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19thomas74

Anfänger

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1

Mittwoch, 23. Juli 2008, 22:07

Fahrerlaubnisentzug und Sperrfrist in Deutschland für Österreicher mit Wohnsitz in Österreich ???

Hallo zusammen,

mal kurz zu meiner Vorgeschichte.

Alkoholfahrt mit Unfall ohne Personenschaden oder Fremdbeteiligung mit 1,98 Promille mitte Juni 2007.
Ergebniss davon waren 60 TS und 15,5 Monate Sperrfrist in D und Entzug der Fahrerlaubnis in Österreich für 7 Monate
mit dar Auflage einen Nachschulungskurs zu Besuchen und eine VPU (österreichische MPU) zu machen.

Seit 11.03.2008 habe ich nun in Österreich wieder eine Neue Fahrerlaubnis.
Da aber die österreichischen mit den deutschen Behörden Kontakt aufgenommen haben musste ich meinen neuen Führerschein
dann nochmals an die zuständige Staatsanwaltschaft in D schicken und habe
seitdem eine schönes Kartonkärtchen mit dem Eintrag der Sperrfrist darann hängen.
Mit einer schönen Blau-Weißen Kordel festgemacht wie es sich in Bayern gehört.

In dem Begleitschreiben steht aber noch folgendes:

In Deutschland dürfen Sie aber im öffentl. Straßenverkehr führerscheinpflichtige KFZ nur führen,
wenn die zuständige Verwaltungsbehörde Ihnen nach Ablauf der Sperrfrist das Recht erteilt hat,
wieder von der ausländischen Fahrerlaubnis gebrauch zu machen oder wenn Sie eine deutsche Fahrerlaubnis erwerben.

Was mich jetzt Interessieren würde, kann mir die Führerscheinstelle in Deutschland noch irgendwelche Auflagen machen?

Wie bereits gesagt, ich bin Österreicher, Wohne schon immer in Österreich und habe auch eine NEUE österreichische Fahrerlaubnis.
Somit dürften mir keine weiteren Auflagen gemacht werden wenn ich das alles Richtig verstehe.

Falls mir hierzu jemand etwas sagen kann Danke ich gleich mal im vorraus.

Gruß

Thomas

Joschi

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2

Donnerstag, 24. Juli 2008, 00:59

Die Deutschen hätten bei mir auf meinen Schein warten können bis sie schwartz werden. Wäre genauso wenn jetzt Österreich mir schreibt das sie meinen Schein haben wollen. Die könnten warten bis Weihnachten und Ostern auf einen Tag fallen. Ein Fahrverbot ist in der Regel Personenbezogen und deshalb hilft dir da ein neuer Schein nicht viel. Wenn das Fahrverbot zu ende ist muß -D- das ding wegmachen und dann ist das Fahrverbot vorbei. Sie sind nach dem EuGH urteil nicht berechtigt dir ein Dauerhaftes Fahrverbot zu geben. Das käme ja einer NU gleich. Frag aber am besten mal einen Anwalt der sich da auskennt.
Diplomatie ist, jemanden so zur Hölle zu schicken das er sich auf die Reise freut. :wink:

ohighlander

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3

Donnerstag, 24. Juli 2008, 16:41

@19thomas74 Gratulation! Ich bin Österreicher und wohne in Deutschland.....

Musste D-Schein abgeben und eine MPU wurde gefordert. (1,7 Prom)
Daraufhin hatte ich mich wieder Mal in Wien gemeldet und hatte meinen Schein ohne VPU absolvieren durfen. (D-Sperrfrist war schon 3Jahre abegel.)
Jedoch hatte ich leider somit einen 2. Hauptwohnsitz und ich bin dran gekommen wegen Rechtserschleichung durch Angabe falscher Tatsachen....(FS ungültig - wieder eingezogen.....)
Tja @JOSCHI - Du siehst Deutschland und Österreich arbeiten eng zusammen! LEIDER!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Und warum sind Sie mir drauf gekommen?
Weil Sie irgendwie rausgefunden hatten das ich meinen Lebensmittelpunkt in D habe, obwohl ich als letzte Adresse meine ehemalige in Athen angegeben hatte.

Ich glaube Kommissar "Zufall" hat mich ertappt -

Und nun? Nun kann ich nur noch die MPU in D oder die VPU in Ö (etwas lockerer wegen Alk) machen oder gleich wieder Mal auswandern....
Langsam wird es auch Zeit. Die Bürokratie wird immer lustiger. Damals dachte ich in Ö sei man schon zu krass, aber D ist die Krönung ;-)

Wie es sich mit Deiner Frage ansich verhält kann ich nicht sagen, aber unser Planet und vor allem die EU wird immer kleiner und kleiner, immer weniger Möglichkeiten und die 2. DDR ist schon im Anmarsch....(die Stasi war noch in den Kinderschuhen......) Ja ich weiss mit dieser Aussage mache ich mir nicht nur Freunde, aber die Grenzen gehören wieder gezogen. Pfeiff auf Schengener Abkommen!!!!!!!! Italien fängt an (testet ja schon) u Österreich war ja immer gegen die EU - Meinungsbefragung über 60% dagegen, bei der Wahl über 60% dafür; da ist mächtig Kohle geflossen. "Scheinheiligkeit" :evil:
Wer zum Risiko bereit ist, geht oft sehr weit, um nicht zu
kurz zu kommen



Joschi

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4

Donnerstag, 24. Juli 2008, 23:08

Ihr kennt ja den Spruch, Am Deutschen wesen soll die Welt geneesen. Zu Deutsch, Wir Deutsche sind ein Vorbild für alle und alle sollen es so machen wie wir. (gleich kotz ich) Ein Österreicher sagte mal zu mir, Europa ohne Deutsche Beamte, das ist was wie ein Zoo ohne Affen. :ka: Wo er Recht hat hat er Recht. (Er stand damals 3Tage lang an der Grenze Suben,A3)
Diplomatie ist, jemanden so zur Hölle zu schicken das er sich auf die Reise freut. :wink:

19thomas74

Anfänger

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5

Freitag, 25. Juli 2008, 10:08

Da ist schon was drann miut dem deutschen Regulierungswahn.

Als ich mir meinen Führerschein in österreich geholt habe sagte mir die gute Dame
das mit der deutschen Staatsanwaltschaft gesprochen wurde und auf einen Vermerk
im Führerschein, nach Ermahnung das ich in D nicht fahren darf, verzichtet wird.

Aber kaum 2 Wochen später hatte ich den Schrieb aus D das doch unbedingt meine
Sperrfrist eingetragen werden muß. Wozu Sprechen sich dann die Behörden untereinander ab
wenn dann doch die eine wieder was anderes macht?

Und zum Thema MPU/VPU muß ich sagen das ich das Instrument im Prinzip schon
ganz Vernünftig finde, nur die Auswüchse die es manchal annimmt nicht in Ordnung sind.
Und hier ist es in Ö vermutlich nicht besser als in D.

Naja, da hier anscheinend noch niemand erfahrungen hatt wie es sich in Meinem Fall verhält
werde ich wohl der Dinge harren die da kommern, nur MPU möchte ich keine machen,
hatte das ja schon in Ö absolviert und Bestanden und sehe ehrlich gesagt nicht ein
nochmals einen Haufen Geld und Nerven zu Investieren.

Schöne Grüße

Thomas

Pioneer

unregistriert

6

Freitag, 25. Juli 2008, 18:48

Wenn ich dich richtig verstanden habe, hast du vor Erwerb des FS in Österreich eine VPU abgelegt.

Diese VPU ist seit der EuGH-Entscheidung "Halbritter" in D anzuerkennen. Daher fällt keine MPU mehr an.

Mit der Eintragung einer NU würde ich das mal ganz gelassen sehen. :jipp:

Du darfst in D zur Zeit nicht fahren, wohnst in Österreich und somit kann dir jede deutsche FSST, StA oder was auch immer völlig egal sein.
Die können ja gern Porto verschwenden, aber mehr ist wohl nicht drin, bestenfalls ein Amtshilfeersuchen. :vogel:

Wie da die zeitliche Abfolge ist, kann man auch in Ruhe abwarten, ggfs. Einspruch einlegen und auf Verzögerung setzen, bis die Sperrfrist in D abgelaufen ist. :lol:

Das Problem sehe ich eher im Bereich der Sperrfrist selbst in Verbindung mit dem A-FS. Wenn ich das richtig interpretiere, ist der FS innerhalb der Sperrfrist erworben worden. Das ist zumindest ein problematischer Punkt. :greubel:

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Pioneer« (25. Juli 2008, 18:55)


Pioneer

unregistriert

7

Freitag, 25. Juli 2008, 19:18

RE: Fahrerlaubnisentzug und Sperrfrist in Deutschland für Österreicher mit Wohnsitz in Österreich ???

dann nochmals an die zuständige Staatsanwaltschaft in D schicken und habe
seitdem eine schönes Kartonkärtchen mit dem Eintrag der Sperrfrist darann hängen.
Mit einer schönen Blau-Weißen Kordel festgemacht wie es sich in Bayern gehört.

In dem Begleitschreiben steht aber noch folgendes:

In Deutschland dürfen Sie aber im öffentl. Straßenverkehr führerscheinpflichtige KFZ nur führen,
wenn die zuständige Verwaltungsbehörde Ihnen nach Ablauf der Sperrfrist das Recht erteilt hat,
wieder von der ausländischen Fahrerlaubnis gebrauch zu machen oder wenn Sie eine deutsche Fahrerlaubnis erwerben.




Ich sehe gerade, das ich hier alte Kartoffeln aufgewärmt habe. Es ist ja bereits alles passiert. :pfiff:

Hier bleibt das Problem des Erwerbs eines FS innerhalb der Sperrfrist in D.

Das wird von VGs in D uneinheitlich gesehen, meist aber zu Ungunsten des Betroffenen.

Die D-FEB wird wohl eine MPU fordern, sowohl vor Erteilung des Rechts, von einem ausländischen FS Gebrauch zu machen als auch bei Erwerb eines D-FS, wobei ein D-FS in diesem Fall eigentlich sinnlos wäre.

Es könnte gehen mit einer erneuten VPU, die dann nach Ablauf der Sperrfrist in D erfolgen müßte und somit anzuerkennen wäre.

Dieser Fall ist aber sehr komplex. Vielleicht äußert sich noch mal jemand mit besseren Kenntnissen unseres 17. Bundeslandes hierzu.

19thomas74

Anfänger

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8

Samstag, 26. Juli 2008, 10:29

Hier bleibt das Problem des Erwerbs eines FS innerhalb der Sperrfrist in D.

Das wird von VGs in D uneinheitlich gesehen, meist aber zu Ungunsten des Betroffenen.
Hab irgendwie schon befürchtet das die Unterschiedliche Entzugsdauer noch ein Problem Darstellen könnte.

Wie würde es sich denn verhalten wenn ich z.B. nach Ablauf der Sperrfrist freiwillig meine Fahrerlaubnis für z.B. 1 Monate abgebe,
damit erlischt in Ö die Fahrerlaubnis und eine Neuerteilung nach dem Ende der Sperrfrist in D wäre die folge.
Somit würde die Erteilung der Fahrerlaubnis ja außerhalb der Sperrfrist liegen und D dürfte diese nicht mehr Anzweifeln
oder kommt dann wieder irgendwie Rechtsmissbrauch durchs Hintertürchen da ja meine aktuelle Fahrerlaubnis in D bekannt ist ?
Edit: hab gerade Nachgelesen, nach einem Verzicht muß man in Ö anscheinend die FS-Prüfungen neu machen.Wäre auch zu einfach gewesen.

Ich seh schon das ich hier vermutlich Anwaltlichen Beistand brauchen werde.

Aber falls noch jemand was beizutragen hatt, tut euch keinen Zwang an

Schöne Grüße

Thomas

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »19thomas74« (26. Juli 2008, 10:54)


Gallier

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9

Freitag, 29. August 2008, 15:02

Wie siehts denn eigentlich in meinem Fall aus:
Österreicher-lebe seit 13 Jahren in D.
D FE gemacht-verloren-MPU negativ-CZ FE mit D WS gemacht.

Wenn ich jetzt nach Österreiche gehe, mich dort anmelde, Führerschein mache, gfls. noch VPU, nach bestanderer Prüfung oder auch vorher-mir egal die CZ FE zurückgebe an CZ, dürfte ich dann damit in D wieder fahren ohne Probleme?
Die 185 Tage muß ich ja nicht einhalten-da ich ja in Ö geboren bin...

Wie läuft eine VPU ab?
Was kostet die?
Lieber stehend sterben als knieend leben

Joschi

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10

Freitag, 29. August 2008, 19:47

Die VPU von Ösiland :bäh: muß in -D- anerkannt werden aber wie das dort drüben abgeht weiß ich auch nicht. Soll aber kurz und locker sein und nicht so spinnert wie bei uns. :knips:
Diplomatie ist, jemanden so zur Hölle zu schicken das er sich auf die Reise freut. :wink:

19thomas74

Anfänger

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11

Samstag, 30. August 2008, 00:50

Naja,

kurz und locker würd ich nicht sagen, VPU hatt bei mir fast 5 Stunden gedauert und Kostet 363 Euro.

Der "technische" Teil mit den Reaktionstests usw. wird vermutlich ziemlich der selbe sein wie in D.

In der psychologischen Begutachtung wird meiner Meinung nach zuviel Wert auf
die Auswertung diverser Fragebögen und Tests gelegt (ca. 30-A4 Seiten), zumindest bei meiner Begutachtung.
Das explorationsgespräch hatt z.B. bei mir nichtmal 10 min. gedauert
und umfasste als einzige Frage des Psych. die Schilderung des Tatherganges.

In meinem Fall gings dann noch ein wenig weiter und wird etwas dubios und wie ich finde unseriös. :motz:

auf Grund einer Behinderung waren meine Werte am "Wiener Testsystem" bei 15% und
ich mußte eine Beobachtungsfahrt machen.

Als mich der Gutachter diesbezüglich anrief wurde mir mitgeteilt ich würde ein "bedingt Positives"
Gutachten bekommen und ich sollte unbedingt bei seiner Chefin anrufen um mir vorab
schon Termine für eine Einzeltherapie abzumachen und Sie würde mir da sicher sehr entgegenkommen.
Wie geht das denn bei einer psychotherapie ???

Hab dann dort nicht Angerufen da mir dies doch sehr komisch vorkam.

Dann hatte ich diese Beobachtungsfahrt und währen der Nachbesprechung mit dem Psychologen
kam wieder die Aufforderung dort anzurufen, am besten noch diese Woche denn er würde sein
Gutachten erst anfang nächster Woche fertigschreiben. :hä?:
Das interpretiere ich mal für mich so: Wenn ich Termine vereinbare dann wird das Gutachten etwas positiver :lach:

Da ich mich auf diese Spiele nicht einlassen wollte hab ich dort nicht angerufen,
hätte die Therapie wenn nötig wo anders gemacht.
Denn wer auf solche Methoden zurückgreift bekommt von mir keinen müden Cent mehr.

Dementsprechend war dann auch das Gutachten: bedingt Positiv
Empfohlene Auflagen: 2 Jahre lang 1/4 jährlich Leberwerte, verkehrspsychologische Einzeltherapie
und nach 6 Monaten Überprüfung der charakterlichen Festigung durch ein Einzelgespräch mit einem Gutachter.

Die ausarbeitung des Gutachtens war meines erachtens auch mehr als Mangelhaft,
so hatte ich mitten im Gutachten plötzlich den Namen eines der anderen die
zur selben Zeit VPU machten und einige Interpretationen der Fragebögen
Spiegeln in keinster Weise meinen Charakter wieder.
So war ich lt. gutachten angeblich ein "Problemtrinker" mit noch nicht ausreichender festigung
in meiner änderung des Trinkverhaltens.
Das genau gegenteil ist der Fall, wenn ich trouble hatte, egal ob berufl. oder privat,
dann hatte ich noch nie in meinem Leben das Bedürfnis zu Trinken.
Wenn es Alkohol gab dann nur beim Feiern und Partymachen, zugegeben nicht zu knapp
und auch sicher mehr als vernünftig denn sonst wär ich ja nicht mit fast 2 Promille noch
fähig gewesen zu Fahren, zumindest das Stück bis zum Unfall.

Endergebnis war dann das der Amtsarzt als letztendlicher Gutachtenersteller mir Aufgrund meines
ersten Gespräches mit Ihm und meiner Leberwerte die alle im unteren bis mittleren Bereich lagen
ein Positives Gesamtgutachten ohne Auflagen erstellt hatt.

Zu meinem Fall hab ich noch dieses Urteil vom OLG München gefunden.
http://www.verkehrslexikon.de/Texte/EUFuehrerschein49.htm
(Ich hoffe ich darf das hier verlinken, falls nicht Bitte entfernen)

Demnach müßte ich eigentlich ohne Probleme nach Ende der Sperrfrist
wieder die Erlaubnis bekommenm in D zu Fahren.
Ich meld mich aber wenn ich genaueres in Erfahrung gebracht habe.

LG

Thomas

19thomas74

Anfänger

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Beiträge: 8

12

Samstag, 30. August 2008, 01:00

Die VPU von Ösiland :bäh: muß in -D- anerkannt werden
Wird die VPU anerkannt oder das Abschließende Gutachten des Amtsarztes?

Mein Amtsarzt hatte mir nämlich beim ersten Gespräch mit Ihm erzählt er habe auch schon mal
ein positives Gesamtgutachten erstellt trotz Negativer VPU da Ihm das Gutachten zu wiedersprüchlich war!!!

Ehrlich gesagt hatte ich den Eindruck das er nicht sehr viel von der VPU hält und auch die 7 Monate Sperre in Ö
hielt er trotz 2 Promille für zu lange und meinte 5 hätten beim ersten mal auch gereicht :Respekt:

Pioneer

unregistriert

13

Samstag, 30. August 2008, 19:16

Seit dem EuGH-Urteil "Halbritter" muß eine VPU in D anerkannt werden. :wink:

Die geschilderten Probleme und Widersprüchlichkeiten der VPU decken sich im Grunde mit den Verfahrensweisen der MPU.

Es ist ja auch der gleiche Unfug. Da versucht jemand, der sich gewerbsmäßig dazu berufen fühlt, dem Probanden hinter die Stirn zu sehen, was naturgemäß mißlingt, aber ersatzweise wenigstens noch etwas abzocken. Kurz beschrieben "im Westen nichts Neues". :lol:

Problematischer ist da schon der FS-Erwerb innerhalb der Sperrfrist. Das Urteil vom OVG München ist nach meiner Kenntnis ein Einzelurteil geblieben, alle anderen Urteile zu dieser Problematik haben einen anderen Tenor. :greubel:

Das wird noch sehr gefährlich werden. :momo:

Oberklops

Zauberlehrling

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14

Dienstag, 2. September 2008, 00:10

Ups Pioneer ist Mod - :macht: war lange im Urlaub und an der Front, jetzt muss ich aber mal fragen, wieso wird das gefährlich ? Eindeutig geregelt: Während der Sperrfrist im Herkunftsland ausgestellte FSe sind entgegen der Regel ausgestellt - gleiche Verfahrensweise wie mit den CZ FSen mit dt. Adresse - Papierkorb - Anzeige FO. Ich dachte, das wäre gegessen ? Trotzdem gleich nochmal, weils so schön war: :macht: :Ma: Nette Grüße
Alles was du sagst, sollte wahr sein. Aber nicht alles was wahr ist, solltest du auch sagen.

Oberklops

Zauberlehrling

Registrierungsdatum: 8. Dezember 2007

Beiträge: 1 589

15

Dienstag, 2. September 2008, 00:13

Die VPU von Ösiland :bäh: muß in -D- anerkannt werden aber wie das dort drüben abgeht weiß ich auch nicht. Soll aber kurz und locker sein und nicht so spinnert wie bei uns. :knips:

Joschi, sorry, aber ich glaube nicht, dass so viele Ösis den weiten Weg zu mir kommen, wenn dem so wäre... :knips: nette grüsse
Alles was du sagst, sollte wahr sein. Aber nicht alles was wahr ist, solltest du auch sagen.

19thomas74

Anfänger

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Beiträge: 8

16

Donnerstag, 27. November 2008, 18:44

Hallo zusammen,

bin jetzt endlich mal dazu gekommen bei der nächsten
Führerscheinstelle wegen meiner Ö-Fahrerlaubnis nachzufrage.

Ich habe Ihnen ein Mail geschickt mit der Frage welche Unterlagen
ich zum persönlichen Termin mitbringen soll.

Folgendes bekam ich als Antwort:

..... bringen Sie bitte Ihren Ausweis, Ihren österreichischen Führerschein und eine Meldebescheinigung mit.

Außerdem bitten wir Sie, bei der ausstellenden Behörde Ihres österreichischen Führerscheins
zu veranlassen,
dass wir die dortige Fahrerlaubnisakte und die Führerscheindaten zugesandt bekommen.


OK, Führerschein, Ausweis und Meldebestätigung ist ja kein Problem.
Nur der Wunsch nach der Führerscheinakte stößt mir etwas säuerlich auf da ich nicht weis was da genau drinn steht.
Deliktmäßig weis ich schon was enthalten ist, nur die ursächliche Trunkenheitsfahrt und sonst nichts, nicht mal ein Strafzettelchen.

Falls hier nur das Abschließende positive Begutachtungsergebnis enthalten ist hätte ich kein Problem damit,
nur wenn hier das Verkehrspsychologische Gutachten das ja "bedingt Positiv" war aufgeführt ist oder gar in Kopie beiliegt
möchte ich dieses wenn möglich nicht weitergeben.

Hatt die deutsche FSST überhaupt anspruch auf diese österreichische Akte ?
Der Führerschein ansich ist ja schon ein Nachweis das ich die Fahrerlaubnis entsprechend
den österreichischen Vorschriften erlangt habe.

Ich werde jedenfalls morgen mal bei meiner ausstellenden Behörde Nachfragen welche Daten
im gegebenen Fall übermittelt werden.

Falls es evtl. noch Tips von Euch gibt, nur her damit :wink:

19thomas74

Anfänger

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Beiträge: 8

17

Freitag, 24. April 2009, 22:21

Darf jetzt wieder in D fahren

Nach langer Zeit ist es nun endlich soweit und wollte Euch das Ergenis mitteilen.

Habe jetzt den Bescheid der Führerscheinstelle aus D bekommen und
darf ab sofort wieder in D mit meiner österreichischen Pappe fahren.

Der FS-Erwerb während der Sperrfrist war kein Problem und
die VPU wurde als überprüfung der Fahreignung anerkannt.

Hatt zwar gedauert war aber erstaunlich unproblematisch.

Also dann schöne Grüße

Thomas

Pioneer

unregistriert

18

Samstag, 25. April 2009, 04:21

Dann erstmal einen Glückwunsch zur erfolgreichen A/D FS Aktion. Hat ja dann letzlich noch wirklich gut funktioniert. :DD:
Der FS-Erwerb während der Sperrfrist war kein Problem und
die VPU wurde als überprüfung der Fahreignung anerkannt.
Die Begründung der FEB zu diesen beiden Punkten würde mich schon interessieren, da es doch eher ungewöhnlich ist, in einer D-FEB, erschwerend auch noch in BY, so zu verfahren. :sd21:

Gallier

Profi

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19

Samstag, 25. April 2009, 09:24

HGW zum Erfolg!
Was lange währt wird endlich gut -cla-
Lieber stehend sterben als knieend leben

Paule

Menschlich

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Wohnort: Saar

Beruf: Zuschauersport

Führerschein aus: mit und ohne -:)

20

Samstag, 25. April 2009, 16:02

Die Begründung der FEB zu diesen beiden Punkten würde mich schon interessieren, da es doch eher ungewöhnlich ist, in einer D-FEB, erschwerend auch noch in BY, so zu verfahren.
Da kann man wohl sagen, verdammt glück gehabt!

:kuck:

Zitat

OLG München v. 23.03.2009: In Hinblick auf den Beschluss des Europäischen Gerichtshofs vom 3.7.2008 - C-225/07 - hält der Senat nicht mehr an seiner früher vertretenen Auffassung fest, dass der Inhaber einer in einem anderen Mitgliedstaat der EU erworbenen Fahrerlaubnis, gegen den im Inland eine Sperrfrist für die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis verhängt worden war und der erst nach Ablauf dieser Sperrfrist im Inland fahrerlaubnispflichtige Kraftfahrzeuge führt, sich auch dann nicht wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar macht, wenn die EU-Fahrerlaubnis noch während der Sperrfrist erteilt worden war.


-click-