung und den anschließenden Behördenbrief ja rein zufällig unmittelbar vor dem 19. bekommen habe und nicht schon längst vorher, wenn ihr versteht... :gcool:

Epox

Pressestelle (Moderation)

Registrierungsdatum: 2. Januar 2007

Beiträge: 2 969

Geschlecht: Männlich

Beruf: Handwerksmeister

Führerschein aus: RZECZPOSPOLITA POLSKA vor dem 19.01.09

7

Freitag, 30. Januar 2009, 13:41

@schnellmpu
Der gute Mann hat seine Fahreignung in CZ schon bewiesen,also wieso Aufbauseminar +MPU.Hier könnte nur der Sachverhalt auf die alte D-FS gestützt werden.
Die USA haben Barack Obama,
Bob Hope, Stevie Wonder, Johnny Cash.

Wir haben Angela Merkel,
no hope, no wonder, no cash.

marco069

Fortgeschrittener

Registrierungsdatum: 30. November 2007

Beiträge: 484

Geschlecht: Männlich

8

Freitag, 30. Januar 2009, 13:45

Normalerweise ist aber so.

Wenn du jetzt in CZ einen WS beantragst und anschliessend deinen FS dort umschreiben lässt, dann steht auf der Rückseite das Prüfungsdatum drauf und auf der Vorderseite ein neues Datum. Die Führerscheinrichtiline hat nichts mit einer Umschreibung zu tun, sondern nur mit Neuerteilung.

Das wäre genau dasselbe als wenn du z.b. deinen FS jetzt erweitern würdest um eine Klasse z.b. BE

Dann steht auf der Vorderseite das neue Datum, auf der Rückseite aber bei B dein altes Datum und bei BE das neue Datum drauf. Nur weil jetzt auf der Vorderseite ein Datum nach dem 19.01. steht, ist trotzdem deine FE für Klasse B weiter gültig.

schnellmpu

unregistriert

9

Freitag, 30. Januar 2009, 13:48

Aber wie du schon richtig erwähnt hast ist mir der 19. Januar ein Dorn im Auge!

dann besteht die möglichkeit den schein in einem anderen eu-land umzuschreiben - dein schein DARF weiterhin anerkannt werden... wenn ihn beispielsweise die polen anerkennen, bleibt es eine "damals" erteilte fahrerlaubnis. gleichzeitig -und das ist KEIN widerspruch- ist jede umschreibung eine (nationale) erteilung... und wenn die behörde was erteilt, steht sie auch dahinter.
`
versuche via suchmaschine ein forum ausfindig zu machen, wo "Oberklops" derzeit aktiv ist... oder wende dich -alternativ- an "euro-pappe".
`

@epox: leider müssen die deutschen behörden den in cz abgelegten beweis des fahren könnens nicht anerkennen. eine nachschulung hat nichts mit der fahreignung zu tun - dafür gibt es den "idiotentest".

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »schnellmpu« (30. Januar 2009, 13:53)


charly

Moderator

Registrierungsdatum: 7. Mai 2006

Beiträge: 5 335

10

Freitag, 30. Januar 2009, 13:49


Aber wie du schon richtig erwähnt hast ist mir der 19. Januar ein Dorn im Auge!


Darüber würde ich mir jetzt keine Gedanken machen. Ein entsprechend versierte Rechtanwalt sollte dies wieder hin biegen können, denn schließlich wurde ja die Prüfung nicht nach dem 19.01.09 abgelegt, sondern davor, was ja eigentlich dann aus dem neuen Führerschein hervorgehen sollte.


Und ich vermute das es, nach der jetzigen Rechtsprechung, Streß geben wird, weil ich die Vorladung und den anschließenden Behördenbrief ja rein zufällig unmittelbar vor dem 19. bekommen habe und nicht schon längst vorher, wenn ihr versteht... :gcool:


Die Rechtssprechung, dasß Führerscheine mit D-Wohnsitz ist schon durch das EUGH-Urteil vom 26.06.08 definiert worden.

Manche Führerscheinstellen sind in solchen Sachen ganz flink und andere eben nicht.

Ehrlich gesagt hättest Du Dir jetzt den ganzen Zenober sparen können, wenn du die Rechtssprechung die ganze Zeit verfolgt hättest, zumal Du ja gewusst hast, daß ein D-Ws im FS steht. Wenn Du gleich im Juli regiert hättest, dann wärst Su spätestens jetzt mit einem richtlinienkonformen FS unterwegs und die Wachtmeister bzw. FEB-Mitarbeite hätten große Augen bekommen.

LG
Jeder ist selbst seines Glückes Schmid.
Bitte keine Fragen per PN, diese werden nur im Forum beantwortet.


Epox

Pressestelle (Moderation)

Registrierungsdatum: 2. Januar 2007

Beiträge: 2 969

Geschlecht: Männlich

Beruf: Handwerksmeister

Führerschein aus: RZECZPOSPOLITA POLSKA vor dem 19.01.09

11

Freitag, 30. Januar 2009, 13:56

das nicht, aber ein D-fs ist nicht die einzige lösung. dein schein wurde damals nicht "rili-konform" erteilt. miete die wieder was in cz an und lass' dir die fahrerlaubnis jetzt erteilen, auf der basis von damaligen prüfungen und dem jetzigen wohnsitz.

Wie kann man den Usern nur sowas empfelen,das würde nichtnal der krupelloseste Vermitler tun.Ließt du eigentlich auf was du antwortest,s3carbon hat eine NU
auf seinen ausländischen EU-FS.Lies mal nach was eine Nu aufr ausländische FE bedeutet.

Wen das mit dir so weiter geht wirst du von mir moderiert. :motz:

Epox
Die USA haben Barack Obama,
Bob Hope, Stevie Wonder, Johnny Cash.

Wir haben Angela Merkel,
no hope, no wonder, no cash.

schnellmpu

unregistriert

12

Freitag, 30. Januar 2009, 13:58

...bzw. sein profil ist hier noch vorhanden und enthält eine emailaddy. schreib' ihm eine mail und schildere dein problem.
`
@epox: eine NU betrifft immer nur den konkreten schein bzw. die konkrete fahrerlaubnis. da kannst du moderieren, wie du willst - es ändert sich dadurch nicht. warum sollte eine NU auswirkungen auf eine IN DER ZUKUNFT ERWORBENE FAHRERLAUBNIS auswirkungen haben?

s3carbon

Schüler

Registrierungsdatum: 21. Januar 2009

Beiträge: 89

13

Freitag, 30. Januar 2009, 14:00

Darüber würde ich mir jetzt keine Gedanken machen. Ein entsprechend versierte Rechtanwalt sollte dies wieder hin biegen können, denn schließlich wurde ja die Prüfung nicht nach dem 19.01.09 abgelegt, sondern davor, was ja eigentlich dann aus dem neuen Führerschein hervorgehen sollte.


Aber es wird doch immer gesagt das eine Umschreibung mit WS-Nachtrag nicht mehr sinnvoll ist, wenn die Behörde Beweise hat (Kopie) die sie gegen mich verwenden kann, oder habe ich das falsch verstanden? Ich denke der WS ist abhängig vom Erteilungsdatum auf der Rückseite, also 2005?

schnellmpu

unregistriert

14

Freitag, 30. Januar 2009, 14:06

es wird doch immer gesagt das eine Umschreibung mit WS-Nachtrag nicht mehr sinnvoll ist

das stimmt - eine umschreibung ist die umschreibung einer bereits vorhandenen fahrerlaubnis, in deinem fall einer, die nicht richtlinienkonform erteilt wurde. ausnahme ist eine umschreibung nicht im herkunftsland der pappe... weil es AUCH eine nationale *erteilung* ist.

`
aber im inland sind umschreibung und erteilung sind verschiedene dinge.
`
@Epox: schön, dass meine antworten nun nicht mehr zugelassen sind, während charlys vorschlag zur umschreibung (siehe einen beitrag unter diesem) kommentarlos stehenbleibt. :klatsch: ganz grosses kino.

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »schnellmpu« (30. Januar 2009, 14:23)


charly

Moderator

Registrierungsdatum: 7. Mai 2006

Beiträge: 5 335

15

Freitag, 30. Januar 2009, 14:10

Aber es wird doch immer gesagt das eine Umschreibung mit WS-Nachtrag nicht mehr sinnvoll ist, wenn die Behörde Beweise hat (Kopie) die sie gegen mich verwenden kann, oder habe ich das falsch verstanden? Ich denke der WS ist abhängig vom Erteilungsdatum auf der Rückseite, also 2005?
Mal als Beispiel:

Du verlierst den FS, ziehst wieder nach CZ und lässt Dir einen neuen wegen Verlust austellen.

Dann kommt ja wohl oder übel der CZ-Wohnsitz rein, weil CZ ja nicht mehr anders erteilt.

Was will die D-FEB dann noch machen?

Gar nichts mehr, denn Du hast eine neue FS-Nummer und einen korrekten Wohnsitz drin.

Meines Wissens ist eine NU immer nur auf eine bestimmte Führerschein-Nummer bezogen und nicht auf die Person.

Schau mal in dem Schreiben ob dort die Führerschein-Nummer aufgeführt wurde bzw. schreibe gegebenenfalls mal den kompletten Brief ohne die persönlichen Daten der FEB und Dir rein.

LG
Jeder ist selbst seines Glückes Schmid.
Bitte keine Fragen per PN, diese werden nur im Forum beantwortet.


schnellmpu

unregistriert

16

Freitag, 30. Januar 2009, 14:14

Du verlierst den FS, ziehst wieder nach CZ und lässt Dir einen neuen wegen Verlust austellen.

Dann kommt ja wohl oder übel der CZ-Wohnsitz rein, weil CZ ja nicht mehr anders erteilt.

eine umschreibung ist KEINE erteilung. :momo:

s3carbon

Schüler

Registrierungsdatum: 21. Januar 2009

Beiträge: 89

17

Freitag, 30. Januar 2009, 14:17

Ehrlich gesagt hättest Du Dir jetzt den ganzen Zenober sparen können, wenn du die Rechtssprechung die ganze Zeit verfolgt hättest, zumal Du ja gewusst hast, daß ein D-Ws im FS steht. Wenn Du gleich im Juli regiert hättest, dann wärst Su spätestens jetzt mit einem richtlinienkonformen FS unterwegs und die Wachtmeister bzw. FEB-Mitarbeite hätten große Augen bekommen.




Das ist mir natürlich klar, wobei ich deswegen keine Schuldgefühle habe, warum auch?

Man sagte mir damals das ein EU-FS nach ablauf der gerichtlichen Sperrfrist anerkannt werden muß und davon hatte ich mich nach langer Suche auch selbst überzeugen können.

Und es war ja die ganze Zeit in Ordnung, hatte nie Probleme bei Kontrollen, etc.

Hätte, wie wohl die meisten, nie damit gerechnet das man nach fast vier Jahren immernoch ans Bein gepinkelt bekommt! :böse:

Man lernt halt nie aus... :rolleyes:

@charly

Ja das stimmt! Es wird ausdrücklich die Führerschein-Nummer erwähnt.

Zitat: "Ich fordere Sie deshalb auf, den Ihnen unter Nr. EA XXXXXX ausgestellten tschechischen Führerschein bei meiner Fahrerlaubnisbehörde vorzulegen, damit sodann ein entsprechender Vermerk auf dem Dokument angebracht werden kann."

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »s3carbon« (30. Januar 2009, 14:37)


charly

Moderator

Registrierungsdatum: 7. Mai 2006

Beiträge: 5 335

18

Freitag, 30. Januar 2009, 14:36

Ich habe dies jetzt nicht nur auf Dich persönlich bezogen, sondern vielmehr gilt dies für alle CZ-FS-Besitzer mit D-WS.

Das große Problem ist halt daß es den Gesetzgeber nicht interessiert wie und wann Du an die Informationen kommst. Er gibt dies einmal bekannt bzw. die liebe Presse - welche ja soviel Ahnung davon hat - tritt es breit, dann ist die Sache gegessen.

Der Bürger ist quasi verpflichtet sich zu informieren und falls notwendig entsprechend anzupassen. So sieht es nun mal der Gesetzgeber.

Das ist die ganze Krux an der Geschichte.
@charly

Ja das stimmt! Es wird ausdrücklich die Führerschein-Nummer erwähnt.

Zitat: "Ich fordere Sie deshalb auf, den Ihnen unter Nr. EA XXXXXX ausgestellten tschechischen Führerschein bei meiner Fahrerlaubnisbehörde vorzulegen, damit sodann ein entsprechender Vermerk auf dem Dokument angebracht werden kann."
Also neuen FS mit richtigem Wohnsitz holen (irgendjemand hatte dies vor kurzem gemacht und davon hier im Forum berichtet). Der gilt dann wieder 10 Jahre und dann solltest Du ihn spätestens 2018 (denn 2019 läuft der CZ-FS dann ja eh ab) diesen in einen D-FS umtauschen können, weil ja die Tilgungsfrist der alten Sache abgelaufen ist.

Voraussetzung ist aber, daß bis dahin nichts mehr ins VZR eingetragen wird, welches die jetzt in der Tilgung befindlichen Sache hemmt.

LG
Jeder ist selbst seines Glückes Schmid.
Bitte keine Fragen per PN, diese werden nur im Forum beantwortet.

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »charly« (30. Januar 2009, 14:45)


s3carbon

Schüler

Registrierungsdatum: 21. Januar 2009

Beiträge: 89

19

Freitag, 30. Januar 2009, 15:03

Also neuen FS mit richtigem Wohnsitz holen


Also meinst du das ich das wagen kann?

Denn eigentlich hatte ich schon so ziemlich mit der EU-FS Geschichte abgeschlossen und mich auf die MPU vorbereitet... Ich bin einfach verunsichert, wie viele andere auch. :KlSM:

Habe ich das jetzt richtig verstanden, das ich bei dem Vorhaben "Umschreibung" auf jeden Fall nicht wieder nach CZ soll, sonder woanders hin muß, bsp. PL?

charly

Moderator

Registrierungsdatum: 7. Mai 2006

Beiträge: 5 335

20

Freitag, 30. Januar 2009, 15:16

Habe ich das jetzt richtig verstanden, das ich bei dem Vorhaben "Umschreibung" auf jeden Fall nicht wieder nach CZ soll, sonder woanders hin muß, bsp. PL?
Wenn du umschreiben willst, dann lasse in Polen umschreiben.

Dort gibt es meines Wissens noch den Führerschein unbefristet so wie in D derzeit auch.

LG
Jeder ist selbst seines Glückes Schmid.
Bitte keine Fragen per PN, diese werden nur im Forum beantwortet.